Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 130 (NJ DDR 1977, S. 130); wachsende sozialistische Bewußtsein der Genossenschaftsbauern erfordern den Erlaß neuer Rechtsvorschriften, vor allem LPG-rechtlicher Normen. Nur so kann das Recht seiner organisierenden und mobilisierenden Funktion für die sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft gerecht werden. Die Ausarbeitung neuer LPG-Musterstatuten Ausdruck der Kontinuität der Agrarpolitik der SED Die Herausbildung von LPGs Pflanzenproduktion und von LPGs Tierproduktion ist Ausdruck der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen der Pflanzen- und Tierproduktion und vollzieht sich nach objektiven Erfordemissen./4/ Die Entwürfe der beiden Musterstatuten entsprechen dem nunmehr erreichten Entwicklungsstand der Produktionsverhältnisse und Produktivkräfte ebenso wie den gewachsenen Anforderungen, die an die staatliche und genossenschaftliche Leitung sowie an das schöpferische Handeln der Genossenschaftsbauern und Arbeiter zu stellen sind. Sie tragen gleichzeitig zur Stabilisierung, zum Schutz und zur dynamischen Weiterentwicklung dieser Verhältnisse bei. Die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse basieren auf der Einschätzung der Stellung und der großen Entwicklungspotenzen des genossenschaftlichen Eigentums in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; sie entsprechen den Orientierungen über die weitere Festigung des Bündnisses zwischen der führenden Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern. Die Musterstatuten für die LPGs vom Typ I, II und III haben sich in hohem Maße bewährt. Die mit der gesellschaftlichen Entwicklung erreichten Ergebnisse und gewonnenen Erfahrungen waren daher zugleich Grundlage für die Erarbeitung und Ausgestaltung der neuen Musterstatuten. Das gilt sowohl für die Art dieser Rechtsvorschriften als auch für die in ihnen aufgenommenen Regelungen. So haben sich seit dem Jahre 1952 dem Beginn der genossenschaftlichen Umgestaltung in der Landwirtschaft der DDR der Erlaß von Musterstatuten und die Arbeit mit dem Statut der einzelnen LPG als richtig erwiesen. Dem entsprechen auch die Erfahrungen der anderen sozialistischen Länder, besonders der Sowjetunion./5/ Der Erlaß von Musterstatuten und die Annahme eines Statuts durch das LPG-Kollektiv bieten die Voraussetzungen dafür, im Rechtssetzungs- und Rechtsverwirklichungsprozeß den Prinzipien des Leninschen Genossenschaftsplanes voll zu entsprechen. Musterstatuten können in geeigneter Weise den Charakter des genossenschaftlichen Gemeineigentums werktätiger Kollektive (Art. 10 der Verfassung) berücksichtigen und zugleich auch dem Verfassungsgrundsatz, die genossenschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich durch das Kollektiv zu gestalten (Art. 46), Rechnung tragen. Der erreichte gesellschaftliche Entwicklungsstand, die gewonnenen Erfahrungen und die Prinzipien des Leninschen Genossenschaftsplanes/6/ werden auch weiterhin der Regelung der genossenschaftlichen Verhältnisse zugrunde gelegt. So betont der IX. Parteitag der SED, daß auch zukünftig unter den Bedingungen industriemäßiger Produktionsmethoden, der zunehmenden Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion sowie der zunehmenden Verflechtung der Landwirtschaft mit anderen Volkswirtschaftsbereichen „die Normen und Prinzipien der genossenschaftlichen Demokratie und der sozialistischen Betriebswirtschaft Grundlage des schöpferischen Handelns unserer Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern“ /7/ blei- Hl Vgl. G. Grüneberg, a. a. O. /5/ vgl. E. Krauß, „Grundzüge des LPG-Rechts ln einigen sozialistischen I,ändern Europas“, NJ 1975 S. 546 fl. /6/ Vgl. G. Puls/G. Rohde, „Der Leninsche Genossenschaftsplan und die Entwicklung des LPG-Rechts“, NJ 1970 S. 377 fl. /7/ E. Honecker, a. a. O., S. 65. ben. Die Partei der Arbeiterklasse hat damit erneut die Aufgabe formuliert, die seit Beginn der genossenschaftlichen Entwicklung eine Kernfrage der erfolgreichen Bündnispolitik ist. Die Ausarbeitung neuer