Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 144 (NJ DDR 1977, S. 144); In jahrzehntelanger Tätigkeit als Hochschullehrer - zunächst an der Karl-Marx-Universität Leipzig, später an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR - hat Joachim Renneberg Bedeutendes für die Aus- und Weiterbildung von Kadern für die staatlichen Organe geleistet. Groß sind auch seine Verdienste bei der Heranbildung wissenschaftlicher Nachwuchskader auf dem Gebiet des Strafrechts. Unter seiner Anleitung haben viele Aspiranten und Assistenten akademische Grade erworben. Joachim Renneberg war stets um enge Beziehungen zur Staatspraxis bemüht. Er wirkte darauf hin, erworbene wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis zu überprüfen, sie in die Praxis umzusetzen und dadurch weiterzuentwickeln. In allen Funktionen als Prorektor, Institutsdirektor, stellvertretender Sektionsdirektor und Lehrstuhlleiter trug Joachim Renneberg unermüdlich dazu bei, die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung der DDR zum weiteren Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Durch sein stets parteiliches Auftreten, sein großes fachliches Können und seinen Fleiß hatte er sich bei allen Mitarbeitern der Akademie hohe Achtung und Anerkennung erworben. Besondere Verdienste hatte Joachim Renneberg als Mitglied des Sekretariats der Vereinigung der Juristen der DDR, dem er seit mehr als 20 Jahren angehörte. Auf vielen internationalen Kongressen haf er unsere Juristenvereinigung vertreten. Mehrere Jahre lang war er auch Mitglied des Sekretariats der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen. Für seine großen Leistungen wurde Joachim Renneberg wiederholt mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt, so mit der Verdienstmedaille der DDR, als Verdienter Aktivist und mit der Medaille „Für Verdienste in der Rechtspflege“ in Gold. Wir sind unserem Genossen Prof. Dr. Joachim Renneberg zu tiefem Dank für seine großen wissenschaftlichen Leistungen verpflichtet und werden sein Andenken stets in Ehren halten. Aus anderen sozialistischen Ländern Dozent Dr. PJOTR MOISSEJEWITSCH RABINOWITSCH, Staatliche Universität Lwow Sozialistische Gesetzlichkeit und sowjetische Lebensweise Als eine der wichtigsten Entwicklungsrichtungen der Forschung auf dem Gebiet der Gesellschaftswissenschaften nannte der XXV. Parteitag der KPdSU die Ausarbeitung der „Theorie von der Entwicklung der sozialistischen Lebensweise“./I/ Die Aktualität der wissenschaftlichen Untersuchung des Problems der Lebensweise, für die Marx und Engels den Grundstein gelegt haben/2/, ist in der soziologischen und rechtswissenschaftlichen Literatur eingehend dargelegt worden. Das Wesen eines solchen „integralen“ Phänomens, wie es die Lebensweise ist, macht es zum Gegenstand komplexer Forschungen, bei denen auch die Rechtswissenschaft nicht abseits stehen kann./3/ Der wissenschaftliche Begriff „Lebensweise“ ist eine allgemeine soziologische Kategorie. Wie in einigen Forschungsarbeiten der Gegenwart hervorgehoben wird, soll dieser Begriff die stabilen, typischen Formen und Methoden der gesamten Lebenstätigkeit der Subjekte (der Menschen, Gruppen, Klassen, der ganzen Gesellschaft) zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse widerspiegeln, die sich auf der Basis der konkret-historischen Bedingungen herausgebildet haben und letztlich durch das herrschende System der gesellschaftlichen Produktion bestimmt werden./4/ Der wissenschaftlichen Typologie der verschiedenen Lebensweisen als realer Erscheinungen, die jeder Gesellschaft eigen sind, liegt die marxistische Lehre von den sozialökonomischen Formationen zugrunde. Ein prinzipiell neuer und historisch höherer Typ des dargelegten Phänomens ist die sozialistische Lebensweise. flI XXV. Parteitag der KPdSU, Dokumente, Berlin 1976, S. 74. /2/ Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 2, S. 238; Bd. 3, S. 20 f., 194, 228 f.; Bd. 8, S. 198; Bd. 32, S. 390; Bd. 36, S. 215. f3f Vgl. J. Tichomirow, „Die politischen Grundlagen der