Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 148 (NJ DDR 1977, S. 148); die Bedingungen und der Charakter der Lebenstätigkeit den Menschen geistig befriedigen./12/ Der Geisteshaltung der sozialistischen Lebensweise sind wie keiner anderen Optimismus und Zuversicht in das Morgen wesenseigen. Dieses sozialpsychologische Klima entsteht vor allem unter dem Einfluß der umfassenden langjährigen Praxis des Sozialismus, die seine grundlegenden Vorzüge anschaulich demonstriert. Komponenten dieser Praxis sind auch die staatlichen und rechtlichen Erscheinungen (stabile Gesetzgebung u. a.), die wesentlich zur Optimierung des geistigen Klimas der sowjetischen Lebensweise beitragen. Schon das Regime der Gesetzlichkeit als stabiler Zustand der gesellschaftlichen Verhältnisse, als strikte Befolgung der Rechtsvorschriften stärkt in der gesellschaftlichen Psyche das Empfinden, daß die die sozialistische Lebensweise kennzeichnenden Ordnungen beständig sind. Unter dem Einfluß der Gesetzlichkeit entwickelt und festigt sich bei den Subjekten die Gewißheit, daß ihre sozialen Positionen gesichert und ihre Grundrechte geschützt sind, daß die Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten unabwendbar ist und damit ihre Lebenspläne realisierbar sind. Für die sozialistische Lebensweise ist es normal, daß der Mensch völlig frei ist von Furcht und Zweifeln hinsichtlich der Unverletzbarkeit der subjektiven juristischen Rechte, der gesetzlich geschützten Interessen und hinsichtlich der Unanfechtbarkeit, der Realität der ihm und den anderen obliegenden Pflichten. Die Gesetzlichkeit ist folglich ein Faktor der geistigen Stabilisierung des Menschen: sie fördert den Optimismus des sozialpsychologischen Milieus und die Erziehung zum Selbstbewußtsein und zur Achtung vor den anderen und ihren in den entsprechenden subjektiven Rechten verkörperten Interessen. Zum anderen stärkt die ideelle und sozialpsychologische Atmosphäre der sowjetischen Lebensweise, unter deren Werten die Rechtsideale einen wichtigen Platz einnehmen, das Vertrauen in den Sieg des Rechts und das Gefühl für die Gesetzlichkeit als Bestandteil der entwickelten sozial-rechtlichen Psycholo-gie./13/ Dieses Gefühl wiederum ist ein wirksamer Faktor der Selbstregulierung der Tätigkeit im Rahmen der vom Recht vorgegebenen „Parameter“. Das klassenmäßige Herangehen an die Erforschung der Rolle von Recht und Gesetzlichkeit bei der Durchsetzung und Entwicklung der Lebensweise Die grundlegenden Besonderheiten der Lebensweise werden letztlich objektiv durch die herrschenden Produktionsverhältnisse und die durch sie bedingte Klassenstruktur der Gesellschaft bestimmt Als Komponenten der Lebensweise werden Recht und Gesetzlichkeit notwendig durch ihr Klassenwesen geprägt. Das der Untersuchung der Lebensweise zugrunde liegende klassenmäßige Herangehen setzt insbesondere die Klärung der Möglichkeiten der staatlichen und rechtlichen Institutionen zur Gewährleistung der optimalen Existenz- und Entwicklungsbedingungen der jeweiligen Klasse (und ihrer einzelnen Vertreter) voraus. Besonders aktuell ist diese Aufgabe in der gegenwärtigen ideologischen Auseinandersetzung, in der die bürgerlichen Apologeten die bürgerliche Demokratie und die „westliche“ Lebensweise als Vorbild hinstellen, dem nach ihrer Meinung alle Völker nacheifern sollten. In dieser Propaganda wird den rechtlichen „Argumenten“ /14/ keine unwichtige /12/ Vgl. B. D. Parygin, Die sowjetische Lebensweise und sozial-psychologische Probleme der Persönlichkeitsentwicklung, Kiew 1975, S. 5. /13/ Vgl. X. E. Färber, Das Rechtsbewußtsein als Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, Moskau 1963, S. 89 fE.; J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Moskau 1973, S. 148 ff. fW Es ist bezeichnend, daß unter den 12 spezifischen Indikatoren der „Qualität des Lebens“, die von dem amerikanischen Soziologen W. BaU in seinem Referat auf dem VIII. Welt-Soziologenkongreß (August 1974 in Toronto) vorgeschlagen wurden, an dritter Stelle (nach der physischen Sicherheit und dem ökonomischen Wohlstand) ein solches Kriterium genannt wird wie „die Gerechtigkeit im Rahmen des Gesetzes einschließlich seiner Wirksamkeit und die Sicherung gleicher Rechte .