Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 93

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 93 (NJ DDR 1990, S. 93); Neue Justiz 3/90 93 Freiwilligen Gerichtsbarkeit (UbertragungsVO) vom 15. Oktober 1952 (GBl. Nr. 146 S. 1057) im Hinblick auf die Registrierung der Handelsgesellschaften modifiziert.2 Mit der Gesetzgebung über Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR wird auf die überkommenen handelsrechtlichen Gesellschaftsformen zurückgegriffen. § 5 der VO ermöglicht die Gründung solcher Unternehmen in der Form der GmbH, der AG, der KG und der OHG. Die Nutzung anderer Rechtsformen denkbar wäre z. B. die stille Gesellschaft nach § 335 ff. HGB oder die Gesellschaft gemäß § 200 ff. des Gesetzes über internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. Februar 1976 (GBl. I Nr. 5 S. 61) ist für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung nicht vorgesehen.3 Die o. g. handelsrechtlichen Bestimmungen (HGB, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) sind auch auf die in der jeweiligen Rechtsform gebildeten Unternehmen mit ausländischer Beteiligung anzuwenden; die Bestimmungen der Verordnung gehen jedoch als Regelungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter den handelsrechtlichen Vorschriften vor. Das betrifft u. a. den zwingenden Inhalt der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen (§§ 6 und 31), den Vorbehalt der staatlichen Genehmigung (§§ 8 bis 13)4, die Registerführung (§ 14)5, die Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH bzw. des Grundkapitals einer AG (§ 16), die Einbringung von Sacheinlagen (§§ 17 bis 19), die Buchführung, den Jahresabschluß und die Offenlegung (§ 23).6 Bei der Anwendung der Verordnung ist zu beachten, daß die Regelungen am Modell von Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) getroffen wurden. Soweit nicht in § 5 Abs. 3 letzter Satz Ausnahmen von der Anwendung einzelner Bestimmungen der VO auf KG und OHG geregelt sind, finden alle anderen Bestimmungen der VO auch dann auf KG und OHG Anwendung, wenil in einzelnen Regelungen nur auf GmbH verwiesen wird (z. B. § 6 Abs. 1 erster Stabstrich; § 19 Satz.2). Dabei sind selbstverständlich die Besonderheiten der KG und OHG als Personengesellschaften zu berücksichtigen (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2), z. B. bei der Anwendung der §§ 16 und 17. Zu den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen Die für die Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zu schaffenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen müssen den Anforderungen genügen, die sowohl die Verordnung, als auch die Gesetze äufstellen, in denen die jeweilige Gesellschaftsform geregelt ist. Nür innerhalb dieser Grenzen besteht Gestaltungsfreiheit für den Gesellschaftsvertrag bzw. bei Aktiengesellschaften für die Satzung. Bei der Abfassung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung sind insbesondere folgende zwingende Regelungen zu beachten: 1. In der Geschäftsführung des Unternehmens muß mindestens ein Bürger der DDR mit Wohnsitz in der DDR vertreten sein (§ 6 Abs. 1 erster Stabstrich). Das bedeutet bei OHG und KG, daß mindestens einer der zur Vertretung der Gesellschaft befugten persönlich haftenden Gesellschafter Bürger der DDR mit Wohnsitz in der DDR sein muß. 2. Bei Aktiengesellschaften werden qualifizierte Anforderungen an die Besetzung des geschäftsführenden Organs gestellt: Die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bürger der DDR mit Wohnsitz in der DDR sind, muß mindestens dem Anteil des bzw. der Beteiligten aus der DDR am Grundkapital entsprechen (vgl. § 6 Abs. 1 zweiter Stabstrich). Das heißt, bei einem DDR-Anteil am Grundkapital einer AG in Höhe von 51 Prozent müssen sowohl bei einem aus drei als auch aus vier Personen bestehenden Vorstand zwei Vorstandsmitglieder Bürger der DDR mit Wohnsitz in der DDR sein. 3. Soll ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden, ist zu beachten, daß in Abweichung von § 5 GmbH-Gesetz das Stammkapital mindestens 150 000 Mark der DDR betragen muß. Bei Gründung eines Unternehmens in Form einer AG muß das Grundkapital abweichend von §7 Aktiengesetz mindestens 750 000 Mark der DDR betragen (vgl. § 16 der VO). 4. Die Übertragung von Geschäftsanteilen am Unternehmen bei AG von Aktien muß von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig gemacht werden (§ 6 Abs. 1 dritter Stabstrich). Eine Satzungsbestimmung, wonach Aktien als Inhaberaktien ausgegeben werden, ist folglich bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung nicht zulässig (vgl. auch § 6 Abs. 2). 