Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 146 (NJ DDR 1977, S. 146); keit der Gesellschaft dar wenn auch nur vom Standpunkt ihrer Übereinstimmung mit dem Recht gesehen. Und darin besteht die besondere Bedeutung der Gesetzlichkeit als Element der sowjetischen Lebensweise. Die Rolle des Rechts und der Gesetzlichkeit bei der Durchsetzung und Weiterentwicklung der sozialistischen Lebensweise Die Rolle des Rechts, reduziert sich durchaus nicht auf die passive Feststellung, auf die Widerspiegelung der faktisch bestehenden Lebensweise. Recht und Gesetzlichkeit sind ein wirksames Mittel zur Einführung progressiver Taten und Umgestaltungen in die gesellschaftliche Praxis, sind eigenständige Stimulatoren zur Vervollkommnung der sozialistischen Lebensweise, sind aktiv an der Schaffung neuer Formen der Lebenstätigkeit beteiligt In den Rechtsnormen modelliert der Sowjetstaat die erforderlichen, objektiv bedingten progressiven Methoden der betreffenden Tätigkeit. Die Gesetzlichkeit ist in vielen Fällen das Glied, das sozusagen die faktische Tätigkeit auf das erforderliche Niveau hebt. Dadurch zeugt der Stand der Gesetzlichkeit davon, inwieweit die von der Sowjetgesetzgebung programmierten Eigenschaften der sozialistischen Lebensweise realisierbar sind. Es muß in Betracht gezogen werden, daß in der realen Wirklichkeit mitunter Divergenzen zwischen der sozialistischen Lebensweise und der Lebensweise einzelner Mitglieder der Sowjetgesellschaft entstehen, deren Verhalten so oder so von der ersteren abweicht und mitunter auch zu ihr im Widerspruch steht. Die soziale Aktivität des Sowjetrechts und der Gesetzlichkeit äußert sich auch darin, daß sie in vielen Fällen derartigen Abweichungen Vorbeugen und diese beseitigen. Es muß auch betont werden, daß die Gesetzlichkeit nicht nur die Durchsetzung und Weiterentwicklung des sozialistischen Inhalts der sowjetischen Lebensweise fördert, sondern auch die Vervollkommnung einer Reihe ihrer Bedingungen (da die wichtigsten von ihnen gesetzlich verankert sind), beispielsweise die Verbesserung der qualitativen Kennziffern der Erzeugnisse und Leistungen, die in der Gesellschaft verbraucht werden, die Optimierung der Leitungstätigkeit, der wissenschaftlichen Tätigkeit, der Lehr- und Erziehungstätigkeit u. a. Die wesentliche Rolle der rechtlichen Mittel in dem genannten Bereich äußert sich insbesondere in den Maßnahmen der Partei und des Sowjetstaates sowie der entsprechenden staatlichen Organe zur Vervollkommnung der technischjuristischen Normative hinsichtlich der Qualität der Erzeugnisse und zu ihrer strikten Einhaltung auf der Grundlage der Gesetzlichkeit./8/ Solche Möglichkeiten des Rechts und der Gesetzlichkeit ergeben sich daraus, daß sie unabdingbare Komponenten der sozialen Umwelt sind, in der der Mensch lebt und handelt, daß sie die Bedingungen der Lebenssituation sind, die aktiv an der Herausbildung der Lebensweise bestimmter Subjekte beteiligt sind und so oder so auf sie Einfluß nehmen. Daraus ergibt sich die große Bedeutung umfassender Untersuchungen des Rechts und der Gesetzlichkeit als realer Phänomene, deren Funktionieren gegenüber den Teilnehmern des gesellschaftlichen Lebens objektiven Charakter hat, da Recht und Gesetzlichkeit vor jedem neuen Subjekt, das sich in das soziale Leben einschaltet, als „fertig“ erscheinen./?)/ In dieser Eigenschaft äußern sie sich auch selbst als äußere Bedingungen der Lebenstätigkeit. Daß die sozialistische Gesetzlichkeit in die Gestaltung bestimmter Lebensformen „eingeordnet“ ist, kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß sie oft unmittelbar nach dem Sowjetrecht der obligatorische und unmittelbare Faktor /81 Vgl. „Im Zentralkomitee der KPdSU“, Prawda vom 7. Dezember 1975; ferner W. Ogryskow, „Die Disziplin des Standards“, Iswesttja vom 7. April 1976; M. Maljarow, „Die Qualität der Erzeugnisse und das Gesetz“, Iswesttja vom 16. Mat 1976. 