Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 484 (NJ DDR 1990, S. 484); 484 Neue Justiz 11/90 der einleitenden Bemerkungen von Dr. Franzki, die eine recht lebhafte Diskussion in. der Podiumsrunde auslösten. Dabei ging es insbesondere um die Unterschiede beider Rechtssysteme in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die künftigen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Garantien für den Rechtsschutz der Bürger und den personellen Neuaufbau der Justiz in den fünf neuen Bundesländern. Angesichts der geringen Zahl von Richtern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR - dort kommt ein Richter auf 13 000 Einwohner, während in der BRD das Zahlenverhältnis 1 :4 000 beträgt warf Dr. Franzki die Frage auf, wie die Gerichte nach dem 3. Oktober die steigende Geschäftsbelastung bewältigen können. Prof. Rieß führte dazu aus, daß beispielsweise wegen Personalmangels die Strafsenate bei den Bezirksgerichten nur mit vier Richtern (zwei Berufsrichter, zwei Laienrichter) anstelle von fünf Richtern (drei Berufsrichter, zwei Laienrichter) wie in der Bundesrepublik üblich besetzt werden. Er machte darauf aufmerksam, daß die Arbeit der Richterwahlausschüsse vermutlich erst ab November 1990 beginnen könne, da sie erst von den neu gewählten Landtagen in den fünf neuen Bundesländern (die Berliner Situation wurde in der Diskussion übrigens völlig ausgespart) eingesetzt werden müßten. Daher sei es fraglich, ob die Überprüfungen bis zum 15. April 1991 abgeschlossen seien, zumal die betreffende Regelung im Einigungsvertrag nur eine Sollvorschrift sei. In diesem Zusammenhang plädierte Frau Dr. Berghofer-Weichner für entsprechend schnelle Beschlüsse, die immerhin Entscheidungen über die Lebensperspektive der betroffenen Richter und Staatsanwälte darstellten. Angesichts der geringen Zahl der Staatsanwälte auf dem Gebiet der bisherigen DDR empfahl sie eine Übernahme des „Bayerischen Systems“, bei dem ein Wechsel zwischen dem Amt des Richters und dem des Staatsanwalts möglich ist. Die Einführung der freiwilligen Gerichtsbarkeit - darauf verständigten sich die Diskutanten - sei zwar festgeschrieben, könne jedoch noch nicht praktiziert werden. Man wolle, so Dr. Nissel, 1991 die Notariate in die Gerichte überführen und die anderen Bereiche dann schrittweise folgen lassen. Aber neben den zu bewältigenden organisatorischen Fragen ständen personelle Probleme, da es für diese Aufgaben kaum Richter und überhaupt keine Rechtspfleger gäbe. Nach Angaben von Prof. Rieß würden für das Gebiet in den fünf neuen Bundesländern 3000 bis 4000 Rechtspfleger benötigt. Dr. Nissel wies daraufhin, daß die desolate Situation im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit noch dadurch verstärkt werde, daß von den bisher in den Staatlichen Notariaten tätig gewesenen 450 Notaren sich mittlerweile 300 bis 350 als freie Notare niedergelassen hätten. Nur relativ kurze Erörterung fand das Thema der Vergangenheitsbewältigung der DDR-Justiz. Als Kriterien für die Überprüfungen von Richtern und Staatsanwälten wurden vor allem die persönliche Vergangenheit und das Auftreten in früheren Verhandlungen genannt. Mehrfach wurde betont, daß eine differenzierte Betrachtungsweise bei der Frage nach Stasi-Kontakten erforderlich sei, da in Strafverfahren, die ein politisches Delikt zum Inhalt hatten, die Stasi als Ermittlungsorgan fungierte und damit zwangsläufig notwendige Kontakte von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern zu diesem Organ bestanden hätten. Eine „Selbstreinigung“ der DDR-Justiz, so Prof. Sendler, sei erforderlich, aber eben ausschließlich Sache der bisherigen DDR. Gerade deshalb wäre es wünschenswert gewesen, daß diese Problematik auch von den Juristen aus der ehemaligen DDR diskutiert worden wäre; der einzige Vertreter in der Podiumsrunde allerdings hatte da erstaunlich wenig einzubringen. Zur Arbeit in den Abteilungen des Juristentages In der Abteilung Medienrecht wurde die Neuregelung der Rechte und Pflichten der Medien in Abgrenzung zum Schutz der persönlichen Ehre des einzelnen diskutiert. