Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 181 (NJ DDR 1977, S. 181); gen und ihre Initiative auf die weitere allseitige Stärkung und den Schutz der Deutschen Demokratischen Republik zu richten. „Die Wahlen trugen dazu bei, die Gerichte zu befähigen, ihre wachsenden Aufgaben bei der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts mit hoher politischer und fachlicher Qualität zu lösen“, heißt es im Bericht. Davon zeugt auch, daß von den gewählten Richtern 73,4 Prozent der Arbeiterklasse entstammen und 36,2 Prozent Frauen sind. Von den gewählten Schöffen sind 51,6 Prozent Arbeiter und 47,2 Prozent Frauen. Der Bericht des Zentralen Wahlausschusses wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Den Entwurf des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik begründete der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Günter Wendland. Mit den im Gesetzentwurf bestimmten Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft werde in vollem Umfang der vom IX. Parteitag der SED gegebenen Orientierung entsprochen. Danach sei die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht auch für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft tragendes Prinzip. Der Staatsrat beschloß, den Entwurf des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik der Volkskammer zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten. Um die Leistungen kinderreicher Eltern zu würdigen, die aktiv am sozialistischen Aufbau mitwirken und ihre Kinder zu gesunden, lebensfrohen und verantwortungsbewußten Staatsbürgern erziehen, faßte der Staatsrat einen Beschluß zur Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Vorsitzenden des Staatsrates für Kinder aus Familien mit fünf und mehr Kindern. Die Übernahme von Ehrenpatenschaften ist Bestandteil der ständigen Sorge des sozialistischen Staates für die allseitige Unterstützung kinderreicher Familien und der Förderung von Ehe und Familie. Der Staatsrat behandelte des weiteren die Berichte des Sekretärs des Staatsrates, Heinz Eichler, des Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Heinrich Toeplitz, und des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Josef Streit, über die in ihren Verantwortungsbereichen im Jahre 1976 erfolgte Bearbeitung der Eingaben der Bürger. Erich Honecker verwies auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, die berechtigten Anliegen der Bürger sorgfältig zu beachten. Die Eingaben, Hinweise und Vorschläge sind Ausdruck des festen Vertrauens der Werktätigen in die Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates. Sie verdeutlichen eine wichtige Seite ihrer aktiven Mitwirkung an der Lösung vieler Aufgaben der gesellschaftlichen Entwicklung. Deshalb müssen die Eingaben der Bürger in allen Bereichen ständig gründlich analysiert und entsprechende Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit gezogen werden. Nach eingehender Beratung wurde den Berichten zugestimmt. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer nahm am 26. Januar 1977 einen Bericht über Erfahrungen nach einjähriger Anwendung des neuen Zivilgesetzbuchs entgegen, den Prof. Dr. Stephan Supranowitz, Stellvertreter des Ministers der Justiz, erstattete. Der Bericht machte deutlich, daß sich das ZGB im gesellschaftlichen Leben bewährt und dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürger zum sozialistischen Staat und zu seinen Gesetzen weiter zu festigen. Seine bewußte Ausrichtung auf die planmäßige Verwirklichung der für die Gestaltung der täglichen Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen besonders bedeutsamen zivilrechtlichen Beziehungen, so insbesondere im Bereich des Wohnungswesens, des Kaufs und der Dienstleistungen, stimmt mit den Erfordernissen der Hauptaufgabe überein und entspricht den Interessen der Werktätigen. Gute Erfahrungen bei der Verwirklichung des neuen Zivilrechts können vor allem da nach- gewiesen werden, wo die Anforderungen des ZGB bewußt dazu genutzt wurden, die eigenen Aufgaben bei der Produktion von Waren, im Bereich der Wohnungswirtschaft, im Handel, bei der Sicherung von Dienstleistungen, beim Umgang mit Volkseigentum usw. besser zu erfüllen und neue Initiativen auszulösen. Beispielhaft wurde auf die Bemühungen vieler Mieter zur Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse, auf Initiativen zur Mitarbeit der Bürger in Mietergemeinschaften, HO-Beiräten und Verkaufsstellenausschüssen sowie auf die Aktivitäten der Mitarbeiter der Handels- und Dienstleistungsbetriebe zur Verbesserung des Kundendienstes hingewiesen. Aus der Sicht der Rechtsprechung unterstützte Dr. Werner Strasberg, Vizepräsident des Obersten Gerichts, den Bericht des Ministeriums der Justiz. Er behandelte in seinem Diskussionsbeitrag Fragen des Um- und Ausbaus, der Modernisierung und der malermäßigen Instandhaltung von Wohnungen sowie Probleme der Garantie beim Kauf und bei Dienstleistungen (vgl. auch NJ 1977 S. 65 ff.). Von den gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Volkseigentums ausgehend, sprach Abgeordneter Werner Kirchhoff, Vizepräsident des Nationalrates der Nationalen Front, über wesentliche Zielsetzungen der volkswirtschaftlichen Masseninitiative der Städte und Gemeinden für 1977. * Der Verfassungs- und Rechtsausschuß und der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik der Volkskammer berieten am 10. Februar 1977 in einer gemeinsamen Sitzung über Probleme des Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs (AGB). Dazu nehmen die Abgeordneten Berichte des Stellvertreters des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne Dr. Ingolf Noack sowie des Stellvertreters des Ministers der Justiz Prof. Dr. Stephan Supranowitz über die Bedeutung des neuen Gesetzeswerkes und den bisherigen Stand der Aussprache in Vorbereitung des 9. FDGB-Kongresses entgegen. Die Beratung bestätigte, daß dem AGB-Entwurf, dem auch Untersuchungsergebnisse von Volkskammerausschüssen zugrunde liegen, von den Werktätigen ein starkes Interesse und eine große Aufgeschlossenheit entgegengebracht wird. Dr. Noack ging besonders auf die wichtigsten Veränderungen im Entwurf gegenüber dem geltenden Recht ein, die sich in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie, der Ausgestaltung der Rechte der Gewerkschaften, der höheren Sicherheit und Geborgenheit für die Werktätigen zeigen. Darüber hinaus fördert der AGB-Entwurf das Schöpfertum der Werktätigen und versetzt sie durch seine Überschaubarkeit und klare Sprache in die Lage, die sozialistische Gesetzlichkeit besser durchzusetzen und das sozialistische Arbeitsrecht besser einzuhalten. Prof. Dr. Supranowitz betonte, daß mit dem AGB-Entwurf ein umfassendes, komplexes Gesetzeswerk vorliegt, das den Forderungen des IX. Parteitages der SED nach in sich geschlossenen Regelungen des sozialistischen Rechts entspricht. Er beschäftigte sich ferner mit der Frage, wie sich das AGB in unser gegenwärtiges Rechtssystem einordnet und wie die Regelungen des AGB zur Erhöhung von Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit beitragen können. In der Diskussion berichteten Abgeordnete beider Ausschüsse über erste Erfahrungen aus der öffentlichen Aussprache über den Gesetzentwurf in Betrieben und Einrichtungen. * Vom 19. bis 21. Januar 1977 fand eine gemeinsame Beratung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministeriums des Innern mit den für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Staatsanwälten bei den Bezirksstaatsanwälten und den Presseoffizieren der Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei statt. Ausgehend von den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED, wurden die künftigen Aufgaben der Staatsanwälte und der Kriminalpolizei bei der Verwirklichung einer wirksamen Rechtspropaganda im Zusammenwirken mit den Massenmedien beraten. 181;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 181 (NJ DDR 1977, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 181 (NJ DDR 1977, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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