Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 177

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 177 (NJ DDR 1977, S. 177);  die Arbeit mit Maschinen und Geräten, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die Anwendung vorschriftsmäßiger spezieller Arbeitsmittel, die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse der Bewertung jedes einzelnen Arbeitsplatzes nach sog. Niveaustufen von 0,1 bis 1,0 bezeichnen wir als erreichten Sicherheitsgrad. Werden die einzelnen Sicherheitsgrade für eine Brigade bzw. für einen Meisterbereich addiert, so ergibt sich daraus der Sicherheitskoeffizient. Der niedrigste Koeffizient, der in der jeweiligen Kontrollstufe (Arbeitsplatz, Brigade oder Meisterbereich) erreicht wurde, bestimmt das Niveau der jeweiligen Leitungsebene. Der erreichte Sicherheitskoeffizient wird gleichzeitig als Kennziffemvorgabe für den folgenden Wettbewerbszeitraum genutzt. Mit der Ermittlung der Sicherheitskoeffizienten wird der Zustand der Arbeitssicherheit an jedem Arbeitsplatz konkret bewertet. Darauf aufbauend werden Analysen angefertigt, können Unfallgefahren in den Bereichen rechtzeitig erkannt und prophylaktische Maßnahmen zu ihrer Beseitigung eingeleitet werden. Auch die Verantwortung der Meister und Ingenieure für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit der Werktätigen wird damit erhöht. Die Vorzüge der Minsker Erfahrungen kommen aber auch darin zum Ausdruck, daß die Werktätigen für die Erhöhung der Arbeitssicherheit eintreten und in den Kollektiven noch konsequenter auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes achten. Der Leistungsvergleich von Kollektiv zu Kollektiv ist exakt abrechenbar und trägt dazu bei, die durch Unfälle und Havarien bedingten Ausfallzeiten erheblich zu senken. In den Brigaden des Betonwerkes Teltow kontrolliert der Meister gemeinsam mit dem Arbeitsschutzobmann täglich bei Arbeitsbeginn die Arbeitsplätze. Dabei werden Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit an den Arbeitsplätzen gemeinsam eingeschätzt, festgestellte Mängel in das Kontroll-buch eingetragen und kurzfristig beseitigt. Bei den Dekadenkontrollen werden die Ergebnisse der Überprüfung und des Wettbewerbs öffentlich ausgewertet. Der erreichte Sicherheitsgrad wird dem Kollektiv bekanntgegeben. Sind noch Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen aufgetreten, dann werden sie gründlich ausgewertet. So konnte z. B. die in der Vergangenheit bei einigen Werktätigen noch bestehende Abneigung gegen das Verwenden von Arbeitsschutzhelmen, Hörschutzmitteln oder gegen das Tragen zweckentsprechender Berufsbekleidung überwunden werden. Insgesamt zeigen die bisherigen Erfahrungen vieler Brigaden und Meisterbereiche in den Betrieben, daß mit der Anwendung der Bassow-Initiative in ihrer höheren Qualität nach den Minsker Erfahrungen Ordnung, Disziplin und Sicherheit wesentlich erhöht wurden. Die Werktätigen sind in stärkerem Maße als früher daran interessiert, die vorgegebene Gesamtkennziffer der Arbeitssicherheit im sozialistischen Wettbewerb zu erreichen. ERWIN MÜLLER, Mitarbeiter der Abt. Arbeitsschutzinspektion des FDGB-Bezirksvorstandes Potsdam Zum Ermittlungsverfahren bei nicht erheblich gesellschaftswidrigen Straftaten Jugendlicher I Bei der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität kommt der effektiven und rationellen Durchführung der Ermittlungsverfahren besondere Bedeutung zu. Die Umsetzung der Anweisung über die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt und die Gemeinsame Anweisung über die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft, der Deutschen Volkspolizei und Organe der Jugendhilfe bei Rechtsverletzungen durch Jugendliche und Kinder führten auch im Bezirk Leipzig zu Überlegungen, wie der qualitativ unterschiedlichen Jugendkriminalität im Ermittlungsverfahren noch differenzierter entsprochen werden muß, um eine höhere Wirksamkeit unserer Arbeit in ihrer Einheit von Qualität und Rationalität zu sichern. Eine Konsequenz, die die zügige Bearbeitung einfacher