Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 101 (NJ DDR 1977, S. 101); Dieser Beschluß ist Ausgangspunkt für vielfältige Initiativen zur Rechtserziehung und Rechtspropaganda in allen Bereichen. Auf seiner Grundlage sowie unter Nutzung der Erfahrungen der UdSSR/2/ beschlossen Bezirks- und Kreisleitungen der SED, örtliche Staatsorgane sowie das Sekretariat des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB, das Sekretariat des Zentralrates der FDJ und Leitungen anderer gesellschaftlicher Organisationen Aufgaben der Rechtserziehung und Rechtspropaganda für ihre Verantwor-tungsbereiche./3/ Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse entfalteten sie im Rahmen der politisch-ideologischen Arbeit eine immer mehr Bürger umfassende Bewegung zur weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins entsprechend den neuen Bedingungen und Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung. Ergebnisse bisheriger rechtspropagandistischer Tätigkeit Aktivitäten und Erfolge bei der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in allen Bereichen unserer Gesellschaft bilden ein stabiles Fundament zur Erfüllung der gewachsenen Aufgaben, die sich aus den Beschlüssen des IX. Parteitages zur Rechtserziehung, insbesondere ausgehend von den Forderungen des Parteiprogramms der SED, ergeben, die sozialistische Bewußtheit der breiten Massen weiter zu erhöhen und die sozialistische Staatsund Rechtsordnung allseitig zu festigen sowie die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und die Herausbildung der sozialistischen Lebensweise zu gewährleisten. Tatsächlich sind mit den Fortschritten bei der Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein in der Zeit seit dem VIII. Parteitag auf Grund zielstrebiger Maßnahmen reiche Erfahrungen herangereift. Die Wirksamkeit der Massenmedien, die eine der wichtigsten Quellen sind, aus denen die Werktätigen ihre Kenntnisse zum sozialistischen Recht entnehmen, ist für jeden offensichtlich. Die meisten Zeitungen enthalten regelmäßig Beiträge zum sozialistischen Recht./4/ Die rechtspropagandistischen Sendungen im Fernsehen und im Rundfunk erfreuen sich großer Popularität./5/ /2/ Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende auch in der DDR veröffentlichten Werke: E. W. Nasarenko, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Rechtsschöpfung, Berlin 1974, sowie J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Berlin 1976. Vgl. auch J. A. Lukaschewa, „Rechtsbewußtsein, ReChtserzle-hung und Rechtskultur“, NJ 1976 S. 394 ff. /3/ Beschluß des Sekretariats des Nationalrats der Nationalen Front der DDR vom 14. November 1974 über die Mitwirkung der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur weiteren Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger; Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 2. August 1974 über Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Weiterentwicklung des ReChts-bewußtseinS der Werktätigen (Informationsblatt des Bundesvorstandes des FDGB 1974, Nr. 12); vgl. dazu H. Heintze in NJ 1974 S. 602 ff.; Beschluß des Sekretariats des Zentralrates der FDJ vom 25. April 1974 über Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des ReChtsbewußt-seins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben; Beschluß des Sekretariats des Zentralrates der FDJ vom 17. Januar 1975 (Ergänzung zum Beschluß vom 25. April 1974): Ordnung über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe „ReChtsierziehung“ bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ / Ordnung über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ordnungsgruppenstäbe bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ; vgl. dazu Ch. Wehner in NJ 1974 S. 633 ff. und TJ. Jung/L. Reuter in NJ 1975 S. 351 ff.; Beschluß des Büros des Präsidiums der URANIA vom 31. Mai 1974 über die weiteren Aufgaben der URANIA bei der populärwissenschaftlichen Arbeit zu den Fragen des Staates und des Rechts; vgl. dazu W. Baur/S. Petzold in NJ 1975 S. 2 fl. /4/ Beispielsweise veröffentlicht die „Ostsee-Zeitung“ (Rostock) nach einem gemeinsam mit den Justiz- und Sicherheitsorganen erarbeiteten Plan monatlich eine ganze Seite „Unser sozialistisches Recht“ und außerdem wöchentlich zwei Artikel mit informierendem und rechtserzieherischem Inhalt (vgl. H.