Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 109

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 109 (NJ DDR 1977, S. 109); 3. Rechtsformen des Zusammenwirkens der LPG mit den Verarbeitungsbetrieben der Nahrungsgüterwirtschaft im Rahmen der Kooperationsverbände. Insbesondere über diese Außenbeziehungen, deren Regelungsmethode wesentlich durch das Bestehen des genossenschaftlichen Eigentums bestimmt wird, vollzieht sich die weitere Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums. Gliedert man diese Beziehungen in das LPG-Recht, insbesondere in die LPG-rechtliche Lehre, ein, so ist es möglich, die rechtliche Gestaltung des sich kooperativ vollziehenden Reproduktionsprozesses komplex zu erfassen. Soweit es sich um „Außenbeziehungen“ handelt, die nicht die gemeinsame Gestaltung des Reproduktionsprozesses durch mehrere Betriebe zum Inhalt hat, fallen sie in den Regelungsgegenstand anderer Rechtszweige bzw. Lehrdisziplinen. Angesichts der Herausbildung des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes ist eine wichtige Aufgabe der gesamten juristischen Arbeit darin zu sehen, die sich darauf beziehenden Rechtsnormen in ihrer wechselseitigen Verflechtung zu entwickeln. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Rechtswissenschaft ist wichtig, um zu sichern, daß die Abgrenzung zwischen den Rechtszweigen die notwendige, auf den gesamten Agrar-Industrie-Komplex bezogene Arbeit nicht beeinträchtigt. (Dem Beitrag liegt ein Referat zugrunde, das der Autor auf der internationalen Konferenz zu Fragen des LPG-und Bodenrechts gehalten hat, die vom 24. bis 26. November 1976 von den Bereichen LPG- und Bodenrecht der Universitäten Berlin, Halle und Leipzig in Leipzig durchgeführt wurde.) Dr. HANS-WERNER TEIGE, Leiter der Rechtsabteilung, und GÜNTER SCHÖNEMANN, wiss. Mitarbeiter im Ministerium für Handel und Versorgung Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren Auf der 4. Plenartagung des Zentralkomitees der SED wurde erneut hervorgehoben, daß die Anstrengungen auf dem Gebiet der Versorgung der Bevölkerung auf eine bedarfsgerechte Produktion in hoher Qualität gerichtet sind. Es sind solche Waren herzustellen, die dem Bedarf und dem Geschmack der Werktätigen entsprechen. Der aktive Einfluß der Konsumtion auf die Produktion ist noch besser wirksam zu machen./I/ Dieser Zielstellung dient auch die Verantwortung der Produktions- und Handelsbetriebe, die Gebrauchsfähigkeit der Konsumgüter durch die Erfüllung von Garantieansprüchen wiederherzustellen, wenn diese beeinträchtigt ist. Im ZGB werden der Inhalt der Garantie, die Garantiezeit und die Garantieansprüche sowie ihre Geltendmachung grundsätzlich geregelt (§§ 148 ff. ZGB). Mit der DVO zum Zivilgesetzbuch über Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. 1977 I S. 9) werden die Festlegungen des ZGB über die Garantie präzisiert, indem die Bedingungen und Fristen für die Nachbesserung und die Anforderungen an die Reklamation von Waren an einem anderen Ort als dem des Kaufs bestimmt werden. Damit wurde den entsprechenden Forderungen des ZGB (§§ 152 Abs. 3, 157 Abs. 3) entsprochen. Aüßerdem werden in der DVO Regelungen dazu getroffen, wie Garantieansprüche durchgesetzt werden können und wie Vertragswerkstatt, Verkäufer und Hersteller die Abwicklung der vom Käufer vorgebrachten Reklamation nachzuweisen haben. In der DVO werden die für eine einheitliche Handhabung dieser Anforderungen wesentlichen und typischen Grundsätze geregelt. Sie sind von den berechtigten Interessen der Käufer bestimmt und berücksichtigen die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten. Die Verwirklichung dieser Grundsätze setzt für die Tätigkeit der beteiligten Betriebe und Organe des Handels und der