Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 189

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 189 (NJ DDR 1977, S. 189); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 7/77 1. APRILHEFT S. 189-220 Prof. Dr. sc. STEPHAN SUPRANOWITZ, Stellvertreter des Ministers der Justiz Erfahrungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts Entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse wurde in den vergangenen Jahren intensiv an der weiteren planmäßigen Vervollkommnung der Rechtsordnung der DDR gearbeitet. Beginnend insbesondere mit dem VIII. Parteitag und zielstrebig fortgesetzt nach dem IX. Parteitag der SED, sind konzentrierte Anstrengungen unternommen worden, um auf wichtigen Gebieten die Übereinstimmung des Rechts mit den Erfordernissen des gesellschaftlichen Lebens auf qualitativ neuer Entwicklungsstufe zu sichern. Neben gezielten Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit des geltenden Rechts bei der Leitung und Organisation gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse wurden zugleich bedeutende Gesetzeswerke auf breiter demokratischer Grundlage ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Die planmäßige Weiterführung dieser Arbeiten zur Vervollkommnung des sozialistischen Rechts entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft findet gegenwärtig in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs seinen überzeugenden Ausdruck. Bestandteil dieser Entwicklung ist auch die Neugestaltung des Zivilrechts. Die Ausarbeitung und Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuchs, des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch, des Gesetzes über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien-und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge, des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen (Zivilprozeßordnung) und des Gesetzes über das Staatliche Notariat stellt einen markanten, in mehrfacher Hinsicht bedeutenden Abschnitt bei der planmäßigen Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung dpr DDR dar. Mit der Ausarbeitung des neuen Zivilgesetzbuchs war. die rechtspolitische Zielstellung verbunden, eine komplexe, durchgehend auf sozialistischer Grundlage beruhende, lebensnahe und zeitgemäße Regelung des sozialistischen Zivilrechts zu schaffen. Sie sollte den spezifischen, qualitativ neuen Anforderungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen und ihre entscheidende gesellschaftspolitische Zielstellung in der planmäßigen Verwirklichung der Hauptaufgabe der sozialistischen Gesellschaft finden. Das am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch wird inzwischen seit mehr als einem Jahr in der Praxis angewendet. Es entsteht damit die Frage, wie sich die rechtspolitische und theoretische Konzeption des Gesetzes, seine inhaltliche, methodische und sprachliche Gestaltung im gesellschaftlichen Leben bewährt haben. Aus der Beantwortung dieser Frage ergeben sich Schlußfolgerungen für die weitere Durchsetzung des Zivilgesetzbuchs. Selbstverständlich darf nicht übersehen werden, daß nach Ablauf nur eines Jahres sowie angesichts der Breite und Differenziertheit der vom Zivilrecht erfaßten gesellschaftlichen Beziehungen eine umfassende Einschätzung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Gesetzes noch nicht möglich ist. Die vollständige Durchsetzung eines solchen komplexen Gesetzeswerkes erfordert unbestritten einen längeren Entwicklungsprozeß. Aber zweifellos reichen die Erfahrungen eines Jahres schon aus, um die wesentlichen Wirkungen dieses Gesetzes beurteilen zu können. Auch vom Gegenstand der Regelungen des Zivilgesetzbuchs her ist es notwendig, die Darlegung der praktischen Erfahrungen auf ausgewählte Gebiete zu beschränken. Dabei sind entsprechend der Konzeption des Gesetzes zunächst vor allem solche Erfahrungen herauszuarbeiten, die mit der Befriedigung der täglichen Arbeits- und Lebensbedürfnisse der Werktätigen Zusammenhängen und deshalb besonders eng mit der Realisierung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik verbunden sind. Als materielle Rechtsgrundlage und Anleitung für das eigenverantwortliche rechtliche Handeln der Werktätigen geschaffen, hat sich das Zivilgesetzbuch in erster Linie im Bereich der täglichen Versorgungsbeziehungen zu bewähren: bei der Wohnungsmiete, dem Kauf, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, beim Umgang mit dem sozialistischen Eigentum als der entscheidenden ökonomischen Grundlage der Zivilrechtsbeziehungen. Hier liegt das primäre Wirkungsfeld des Zivilgesetzbuchs, und hier muß auch der Maßstab für die Beurteilung der praktischen Erfahrungen mit dem Gesetz gewonnen werden. Nach Auswertung der Erfahrungen und Einschätzungen, darunter solcher von zentralen und örtlichen Staatsorganen, Produktionsbetrieben, Handelseinrichtungen, Dienstleistungskombinaten und deren wirtschaftsleitenden Organen und selbstverständlich auch der zentralen Justizorgane sowie von Gerichten und Staatlichen Notariaten, kann die generelle Aussage getroffen werden, daß sich das Zivilgesetzbuch in seiner Gesamtheit im gesellschaftlichen Leben als ein lebensnahes und praxisgerechtes Gesetzeswerk bewährt. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Bürger zum sozialistischen Staat und zu seinen Gesetzen wei- 189;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 189 (NJ DDR 1977, S. 189) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 189 (NJ DDR 1977, S. 189)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß unter allen Lagebedingungen best ;: erarbeiteten in formal innen und Materialien aus dom uie Zentrale übermittelt werden können; operative Materialien.

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