sowjetischen Lebensweise“, Polititscheskoje samoobrasowaniie 1974, Heft 7; S. S. Aleksejew, Das Recht in unserem Leben, Swerdlowsk 1975, S. 82 fl.; G. N. Manow, „Die sozialistische Lebensweise und die Sicherung der allgemeinen Teilnahme der Werktätigen an der Leitung“, in: Die Demokratie der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, Moskau 1975, S. 265 fl. Hl Vgl. z. B. G. Gleserman, „Lenin und die Herausbildung der sozialistischen Lebensweise“, Kommunist 1974, Heft 1, S. 106; M. P. MtsChedlow, „Über die quantitativen und qualitativen Charakteristika der Lebensweise“, in: Soziologie und Gegenwart, Moskau 1974, S. 148; G. M. Borissow, „Die Lebensweise als Kategorie der marxistisch-leninistischen Philosophie“, in: Aktuelle Fragen der Dialektik der gesellschaftlichen Entwicklung, Leningrad 1974, S. 202; W. S. Semjonow, Die Lebensweise des Sowjetmenschen, Moskau 1975, S. 8; I. W. Bestushew-Lada, Die Prognostik der Lebensweise unter den Bedingungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, Kiew 1975, S. 4; A. P. Butenko, Die sozialistische Lebensweise und die Herausbildung des neuen Menschen, Moskau 1975, S. 10; M. N. RutkewitsCh, „Die sozialistische Lebensweise und ihre Entwicklung“, Woprossy filosofii 1975, Heft 11, S. 47. In der Sowjetgesellschaft der Gegenwart haben die Lebenstätigkeit aller sozialen Gruppen und Organisationen und das Verhalten der meisten Bürger in ihren wichtigsten Erscheinungsformen einen sozialistischen Inhalt und eine sozialistische Ausrichtung. Deshalb kann die Lebensweise der Sowjetgesellschaft insgesamt (sowie der einzelnen Gemeinschaften, aus denen sie besteht) als eine reale, konkret-historische Erscheinungsform der Lebensweise des genannten Typs betrachtet werden. Ein charakteristisches Merkmal der sozialistischen Lebensweise ist ihre juristische Rechtmäßigkeit, ihre Gesetzlichkeit. Im Prozeß des Aufbaus, der Entwicklung und Vervollkommnung des Sozialismus tritt die normativ-rechtliche Regelung der Verhältnisse in den Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens (im ökonomischen, politischen, sozialen, kulturellen u. a.) als eine objektive Gesetzmäßigkeit in Erscheinung. Unter den Bedingungen des Sozialismus kann ein großer Teil der gesellschaftlichen Verhältnisse nur in Form von Rechtsverhältnissen existieren "(die ökonomischen Verhältnisse, die staatlichen Machtverhältnisse, die Verhältnisse zur Befriedigung der vielfältigen Bedürfnisse, zur Verwirklichung der Grundrechte der Bürger u. a.). Es ist ganz natürlich, daß der Vollkommenheitsgrad der Gesetzgebung, ihrer sozialen („materiellen“) und technisch-juristischen („formalen“) Merkmale sowie der Grad der Übereinstimmung des realen Verhaltens mit ihr (Gesetzlichkeit) in der Regel von dem Entwicklungsstand der sozialistischen Lebensweise insgesamt zeugen. Daher wird jede allgemeine Charakteristik dieser Lebensweise (wie übrigens auch der bürgerlichen), die den Stand von Recht und Gesetzlichkeit nicht widerspiegelt, unzulänglich sein. Die Gesetzlichkeit als Widerspiegelung und Komponente der sozialistischen Lebensweise In dem Maße, in dem im Sozialismus die entscheidenden Arten der gesellschaftlichen Verhältnisse, die grundlegenden Lebensbedingungen und die wesentlichsten sozial typischen Formen und Methoden der Tätigkeit der Menschen und ihrer Organisationen durch Gesetze und andere juristische Normen geregelt sind, ist ein unabdingbarer „Parameter“ dieser Tätigkeit ihre Übereinstimmung mit dem objektiven Recht, ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz. Diese Eigenschaft der sozialistischen Lebensweise spiegelt sich in einem solchen Begriff wie dem der Gesetzlichkeit wider. „Ein Gesetz lebt und wirkt allein dann“, betonte L. I. B r e s h n e w in seiner Rede auf der Wahl- 144;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 144 (NJ DDR 1977, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 144 (NJ DDR 1977, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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