Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 103 (NJ DDR 1977, S. 103); beitskollektive, insbesondere die Meister. Von ihnen wird erwartet, daß sie bestimmte Rechtsfragen der täglichen Arbeit, z. B. Probleme der Arbeitsdisziplin, der Normarbeit oder der Einhaltung der Erfordernisse des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, unmittelbar im Arbeitskollektiv besprechen. Ihre eigene Einstellung zum sozialistischen Recht strahlt auf die Werktätigen des ganzen Kollektivs aus. Achtet der Leiter das Recht, so trägt das spürbar dazu bei, in seinem Bereich eine Atmosphäre von Ordnung und Disziplin, Gesetzlichkeit und Sicherheit zu schaffen. So werden die Leiter, insbesondere die Meister, zu einem entscheidenden Kettenglied im Prozeß der Rechtserziehung. Aus der Erkenntnis der besonderen Verantwortung der Leiter der Arbeitskollektive, insbesondere der Meister, wurden in den fünf Karl-Marx-Städter Betrieben notwendige Schlußfolgerungen dafür gezogen, diese Leiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben umfassend zu unterstützen, um sie auch real in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung gerecht werden zu können. So wurde geprüft, über welche Rechtskenntnisse ein Leiter verfügen muß und wie er sich diese Kenntnisse aneignen kann. Jetzt werden in diesen Betrieben beispielsweise monatlich am „Tag der Meister“ stets planmäßig auch Rechtsfragen behandelt. Außerdem hat man den Meistern zu verschiedenen Rechtsfragen spezielle Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Komplexe Leitung und Planung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda im Betrieb Um eine höhere Qualität und die notwendige Massenwirksamkeit der Rechtserziehung und Rechtspropaganda im ganzen Betrieb zu erreichen, bedarf es ihrer zielgerichteten Leitung und Planung, Organisation und Koordinierung durch die Direktoren der Betriebe und die Leiter in allen Verantwortungsbereichen. Die Rechtserziehung und Rechtspropaganda muß in allen Bereichen fest in die komplexe Leitung und Planung einbezogen, die Verantwortung der Leiter für die Rechtserziehung voll durchgesetzt werden. Der Leiter ist für die Rechtserziehung in seinem Verantwortungsbereich persönlich verantwortlich; er sichert, daß, ausgehend von einer Einschätzung des Standes des Rechtsbewußtseins der Werktätigen, die notwendigen Maßnahmen zur Rechtserziehung bestimmt sowie planmäßig geleitet und durchgeführt werden. Demgemäß wurde von den Karl-Marx-Städter Betrieben die erste Etappe ihrer Arbeit mit einer „Einschätzung des Entwicklungsstandes der Rechtspropaganda“ abgeschlossen. Sie war das Ergebnis einer umfassenden kollektiven Arbeit von Mitarbeitern der Betriebe, besonders der Justitiare. In der Einschätzung wurden die damaligen Erfahrungen und Probleme zusammengetragen; ferner enthielt sie eine Reihe kritischer Feststellungen. Die relativ umfangreiche und arbeitsaufwendige Bestandsaufnahme hat sich für die weitere Arbeit als ein wichtiger und notwendiger Ausgangspunkt für die zuverlässige Bestimmung der künftigen Aufgaben und für die Erarbeitung von Maßnahmeplänen dieser Betriebe zur Rechtserziehung und Rechtspropaganda bewährt. In der täglichen Leitungspraxis vieler Leiter widerspiegelt sich bereits die Erkenntnis, daß sie für die Rechtserziehung persönlich verantwortlich sind und diese planmäßig zu leiten haben. Zum einen behandeln und klären die Leiter bei der Bearbeitung und Beratung der verschiedensten Aufgaben gleichzeitig die dazugehörigen Rechtsprobleme. Geht es z. B. um die Neuerertätigkeit, werden' selbstverständlich die Rechtsvorschriften des Neuererrechts zur Beantwortung der Fragen mit herangezogen. Zum anderen setzen die Leiter für ihren Verantwortungsbereich wesentliche Rechtsfragen, z. B. neue Rechtsvorschriften, auch selbständig auf die Tagesordnung von Dienst- oder Arbeitsberatungen. Spezielle rechtspropagandistische Veranstaltungen wie Vorträge, Schulungen und Aussprachen planen sie langfristig; gleichzeitig sichern sie in ihrem Verantwortungsbereich die Koordinierung solcher Maßnahmen mit den verschiedenen Trägem