DDR - Neue Justiz (NJ), 31. Jahrgang 1977 (NJ 31. Jg., Jan.-Dez. 1977, Ausg.-Nr. 1-18, S. 1-668)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 611 (NJ DDR 1977, S. 611); ?Neue Justiz 17/77 611 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Zur Verantwortung der Leiter fuer die Gewaehrleistung sicherer Arbeitsbedingungen In der Filiale L. des VEB Textilreinigung kam es zu einer Havarie an einem Reinigungsautomaten. Dabei floessen erhebliche Mengen des giftigen Loesungsmittels Chloraethylen aus und gefaehrdeten die dort arbeitenden Werktaetigen. Die Untersuchungen ergaben, dass die Havarie durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften verursacht worden war. Zu den in der Bedienungsanleitung fuer den Automaten vorgeschriebenen Wartungs- und Instandhaltungspflichten gehoert insbesondere, woechentlich den Einstroem-topf einschliesslich Ueberstroemleitung und Abgangsstutzen des Verdampfers auf freien Zugang zu ueberpruefen und monatlich den Wasserabscheider abzulassen, auszuspuelen und mit Loesungsmitteln und Wasser wieder aufzufuellen. Die Erfuellung dieser Wartungspflichten wurde von dem verantwortlichen Bereichsleiter W. nicht durchgesetzt. Er war der Auffassung, dass diese Arbeiten nicht erforderlich seien und dass es ausreiche, im Bedarfsfall Reparaturen vorzunehmen. Wegen seiner Pflichtverletzungen musste W. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das verantwortungslose Handeln W.?s wurde dadurch beguenstigt, dass sich der Produktionsleiter des Textilreinigungsbetriebes lediglich die Wartungsplaene fuer den Bereich Chemische Reinigung vorlegen liess. Aber allein diese Dokumente haetten ihn zu einer verantwortungsbewussten Pruefung veranlassen muessen, ob die Arbeitssicherheit im Bereich gewaehrleistet ist. Die Dokumente enthielten zwar alle Wartungsaufgaben entsprechend der Bedienungsanleitung fuer den Reinigungsautomaten, aber keine Festlegung, wer sie zu erfuellen hat. Bereits eine einzige persoenliche Kontrolle in einem der 6 Reinigungsobjekte des Bereichs haette deutlich gemacht, dass grobe Pflichtverletzungen vorliegen. Der Produktionsleiter unterliess es auch, eine exakte Nachweisfuehrung ueber die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu verlangen. Er verletzte damit grob ihm obliegende Rechtspflichten. ? 20 Abs. 1 VEB-VO verpflichtet den Betrieb, sichere Arbeitsbedingungen zu gewaehrleisten. Der Leiter des Betriebes traegt gemaess ? 1 Abs. 3 GBA die persoenliche Verantwortung dafuer, dass das sozialistische Arbeitsrecht konsequent durchgesetzt und eine straffe Ordnung zur Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gewaehrleistet wird. Seine persoenliche Verantwortung ergibt sich aus ? 9 Abs. 1 Ziff. 3 und ? 88 Abs. 1 GBA sowie aus ? 8 Abs. 1 ASchVO. Die Bestimmungen ueber die Pflichten des Betriebsleiters im Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten fuer die leitenden Mitarbeiter in ihren Verantwortungsbereichen entsprechend (? 18 ASchVO). Zur Pflicht des Betriebsleiters, sichere Arbeitsbedingungen zu gewaehrleisten, gehoert es auch, auf das Verhalten der Werktaetigen zum Schutz ihrer Gesundheit Einfluss zu nehmen. Seine Aufmerksamkeit muss hier in erster Linie darauf gerichtet sein, die Werktaetigen und besonders die leitenden Mitarbeiter zu befaehigen, ihre eigenen Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz exakt zu erfuellen. Entgegen der Forderung in ?? 8 Abs. 3, 15 ASchVO wurden jedoch auch Werktaetigen Arbeiten an den Reinigungsautomaten bzw. die Anleitung und Kontrolle auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes uebertragen, ohne dass sie die erforderliche Befaehigung dafuer nachgewiesen haben. Die Beschaeftigten an den Reinigungsautomaten wurden vor der ersten Arbeitsaufnahme teilweise nicht ordnungsgemaess in ihre Arbeitsaufgaben eingewiesen. Insbesondere wurden sie ungenuegend mit der Bedienungsanleitung sowie den Wartungs- und Pflegeplaenen vertraut gemacht. In der Filiale L. war die Bedienungsanleitung lediglich im Besitz der Objektleiterin; die anderen Mitarbeiter hatten dazu keinen Zugang. Zur Erhoehung ihres Sicherheitsbeduerfnisses am Arbeitsplatz und ihrer Qualifikation in der praktischen Arbeit trugen auch die regelmaessigen Belehrungen gemaess ? 