Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 175

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 175 (NJ DDR 1977, S. 175); tung erforderlich macht, weil z. B. nicht alle Gegenstände des ehelichen Haushalts erfaßt worden sind oder weil die andere Prozeßpartei das Gutachten nicht anerkennt. Vor allem aber lehrt die Erfahrung, daß sich eine Einigung der Prozeßparteien vielfach auch ohne Gutachten erreichen läßt, wenn sich das Gericht nur ausreichend Zeit nimmt, auf der Grundlage der exakten Angaben der Prozeßparteien zum Anschaffungsjahr und Anschaffungswert der einzelnen Gegenstände die unterschiedlichen Standpunkte in Übereinstimmung zu bringen. Sollte dennoch eine Begutachtung erforderlich sein, dann gewinnt ein auf Anordnung des Gerichts erstattetes Gutachten bei den Prozeßparteien größere Überzeugungskraft als ein von einer Prozeßpartei auf deren Antrag hin erstattetes Gutachten, so daß ein erneuter Einigungsversuch erfolgversprechender ist. Als ein Beweismittel nennt § 53 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO auch die schriftliche, mit der Versicherung der Richtigkeit versehene Erklärung-von Zeugen. Erscheint es dem Vorsitzenden des Gerichts für die Feststellung des Sachverhalts ausreichend, dann kann er im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen gemäß § 33 Abs. 2 Ziff. 6 ZPO eine solche Zeugenerklärung anfordern. Hieraus ergibt sich zunächst die Frage, ob derartige Er- klärungen auch ohne Anordnung durch den Vorsitzenden von den Prozeßparteien vorgelegt werden dürfen. Wenngleich die ZPO dies nicht ausschließt, halte ich eine solche Verfahrensweise für wenig sinnvoll. Widerspricht die andere Prozeßpartei der schriftlichen Zeugenerklärung, wird das Gericht regelmäßig die Zeugenvernehmung anordnen, um die Möglichkeit der Befragung zu eröffnen und so eventuell aufgetretene Zweifel zu klären. Ergeben sich dann Widersprüche zwischen der schriftlichen und der mündlichen Erklärung, dann ist der Wert dieses Beweismittels doch erheblich gesunken. Ein von einem Rechtsanwalt mit Schriftsätzen und Beweisangeboten gut vorbereitetes Verfahren wird wenig Anlaß geben, zusätzliche Sach- und Rechtsausführungen machen zu müssen. Erklärungen sollten möglichst vom Rechtsanwalt abgegeben werden, sofern das Gericht dies nicht anders wünscht. Zurückhalten sollte sich der Rechtsanwalt allerdings in der Aussöhnungsverhandlung in einer Ehescheidungssache. Das in § 42 ZPO geregelte Prinzip der Mündlichkeit schließt m. E. eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Prozeßparteien nicht aus. Berichte Dr. ULRICH ROEHL, Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR Beratung zur interdisziplinären Zusammenarbeit von Juristen und Medizinern Am 21. Januar 1977 konstituierte sich der juristisch-medizinische Arbeitskreis des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ). An der Beratung nahmen Vertreter des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Gesundheitswesen, des Obersten Gerichts, der Akademie für ärztliche Fortbildung, der Zentralstelle für ärztliches Begutachtungswesen und von Bezirksvorständen der VdJ teil, die Erfahrungen mit juristisch-medizinischen Arbeitskreisen haben. Die Teilnehmer stimmten darin überein, daß ein zentraler juristisch-medizinischer Arbeitskreis, der sich aktuellen theoretischen und praktischen Fragen aus dem Problemkreis „Recht und Medizin“ zuwendet, einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach interdisziplinärem Gedanken- und Erfahrungsaustausch Rechnung trägt. Mit der Diskussion neuer Rechtsfragen, die aus den Fortschritten in der Medizin und ihrer praktischen Umsetzung bei der medizinischen Betreuung der Bürger resultieren, oder bei der Beratung juristischer Grundfragen des medizinischen Betreuungsverhältnisses geht es um Fragen der Rechtsarbeit in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, besonders