der Rechtspropaganda. Als Höhepunkte der Leitung und Organisation der Rechtsarbeit und der Rechtserziehung und zur einheitlichen schwerpunktmäßigen Orientierung haben sich wie in vielen Betrieben und Einrichtungen sowie in Bezirken und Kreisen auch in den Karl-Marx-Städter Betrieben Rechtskonferenzen bzw. Konferenzen für Ordnung und Sicherheit bewährt. Unter Führung der Parteiorganisationen der SED beraten auf diesen Konferenzen die Leiter der Betriebe gemeinsam mit Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, insbesondere der Gewerkschaften und der FDJ, sowie von Arbeitskollektiven unter aktiver Mitwirkung der Justizorgane, von Schöffen und Mitgliedern der Konfliktkommissionen sowie von anderen gesellschaftlichen Kräften darüber, welche Aufgaben für die Rechtsarbeit, für den Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie für die Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein bestehen. Gleichzeitig wird über die bisherigen Arbeitsergebnisse Rechenschaft abgelegt. Die Beschlüsse der Bezirks- und Kreisleitungen der SED sowie der zuständigen örtlichen Staatsorgane, der Leitungen der Gewerkschaften und der FDJ und die zu ihrer Durchführung auf solchen Konferenzen beratenen Maßnahmen schaffen wichtige Voraussetzungen dafür, daß die Rechtserziehung als fester Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit Gegenstand der Leitungstätigkeit in allen Bereichen wird und umfassende Massenwirksamkeit erreicht. Zur Verantwortung der Justitiare für die Rechtserläuterung Für die Einbeziehung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in die komplexe Leitung und Planung in allen Bereichen und für die Koordinierung der Arbeit tragen im Auftrag der Leiter die Justitiare eine große Verantwortung. Die Aufgaben dazu sind in der JustitiarVO vom 25. März 1976 (GBl. I S. 204) festgelegt./18/ Wie in vielen Betrieben ist in den fünf Karl-Marx-Städter Betrieben die aktive Tätigkeit der Justitiare eine entscheidende Bedingung für die Erfolge bei der Rechtserziehung. Das Wirken des Justitiars auf diesem Gebiet hat zwei Seiten: 1. die im Auftrag des Direktors des Betriebes wahrzunehmende Mitverantwortung für die Leitung und Planung, Organisierung und Koordinierung der Rechtspropaganda im Betrieb, 2. die rechtserzieherische Wirksamkeit seiner eigenen Arbeit und seine eigene rechtspropagandistische Tätigkeit. Ausgezeichnete Beispiele gibt es für beide Aufgabenstellungen. Die besondere Gewichtung der Aufgaben des Justitiars bei der Leitung und Planung, Organisation und Koordinierung der Rechtspropaganda erwies sich als notwendig, um die angestrebten qualitativen Fortschritte im Gesamtmaßstab jedes Betriebes zu erreichen. Die Justitiare haben sich zu verantwortlichen Leitungsfunktionären im Betrieb entwickelt, die im Auftrag des Direktors wichtige Maßnahmen zur Planung und inhaltlichen Koordinierung der Rechtspropaganda im Betrieb im Zusammenwirken mit der Gewerkschaft, der FDJ und anderen gesellschaftlichen Organisationen, wie der Kammer der Technik und der URANIA, gewährleisten. Durch einen engen Kontakt mit den Vertretern der Justizorgane und anderen Juristen sichern sie, daß, ausgehend von den Schwerpunkten zur Erläuterung des sozialistischen Rechts/19/, die Aktivitäten im Betrieb einheitlich auf we- /I8/ Vgl. dazu S. Lassak, „Weiterentwicklung der Tätigkeit der Justitiare“, NJ 1976 S. 318 fl. /1SI Gemäß den vom Politbürobeschluß vom 7. Mai 1974 festgelegten Schwerpunkten der Rechtserläuterung wurden Materialien zu den Rechten und pflichten der Werktätigen in Versorgungsbeziehungen (NJ 1974 Heft 24), zum Schutz des sozialistischen Eigentums (NJ 1975 Heft 19), zur Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts ein- schließlich des Neuererrechts (NJ 1975 Heft 14) sowie zur Förderung und zum Schutz der Jugend (NJ 1975 Heft 17) veröffentlicht. 103;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 103 (NJ DDR 1977, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 103 (NJ DDR 1977, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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