Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 116 (NJ DDR 1977, S. 116); Die in der Produktionsvorbereitung erarbeitete Dokumentation zum Arbeitsverfahren muß auch demjenigen in die Hand gegeben werden, der danach handeln soll. In der Richtlinie ist aus diesem Grund festgelegt, daß die notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit dem Brigadier, Arbeitsgruppenleiter oder Baumaschinisten nicht nur mündlich zu erläutern sind, sondern daß die Dokumentation darüber ständig zum Nachlesen zur Verfügung stehen muß. Dr.-lng. DIETER GUSE, Leiter der Hauptinspektion für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Ministerium für Bauwesen Zusammenwirken mit den örtlichen Organen bei der Unterstützung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit Im Kreis Herzberg hat die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in Betrieben, LPGs und Wohngebieten zu guten Ergebnissen geführt. Immer mehr Kollektive beteiligen sich daran. Diese Entwicklung erfordert von den Justiz- und Sicherheitsorganen eine zielgerichtete Unterstützung. Auf der Grundlage der Ordnung des Rates des Bezirks Cottbus über die Auszeichnung als Betrieb bzw. Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Disziplin vom 30. Januar 1974 (vgl. I. Uschkamp in NJ 1974 S. 253 ff.) haben der Leiter des Volkspolizeikreisamtes, der Kreisgerichtsdirektor und der Staatsanwalt des Kreises gemeinsam mit dem für Innere Angelegenheiten zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises festgelegt, daß auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit die Informationsbeziehungen verbessert und die Arbeitsergebnisse noch gründlicher analysiert werden und daß die Zusammenarbeit mit dem Kreisvorstand des FDGB und dem Kreisausschuß der Nationalen Front verstärkt wird. Während sich die Kollektive zunächst vorrangig um die Erhöhung der Arbeitssicherheit, d. h. um die Verhinderung von Arbeitsunfällen und Havarien, bemühten, wurde die Bewegung für- vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den letzten Jahren immer mehr als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs mit der Erfüllung der Planaufgaben verbunden. Kennzeichnend für diese Initiativen der Werktätigen ist vor allem die eigenverantwortliche Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit und die freiwillige und bewußte Einhaltung der Arbeitsdisziplin. An diese Entwicklung in den Arbeitskollektiven muß die rechtspropagandistische Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane anknüpfen. Im Vordergrund der Unterstützung der Kollektive bei der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit steht die Zusammenarbeit mit der örtlichen Volksvertretung. In den Leiterberatungen wurde deshalb festgelegt, daß Berichterstattungen, Diskussionsbeiträge bzw. Zuarbeiten zu Kreistagssitzungen gründlich vorbereitet werden. Die Situation auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit im Kreis wird in den Ratssitzungen regelmäßig eingeschätzt. Auf Rechts- und Sicherheitskonferenzen erläutern die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane die Aufgaben zur Festigung von Ordnung und Sicherheit und unterstützen die örtlichen Organe bei der Vorbereitung dieser Konferenzen. Die Justiz- und Sicherheitsorgane haben sich auch an der planmäßigen Qualifizierung der Abgeordneten des Kreistages und der Mitglieder der Ständigen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit mit Schulungen über die sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit und die Vervollkommnung des staatlichen Leitungsprozesses auf diesem Gebiet beteiligt. Diese Formen der Anleitung wurden durch eine zielgerichtete Rechtspropaganda und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. So wurden z. B. Strafverfahren im jeweiligen Betrieb, in Arbeitskollektiven oder mit den staatlichen Lei- tern ausgewertet. Daraus wurden konkrete Verpflichtungen für den Wettbewerb auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit abgeleitet. Die Staatsanwälte werten Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht mit Arbeitskollektiven und mit den staatlichen Leitern aus und tragen dazu bei, daß in geeigneten Fällen die in den Gesetzlichkeitsmaßnahmen enthaltenen Empfehlungen durch die übergeordneten Organe über den betreffenden Betrieb hinaus in dem jeweiligen gesamten Bereich verwirklicht werden. Die Justiz- und Sicherheitsorgane werten auf verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. im Arbeitsrecht) die Rechtsprechung der Gerichte, die Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen und die Maßnahmen gegen Ordnungswidrigkeiten aus oder schätzen nach konkreten analytischen Feststellungen den Stand der Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in bestimmten Bereichen (z. B. in der Landwirtschaft) ein. Auch damit tragen sie zur konkreten und abrechenbaren Ausgestaltung des Kampfes um Ordnung und Sicherheit sowie zu einer verstärkten Rechtspropaganda in den Betrieben und Wohngebieten bei. Auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Öffentlichkeitsarbeit ergab sich auf diese Weise eine noch engere Zusammenarbeit des Leiters des Volkspolizeikreisamtes, des Kreisgerichts und der Staatsanwaltschaft mit dem Kreisvorstand des FDGB (insbesondere der Rechtskommission), der URANIA und den Betriebsakademien des Rates des Kreises und der Deutschen Reichsbahn. ROLF SEIGERSCHMIDT, Staatsanwalt des Kreises Herzberg Rechtspropaganda der Staatsanwälte in der Betriebsakademie des sozialistischen Einzelhandels In der rechtspropagandistischen Tätigkeit des Staatsanwalts, die stets im untrennbaren Zusammenhang mit der Strafverfolgung und der Gesetzlichkeitsaufsicht gesehen werden muß, sind noch viele Möglichkeiten zu erschließen. In Greifswald arbeitet seit zwei Jahren der Staatsanwalt der Stadt und des Kreises eng mit der Betriebsakademie des sozialistischen Binnenhandels zusammen.' Die Themen für die Schulungen der Leiter und der Mitarbeiter des sozialistischen Einzelhandels, die Probleme der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit betreffen, werden vorher gemeinsam abgestimmt und zu den einzelnen Schwerpunkten bereits langfristig vorbereitet. In diese Zusammenarbeit wird der Justitiar des HO-Kreisbetriebes einbezogen, damit er die sich aus § 4 der JustitiarVO vom 25. März 1976 (GBl. I S. 204) für ihn ergebenden Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur weiteren Erhöhung von Ordnung und Sicherheit auch auf diese Weise verwirklichen kann. In den Lehrgängen an der Betriebsakademie werden sowohl die für den Einzelhandel spezifischen Rechtsnormen als auch die allgemeinen Aufgaben auf dem Gebiet der Ordnung, Disziplin und Sicherheit erläutert. So behandelte der Staatsanwalt in den Lehrgängen zur Erlangung des Befähigungsnachweises für die Leitung einer sozialistischen Verkaufsstelle bzw. Gaststätte vor allem die Anweisung des Ministers für Handel und Versorgung Nr. 12/74 zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Durchführung vorbeugender Kontrollen und Inventuren in Verkaufseinrichtungen des sozialistischen Einzelhandels vom 22. Februar 1974 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1974, Heft 14, S. 285). Dabei wurden nicht schlechthin die Rechte und Pflichten eines Verkaufsstellenleiters theoretisch abgehandelt. Anhand der besten Erfahrungen von vorbildlich arbeitenden Verkaufskollektiven wurden vielmehr die Zusammenhänge zwischen Ordnung und Sicherheit und der immer besseren Versorgung der Bevölkerung durch den 116;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 116 (NJ DDR 1977, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 116 (NJ DDR 1977, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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