Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 125

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 125 (NJ DDR 1977, S. 125); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 5/77 1. MÄRZHEFT S. 125-156 Prof. Dr. habil. FRITHJOF KUNZ und Dr. sc. ALFRED BAUMGART, Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Zu einigen theoretischen Problemen des Entwurfs des neuen Arbeitsgesetzbuchs Das Arbeitsgesetzbuch (AGB), dessen Entwurf in der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion starken Widerhall findet und neue Initiativen der Betriebskollektive auslöst, ist von großer rechtspolitischer Bedeutung. Es ist „Teil des planmäßigen Ausbaus der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft. Es ist Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse und dient der Verwirklichung ihrer Interessen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger im Sozialismus“./!/ Entsprechend dem Gegenstand des sozialistischen Arbeitsrechts regelt das AGB die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten, also insbesondere die der führenden, mit dem gesamtgesellschaftlichen Volkseigentum verbundenen und die moderne sozialistische Großproduktion meisternden Arbeiterklasse. Die Hauptaufgabe in ihrer untrennbaren Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wird entscheidend in der Arbeit verwirklicht, die die wichtigste Sphäre des gesellschaftlichen Lebens ist. Deshalb kommt einer umfassenden, in sich geschlossenen Regelung des gesamten Gebietes der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten mit vollem Recht die hohe Aufmerksamkeit der Werktätigen zu. Das AGB als ein Instrument zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Der Entwurf des AGB widerspiegelt die in den sed? zehn Jahren seit der Annahme des noch geltenden Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. April 1961 erreichte allseitige Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit, die Festigung der Arbeitsverhältnisse der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe zwischen den Werktätigen, den Arbeitskollektiven und den Betriebskollektiven. Seine Vorschriften verkörpern anschaulich die von den Werktätigen durch ihre fleißige Arbeit und durch das Erstarken ihres Arbeiter-und-Bauern-Staates errungenen sozialen Rechte und politischen Freiheiten. Zugleich orientieren seine Vorschriften auf ein solches Verhalten der Werktätigen und der Betriebe in der gemeinschaftlichen Arbeit, wie es der wachsenden Übereinstimmung der persön- /I/ H. Tisch, Aus dem Schlußwort auf der 17. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB, Beilage zur Tribüne vom 28. Januar 1977, S. 5. Vgl. auch St. Supranowitz, „Der Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs Ausdruck der sozialistischen Errungenschaften in der DDR“, NJ 1977 S. 93 ff. liehen, kollektiven und gesellschaftlichen Interessen als entscheidender Triebkraft der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entspricht./2/ , Große Gesetzgebungen des Arbeitsrechts markieren stets auch historisch wichtige Stufen der Gesellschaftsentwicklung unserer Republik. Bedeutende Gesetzeswerke, die jeweils für einen längeren Zeitraum systematisch das umfassende Gebiet des Arbeitsrechts geschlossen normierten, wurden im wesentlichen anläßlich von drei Zäsuren der gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung unserer Republik erlassen. Das Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GdA) vom 19. April 1950 (GBl. S. 349) entsprach der Forderung des Art. 18 der Verfassung der DDR von 1949 nach Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts unter maßgeblicher Mitbestimmung der Werktätigen. Es brachte das Arbeitsrecht mit der Planung der Volkswirtschaft in Einklang und diente als wichtiges rechtliches Instrument bei der Herausbildung sozialistischer Produktionsverhältnisse. Das GdA war als ein Rahmengesetz von 60 Paragraphen angelegt. Es bestimmte, ausgenommen nur die Sozialversicherung, die Ausgestaltung des gesamten Arbeitsrechts in den fünfziger Jahren./3/ Auf Beschluß des V. Parteitages der SED wurde der Entwurf des ersten Gesetzbuchs der Arbeit fertiggestellt, an dessen öffentlicher Diskussion sich seinerzeit sieben Millionen Arbeiter und Angestellte beteiligten. Das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. April 1961/4/ beruhte auf dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zielte darauf ab, die dadurch eröffneten Möglichkeiten besser zu nutzen. Das GBA regelte die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten nach den Prinzipien der sozialistischen Organisation der Arbeit systematisch und in sich geschlos- /2 / Vgl. Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünf jahr-plan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 bis 1980, Berlin 1976, S. 6; K. Hager, Der IX. Parteitag und die Gesellschaftswissenschaften, Berlin 1976, S. 30. /3/ Vgl. hierzu F. Kunz, „25 Jahre DDR ein Vierteljahrhundert sozialistisches Arbeitsrecht“, Arbeit und Arbeitsrecht 1974, Heft 19, S. 571. Hl GBA in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 127) sowie der Fassung des Gesetzes zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen vom 26. Mai 1967 (GBl. I S. 89), des EGStGB/StPO vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 97), des GGG vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 229) und des Jugendgesetzes vom 8. Januar 1974 (GBl. I S. 45). 125;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 125 (NJ DDR 1977, S. 125) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 125 (NJ DDR 1977, S. 125)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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