Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 69 (NJ DDR 1990, S. 69); Neue Justiz 2/90 69 Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1989 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 18 bis 26 veröffentlichte Rechtsvorschriften.* Eine Reihe neuer Rechtsvorschriften in diesem Quartal sind darauf gerichtet, die Bestimmungen zum Umweltschutz zu vervollkommnen und die Information der Bürger auf diesem Gebiet zu verbessern. Die VO über Umweltdaten vom 13. November 1989 (GBl. I Nr. 22 S. 241) regelt die Gewinnung. Bearbeitung und Veröffentlichung von Umweltdaten. Dabei wird von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Umweltdaten über den Zustand der natürlichen Lebensumwelt der Bürger öffentlich sind. In diesem Zusammenhang sind folgende staatliche Kontrollorgane züständig: die Staatliche Umweltinspektion für die großräumige Übersicht über den Zustand der Atmosphäre sowie über die schadlose Beseitigung industrieller Abprodukte, die Staatliche Gewässeraufsicht für den Zustand der Gewässer und den atmosphärischen Niederschlag, die Staatliche Hygieneinspektion für den Zustand der Luft, des Trinkwassers, der Nahrungsmittel, des Bodens und die Wirkung von Lärm und Schwingungen sowie über die schadlose Beseitigung von Kommunalabfällen. Die Gewinnung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten über radioaktive Verunreinigungen der Umwelt obliegt dem Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz. Die vorgenannten Kontrollorgane können im Rahmen der volkswirtschaftlichen Möglichkeiten mit Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern die Gewinnung und Bearbeitung von Umweltdaten vereinbaren. In der VO ist festgelegt, in welcher Weise die Veröffentlichung von Umweltdaten erfolgt. So wird jährlich ein Umweltbericht veröffentlicht, und im Statistischen Jahrbuch der DDR werden zusammengefaßte Übersichten von Umweltdaten abgedruckt. Informationen der Öffentlichkeit über aktuelle Umweltdaten (z. B. bei Smogsituationen, Havarien) erfolgen durch die Leiter dieser Kontrollorgane. Ferner ist die Einsichtnahme von Umweltdaten bei den Kontrollorganen möglich. Im engen Zusammenhang mit dieser VO ist die 4. DB zur 5. DVO zum Landeskulturgesetz (Reinhaltung der Luft) Smogordnung vom 2. November 1989 (GBl. I Nr. 21 S. 239) zu sehen. Eine Smogsituation wird dadurch charakterisiert, daß die Schwefeldioxidkonzentration bestimmte Grenzwerte übersteigt. Da Smogsituationen Sofortreaktionen erfordern, ist die ständige aktuelle Unterrichtung der Bevölkerung vorgesehen. Die Smogordnung regelt die staatlichen Maßnahmen, die unterschiedlich nach Gefahrenstufen bei Smogsituationen in Gefährdungsgebieten zur Anwendung kommen. Die Gefährdungsgebiete sind in der Anlage zur DB ausgewiesen. Bei Vorliegen der Informations stufe ist vorgesehen, daß die Bürger des betreffenden Gebietes durch Presse und Rundfunk über aktuelle und zu erwartende Belastungen informiert und entsprechende Verhaltensempfehlungen, insbesondere an Kindereinrichtungen, Feierabendheime u. a., gegeben werden. Die Einsatzstufe I besteht bei einer Konzentration an Schwefeldioxid von 1 200 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Über die obengenannten Informationen bei der Informationsstufe hinaus werden durch die zuständigen Minister und Vorsitzenden der Räte der Bezirke geplante Maßnahmen wirksam, durch die der Ausstoß von Luftschadstoffen gesenkt wird. Die Bürger sind angehalten, durch eigenes Verhalten (sparsames Heizen, Einschränkung des Gebrauchs von Kraftfahrzeugen u. a.) weitere Luftbelastungen zu vermeiden. Bei der Einsatz stufe II (ab 1 800 Mikrogramm Schwefeldioxid pro Kubikmeter an einer Meßstelle und gleichzeitig mindestens 1 200 an einer 2. Meßstelle) werden Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen iverschärft. An Betriebe, für die keine Einsatzpläne bei Smogsituationen bestehen, werden Auflagen zur zeitweisen Minderung des Schadstoffausstoßes erteilt. Die Kraftfahrzeugbenutzung kann eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Es werden Maßnahmen zum Schutz und zur verstärkten medizinischen Betreuung gefährdeter Bevölkerungsgruppen festgelegt. Eine spezifische Ergänzung der VO über Umweltdaten stellt die 2. DB zur VO über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz Daten über die Umweltradio- aktivität vom 15. November 1989 (GBL I Nr. 23 S. 250) 1 dar, mit der nunmehr die rechtliche Grundlage auch für die Gewinnung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten über die Umweltradioaktivität geschaffen wurde. Die Hauptverantwortung im Zusammenhang mit der