Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 126 (NJ DDR 1977, S. 126); sen. Sein relativ knapp gehaltener Gesetzestext von 156 Paragraphen verband angesichts der Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung die nötige Konkretheit der einzelnen Bestimmungen mit der Festlegung der Entwicklungsrichtung und der daraus resultierenden Aufgaben. Das GBA war das erste umfassende Arbeitsgesetzbuch und hat sich bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten in den Jahren der beginnenden Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft voll bewährt. Es bestimmte das Profil und die Wachstumslinien des gesamten sozialistischen Arbeitsrechts einschließlich der Sozialversicherung in den sechziger Jahren und in der ersten Hälfte der siebziger Jahre. Die Forderung des VIII. Parteitages der SED, unser Arbeitsrecht weiter auszugestalten,/5/ und die Aufgabenstellung des IX. Parteitages der SED, für wichtige Bereiche des geltenden Rechts ihre Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Entwicklung gründlich zu prüfen und in sich geschlossene Regelungen anzustreben,/6/ mußte zur Ausarbeitung eines neuen, in Form und Inhalt höher entwickelten Arbeitsgesetzbuchs führen, das die Veränderungen in sich aufnimmt, die sich als Ergebnis der dynamischen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR vollzogen haben, und das die aktive Wirkung des sozialistischen Arbeitsrechts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und so der Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus gewährleistet. Die immer bessere Verbindung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts mit den Vorzügen des Sozialismus, die effektivere Leitung und Planung der modernen Großproduktion in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten, die durchgängige Herrschaft der sozialistischen Produktionsverhältnisse, die stärkere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit in den Arbeitsverhältnissen der Arbeiter und Angestellten und die zunehmende Initiative der Werktätigen, der Arbeitskollektive und der Gewerkschaften, die Erfolge bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und die damit für die Werktätigen immer intensiver spürbare grundlegende Übereinstimmung der persönlichen und betrieblichen Interessen forderten eine qualitativ höhere Stufe der Kodifikation des Arbeitsrechts unserer Republik. Es zeigt sich also, daß die Kodifizierung des Arbeitsrechts ebenso wie die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft planmäßig und kontinuierlich vor sich geht und daß jedes neue Gesetz in sich alle neuen qualitativen und quantitativen Merkmale der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse auf nimmt sowie auf deren weiteres Reifen aktiv ein wirkt. Zur Gliederung des AGB-Entwurfs Das neue AGB wird im Inhalt seiner einzelnen Vorschriften wie auch in seiner Gliederung all das in einer höheren Form in sich enthalten, was sich in den vergangenen Jahren in der betrieblichen Praxis bewährt 15/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den Vffl. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. Vgl. dazu auch A. Baumgart, „Überlegungen der Arbeitsrechtewissenschaft zur Neugestaltung des Gesetzbuches der Arbeit“, Staat und Recht 1973, Heft 4, S. 656 fl., und F. Kunz/E. Pfitzold, „Überschaubares Arbeitsrecht wirksames Mittel zur Lösung der Hauptaufgabe“, Staat und Recht 1973, Heft 10/11, S. 1757 fl. /6/ Vgl. E. HoneCker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113. und seinen festen Platz im Bewußtsein der Werktätigen gefunden hat. Vorausgegangen ist eine gründliche Prüfung, ob bisherige arbeitsrechtliche Regelungen auch künftig aktiv auf die weitere Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten wirken können. Neuregelungen und Änderungen gegenüber dem geltenden GBA erfolgen dort, wo dies im Interesse der höheren Effektivität und besseren Überschaubarkeit des Arbeitsrechts geboten ist. Das läßt sich sowohl an einzelnen Institutionen des Arbeitsrechts als auch am Aufbau des neuen AGB demonstrieren. Die Gliederung des Entwurfs des AGB geht vom gleichen Regelungsgegenstand sowie davon aus, daß die Mehrzahl der bisher in den Kapiteln des GBA normierten Seiten der Arbeitsverhältnisse auch künftig natürlich vom inzwischen erreichten Entwicklungsstand aus zu regeln sind. Das gilt voll und ganz für die ersten Kapitel über die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts, über die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen sowie über Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrags. Zweckmäßigerweise werden die Pflichten des Werktätigen, die insgesamt seine arbeitsrechtliche Grundpflicht zur Wahrung der Arbeitsdisziplin ausmachen, in dem an die Begründung des Arbeitsrechtsverhältnisses anschließenden Kapitel geregelt, und zwar zusammen mit der Arbeitsorganisation, weil Arbeitsdisziplin und Arbeitsorganisation sich wechselseitig bedingen. Eine Konsequenz dieses Aufbaus des AGB ist, daß die arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Werktätigen, die ja im einzelnen Arbeitsrechtsverhältnis des Werktätigen keine tagtäglich anzuwendende Materie darstellt, von der Arbeitsdisziplin getrennt im 13. Kapitel geregelt wird. Die Schadenersatzleistungen des Betriebes sind im GBA auf zwei Kapitel verteilt geregelt, nämlich im Kapitel über Arbeitsdisziplin einerseits und im Kapitel über Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Sozialversicherung andererseits. Vom theoretischen Standpunkt betrachtet, folgt die Schadenersatzpflicht des Betriebes anderen Grundsätzen als die individuelle arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit des Werktätigen. Deswegen sind die entsprechenden Bestimmungen des AGB konsequenterweise in einem besonderen, dem 14. Kapitel erfaßt. Zwei weitere zusätzliche Kapitel des AGB ergeben sich aus der Trennung von Rechtsvorschriften, die im GBA noch zusammengefaßt sind. Es handelt sich dabei einerseits um die neuen Kapitel „Berufsausbildung“ und „Aus- und Weiterbildung“, und andererseits um die neuen Kapitel „Gesundheits- und Arbeitsschutz“ und „Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten“. Zur Rechtssicherheit in den sozialistischen Arbeitsverhältnissen, der das AGB in seiner Gesamtheit dient, gehört auch die umfassende demokratische Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts. Folgerichtig enthält das AGB noch ein besonderes Kapitel, das die Rechte und Pflichten für die staatliche, betriebliche und gesellschaftliche Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts detailliert regelt. Spezielle Vorschriften zur Förderung von jugendlichen Werktätigen und von Frauen, die das GBA noch in besonderen Kapiteln regelt, sind im Entwurf des AGB den jeweiligen Sachkapiteln zugewiesen. Ausgehend von den Festlegungen des sozialpolitischen Programms 126;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 126 (NJ DDR 1977, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 126 (NJ DDR 1977, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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