Industrie hohe, aber reale Maßstäbe. Die sich aus der Vielfalt der praktischen Fälle ergebenden spezifischen Einzelheiten sind auf der Grundlage der DVO entsprechend den konkreten Bedingungen und Erfordernissen zu beurteilen. Die DVO ist ein weiterer Schritt zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung im Bereich des Zivilrechts; mit ihr wird die Rechtsstellung der Bürger in den Kaufbeziehungen weiter verbessert. Bedingungen und Fristen für die Nachbesserung ln der gesetzlichen Garantiezeit Unter den Garantieansprüchen nimmt die kostenlose Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) einen hervorra- /l/ Vgl. G. Schürer, „Zu den Entwürfen des Fünf jahrplanes 1976 1980 und des Volkswirtschaftsplanes 1977“, ln: 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1976, S. 49. genden Platz ein./2/ Sie liegt zumeist im Interesse der Käufer und ist auch für die Volkswirtschaft die geeignetste Form der Erfüllung von Garantieansprüchen. Dabei muß die Nachbesserung nach § 2 Abs. 1 der DVO sichern, daß der Mangel einwandfrei beseitigt und der Gebrauchswert der Ware wieder voll hergestellt wird. Zur Wahrung der Belange des Käufers sind in den §§ 2 und 3 der DVO bestimmte Bedingungen und konkrete Fristen für die Ausführung der Nachbesserung innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit vorgesehen. Diesen Bedingungen und Fristen kommt besondere Bedeutung zu, wenn Verkäufer und Hersteller gemäß § 152 Abs. 1 ZGB von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, die Garantieansprüche des Käufers durch Nachbesserung zu erfüllen. Dazu sind sie nur berechtigt, wenn die in § 2 Abs. 2 und 3 der DVO genannten Voraussetzungen für die Nachbesserung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind; Die Nachbesserung muß innerhalb einer Frist gemäß § 3 der DVO erfolgen können. Bei Überschreitung dieser Frist muß dem Käufer für die Dauer der Nachbesserung kostenlos ein Leihgegenstand zur Nutzung übergeben werden. Der Gebrauchswert der Ware muß durch die Auswechselung selbständiger und austauschbarer Teile in der Frist des § 3 der DVO umgehend wiederhergestellt werden können. Die Ware darf nicht mehr als einmal wegen schwerwiegender Mängel oder nicht bereits wiederholt wegen anderer Mängel nachgebessert worden sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Käufer das Angebot zur Nachbesserung zurückweisen und Ersatzlieferung, Preisminderung oder Preisrückzahlung verlangen (§ 2 Abs. 4 der DVO). Diese Regelung gilt auch, wenn Verkäufer und Hersteller die Garantieansprüche des Käufers durch Nachbesserung erfüllen wollen und sich erst während der Nachbesserung herausstellt, daß die Nachbesserung nicht innerhalb der bestimmten Fristen erfolgen oder durch die Nachbesserung der Mangel nicht beseitigt werden kann (§ 153 'ZGB). Die Regelung der Garantiefristen in § 3 der DVO ist nicht auf die Nachbesserungsfälle des § 152 Abs. 1 ZGB beschränkt. Sie trifft generell für die Nachbesserung durch die Garantieverpflichteten innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit zu. Damit gelten die Nachbesserungsfristen des § 3 der DVO nicht nur, soweit Verkäufer oder Hersteller die Garantieansprüche des Käufers gemäß § 152 Abs. 1 (2/ vgl. H.-W. Teige, „Garantieansprüche beim Kauf“, NJ 1975 S. 481 B. (483); W. Strasberg, „Die Anwendung des Zivilgesetzbuchs ln der Rechtsprechung ein Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgabe“, NJ 1977 S. 65 B. (69). 109;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 109 (NJ DDR 1977, S. 109) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 109 (NJ DDR 1977, S. 109)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestell werden müssen.

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