Statuten und Betriebsordnungen ist demnach Ausdruck der Kontinuität der Agrarpolitik der SED. Zugleich werden die rechtlichen Anforderungen bestimmt, die unter den Bedingungen industriemäßiger Produktionsmethoden zu erfüllen sind. Mit dieser Aufgabenstellung zeigt die Partei erneut, wie die marxistisch-leninistische Agrartheorie entsprechend den neu zu gestaltenden gesellschaftlichen Prozessen schöpferisch anzuwenden ist. Die Musterstatuten aus den Jahren 1952, 1959 und 1962 haben entscheidend zum freiwilligen Zusammenschluß aller Bauern in LPGs, zur Herausbildung der Klasse der Genossenschaftsbauern und zur Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums und der genossenschaftlichen Arbeit sowie zur Festigung der genossenschaftlichen Demokratie beigetragen. Sie waren das Ergebnis konsequenter Bündnispolitik und wurden in schöpferischer Anwendung des Leninschen Genossenschaftsplanes auf die spezifischen politischen und ökonomischen Bedingungen in der DDR erlassen. Das wesentliche Anliegen der drei Musterstatuten ist erfüllt. Nunmehr geht es um die Herausbildung solcher LPGs, in denen schrittweise industriemäßige Produktionsmethoden eingeführt werden. Grundlegende Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung der genossenschaftlichen Verhältnisse Die Entwürfe der beiden Musterstatuten basieren auf richtungweisenden Aussagen des vom IX. Parteitag der SED beschlossenen Programms. 1. Die vorgeschlagenen Regelungen entsprechen den sozialökonomischen und sozialpolitischen Entwicklungsprozessen. Das genossenschaftlich-sozialistische Eigentum und sein immer engeres Zusammenwirken mit dem Volkseigentum sind für die Bestimmung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der LPGs sowie der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter in den LPGs von besonderer Bedeutung. Ein Wesenszug der Agrarpolitik der Partei ist dabei, daß der sozialistische Staat den LPGs umfassende politische, materielle, finanzielle und organisatorische Hilfe gewährt. Das wesentliche Anliegen der Musterstatuten besteht in der weiteren Festigung und planmäßigen Weiterentwicklung der LPGs. Die Sicherung steigender und stabiler Erträge bzw. Leistungen der Tierbestände, politisch gefestigte Leitungskollektive und stabile Kooperationsbeziehungen sind dafür entscheidende Merkmale. Sie sind die Grundlage für die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Die LPGs werden jeweils im Abschnitt I der Statutenentwürfe als Grundeinheiten der sozialistischen Produktion charakterisiert, in der Genossenschaftsbauern und Arbeiter ihre Beziehungen nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe gestalten. Die LPGs sind danach u. a. verantwortlich für die planmäßige Entwicklung der Kader, für die planmäßige sozialistische Intensivierung als einen langfristigen und komplexen Prozeß sowie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. 2. Die vorgeschlagenen Regelungen werden der Hauptrichtung der Entwicklung unserer sozialistischen Staatsmacht, der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, gerecht. Zur Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Demokratie ist es erforderlich, die Formen der Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter an der genossenschaftlichen Leitung zu vervollkommnen. Ein wichtiges Anliegen besteht dabei in der richtigen Bestimmung des Verhältnisses von kollektiver und Einzelleitung. Neue Impulse erfährt die Demokratie durch die Bildung einer Gewerkschaftsorganisation. 3. Die Rechte und Pflichten der LPG und der Genossenschaftsbauern werden unter Beachtung des Grundsatzes 130;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 130 (NJ DDR 1977, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 130 (NJ DDR 1977, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Begutachtung dem Sachverständigen nur jene Aussagen von Beschuldigten und Zeugen zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der Aufgabenstellung die Lösung des Auftrags gewährleisten.

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