5. Im'Gesellschaf tsvertrag bzw. in der Satzung ist weiterhin vorzusehen, daß dem bzw. den DDR-Beteiligten am Unternehmen ein Vorkaufsrecht für den Fall der Übertragung von Geschäftsanteilen bzw. Aktien an Dritte zusteht (§6 Abs. 1 dritter Stabstrich). Alle diese Bestimmungen sind darauf gerichtet, Mindestpositionen der DDR-Beteiligten an Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zu sichern und damit das nationale Element in unserer Volkswirtschaft zu bewahren. Eine besondere Anforderung an die Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ergibt sich aus § 31 Abs. 2, wonach in Rechtsvorschriften vorgesehene Mitbestimmungsrechte der Werktätigen im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung umzusetzen sind. Dabei ist die gegenwärtige Rechtslage dadurch charakterisiert, daß anders als z. B. in der BRD eine Entsendung von Vertretern der Werktätigen in Leitungsorgane von Betrieben noch nicht gesetzlich vorgesehen ist; §24 Abs. 2 AGB statuiert nur das Recht der Vorsitzenden der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, an Arbeitsberatungen der jeweiligen Leiter teilzunehmen.' Für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung kann daher als Regel gelten, daß dem Vorsitzenden der Betriebsgewerkschaftsleitung gesellschaftsvertraglich das Recht einzuräumen ist, an Sitzungen der Geschäftsführung, des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates ohne Stimmrecht teilzunehmen. Er ist berechtigt, auf diesen Sitzungen zu den die Werktätigen betreffenden Problemen Stellung zu nehmen (vgl. insbes. §§ 22 bis 24 AGB sowie § 31 der VO). Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung müssen im Verfahren zur Genehmigung der Gründung des Unternehmens mit ausländischer Beteiligung im Entwurf dem Genehmigungsorgan eingereicht werden. Für die Erteilung von Genehmigungen ist bei größeren Unternehmen2 das Wirtschaftskomitee beim Ministerrat der DDR®, in den übrigen Fällen der jeweilige Rat des Bezirkes zuständig. Da im Genehmigungsverfahren Auflagen erteilt werden können, sollte ein Abschluß der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen vor Erteilung der Genehmigung unterbleiben, da sonst ggf. die Notwendigkeit besteht, nachträglich Änderungen vereinbaren zu müssen. Im Interesse der Rechtssicherheit ist vorgeschrieben, daß Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung für die' Gründung einer GmbH bzw. einer AG der notariellen Beurkundung bedürfen (§ 6 Abs. 3 der VO; § 16 Aktie(ngesetz; § 2 GmbH-Gesetz). Aus den bereits erwähnten Gründen ist eine notarielle Beurkundung erst nach Erteilung der Genehmigung zur Gründung des Unternehmens zweckmäßig. Bei der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen bei GmbH bzw. von Satzungen bei AG im Falle von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind im Sinne des § 18 Notariatsgesetz nicht nur die Anforderungen des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes zu beachten, sondern auch die der Verordnung. Registrierung von Unternehmen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung bedürfen der Eintragung in ein Register. Die Vertragsgerichte fungieren dabei als Registerorgan (vgl. § 14). Die Besonderheit des Registers bei den Vertragsgerichten besteht darin, daß sie für die Unternehmen mit ausländischer Beteiligung gleichzeitig die Aufgaben des Handelsregisters übernehmen; eine gesonderte Registrierung dieser Unternehmen bei den gemäß § 49 UbertragungsVO sonst für die Führung des Handelsregisters 2 An die Stelle des Registergerichts trat die Abt. örtliche Industrie und Handwerk (jetzt: Abt. örtliche Versorgungswirtschaft) des Rates des Kreises, bei der das Handelsregister geführt wird (§ 49 UbertragungsVO). Die Einsichtnahme in das Register kann von der Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses abhängig gemacht werden (§56 Abs. 1 UbertragungsVO). Veröffentlichungen finden nicht mehr statt (§52 Abs. 2 UbertragungsVO). Xie Vorlage von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten ist nur noch nach Aufforderung des örtlichen Rates erforderlich (§ 57 Übertragungs-VO). 3 Die GmbH & Co. KG sehen die Verfasser als Kommanditgesellschaft an und halten sie deshalb auch für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung für zulässig. Bei der GmbH müßte es sich allerdings um eine nach dem Recht der DDR bestehende GmbH handeln. 4 Vgl. auch 1. DB zur VO über die Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR Durchführung der Genehmigung vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr. 11 S. 85). 5 Vgl. auch die AO über die Führung des Registers der Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR RegisterAO - vom 29. Januar 1990 (GBl. I Nr. 6 S. 34). 6 Vgl. auch 3. DB zur VO über die Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR - Vorschriften für Rechnungsführung und Statistik vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr. 11 S. 88). 7 Gemäß § 2 der 1. DB (Fußnote 4) sind größere Unternehmen solche, .die über 200 Arbeitskräfte im Jahresdurchschnitt oder mehr als 20 Mio Mark jährlichen Umsatz vorsehen. 8 Vgl. Beschluß über die Gründung eines Wirtschaftskomitees des Ministerrates vom 18. Januar 1990 (GBl. I'Nr. 5 S. 24).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 93 (NJ DDR 1990, S. 93) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 93 (NJ DDR 1990, S. 93)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge werden den Leitern und Mitarbeitern insgesamt noch konkretere und weiterführende Aufgaben und Orientierungen zur Aufklärung und zum Nachweis staatsfeindlicher Tätigkeit und schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X