Gewinnung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten über die Umweltradioaktivität trägt das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (im folgenden: Amt). Solche Daten können nach Vereinbarung auch durch andere Staatsorgane, Betriebe, gesellschaftliche Organisationen und Bürger gewonnen und bearbeitet werden, soweit dies dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entspricht und auch technisch möglich ist. Daten über die Umweltradioaktivität sind grundsätzlich öffentlich, wobei der Rechtsschutz der Bürger sowie juristischer Personen und die Interessen der nationalen Sicherheit und der Landesverteidigung zu wahren sind. Das Amt hat die Information der Öffentlichkeit über aktuelle Daten, besonders bei nuklearen Stör- oder Unfällen, zu sichern. Jährlich ist ein Bericht über die Umweltradioaktivität zu veröffentlichen; zusammengefaßte Übersichten von entsprechenden Daten sind im Statistischen Jahrbuch der DDR zu publizieren. Betriebe, gesellschaftliche Organisationen, Publikationsorgane und Bürger haben das Recht, beim Amt oder bei von ihm autorisierten Stellen Daten über die Umweltradioaktivität einzusehen. Gesellschaftliche Organisationen und Bürger können bei Nachweis eines berechtigten persönlichen Interesses die Gewinnung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten über die Umweltradioaktivität (vor allem Untersuchungen von Wasser, Boden und Lebensmitteln) gegen Erstattung von Gebühren und Auslagen mit dem Amt oder von ihm autorisierten Stellen vereinbaren. Um Atomsicherheit und Strahlenschutz beim nationalen und grenzüberschreitenden Transport radioaktiver Stoffe mit bestimmten Aktivitätskonzentrationen zu gewährleisten, wurde mit der AO über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS - vom 27. November 1989 (GBl. I Nr. 24 S. 257) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Diese Neuregelung wurde -erforderlich, nachdem Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), die sich auf den Transport radioaktiver Stoffe beziehen, und nationale Rechtsgrundlagen zum Transport gefährlicher Güter weiterentwickelt worden waren. Zugleich wurde eine Konzentration auf jene notwendigen Anforderungen vorgenommen, die beim Transport radioaktiver Stoffe zusätzlich zu denen in konventionellen Verkehrsbestimmungen zu erfüllen sind. Sie betreffen vor allem die Genehmigung solcher Transporte und von Transportmitteln sowie deren Kennzeichnung. Damit werden Doppelregelungen vermieden und die Überschaubarkeit des anzuwendenden Rechts erhöht. * In Änderung des bisher bestehenden Rechtszustandes über die nichtkommerzielle Ein- und Ausfuhr von Kfz, mit dem nur die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geregelt war, gewährt die 34. DB zum Zollgesetz Genehmigungsverfahren für die nichtkommerzielle Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen vom 3. November 1989 (GBl. I Nr. 22 S. 242) die Ein- und Ausfuhr von Pkw, Kleintransportern und -bussen, Zweiradmotorfahrzeugen und Krankenfahrstühlen (Kfz) sowie von Kfz-Ersatztei-len, -Baugruppen und -Zubehörteilen für den persönlichen Gebrauch. Nunmehr können mit vorheriger Genehmigung durch die Zollverwaltung im Ausland rechtmäßig erworbene Kfz und Kfz als Umzugsgut ein geführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Importgebühren gezahlt sind. Bei Umzugsgut und Krankenfahrstühlen werden Importge- * 21 * Aut einige Rechtsvorschriften in diesem Quartal wird in der Übersicht nicht eingegangen, weil uns die Informationen hierzu in der Tagespresse ausreichend erscheinen. Das betrifft insbesondere: Gesetz zur Änderung der Verfassung der DDR vom 1. Dezember 1989 (GBl. I Nr. 25 S. 265); Beschlüsse des Staatsrates über eine Amnestie vom 27. Oktober 1989 (GBl. I Nr. 20 S. 237) und vom 6. Dezember 1989 (GBl. I Nr. 25 S. 265); VO über Reisen von Bürgern der BRD und Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in und durch die DDR vom 21. Dezember 1989 (GBl. I Nr. 26 S. 271) sowie die damit im Zusammenhang stehende AO über den Erwerb von Mark der DDR durch Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland bei Aufenthalten in der DDR im Jahre 1990 und die ReisezahlungsmittelAO, beide vom 21. Dezember 1989 (GBl. I Nr. 26 S. 275. 277). - D. Red. 1 Zur VO über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 30 S. 341) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1985, Heft 2, S. 68.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 69 (NJ DDR 1990, S. 69) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 69 (NJ DDR 1990, S. 69)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X