-D. Raspe in NJ 1975 S. 307 f.). Zur Zusammenarbeit der Publikationsaktivs der Justiz- und Sicherheitsorgane mit der Bezirkspresse vgl. u. a. auch M. KaliCh in NJ 1970 S. 214 und NJ 1971 S. 745, K. MachuCki in NJ 1972 S. 238, G. Wolf/P. Krohn in NJ 1973 S. 196, H. Wünsche in NJ 1975 S. 719. /5/ Hervorzuheben sind z. B. die Femseh-Sendereihen „Professor Kaul antwortet“ und „Der Staatsanwalt hat das Wort“ sowie die Sendereihe von Radio DDR „Nicht nur eine Akte“. Im Bildungswesen sind Maßnahmen eingeleitet worden. In einer zweiten Rechtskonferenz des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen, an der über 200 leitende Funktionäre dieses Bereichs, Rektoren, Prorektoren und Sektionsdirektoren sowie Leiter von Funktionalorganen und Justitiare, teilnahmen, wurden grundsätzliche Fragen der umfassenden Nutzung der gesellschaftsorganisierenden Rolle des sozialistischen Rechts für die Leitungstätigkeit und Probleme der Rechtserziehung beraten./6/ Die von der ersten Konferenz beschlossene Empfehlung, die auf eine schrittweise Einführung der Behandlung von Rechtsfragen in allen Fachrichtungen orientiert/7/, wurde durch eine weitere Empfehlung ergänzt, die sich vornehmlich den politisch-ideologischen und organisatorischen Aufgaben bei der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins sowie Rechtsfragen der Leitung im Hoch- und Fachschulwesen widmet Im Bereich der Berufsbildung wird die Einführung des Fachs „Sozialistisches Recht“ in allen Berufsschulen vor-bereitet./8/ In dem Gemeinsamen Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ vom 7. Dezember 1976 „Für ein hohes Niveau bei der Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf dem Gebiet der Berufsbildung“/ wird auf die Zielstellung dieser Maßnahme ausdrücklich hingewiesen. Es geht um die Aneignung bestimmter Rechtskenntnisse im Arbeits-, Familien- und Zivilrecht, um die Kenntnis des Jugendgesetzes und darum, das sozialistische Rechtsbewußtsein und das entsprechende Verhalten der Lehrlinge weiter auszuprägen. In den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen wird im Rahmen des geltenden Lehrplanes insbesondere im Staatsbürgerkundeunterricht den Schülern ein erster grundlegender Einblick in Fragen des sozialistischen Staates und seines Rechts gegeben./10/ Ausgezeichnete Beispiele der Rechtserziehung von Schülern in der außerschulischen Arbeit gibt es in allen Bezirken. So werden Aussprachen der Schüler mit Richtern oder Staatsanwälten durchgeführt, geeignete Gerichtsverhandlungen besucht, Arbeitsgemeinschaften „Junger Juristen“ organisiert. In vielen Kreisen gibt es auch Beispiele einer kontinuierlichen Rechtspropaganda vor Schulfunktionären und Pädagogen; in Berlin nehmen z. B. die Direktoren der Stadtbezirksgerichte bzw. die Staatsanwälte der Stadtbezirke regelmäßig an den Stadtbezirkskonferenzen der Schuldirektoren teil./ll/ Die Juristen nehmen ihre Dienstpflicht zur Erläuterung des sozialistischen Rechts ernst. Das beweisen die erzieherisch wertvollen Verhandlungen der Gerichte vor erweiterter Öffentlichkeit, insbesondere in Betrieben, und die Verfahrensauswertungen vor den Werktätigen, die vielen Vorträge, Schulungsveranstaltungen, Foren und Aussprachen, die von Richtern und Staatsanwälten, Staatlichen Notaren, Justitiaren und Rechtsanwälten, oft über die URANIA und die VdJ oder eine Betriebsakademie organisiert, durchgeführt werden./12/ Große Aktivität haben der FDGB und die FDJ entfaltet. /6/ Vgl. die Information in NJ 1976 S. 714. PI Vgl. G. Schirmer, „Erfahrungen und Aufgaben bei der sozialistischen Rechtserziehung der Studenten“, NJ 1975 S. 315, sowie die Information in NJ 1975 S. 244. /8/ Vgl. dazu auch H. Gieding, „Rechtserziehung der Lehrlinge wesentlicher Bestandteil der kommunistischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses“, NJ 1976 S. 153 ff. (156). /9/ ND vom 13. Dezember 1976, S. 3. pol Vgl. u. a. Lehrplan Staatsbürgerkunde Klasse 8, herausgegeben vom Ministerium für Volksbildung, Berlin 1975, insbesondere Stoffeinheit 2: Sozialistischer Staat und sozialistische Demokratie. pll Zu Fragen der Rechtserziehung der Schüler vgl. insbesondere L. Reuter in NJ 1973 S. 406, G. Womer in NJ 1974 S. 49, E. Enzian/ L. Böhme in NJ 1975 S. 17, Ch. Fesser/P. Gäse in NJ 1975 S. 329. PV z:ur Zeit befaßt sich etwa jede 8. Veranstaltung, die im Rahmen der URANIA durchgeführt wird, mit Fragen der Staats- und Rechtsentwicklung der DDR (vgl. S. Petzold, „Staats- und Rechtspropaganda - fester Bestandteil des Wirkens der URANIA“, NJ 1976 S. 354 ff.). 101;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 101 (NJ DDR 1977, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 101 (NJ DDR 1977, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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