19/ Vgl. z. B. S. S. Aleksejew, „Das Objektive Im Recht“, Prawo-wedenije 1971, Heftl; P. E. Nedbailo, „Das Objektive und das Subjektive im Recht“, Prawowedenlje 1974, Heft 1. (das Mittel) zur Befriedigung verschiedener sozialer Bedürfnisse ist. In der Klassengesellschaft wird ein solches gesamtgesellschaftliches Bedürfnis wie die Regelung und Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse (vor allem der Produktionsverhältnisse), ausgehend von den Interessen der herrschenden (oder führenden) Klasse, hauptsächlich durch rechtliche Mittel (das Recht u. a.) befriedigt. Die Regelung, die Koordiniertheit der gesellschaftlichen Verhältnisse erlangt unter den Bedingungen der sozialistischen Lebensweise, die sich auf das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln und die sich planmäßig entwik-kelnde Volkswirtschaft gründet, besondere Bedeutung. Hier hat die Gesetzlichkeit in entscheidendem Maße zur Befriedigung dieses Bedürfnisses beizutragen. Im Bereich der politischen Beziehungen des Sozialismus dient die Gesetzlichkeit als notwendiges Mittel zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach wahrer Demokratie. Die Gesetzlichkeit gewährleistet die Allgemeingültigkeit und Einheitlichkeit der die Interessen aller Werktätigen zum Ausdruck bringenden Politik der Arbeiterklasse im gesamtgesellschaftlichen Maßstab; sie bietet die Möglichkeit, die Interessen des Menschen zu ermitteln und zu realisieren, die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse, Nation oder Gruppe ergeben; sie sichert die Mitwirkung an der Leitung der Gesellschaft und vor allem an der Gestaltung der Staatspolitik (und damit letztlich an der Gestaltung der Bedingungen für seine eigene Lebenstätigkeit) usw. Zu diesem Komplex von Bedürfnissen gehört auch die Gleichheit der sozialen Existenz- und Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen. L. I. Breshnew hob hervor: „Für jeden Menschen ist das Bewußtsein wichtig, daß er die gleichen Rechte wie die anderen Mitglieder der Gesellschaft hat und daß er stets auf eine gerechte, ihn respektierende Behandlung, auf die Sorge des Staates sowie die Hilfe und Unterstützung des Kollektivs bauen kann. Jeder Mensch ist daran interessiert, bei den Vorhaben sei- ■ nes Betriebes oder seiner Einrichtung und bei den Angelegenheiten seines Staates aktiv mitzuwirken. Jeder Mensch möchte zuversichtlich an das Morgen, an die gesicherte Zukunft seiner Kinder denken. Wir haben bei uns die Voraussetzungen geschaffen, diese sozialen Bedürfnisse zu befriedigen.“ /10/ im Sozialismus können diese Bedürfnisse der Menschen in entscheidendem Maße durch die Gesetzgebung, die subjektiven juristischen Rechte, die Gesetzlichkeit u. a. befriedigt werden. Wenn man davon ausgeht, daß der Grad der Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen die Lebensqualität kennzeichnet, dann darf bei ihrer Einschätzung auch der Stand der gesellschaftlichen und rechtlichen Bedürfnisse, d. h. der Bedürfnisse, die das Funktionieren des Rechts, die Gesetzlichkeit notwendig machen, nicht außer acht gelassen werden. Eben hier liegen die Quellen für die axiologische Analyse der juristischen Grundlagen der sozialistischen Lebensweise. Die umfassende Begründung, Propagierung und Erläuterung der Tatsache, daß im Sozialismus „das Gesetz“ dem Menschen heute alle Güter und Möglichkeiten, über die die Gesellschaft verfügt, gibt (und auch weiterhin geben wird) und daß der für die Person-' lichkeit wesentlichste Teil der Gesetzgebung der Regelung der Kanäle gewidmet ist, über die sie ihre gesunden Bedürfnisse und Interessen befriedigt, ist auch noch in anderer Hinsicht wichtig. Das trägt dazu bei, einseitige Auffassungen vom Gesetz zu überwinden und es nicht nur als Mittel des Zwanges anzusehen. Die Achtung vor Recht und Gesetz kann insbesondere dadurch zur persönlichen Überzeugung jedes einzelnen werden, daß ihm klargemacht wird, daß die sozialistische Lebensweise unter anderem auch deshalb wertvoll ist, weil sie vom Gesetz beherrscht wird, weil unter den Werten des Sozialismus die juristischen Erscheinungen (Gesetzgebung, subjektive Rechte; Gesetzlichkeit u. a.) einen sehr wichtigen Platz einnehmen. /10/ L. I. Breshnew, Rede auf der Wählerversammlung des Moskauer Bauman-Wahlbezirks am 14. Juni 1974, ln: Unser Kurs: Frieden und Sozialismus (Reden vom Januar bis Dezember 1974), Moskau 1975, S. 72.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 146 (NJ DDR 1977, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 146 (NJ DDR 1977, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen. Die bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich erzielten Ergebnisse sind ständig und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X