Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 498

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 498 (NJ DDR 1990, S. 498); 498 Neue Justiz 11/90 Weitreichende Kompetenzen des Verfassungsgerichts Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts entfalten bindende Wirkung gegenüber jedermann. Sie werden im ungarischen Gesetzblatt (Magyar Közlöny) veröffentlicht. Neben dem Entscheidungstenor werden auch die Begründung und das nach Art. 26 mögliche abweichende Votum publiziert. Die vielfältigen Zuständigkeiten eröffnen dem ungarischen Verfassungsgericht ein weites Betätigungsfeld. Mit dem Verdikt über das Gesetz zur Besteuerung der zinsgünstigen langfristigen Woh- nungsbaukredite, das vom Parlament im Dezember 1989 beschlossen worden war, erklärte das Verfassungsgericht im März 1990 erstmals ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig. Verfahren zu klassischen Themen wie Todesstrafe und Schwangerschaftsabbruch stehen zur Entscheidung an. Das Verfassungsgesetz weist dem Verfassungsgericht Kompetenzen zu, die weit über die bloße Konfliktregulierung hinausgehen und ihm gestatten, dezidiert konfliktverhütend und gestalterisch tätig zu werden. Insbesondere die Ausfüllung dieser Aufgabe wird das Interesse der Juristen finden. Rezensionen Rechtsentwicklung unter dem Bonner Grundgesetz Verlag Decker & Müller, Heidelberg 1990, 281 Seiten, kartoniert, 88,-DM Die Ringvorlesung der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die aus Anlaß der 40. Wiederkehr des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes von 13 Professoren der Fakultät gehalten wurde, ist in der Reihe „Heidelberger Forum“ (Band 65) vor kurzem erschienen. Festschriften, Sammel- und Protokollbände haben zwar Eigenheiten, die das Erschließen ihres zumeist reichen Inhalts erschweren; dennoch verlangen Konzeption, Inhalt und wissenschaftlicher Stil der Sammlung, daß in dieser Zeitschrift auf sie aufmerksam gemacht wird. Die Autoren legen das Gewicht ihrer Analyse im ersten Teil auf die Entwicklung der grundgesetzlichen Ordnung und im zweiten Teil auf die Ausstrahlungen des Grundgesetzes in andere Bereiche der Rechtsordnung. Dabei gehen sie - unterschiedlich dimensioniert - von der Konzeption und Wertordnung des Grundgesetzes aus und legen den Hauptakzent auf die Darstellung von gelösten und zu lösenden Problemen, Retrospektive mit Aktualität und Perspektiven verbindend. Viele internationale und innere, politische, staatsorganisatorische und rechtstheoretische Fragen werden berührt. Rechtsentwick-lungs- und -anwendungsanalyse, Gewaltenteilung sowie ein hoher Rang der Rechtsprechung und ihrer - durchaus auch kritischen -Analyse kennzeichnen die Beiträge der Ringvorlesung. Über den damaligen Anlaß hinaus machen die Texte aber auch deutlich, auf welchem Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion Nachdenken über das Grundgesetz und die weitere Rechtsentwicklung erst produktiv werden können, was für die künftige Gestaltung und Anwendung des einheitlichen deutschen Rechts Gewicht hat und was Maßstäbe für Beiträge aus dem Bereich der Ex-DDR-Rechts-wissenschaft setzt. Die Anregungen und Probleme aus den einzelnen Beiträgen gehen weit über das hinaus, was im folgenden in aller gebotenen Kürze dazu angemerkt werden kann. R. Bernhardt erörtert die Beziehungen zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und den internationalen Menschenrechtsgarantien. Ausgehend von Übereinstimmungen und Divergenzen im Bereich der nationalen und internationalen Grundrechtsgarantien tritt er für eine Harmonisierung von Interpretationen, aber gegen eine Perfektionierung des internationalen