Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 165

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 165 (NJ DDR 1977, S. 165); tals den Prozeß der allgemeinen Durchkriminalisierung der kapitalistischen Gesellschaft weiter vorantreiben wird. Es trifft auch hierfür zu, was im Parteiprogramm der SED steht: „Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts zeigt sich immer klarer, daß der Kapitalismus zu einem Hemmnis der gesellschaftlichen Entwicklung geworden ist, daß er die Daseinsprobleme der Menschheit nicht zu lösen vermag. Die Realität bestätigt eindrucksvoll die Wahrheit der Leninschen Erkenntnis: Imperialismus das ist sterbender Kapitalismus Es entspricht dem Wesen des Kapitalismus, daß nicht der Mensch, sondern der Profit im Mittelpunkt steht.“/25/ Und was die Entwicklung in der DDR betrifft, so wird diese sich gleich gar nicht nach den Weissagungen imperialistischer Ideologen gestalten. Weder der Qualität noch der Quantität nach können hier auch nur annähernd gleichartige Entwicklungsverläufe wie in der kapitalistischen Gesellschaft in Rechnung gestellt werden. „Natürlich übersehen wir nicht, daß beim gegenwärtigen Stand unserer Gesellschaft auch Denk- /25/ Programm der SED, S. 13. und Verhaltensweisen entstehen können, die dem Sozialismus nicht gemäß sind. Die Erbübel der alten, überlebten Gesellschaft erweisen sich als sehr zählebig. Zudem versucht der Gegner ständig, seine Ideologie und Lebensweise in den Sozialismus zu exportie-ren.“/26/ Aber wesentlich ist, daß von der grundlegenden Gesellschaftsstruktur her kein Profitmotiv mehr motorisch und unabwendbar in allen gesellschaftlichen Bereichen, wie im Kapitalismus, antigesellehaftliches Verhalten antreibt. Im Gegenteil: „Entwickelte sozialistische Gesellschaft das heißt, die Produktionsverhältnisse als Beziehungen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe zwischen den Werktätigen und zwischen den Arbeitskollektiven weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen, die Kollektivität in den gesellschaftlichen Beziehungen zu verstärken.“?/ Im Gegensatz zu den imperialistischen Gesellschaftsverhältnissen ist die Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft zutiefst kriminalitätsfeindlich. Dies ist, wie das Leben beweist, das in letzter Instanz Entscheidende. /26/ K. Hager, a. a. O., S. 29. /27/ Programm der SED, S. 20. Oberrichter Dr. HELMUT KEIL und Oberrichter Dr. HERBERT POMPOES, Mitglieder des Präsidiums des Obersten Gerichts Sozialistisches Strafrecht und Strafrechtswissenschaft Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil/*/ Das von der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt- Universität Berlin und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR herausgegebene Lehrbuch vermittelt einen geschlossenen Überblick über -alle wesentlichen theoretischen und praktischen Fragen im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Ein solcher Überblick ist für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen sowie für die Praxis der Organe der Strafverfolgung und -rechtspre-chung, aber auch für alle anderen mit Problemen des Strafrechts befaßten Bürger gleichermaßen bedeutsam. Die Erwartungen, die die Praktiker der Strafrechtsprechung an ein solches Lehrbuch stellen können, werden im wesentlichen befriedigt. Hier sollen unter diesem Gesichtspunkt zunächst die Kapitel 1 bis 3 und das Kapitel 9 besprochen werden./l/ Zum Wesen des sozialistischen Strafrechts Im 1. Kapitel stellen die Autoren die Grundlagen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft dar. Sie weisen überzeugend nach, daß der Kampf gegen die Kriminalität in die Leitung und Gestaltung der politischen, ökonomischen, sozialen und geistigen Lebensprozesse eingeordnet wird und sich auf immer höherem Niveau als ein gesamtstaatlicher und -gesellschaftlicher Prozeß entfaltet. Daraus werden zutreffend die theoretischen und praktischen Schlußfolgerungen für die Bekämpfung der Kriminalität als Aufgabe der gesamten sozialistischen Gesellschaft abgeleitet. Die Autoren gehen von den Erkenntnissen der Klassiker des Marxismus-Leninismus zum Wesen der Kriminalität aus, und begründen danach das revolutionäre Klassenwesen des sozialistischen Strafrechts (S. 25 ff.). Eine Frage von nicht nur theoretischer Bedeutung stellt die Abgrenzung und die Gemeinsamkeit des Strafrechts und des Strafprozeßrechts dar. Hier sind die Bedenken der Autoren gegen die Begriffe „materielles und formelles / / Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrbuch, Staatsverlag der DDR, Berlin 1976, 604 Seiten; EVP: 27 M. fil Die anderen Kapitel des Lehrbuchs werden in weiteren Beiträgen in den nächsten Heften besprochen werden. - D. Red. Strafrecht“ (S. 22 f.) zu teilen. Mit diesen Begriffen werden nicht nur formalistische Vorstellungen vom Verfahrensrecht begünstigt, sondern auch Tendenzen seiner Unterschätzung gefördert. Zu begrüßen ist, daß die Autoren unter verschiedenen Gesichtspunkten vereinfachenden Auffassungen über die Ursachen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft entgegentreten. Ihre Darlegungen zum Wirken von Relikten der Ausbeutergesellschaft sowie zur Rolle von bestimmten materiell-ökonomischen Faktoren für die Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität werden helfen, die mitunter noch anzutreffenden mechanistischen Vorstellungen von den Ursachen und Bedingungen der Kriminalität in der DDR zu überwinden. Die Ausführungen über die Aufgaben des sozialistischen Strafrechts im Gesamtprozeß der Kriminalitätsbekämpfung schließen sich organisch an die Analyse der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität an. Aus der Grundstruktur der Kriminalität (im Imperialismus verwurzelte friedens- und menschenfeindliche, konterrevolutionär-interventionistische Kriminalität einerseits und allgemeine Kriminalität andererseits) werden die beiden strategischen Hauptlinien der Kriminalitätsbekämpfung überzeugend begründet. Damit wird die Praxis auf die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung richtig orientiert und das Verantwortungsbewußtsein für die in Verbindung mit der Strafrechtsprechung zu leistenden kriminalitätsvorbeugenden Aktivitäten gehoben. Den Autoren ist insbesondere zuzustimmen, daß im Prinzip jede kriminalitätsvorbeugende Aktivität unlöslich mit der Aufgabe verbunden ist, die Ar-beits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu vervollkommnen, ihr Bildungs- und Kulturniveau zu heben, ihre sozialistischen Beziehungen in der Arbeit und im gesellschaftlichen Zusammenleben zu entwickeln sowie ihre mitverantwortliche Teilnahme an der Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zu fördern und zu sichern (S. 72). An dieser Stelle hätten jedoch die Stellung der Massenbewegung der Werktätigen für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit theoretisch exakt bestimmt und das 165;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 165 (NJ DDR 1977, S. 165) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 165 (NJ DDR 1977, S. 165)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und für die Bereitschaft sind, die Argumentationen des Gegners und innerer Feinde aufzugreifen und ihnen zu folgen. Die empirischen Untersuchungen belegen in diesem Zusammenhang, daß zum Teil bei Personen, die Straftaten im Zusammenhang mit Bestrebungen zur Übersiedlung in die nach Westberlin begangen hatten, solche Faktoren in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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