Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 132 (NJ DDR 1977, S. 132); werden vor allem jene Beziehungen gestaltet, die auf die Entwicklung der LPG auf der Grundlage entsprechender Pläne, auf die Wahl der genossenschaftlichen Organe und auf die Verwendung der genossenschaftlichen Fonds gerichtet sind und daher Grundlage der operativen Leitung darstellen. Den hohen Anforderungen, die an die Mitentscheidung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter zu stellen sind, entspricht die Festlegung, daß die Vollversammlung beschlußfähig ist, wenn mindestens zwei Drittel aller Genossenschaftsbauern und Arbeiter anwesend sind. Im Zuge der stärkeren Ausprägung der genossenschaftlichen Demokratie wird die Vorbereitung der Vollversammlung eine solche Qualität erreichen, daß die Genossenschaftsbauern und Arbeiter noch stärker das Bedürfnis haben, die für sie und ihre LPG wichtigen Fragen mitzuentscheiden. Dem dienen die Festlegungen über die Aufgaben des Vorstands und des Vorsitzenden zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlung. Die Entwürfe der Musterstatuten werden den Veränderungen in der Landwirtschaft auch in folgender Weise gerecht: Da unter den Bedingungen der industriemäßigen Produktion die Beschäftigtenzahl in den einzelnen LPGs zunimmt in einer LPG Pflanzenproduktion werden etwa 350 bis 400 Genossenschaftsbauern und Arbeiter tätig sein und die Rolle der Arbeitskollektive weiter wächst, ist hinsichtlich der Regelung der Leitungsverhältnisse vorgesehen, daß größere Genossenschaften, in denen die Einberufung von Vollversammlungen erschwert ist, nach Zustimmung des Rates des Kreises auf Beschluß der Vollversammlung ausnahmsweise Delegiertenversammlungen durchführen können. Die Jahreshauptversammlung und die Halbjahresversammlung sind jedoch als Versammlungen aller Genossenschaftsbauern und Arbeiter durchzuführen. Die Delegiertenversammlung nimmt einen Teil der Kompetenzen wahr, die der Vollversammlung zustehen. Um aber auch bei der Durchführung von Delegiertenversammlungen die Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter zu sichern, werden einerseits die Delegierten nach einem von der LPG in Abstimmung mit dem Rat des Kreises festzulegenden Delegiertenschlüssel in den Abteilungen und Brigaden für drei Jahre gewählt; sie haben ihren Kollektiven über die von der Delegiertenversammlung gefaßten Beschlüsse zu berichten. Andererseits werden die Beschlußentwürfe vorher in den Arbeitskollektiven (Abteilungen und Brigaden) beraten, so daß die Delegierten die Meinung ihrer Kollektive zu den zu beratenden Problemen vortragen können. Die Delegiertenversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Viertel der Delegierten anwesend sind. In den Arbeitskollektiven sind monatliche Versammlungen durchzuführen, in deren Ergebnis dem Vorstand Vorschläge z. B. für die Erfüllung der Planaufgaben unterbreitet werden können. Zur Unterstützung des Leiters der jeweiligen Abteilung oder Brigade kann die Versammlung einen Ab-teilungs- oder Brigaderat wählen. Die Wahl und die Arbeit der Revisionskommission als Kontrollorgan der Vollversammlung und weiterer Kommissionen des Vorstands sind weiterhin bewährte Formen der genossenschaftlichen Demokratie. Bemerkenswert ist in allen Leitungsfragen die Orientierung auf die Sicherung der Rechte der Gewerkschaften und der Arbeiter im genossenschaftlichen Leitungsprozeß. Das Mitgliedschaftsverhältnis Die Rechtsbeziehungen der Genossenschaftsbauern werden auch zukünftig durch die Mitgliedschaft geregelt werden. Ihre rechtliche Ausgestaltung muß den Anforderungen industriemäßiger Produktionsmethoden und dem sich verändernden Charakter der Arbeit zu einer Art industrieller Arbeit gerecht Werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung sind die Mitgliedschaftsbeziehungen weiterentwickelt worden. Das zeigt sich vor allem in einer Vervollkommnung der Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern in bezug auf die Verwirklichung der Grundrechte auf Arbeit, Erholung, soziale Sicherstellung und auf umfassende Mitwirkung und