“ (vgl. S. I. Popow, Die Qualität des Lebens und die gegenwärtige ideologische Auseinandersetzung, Kiew 1975, S. 5). Rolle eingeräumt. Das erklärt sich nicht nur aus der Tradition der bürgerlichen juristischen Weltanschauung, an Recht, Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit zu appellieren, die äußerst abstrakt und losgelöst von den historischen Zusammenhängen interpretiert werden, sondern auch aus der nicht überzeugenden, wenig effektiven Propagierung der bürgerlichen Lebensweise, die sich nur auf ökonomische Kennziffern, auf die statistische Durchschnittsgröße des Bruttonationalprodukts pro Kopf der Bevölkerung grün-det/15/ Die marxistische rechtsvergleichende Forschung, die sich unmittelbar auf die Charakterisierung der Lebensweise erstreckt, hat insbesondere folgende Hauptrichtungen: 1. Die Herausarbeitung der prinzipiellen qualitativen Unterschiede in der klassenmäßigen Zielstellung, im sozialen Inhalt und in der objektiven Bedeutung des sozialistischen und des bürgerlichen Rechts, die die normative Grundlage des jeweiligen Typs der Gesetzlichkeit bilden. Diese Unterschiede treten am deutlichsten zutage, wenn die Aufgabe gestellt wird festzustellen, was das einer bestimmten Klasse angehörende Individuum für seine Existenz und Entwicklung auf der Grundlage des Rechts erhalten kann und was es wirklich erhält. Die geschichtliche Praxis und ihre wissenschaftliche Analyse haben den überzeugenden Beweis erbracht, daß in der Befriedigung einer Reihe wichtiger Bedürfnisse der Menschen (wie beispielsweise Mitwirkung an der Leitung von Staat und Gesellschaft, reale Gleichberechtigung, zuverlässige juristische Sicherstellung der grundlegenden Existenz- und Entwicklungsbedingungen, Rechtsschutz vor Gewalt, Unterdrückung, Schadenszufügung usw.) das bürgerliche Recht dem sozialistischen Recht sehr weit nachsteht und in vielen Fällen überhaupt machtlos ist. 2. Die sich darauf gründende Feststellung der objektiven sozialen Bedeutung eines solchen Merkmals der Lebensweise wie ihrer juristischen Rechtmäßigkeit und der Gesetzlichkeit, die Analyse besonders ihrer Klassenfunktionen und die Herausarbeitung der klassenmäßigen Orientierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Funktionen, d. h. die Untersuchung der sozialen Effektivität der Gesetzlichkeit unter dem Gesichtspunkt der Klasseninteressen und -ziele. Nur so kann die Unwissenschaftlichkeit der bürgerlichidealistischen Idee vom klassendifferenten Charakter der Gesetzlichkeit deutlich gemacht werden. 3. Die Gegenüberstellung des Regimes der sozialistischen Gesetzlichkeit und des Regimes der bürgerlich-demokratischen Gesetzlichkeit unter dem Aspekt, wie stabil sie sind und wie sie in der entsprechenden Lebensweise zur Geltung kommen, insbesondere ausgehend von dem spezifischen Gewicht, das die rechtmäßigen Verhaltensakte in der Masse der rechtserheblichen Handlungen haben. Die vergleichende, auf den ersten Blick sehr formale Analyse der quantitativen Determiniertheit der Gesetzlichkeit (ihres Maßes und Niveaus), die an sich ziemlich wichtig ist, verfolgt jedoch ein weiteres soziales Ziel: Eine solche Analyse macht unter anderem deutlich, wie einheitlich, wie integriert (oder zersplittert) die soziale Struktur ist, inwieweit die Interessen des Staates und der verschiedenen Klassen, Gruppen und Organisationen der Gesellschaft übereinstimmen (oder einander entgegengesetzt sind). 4. Die Klassenunterschiede in der sozialen Widerspiegelung der Gesetzlichkeit in der bürgerlichen und in der sozialistischen Lebensweise werden auch bei der Untersuchung der Motivation der Rechtmäßigkeit des Handelns, bei der Ermittlung der geistigen, psychologischen Motive deutlich, die die Übereinstimmung des Verhaltens mit dem Recht gewährleisten. Das sind im wesentlichen die Wege, die beschritten werden, um nachzuweisen, daß die sozialistische Lebensweise auch in ihren juristischen Ausdrucksformen grundlegende Vor- (Schluß auf S. 158) /15/ „Der Wert der von einem Mörder oder Gangster benutzten Kugeln“, schreibt J. Fulbright, „hat in der nationalen Buchführung das gleiche Gewicht wie der Preis eines Computers, eines Brotes oder eines medizinischen Gerätes“ (J. Fulbright, The Crippled Giant, New York 1972, S. 248). 148;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 148 (NJ DDR 1977, S. 148) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 148 (NJ DDR 1977, S. 148)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung von : Angehörigen zu umfassen. Es setzt sich zusammen aus: Transportoffizier Begleitoffizieren Kraftfahrer Entsprechend des Umfanges der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus; abgestimmte Maßnahmen gegen die Rechtspraxis der Justizorgane in Verfahren wegen Eaziund Kriegsverbrechen sowie gegen die für angestrebte Verjährung dieser Verbrechen.

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