10 ASchVO nur unzureichend bei, da sie nicht zuletzt auch mangels eigener Befaehigung des Leiters im Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht genug auf den konkreten Bereich und Arbeitsvorgang bezogen waren. Ein Beispiel dafuer ist, dass in der beschriebenen Gefahrensituation die Mitarbeiter nicht mit der Atemschutzmaske umzugehen wussten. Wegen der festgestellten Gesetzesverletzungen legte der Staatsanwalt des Kreises Protest beim Direktor des Betriebes ein. Mit dem Protest wurde die Durchsetzung einer straffen Ordnung auf dem Gebiet des Gesundheitsund Arbeitsschutzes sowie die Geltendmachung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit des Produktionsleiters des Betriebes verlangt. Im Ergebnis der gruendlichen Auswertung des Protestes im Leitungskollektiv des Betriebes wurden u. a. die Verantwortungsbereiche der leitenden Mitarbeiter und der Werktaetigen praezise entsprechend den Besonderheiten und der Struktur dieses Dienstleistungsbetriebes festgelegt. Dadurch ist eine lueckenlose Kontrolle ueber die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und die fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlagen gewaehrleistet. Fuer den Bereich der Chemischen Reinigung wurden zusaetzliche Kontrollpflichten eingefuehrt. Der Betrieb organisierte einen Lehrgang, in dem diejenigen leitenden Mitarbeiter, die noch nicht ueber den erforderlichen Befaehigungsnachweis auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes verfuegten, diesen erwarben. Veraendert wurde auch der Inhalt der regelmaessigen Arbeitsschutzbelehrungen im Bereich Chemische Reinigung. Sie sind jetzt auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse sowie auf die staendige Kontrolle des Wissens und seiner Anwendung in der praktischen Arbeit gerichtet. Besondere Aufmerksamkeit wird der vorschriftsmaessigen Bedienung der Reinigungsautomaten sowie dem Antihavarietraining gewidmet. Abschliessend ist zu erwaehnen, dass die mit dem Protest gegebenen Hinweise zur konsequenten Durchsetzung des Arbeitsschutzes im Wettbewerbsprogramm und im Intensivierungsprogramm des Betriebes ihren Niederschlag fanden. Gegen den Produktionsleiter wurde wegen Verletzung seiner Pflichten als Arbeitsschutzverantwortlicher ein Disziplinarverfahren durchgefuehrt. C. L. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen A. N. Kossygin: Ausgewaehlte Reden und Aufsaetze 1939 1976 541 Seiten; EVP 12 M Hauptinhalt des Sammelbandes sind Fragen der Wirtschaftspolitik der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und des Sowjetstaates in den verschiedenen Etappen des kommunistischen Aufbaus. Viele Materialien des Sammelbandes sind den internationalen Beziehungen sowie der Aussenpolitik der KPdSU und des Sowjetstaates gewidmet. Sie sind auf die Festigung des Friedens und die weitere internationale Entspannung gerichtet. In dem Buch werden Fragen der Zusammenarbeit der UdSSR mit den Laendern der sozialistischen Gemeinschaft, der Entwicklung der sozialistischen oekonomischen Integration, der Beziehungen zu den jungen, sich entwickelnden Staaten sowie die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den kapitalistischen Laendern untersucht.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit gewonnen. Diese, wie auch dazu vorliegende Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß der Zeitpunkt heranreift, an dem wir - selbstverständlich auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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