DDR - Neue Justiz (NJ), 31. Jahrgang 1977 (NJ 31. Jg., Jan.-Dez. 1977, Ausg.-Nr. 1-18, S. 1-668)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 157 (NJ DDR 1977, S. 157); ?NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FUeR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 6/77 2. MAeRZHEFT S. 157-188 Dr. KLAUS SORGEN1CHT, Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED, Mitglied des Staatsrates der DDR Recht auf Arbeit grundlegendes Menschenrecht Der unlaengst zur oeffentlichen Diskussion gestellte Entwurf eines Arbeitsgesetzbuchs der DDR macht erneut deutlich, dass wahre Demokratie und Freiheit, das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit und Geborgenheit nur im Sozialismus zu verwirklichen sind. Hier ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt. Hier arbeiten die Werktaetigen nicht mehr fuer wenige Kapitalisten. Hier ernten die arbeitenden Menschen auf der Grundlage des Volkeigentums und seiner effektiven Nutzung selber die Fruechte ihres Fleisses. Im Sozialismus gibt es niemanden, der aus dem Fleiss der Werktaetigen Profit schlagen kann. Die Arbeit im Sozialismus ist freie, d. h. von der Ausbeutung befreite Arbeit. Die freie, befreite Arbeit im Sozialismus ist moeglich, weil hier die politischen, oekonomischen und sozialen Verhaeltnisse frei sind von den der kapitalistischen Gesellschaftsordnung innewohnenden antagonistischen Widerspruechen. Der werktaetige Mensch im Sozialismus steht keiner Ausbeuterklasse gegenueber; er arbeitet in einem volkseigenen Betrieb, d.h. in seinem Betrieb; die von ihm geschaffenen Werte kommen ihm entsprechend seiner Leistung direkt oder ueber die Gesellschaft zugute. Indem er seine Arbeitskraft und seine persoenlichen Faehigkeiten der Gesellschaft zur Verfuegung stellt, handelt er in seinem ureigenen Interesse und wirkt zugleich als bewusst handelndes Mitglied an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft mit. Der Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs zeigt, dass unser sozialistischer Staat das Recht auf Arbeit fuer jeden Buerger voll und ganz garantiert. Das Recht auf Arbeit erhaelt immer mehr einen umfassenden Inhalt. In ? 1 Abs. 2 des AGB-Entwurfs heisst es hierzu: ?Das Arbeitsrecht gestaltet die verfassungsmaessig garantierten Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, auf Lohn nach Qualitaet und Quantitaet der Arbeit, auf Bildung, auf Freizeit und Erholung, auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, auf Teilnahme am kulturellen Leben, auf Fuersorge im Alter und bei Invaliditaet sowie auf materielle Sicherheit bei Krankheit und Unfaellen, fuer die Werktaetigen weiter aus. Es foerdert die verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Grundrechte durch die Werktaetigen.? Und ? 2 Abs. 1 Satz 1 legt fest: ?Das Arbeitsrecht garantiert, dass die Werktaetigen staendig entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persoenlichen Qualifikation freiwillig und bewusst am gesellschaftlichen Arbeitsprozess teilnehmen koen- Aus diesen Bestimmungen des kuenftigen Arbeitsgesetzbuchs geht der umfassende Inhalt des Rechts auf Arbeit hervor, das der sozialistische Staat dank dem hohen Stand seiner sozialen und oekonomischen Entwicklung erreicht hat. Die kapitalistischen Laender kennen dagegen im allgemeinen kein Recht auf Arbeit fuer ihre Buerger. Der Hauptgrund dafuer liegt im Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit. Das Arbeitsrecht im kapitalistischen Staat kann doch nicht besser oder sozialer sein als das kapitalitische Wirtschafts- und Gesellschaftssystem selbst. Mehr noch: Gerade das kapitalistische Arbeitsrecht betrifft einen der entscheidenden Pfeiler des kapitalistischen Wirtschaftssystems, naemlich die Bedingungen des Kaufs der menschlichen Arbeitskraft durch die Eigentuemer der Produktionsmittel zum Zwecke der Ausbeutung. Dieses Arbeitsrecht dient somit der oekonomisch und politisch herrschenden Klasse. Es ist ein wichtiges Instrument in den Haenden dieser herrschenden Klasse zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Lohnsklaverei. Im Arbeitsrecht der kapitalistischen Laender treten zwei Tendenzen zutage, die die unterschiedliche Taktik der Bourgeoisie in bezug auf die Arbeiterklasse widerspiegeln. W. I. Lenin wies nach, dass die Bourgeoisie ?zwei Methoden des Kampfes fuer ihre Interessen und fuer die Verteidigung ihrer Herrschaft? herausbildet, ?wobei diese zwei Methoden bald einander abloesen, bald sich miteinander in verschiedenartigen Kombinationen verflechten?: zum einen ?die Methode der Gewalt, der Verweigerung jeglicher Zugestaendnisse an die Arbeiterbewegung, der unnachgiebigen Ablehnung von Reformen? zum anderen ?die Methode der Schritte in der Richtung auf die Entfaltung politischer Rechte, in der Richtung auf Reformen, Zugestaendnisse usw.? (Werke, Bd. 16, S. 356). Die kapitalistischen Staaten haben zumeist kein die arbeitsrechtlichen Normen zusammenfassendes Arbeitsgesetzbuch. Auch in der BRD gibt es kein Arbeitsgesetzbuch, obwohl dieser Staat den Anspruch erhebt, eine ?freiheitlich-demokratische Grundordnung? zu haben. Wie wenig ernst man in dieser ?Grundordnung? die Rolle der Gewerkschaften nimmt, geht allein aus der Tatsache hervor, dass die Forderung des Gruendungskongresses des DGB von 1949 nach Ausarbeitung eines Arbeitsgesetzbuchs bis heute nicht realisiert wurde. Auch die entsprechenden Verfassungsauftraege einiger Laenderverfassungen der BRD, wie z. B. Hessen 157;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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