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob und ggf. inwieweit Presse, Rundfunk und Fernsehen infolge ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgabe im bisherigen Umfange ein Primat des Rechts auf Veröffentlichung aus der Privatsphäre des einzelnen in Anspruch nehmen können oder aber in dessen Interesse rücksichtsvoller Vorgehen müssen. Zündstoff hatte diese Problematik durch besonders spektakuläre Berichterstattungen, z.B. über die Gladbecker Geiselnahme, den Strafprozeß gegen Monika Weimar und den Abtreibungsprozeß in Memmingen, erfahren. In seinem Gutachten hat sich Prof. Dr. Rolf S t ü r n e r, Konstanz, u.a. gegen neue strafrechtliche Vorschriften ausgesprochen und für eine Abschaffung des § 353 d Nr. 3 StGB plädiert, der das Verbot der wörtlichen Vorveröffentlichung von Schriftstücken enthält und gerade im Zusammenhang mit dem Parteispende-Verfahren heftig kritisiert wurde. Da sich bisher Rechtsansprüche von Betroffenen in bezug auf den zivilrechtlichen Rechtsschutz gegen Medienübergriffe in unterschiedlichen Gesetzen und Verträgen finden, empfahl Prof. Stümer eine einheitliche Festschreibung dieser Persönlichkeitsrechte und eine einheitliche Regelung des Gegendarstellungsrechts im BGB. Diese Vorschläge wurden von den Teilnehmern bei der Beschlußfassung mehrheitlich angenommen; hingegen fanden seine Vorstellungen, daß innerhalb der Gegendarstellung auch Gegenkritik erlaubt und künftig der sog. Redaktionsschwanz (die häufig praktizierte Methode, gleich nach der Gegendarstellung die Meinung der Redaktion anzubringen) untersagt werden soll, nicht die Akzeptanz der Teilnehmer. Der in der Strafrechtlichen Abteilung erörterte „Deal“ im Strafverfahren ist eine in den letzten Jahren in der Bundesrepublik viel und äußerst kontrovers diskutierte Erscheinung zur Erledigung oder Vereinfachung von Strafverfahren, dessen Zulässigkeit in der Fachliteratur, aber auch in den Medien, immer wieder in Zweifel gezogen wird (vgl. dazu auch NJ 1990, Heft 6, S. 247 ff.). Experten schätzen, daß in 20 bis 30 Prozent aller Strafverfahren Absprachen dazu führen, daß die Verfahren schnell abgewickelt werden. Am weitesten verbreitet sind Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren, in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz und bei der Einstellung von Verfahren gern. § 153 a StPO. In seinem Gutachten hat Prof. Dr. Bernd Schünemann, Freiburg, die verschiedenen Ursachen, Voraussetzungen und Spielarten der Absprachen erläutert und sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie es überhaupt mit der Zulässigkeit der Absprachen im Strafverfahren aussieht. Im Ergebnis ist er zu der Feststellung gekommen, daß Absprachen in allen gängigen Variationen nicht mit dem deutschen Recht in Einklang zu bringen sind und, sofern Absprachen im Recht vorgesehen werden, der Gesetzgeber gefordert ist. In der Abteilung waren sich die Teilnehmer im Ergebnis darüber einig, daß vor allem seit Mitte der 70er Jahre auch Verständigungen über das Verfahrensergebnis (durch Einstellungs-, Strafbefehlsoder Urteilsabsprachen), mitunter auch über die Art und/oder Dauer von strafprozeßualen Zwangsmaßnahmen, steigende Bedeutung gewonnen haben. Für ein gesetzliches Verbot oder eine Einschränkung von Absprachen im Strafverfahren sah man mehrheitlich keine Veranlassung. An den Gesetzgeber ging jedoch die Empfehlung, Absprachen unter Prozeßbeteiligten überhaupt gesetzlich zu regeln und durch deutliche Bestimmungen Auswüchse einzudämmen und Unsicherheiten zu beseitigen, in die die Absprachepraxis geraten ist. In der Abteilung Berufsrecht stand die Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts zur Abstimmung. Besonders in den letzten zwei Jahren ist das anwaltschaftliche Berufsrecht durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die Unwirksamkeit der Standesrichtlinien und des Europäischen Gerichtshofes zur unzulässigen deutschen Regelung hinsichtlich des Auftretens ausländischer Rechtsanwälte vor deutschen Gerichten Gegenstand heftiger Diskussionen unter Rechtsanwälten und innerhalb ihrer Organisationen geworden. Die Diskussion über die Auswirkungen des Binnenmarktes ab 1993 hat diese Auseinandersetzungen noch befördert. Es wurden im Ergebnis zahlreiche, zum Teil entgegengesetzte Vorschläge für Neuregelungen unterbreitet, die sich vorrangig mit folgenden Themenkomplexen befaßt haben: Möglichkeiten neuer Formen der anwaltschaftlichen Zusammenarbeit (z.B. in einer überörtlichen, internationalen Sozietät, Zulässigkeit von Zweigstellen, Zusammenschluß zu einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung); Für und Wider des Fortbestandes des Lokalisationsprinzips, d.h. der Beschränkung der gerichtlichen Tätigkeit;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 484 (NJ DDR 1990, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 484 (NJ DDR 1990, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X