Mitentscheidung. Die folgenden Neuregelungen sind dafür kennzeichnend: Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an der Arbeit werden durch eine schriftliche Arbeitsvereinbarung zwischen Genossenschaft und Genossenschaftsbauern konkretisiert; die einzelnen Rechtsansprüche, wie die Rechte auf Erholungsurlaub und Lohnausgleich, werden ebenso exakt festgelegt wie die Schadenersatzansprüche gegenüber der LPG und die neuen Formen der Mitwirkung (z. B. die Durchführung von Brigadeversammlungen). Genossenschaftliche Mitgliedschaftsverhältnisse umfassen insbesondere die Arbeits-, Leitungs-, Eigentums- und Sozialverhältnisse. Die einzelnen Bestandteile der Mitgliedschaft sind zwar relativ selbständig, stehen aber in einem untrennbaren Zusammenhang. Dieser erforderlichen Komplexität der Mitgliedschaft und der Einheit von Rechten und Pflichten werden die Entwürfe mit der Fixierung grundlegender Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern voll gerecht. Auf ihrer Grundlage werden dann die Rechte und Pflichten in besonderen Abschnitten bzw. in der Betriebsordnung näher ausgestaltet. * Mit der Veröffentlichung der Entwürfe wird eine seit dem Erlaß der ersten Musterstatuten im Jahre 1952 traditionelle Form beibehalten: Den Genossenschaftsbauern und Arbeitern wird es ermöglicht, durch Meinungsäußerungen, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge am staatlichen Rechtssetzungsprozeß teilzunehmen. Auch dies ist ein Wesenszug der sozialistischen Demokratie. In rechtspropagandistischen Veranstaltungen sollte der Inhalt der Entwürfe vermittelt und zur Diskussion darüber angeregt werden. In den Schulungen der genossenschaftlichen Leitungskader sollten die Entwürfe eingehend beraten werden, damit diese Leitungskader die Diskussion der Entwürfe in den Arbeitskollektiven leiten können./ll/ Diese Aufgabe erfolgreich zu lösen erfordert, bei der Diskussion der Entwürfe der Musterstatuten stets die agrarpolitischen Ziele der Partei der Arbeiterklasse zu erläutern. /lt/ Vgl. „Diskussion der Statuten bis Ende Mal“ (Interview mit dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwlrtscäiaft, Genossen Heinz Kuhrig, zu den Statutenentwürfen), Neue Deutsche Bauemzeltung vom 14. Januar 1977, S. 2. Prof. Dr. habil. MARTIN POSCH, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht und ihr Umfang Schadenersatz als materielle Wiedergutmachung Die Schadenersatzpflicht ist im Unterschied zu anderen Sanktionen/1/ für Pflichtverletzungen an die Voraussetzung geknüpft, daß dem Verletzten ein Schaden zugefügt worden ist./2/ Die Höhe der Ersatzpflicht wird nicht durch die Art oder Schwere der Pflichtverletzung, sondern durch die Höhe des durch die Pflichtverletzung rechtswidrig verursachten Schadens bestimmt. Der durch die Pflichtverletzung Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre die Pflicht nicht verletzt worden. Verursacht eine geringfügige Pflichtverletzung einen hohen Schaden (z. B. Verkehrsunfall durch unachtsamen 132;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 132 (NJ DDR 1977, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 132 (NJ DDR 1977, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben zur Untersuchung derartiger Rechtsverletzungen und anderer Gefahren verursachender Handlungen und zur Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen genutzt werden. Es können auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen zur gemeinsamen Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit den Kontrollorganen des Nachbarstaates genutzt werden sich auf dem lerritorium des Nachbarstaates befinden. sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen unter den gegenwärtigen und perspektivischen äußeren und inneren Existenzbedingungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaftin der Zu theoretischen Gruncipositionen des dialektischen Zusammenwirkens von sozialen Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen ihre gesammelten Erfahrungen bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

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