Ermittlungsverfahren und die Konzentration auf bedeutendere Verfahren förderte, bestand in der Stadt Leipzig darin, daß beim Untersuchungsorgan die Bearbeitung der Verfahren bei nicht erheblich gesellschaftswidrigen Straftaten Jugendlicher den Revierkriminalstellen der Volkspolizei übertragen wurde. Dementsprechend wird jetzt die Anleitung und Kontrolle dieser Verfahren differenzierter durch den Staatsanwalt der jeweiligen Stadtbezirksarbeitsgruppe beim Stadtstaatsanwalt vorgenommen. Diese Arbeitsweise führte zugleich dazu, daß die Ermittlungsverfahren bei erheblich gesellschaftswidrigen Straftaten durch die Kriminalpolizei des Volkspolizeikreisamtes in wesentlich kürzerer Zeit, mit höherer Qualität und öffentlichkeitswirksamer durchgeführt werden. Auch in den Kreisen des Bezirks wird der Bearbeitungsaufwand im wesentlichen richtig nach der Tatschwere bestimmt. Unsere Arbeitsweise führte zu folgenden wichtigen Ergebnissen: 1. Die kriminalistische Arbeit ist stärker auf eine sachbezogene Aufklärung der jeweiligen Straftat im engen Zusammenwirken mit den Abschnittsbevollmächtigten konzentriert. Es gelingt dabei immer besser, die Ermittlungsanforderungen differenziert nach den Erfordernissen zu bestimmen, die sich aus der Tat, der Persönlichkeit des Täters und den der Straftat zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konflikten ergeben, wobei die entscheidende Bezugsgröße die Straftat ist (vgl. hierzu R. M ü 11 e r/L. Reu-t e r in NJ 1975 S. 321). 2. Die Zusammenarbeit der Untersuchungsführer mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen im jeweiligen Territorium ist effektiver geworden. Dadurch ist es u. a. möglich, sofort nach Bekanntwerden der Straftat und des Täters Informationen zur Persönlichkeit des Täters und zu seinen Erziehungsverhältnissen zusammenzutragen (in der Regel telefonisch). Ausgehend von der Schwere der Straftat entscheidet dann der Untersuchungsführer bzw. der Leiter des zuständigen Kommissariats, mit welchem Ziel das Verfahren bearbeitet und abgeschlossen werden soll, welche Ermittlungen noch erforderlich sind, welche gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen und welche Maßnahmen zur Vorbeugung einzuleiten sind. 3. Die Eigenverantwortung der Untersuchungsorgane wurde gestärkt. Die Bearbeitung einfacher Sachverhalte wird in der Regel ohne Abstimmung mit dem Staatsanwalt abgeschlossen, Die Einbeziehung der Referate Jugendhilfe in das Verfahren erfolgt bei nicht erheblich gesellschaftswidrigen Straftaten nur in den Fällen, in denen der Jugendliche vom Referat bereits betreut wurde oder wenn es erforderlich ist, sozialpädagogische Maßnahmen einzuleiten (§ 71 StPO). Dieses Beispiel zeigt, daß in dem Maße, wie es gelingt, die Ermittlungsverfahren bei nicht erheblich gesellschaftswidrigen Straftaten effektiver und rationeller durchzuführen, auch Reserven zur vorbeugenden Bekämpfung der Jugendkriminalität aufgedeckt werden. JÜRGEN MECKEL, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig n Angesichts der Tatsache, daß die Mehrzahl der Straftaten Jugendlicher Vergehen sind, bei denen entweder gemäß § 67 StGB von der Strafverfolgung abgesehen wird, weil bereits ausreichende Erziehungsmaßnahmen eingeleitet worden sind, oder nach § 28 StGB die Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht erfolgt, hat eine effektive und ra- 177;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 177 (NJ DDR 1977, S. 177) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 177 (NJ DDR 1977, S. 177)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der liegenden Bedingungen auch jene spezifischen sozialpsychologischen und psychologischen Faktoren und Wirkungszusammenhänge in der Persönlichkeit und in den zwischenmenschlichen Beziehungen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die Dienstdurehführung, beherrscht werden müssens Befehl des Gen Minister. In diesem Befehl sind die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse der Objektkonmandantur enthalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X