Rechtsschutzes ein. Zugleich wird die Neuartigkeit der europäischen Grundrechtsdimension hervorgehoben. J. A. Frowein arbeitet die Vorzüge und Risiken des Bundesstaats in seiner Entwicklung unter dem Grundgesetz heraus und verweist auf die funktionalen und gewaltenteilenden Aspekte, ohne die zentralisierenden Tendenzen in Geschichte und Gegenwart der Bundesrepublik zu übersehen. Er spricht sich für die Beibehaltung der eigenständigen Kompetenz der Länder aus. P. Kirchhof erörtert die Vereinheitlichung der Rechtsordnung durch den Gleichheitssatz und stellt dazu eine „Verbindungslinie zwischen der Vorgefundenen und der nach Gerechtigkeitsvorstellungen erwünschten Wirklichkeit“ her (S. 37). Er erörtert inhaltliche und methodische Fragen des Spannungsverhältnisses zwischen Gleichheit und Ungleichheit sowie ihrer Einheit in einer differenzierenden Rechtsordnung. Im Vergleich zur Weimarer Republik betrachtet R. Mußgnug (zugleich Herausgeber der Sammlung) das Stabilitätssichemde und das Kriseninstrumentarium des Grundgesetzes als dessen Beitrag zur politischen Stabilisierung dar. Er wendet sich z.B. gegen die Überschätzung der Fünf-Prozent-Klausel und analysiert die verschiedenen Seiten der Stellung des Kanzlers und der Bedingungen für die Vertrauensfrage. E. Schmidt-Aßmann stellt unter dem Thema „Grundgesetz und rechtsprechende Gewalt“, ausgehend von historischen Positionen, die Systemidee der rechtsprechenden Gewalt, die justizex-temen (Gewaltenteilung, Individualrechtsschutz) und justizinternen (personales Vertrauen, institutionelle Sicherungen) Gewährleistungen der dritten Gewalt dar. Krisensymptome des Rechtsstaates sieht er in der Überlastung der Gerichte, in Rechtsschutzverzögerungen und in strukturellen Mängeln, die eine Entflechtung gerichtsstaatlicher Übersicherungen erfordern. Interessant sind auch seine rechtsvergleichenden Betrachtungen über die europäischen Rechtsschutzdimensionen. H. Steinberger behandelt die auswärtige Gewalt unter dem Grundgesetz, ihre historisch gewachsene starke Zentralisierung beim Bund, die Rolle der Länder und die Beziehungen von Parlament und Regierung. Er verdeutlicht die Grenzen parlamentarischer Möglichkeiten und die differenzierte Kontrolldichte der rechtsprechenden Gewalt. Schlußfolgernd aus dem ersten Teil der Sammlung ist m.E. die vielseitige Herausarbeitung menschen- und grundrechtlicher Dimensionen hervorzuheben. In ähnlicher Weise, nur mit einem deutlich weiter gespannten Bogen werden die Ausstrahlungen des Grundgesetzes auf zivil-, wirtschafts-. familien- und prozeßrechtliche Fragen erörtert. Angesichts vieler brisanter Probleme der Stellung von Ausländern ist die stark grundrechtlich orientierte Untersuchung von E. J a y m e über „Grundgesetz und Neuorientierung des Internationalen Privatrechts“ nicht zuletzt wegen ihrer Rechtsprechungsanalyse zu nennen. Im Beitrag von A. L a u f s über „Arztrecht und Grundgesetz“ fällt neben den Aussagen zur richterlichen Rechtsfortbildung, zu den Grenzen der Satzungsregelungen und der Kammertätigkeit die Begründung einer starken Stellung der Patienten in wesentlichen Fragen auf. G. Reinhardt setzt sich aus grundrechtlicher Sicht mit den Veränderungen des Ehe- und Familienrechts auseinander und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 498 (NJ DDR 1990, S. 498) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 498 (NJ DDR 1990, S. 498)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern weiter zu erschließen und optimal zu nutzen, besonders für die operative Vorgangsbearbeitung, die operative Personenaufklärung und -Kontrolle; ist die.

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