aber um eine wirksame und interessant gestaltete Erläuterung des sozialistischen Rechts für Mediziner durch Juristen. Zugleich kommt es darauf an, Rechtsprobleme aus der beruflichen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und anderen Mitarbeiter des Gesundheitswesens kennen-zulemen und bei Problemlösungen, die juristische Aspekte aufweisen, eine helfende Diskussion zu führen. Der Arbeitskreis hat sich die Aufgabe gestellt, Informationen und Anregungen an alle auf diesem speziellen Gebiet rechtspropagandistischer Tätigkeit wirkenden Juristen und Mediziner zu vermitteln, um mitzuhelfen, die hohen Maßstäbe, die der IX. Parteitag der SED für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung gestellt hat, zu verwirklichen und Erfahrungen weiterzugeben, wie die Arbeit mit dem Recht, insbesondere die Rechtserziehung, zum Bestanteil der Leitungstätigkeit bei der Lösung medizinischer und gesundheitspolitischer Aufgaben werden kann. In der Beratung wurde der Gedanke hervorgehoben, daß bestimmte Rechtskenntnisse zum Berufsbild eines Arztes, einer Schwester, eines Apothekers, insbesondere aber eines leitenden Mitarbeiters gehören und daß das sozialistische Recht in seiner Gesamtheit mit seinem moralisch-ethischen Grundgehalt wesentlich dazu beitragen kann, Verantwortungsgefühl und Pflichtbewußtsein, Gewissenhaftigkeit in jeder beruflichen Situation sowie Sicherheit und Ordnung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens zu entwickeln und zu fördern. Durch rechtspropagandistische Tätigkeit ist Klarheit darüber zu schaffen, daß die Verwirklichung des sozialistischen Rechts auch im medizinischen Bereich auf die grundlegenden gesellschaftlichen Ziele, aber ebenso darauf gerichtet ist, den medizinischen Beruf mit höchster Effektivität auszuüben, die Patienten vor Schäden durch pflichtwidriges berufliches Verhalten zu schützen, ihre Rechte zu wahren, den Mitarbeitern des Gesundheitswesens berufliche Sicherheit zu geben und auch dadurch die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu schützen und zu entfalten. Das Gefühl der Rechtssicherheit ist für die Angehörigen medizinischer Berufe ein Stimulator zu pflichtgemäßem und schöpferischem Verhalten, besonders in den vielen risikovollen Situationen. Diese Zielsetzung rechtserzieherischen Wirkens ist deshalb real, weil das Anliegen des sozialistischen Rechts mit dem humanistischen Wesen medizinischer Tätigkeit, dem sozialen Inhalt des Gesundheitswesens im Sozialismus völlig übereinstimmt und die Konfrontation des bürgerlichen Rechts mit dem medizinischen Beruf beseitigt wurde. In der Diskussion wurden Problemkomplexe genannt, die Gegenstand von Beratungen im Arbeitskreis sein können, wie Fragen des Grundverhältnisses von Medizin und Recht, von Arzt und Patient, der Entstehung und Entwicklung von medizinischen Sorgfaltspflichten, des Arzneimittelrechts, der Verwirklichung der Menschenrechte im sozialistischen Gesundheitsschutz und die Auseinandersetzung mit dem Gesundheitsrecht im Kapitalismus. Mit Recht wurde dabei auf die Bedeutung dieser und weiterer Fragen in der internationalen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus hingewiesen und die Darstellung der im Dienste des Menschen liegenden gesellschaftlichen Lösungen des Sozialismus auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes als eine wichtige Seite der ideologischen Arbeit angesehen. 175;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 175 (NJ DDR 1977, S. 175) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 175 (NJ DDR 1977, S. 175)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie Daher werden in den folgenden Ausführungen, ausgehend von der der Erhöhung der Wirksamkeit der Gestaltung des Einarbeitungsprozesses von Untersuchungsführern für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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