Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 516

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 516 (NJ DDR 1990, S. 516); 516 Neue Justiz 12/90 Markierungen auf dem Weg zu einer neuen gesamtdeutschen Verfassung Dr. Dr. theol. h.c. HELMUT SIMON, Karlsruhe, Bundesverfassungsrichter i. R. Meinen Überlegungen zur Entwicklung einer demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Verfassungsordnung für ein geeintes Deutschland möchte ich drei Thesen zugrunde legen, die ich in der Vergangenheit unbeeinflußt von der aufgeregten und auch irritierenden Hektik unserer Tage aus verschiedenen Anlässen, zuletzt bei Veranstaltungen zum 40jährigen Bestehen des Grundgesetzes, entfaltet hatte. Diese Thesen haben damals breite Zustimmung gefunden. Sie kennzeichnen eine Position, die sich schlagwortartig als Verfassungspatriotismus bezeichnen läßt: Die erste These handelt von der staatsbürgerlichen Pflicht, die rechts- und sozialstaatliche Demokratie als Angebot und Aufgabe anzunehmen. Auf ihrem Hintergrund möchte ich die Problematik einer Volksabstimmung über eine neue gesamtdeutsche Verfassung erörtern. In der zweiten und dritten These wird die genannte Pflicht zur Annahme näher charakterisiert, und zwar als kritische Solidarität mit einer verbesserungsfähigen und verbesserungsbedürftigen Ordnung, die u. a. die Bereitschaft zur behutsamen Fortentwicklung der demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Strukturen einschließt. Im Zusammenhang mit diesen beiden weiteren Thesen möchte ich auf denkbare Inhalte einer gesamtdeutschen Verfassung eingehen. Aber zuvor soll kurz und angreifbar die deutschlandpolitische Entwicklung der letzten Monate angesprochen werden. Glanz und Elend des Einigungsprozesses Während über das Ob der Vereinigung schon bald breites Einverständnis erkennbar wurde, war und ist das Wie dieser Vereinigung ungewöhnlich heftig umstritten. Die amtliche Deutschlandpolitik löste Zustimmung und Kritik, Hoffnungen und Befürchtungen aus. Mich beunruhigt vor allem die Beobachtung, daß gerade auch unter nachdenklichen Bürgern die Stimmung weitgehend umgeschlagen ist. Die anfängliche Hochstimmung, die Begeisterung über die friedliche Revolution, den Ausbruch in die Freiheit, die Überwindung unmenschlicher Trennungen, diese Begeisterung hat sich bei nicht wenigen in bedrückte und lähmende Enttäuschung bis hin zur Abwendung verkehrt. Besonders beunruhigend wirkt das verbreitete Schweigen, in das Schriftsteller, Wissenschaftler, Kirchenleute, Gewerkschaftler und andere Repräsentanten der politischen Kultur angesichts der beispiellosen Dynamik des Einigungsprozesses verfallen waren. Im Vergleich zu den leidenschaftlichen Auseinandersetzungen über das Notstandsrecht und um die Nachrüstung erscheint diese Windstille um so merkwürdiger, als die derzeitigen Vorgänge die früheren Konflikte in ihren Dimensionen weit übersteigen und ja nun wirklich reichlich Anlaß zur kritischen Einmischung bestanden hätte. Was geht hier vor? Lassen Sie mich darauf kurz eingehen mit dem Ziel, Lähmungen zu überwinden und nur ja nicht das zu versäumen, was zu tun möglich und nötig ist. Dieses Ziel läßt sich nicht dadurch erreichen, daß einem gesamtdeutschen Harmoniebedürfnis nachgegeben und so getan wird, als hätte es im Einigungsprozeß keine Verwundungen gegeben. Die Überwindung von Lähmungen beginnt vielmehr damit, daß die zugrunde liegenden Erwartungen und Enttäuschungen deutlich beim Namen genannt werden. Sie lassen sich auf mehreren Gebieten auch im Bereich der Verfassungspolitik ausmachen. Verfassungspolitisch gesehen ist die deutsche Einigung ein Vorgang, den ein Volk vielleicht einmal in hundert Jahren erlebt. Sicherlich ist sie eine der stärksten Herausforderungen für die Integrationsfähigkeit einer Verfassungsordnung. Das hätte doch wohl die gemeinsame Anstrengung alle Kräfte erfordert, also auch eine möglichst frühzeitige Einschaltung der beiden Parlamente und der Bundesländer, eine Mitverantwortung und Mithaftung der Opposition und eine politische Führung, welche die Bürger so weit wie möglich beteiligt und in Anspruch nimmt. Das Grundgesetz selbst hatte für ein derartiges Zusammenwachsen in der Präambel und in Art. 146 einen Weg gewiesen, welcher die Würde und Selbstachtung aller Beteiligten respektiert. Wer will behaupten, daß die tatsächliche Entwicklung diesen Vorstellungen auch nur annähernd entsprochen hat? Überraschend verfiel man auf die technokratische Verlegenheitslösung eines Beitritts nach Art. 23, der als Königsweg bezeichnet wurde, während in Wahrheit ökonomische und machtpolitische Interessen vorherrschten und der Vereinigungsprozeß ähnlich wie im Ausnahmezustand zur Stunde der Exekutive geriet. In der DDR katapultierte ein fremdbestimmter Wahlkampf ausgerechnet jene Kräfte an den Rand, denen die Wende zu verdanken war. Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen wurden hier nicht auf der Ebene des Verfassungsrechts, sondern durch einen Staatsvertrag in einer Weise getroffen, welche an die oktroyierten Verfassungen des vorigen Jahrhunderts erinnert. In der Bundesrepublik wurde der Zusammenschluß bis zur Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat im Stile einer Kanzlerdemokratie ohne breite öffentliche Diskussion betrieben, wobei - das ist nun wirklich der Gipfel antiparlamentarischer Kabinettspolitik - Forderungen auf Nachbesserungen des ersten Staatsvertrages als „ungehöriges Bremsen“ verunglimpft wurden. Obwohl man ständig das Grundgesetz beschwört, wurde die darin vorgesehene Verfassungsreform und Volksabstimmung Uber eine neue gesamtdeutsche Verfassung anfangs nicht einmal diskutiert, ebensowenig wie die in der DDR unter breiter Beteiligung erarbeiteten verfassungsrechtlichen Vorstellungen des Runden Tisches. Enttäuschte Erwartungen lassen sich ebenso leicht auf anderen Gebieten nennen, etwa im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Hier hatten manche gehofft, bei der Vereinigung der beiden unterschiedlichen Gesellschaftssysteme werde die Sozialfetische Ausrichtung der Marktwirtschaft verstärkt und zugleich die anfäng- -i’ liehe Bereitschaft der Bevölkerung genutzt werden, Teilung durch Teilen zu überwinden. Statt dessen wurde der ohnehin vorhandene Trend zur Entsolidarisierung verstärkt mit der Beschwichtigung, die Wähler brauchten keine Steuererhöhungen zu befürchten. Und jetzt sind wir dabei, uns erneut in eine Zwei-Klassen-Nation zu spalten. Unsere Außen- und Sicherheitspolitik müßte sich nach den Erwartungen mancher Bürger - und das sind nicht die schlechtesten - daran orientieren, daß die deutsche Teilung auf schwerer deutscher Schuld beruht und dauerhaft nur im Rahmen des europäischen Friedensprozesses und vertrauenswürdiger Kooperation mit unseren Nachbarn überwunden werden kann, zumal wir die Umwälzung nicht zuletzt den östlichen Nachbarn zu verdanken haben. Haben wir die insoweit bestehenden außerordentlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch überzeugende Angebote an unsere Nachbarn wirklich genutzt? Haben wir nicht statt dessen allzu selbstsicher auf die Ünwiderstehlichkeit des Einigungswillens und die Schwäche des Ostens gesetzt und uns wie die Gewinner des Kalten Krieges aufgeführt? Gewiß, durch den unermüdlichen Einsatz von Politikern wie Genscher ist die Entwicklung günstiger verlaufen, als anfangs zu befürchten war. Aber sind die Ängste unserer Nachbarn vor einer neuen deutschen Großmacht wirklich nachhaltig ausgeräumt? Hier ist nicht der Ort, auf Einzelheiten der Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik einzugehen. Es trägt auch wenig aus, über versäumte Möglichkeiten zu klagen, zumal inzwischen einigen Beschwernissen abgeholfen worden ist. Ferner soll offen bleiben, wieweit die beklagte Entwicklung Folge unausweichlicher Zwänge und einer kaum steuerbaren Dynamik ist. Manche mögen die Entwicklung verständnisvoller und zuversichtlicher beurteilen und zu Recht darauf verweisen, daß in unserer ungewöhnlichen Situation niemand alles habe gut machen können. Wer recht behält, wird erst die Zukunft lehren. Uns allen könnte nichts besseres passieren, als wenn sich die optimistischen Hoffnungen erfüllen würden. Ich möchte mich meinerseits heute vor allem an diejenigen wenden, die sich mit der Deutschlandpolitik immer noch schwer tun und denen ein verordneter Zweckoptimismus nicht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 516 (NJ DDR 1990, S. 516) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 516 (NJ DDR 1990, S. 516)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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