Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 145 (NJ DDR 1977, S. 145); Versammlung vor Werktätigen des Bauman-Wahlbezirks in Moskau am 12. Juni 1970, „wenn es durchgeführt wird. Es ist verbindlich für alle, und es muß auch ausnahmslos von allen, unabhängig von ihrer Stellung, ihrer Funktion und ihrem Rang, befolgt werden. Die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung bilden die Grundlage für das normale Leben der Gesellschaft, ihrer Bürger.“75/ Die sozialistische Gesetzlichkeit ist das Regime (der Stand) der juristischen Rechtmäßigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse, das in der Übereinstimmung dieser Verhältnisse mit den Gesetzen und den dem Gesetz untergeordneten Normativakten des sozialistischen Staates zum Ausdruck kommt, die im Interesse des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus festgelegt und von allen Rechtssubjekten, den staatlichen Organen, den Funktionären, den Bürgern und ihren gesellschaftlichen Organisationen, strikt verwirklicht werden./6/ Die Gesetzlichkeit ist eine ständige Begleiterscheinung der sozialistischen Lebensweise. Die Notwendigkeit, daß die Lebenstätigkeit aller Subjekte der sozialistischen Gesellschaft in einem Regime strenger Gesetzlichkeit erfolgt, ergibt sich aus ihren eigenen Bedürfnissen und objektiven Gesetzmäßigkeiten. Auf dem Gebiet der Wirtschaft erfordern z. B. das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln und die dadurch bedingte planmäßige Leitung der Produktionsprozesse, die Organisation rationeller und stabiler Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Betrieben, die Verteilung der materiellen Güter vor allem nach der Leistung, die Einführung der wissenschaftlich-technischen Errungenschaften, der Naturschutz u. a. eine rechtliche Verankerung. Die Wirtschaftspolitik des sozialistischen Staates muß, wie W. I. Lenin ausführte, „möglichst fest gesetzlich“ verankert werden, „um jede Möglichkeit einer Abweichung davon auszuschalten“./7/ Die Lebensweise im Bereich der Politik (die politische Lebensweise) muß in dem Maße, wie sie von der Gesetzgebung „vorgegeben“ ist, auf den Prinzipien der Gesetzlichkeit beruhen, da es notwendig ist, daß die sozialistische Demokratie errichtet wird, d. h. daß die Staatsmacht dem ganzen Volk (oder nur den Werktätigen) mit der Arbeiterklasse an der Spitze gehört und ihre Oberhoheit auf dem gesamten Territorium des Landes besteht. Die Heranziehung der breiten Massen der Werktätigen zur entscheidenden Teilnahme an der Bildung der Organe der Staatsmacht und zur Erarbeitung und Durchsetzung der Politik ist nur unter den Bedingungen der Gesetzlichkeit möglich. Ohne Gesetzlichkeit kann der Schutz der sozialistischen Ordnung und der Rechte der Persönlichkeit nicht gesichert werden. Schließlich kann auch auf dem Gebiet des geistigen Lebens die Aufgabe, das kulturelle Niveau der gesamten Bevölkerung zu heben und die Werktätigen im Geiste der Treue zu den Idealen des Kommunismus zu erziehen, nur bei einem Regime strenger Gesetzlichkeit gelöst werden. Gleichzeitig darf die Gesetzlichkeit als eine Eigenschaft der sowjetischen sozialistischen Lebensweise nicht als ein ganz formales, „rein“ organisatorisches Charakteristikum betrachtet werden. Die Sowjetgesetzgebung, die als normative Quelle der Gesetzlichkeit in Erscheinung tritt, ist zu ihrem großen Teil unmittelbare Ausdrucksform solcher Prinzipien und Ideale (Werte) des Sozialismus wie: Allgemeinheit der Arbeit und Einstellung zu ihr als erste gesellschaftliche und persönliche Notwendigkeit; soziale Gleichheit aller Werktätigen, aller Klassen, Nationen und sozialen Gruppen; Demokratie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens; hohes Staatsbewußtsein und soziale Aktivität der Menschen, ihre umfassende Heranziehung zur Leitung; Kollektivgeist und kameradschaftliche gegenseitige Hilfe; gesamtsowjetischer sozialistischer Pa- /S/ B. I. Breshnew, Aul dem Wege Benins, Beden und Aulsätze, Bd. S, Berlin 1973, S. 54.- /6/ Der Begriff „Rechtsordnung“, der als System der juristischen rechtmäßigen geseUsChaftllchen Beziehungen und Verhältnisse Interpretiert wird, legt das Schwergewicht auf solche Ihrer „Parameter“ wie Koordiniertheit, Abgestimmthelt, Organisdiertheit usw. /7/ W. I. Benin, Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 375. triotismus und Internationalismus; Humanismus, Achtung der Würde des Menschen; harmonische Verbindung der persönlichen Interessen, der kollektiven Interessen und der Interessen des ganzen Volkes bei Überwiegen des Gesellschaftlichen gegenüber dem Persönlichen u. a. Folglich sichert die Abstimmung und das „Messen“ der Lebenstätigkeit an einem solchen Maßstab wie der Gesetzgebung nicht bloß die Geordnetheit und Organisiertheit der gesellschaftlichen Verhältnisse von der formalen Seite her, sondern gibt auch der Lebensweise eine ganz bestimmte inhaltliche Ausrichtung. Das Gesetz verletzen bedeutet unter diesen Bedingungen nicht sozialistisch handeln. Unter diesem Aspekt ist die sozialistische Gesetzlichkeit ein besonderer juristischer Ausdruck der Notwendigkeit, Nützlichkeit und Angemessenheit einer bestimmten Verhaltensart vom Standpunkt der Interessen der ganzen sozialistischen Gesellschaft und der objektiven Interessen eines jeden Mitglieds dieser Gesellschaft. In der Regel verkörpert die juristische Rechtmäßigkeit einer bestimmten Lebenstätig-k'eit ihre sozialistische Zweckmäßigkeit und Richtigkeit, ihren Wert für die Gesellschaft und die Persönlichkeit. So charakterisiert die Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Produktionstätigkeit mehr oder weniger genau, wie vollständig und konsequent solche Kriterien der sozialistischen Lebensweise realisiert werden, wie: die Allgemeinheit der Arbeit (der Lebensweise in der Arbeit); ihre allgemein soziale und ökonomische Zweckmäßigkeit (die in Plan-kennziffem fixiert ist); ihre Übereinstimmung mit dem modernen Entwicklungsstand von Wissenschaft und Technik (in dem Maße, in dem sie in den entsprechenden technisch-juristischen Normen verankert ist); ihre Sicherheit für die Persönlichkeit und ihre ökologische Rationalität; ihre Übereinstimmung mit den Interessen der einzelnen Werktätigen, des Kollektivs des Betriebes, der Bevölkerung der Region; ihre Organisiertheit und Diszipliniertheit u. a. m. Im Bereich der Konsumtion spiegelt die Gesetzlichkeit von der formalen Seite her den Stand des Prozesses der Angleichung des Lebensstandards der verschiedenen Klassen und sozialen Gruppen wider. In diesem Prozeß sollen ein garantierter Lebenswohlstand für alle Bevölkerungsgruppen und die ständige Hebung des allgemeinen Niveaus des Wohlstands der Werktätigen, die Verteilung nach der Leistung bei einem rascheren Wachstum der gesellschaftlichen Konsumtionsfonds und der Dienstleistungen für die Bevölkerung sowie die Entwicklung der auf Kollektivgeist beruhenden Lebensformen gesichert werden. Im Bereich der eigentlichen sozialen Verhältnisse spiegelt die Gesetzlichkeit die Einheit, die Übereinstimmung der ureigenen Interessen der ganzen Sowjetgesellschaft, ihrer Klassen, Schichten, Nationen, Völkerschaften und Generationen wider, zeigt das Maß der Vereinigung ihrer spezifischen und in einer Reihe von Fällen nicht übereinstimmenden Interessen, charakterisiert den Grad der Übereinstimmung der weltanschaulichen Positionen, der Einstellungen aller (oder der meisten) Mitglieder der Gesellschaft einerseits und des Gesetzgebers andererseits. Auf dem Gebiet des politischen Lebens zeugt der Stand der Gesetzlichkeit davon, wie konsequent und real das Regime der sozialistischen Demokratie funktioniert, wie ihre humanen, progressiven Prinzipien realisiert und die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger verwirklicht werden. Im geistigen Bereich ist die sozialistische Gesetzlichkeit ein besonderes Merkmal der Entwicklung der Kultur der ganzen Gesellschaft und ihrer einzelnen Subjekte; sie charakterisiert, wie weit die ideologischen und sozialpsychologischen „Parameter“, die der sozialistischen Lebensweise eigen sind, verbreitet und in der Sowjetgesellschaft fest durchgesetzt sind. Wenn also die sowjetische Lebensweise als System miteinander verbundener qualitativer Charakterzüge, von denen jede zu einem bestimmten Bereich der Lebenstätigkeit gehört, konkretisiert werden kann, so ist ein solches Charakteristikum wie die Gesetzlichkeit allen ihren grundlegenden Seiten eigen. Sie stellt konzentriert die ganze Lebenstätig- 145;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners informiert sind, die eigenen Abwehrmöglichkeiten kennen und beherrschen und in der Lage sind, alle Feindhandlungen rechtzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern.

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