Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 48 (NJ DDR 1990, S. 48); 48 Neue Justiz 1/90 gelegten Grundsätzen entsprechenden Untersuchungsexperiments veranlassen müssen und nur dessen Ergebnisse bei der Beweiswürdigung berücksichtigen dürfen. Darüber hinaus hätten auch Feststellungen zur Zeitdauer zwischen dem Brandausbruch und dem Zeitpunkt, an dem der Brand entdeckt wurde, getroffen werden müssen. Dabei wäre von konkreten Aussagen vor allem der Zeugin R. zur Intensität des Brandes zum Zeitpunkt der Entdeckung sowie von den am Brandobjekt im betreffenden Zeitraum vorhanden gewesenen, den Brandverlauf beeinflussenden Umständen und Bedingungen auszugehen und mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln gewesen, welcher Zeit es vom Brandausbruch bis zur Entdeckung des Brandes durch die genannte Zeugin bedurfte. Konkrete Zeitfeststellungen erlangen bei der Prüfung, ob das Geständnis des Angeklagten oder der Widerruf der Wahrheit entspricht, besondere Bedeutung. Nach den Aussagen der Zeugin R. entdeckte diese den Brand gegen 22.15 Uhr. Aus den Angaben der Zeugen St. und M. geht hervor, daß der Angeklagte erst gegen 22 Uhr die Mensa der Pädagogischen Hochschule verließ, was insoweit im Urteil des Kreisgerichts auch richtig festgestellt wurde. Daraus ergibt sich, daß das Geständnis des Angeklagten, selbst wenn alle übrigen Voraussetzungen gegeben wären, nur dann als der Wahrheit entsprechend angesehen werden kann, wenn mit Sicherheit festgestellt ist, daß das Aufsuchen des Brandorts durch den Angeklagten, das Wegwerfen der brennenden Zigarettenkippe, die dadurch bewirkte Entstehung des Brandes und die Ausbreitung des Brandes bis zu dem Stadium, in dem er von der Zeugin R. entdeckt wurde, innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten möglich war. Bereits nach den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme bestehen daran im Gegensatz zur Auffassung des Kreisgerichts aber erhebliche Zweifel. Die vom Kreisgericht getroffene Feststellung, „ daß sich die Angaben des Angeklagten nahtlos in die Aussagen der Zeugen sowie in die durch das Brandursachenexperiment gewonnenen Er-kentnisse eirrfügten“, ist aus den dargelegten Gründen fehlerhaft. Des weiteren entspricht auch die Darlegung im kreisgerichtlichen Urteil, der Angeklagte habe in verschiedenen Beschuldigtenvernehmungen und bei der durchgeführten Rekonstruktion konkrete und übereinstimmende, Angaben zum Tatablauf, zu den Motiven und zum zeitlichen Ablauf gemacht, nicht dem tatsächlichen Aussageverhalten des Angeklagten. Das Kreisgericht beachtete nicht, daß der Angeklagte zunächst die Tatbegehung konsequent bestritt, sie danach zugab und neben Einzelheiten zum Tatablauf auch die Gedanken, die ihm dabei. gekommen seien, schilderte, während er in weiteren Vernehmungen erklärte, er. nehme nur an, daß er diese Gedanken gehabt habe, ihm sei nicht erinnerlich, mit welchen konkreten Gedanken er sich bei der Tatausführung beschäftigte; um schließlich darzulegen, er sei sich überhaupt nicht im klaren, weshalb er die Zigarettenkippe in die Späne „geschnippt“ habe. Ein solches Aussageverhalten ist aber keineswegs widerspruchsfrei und kann deshalb keinen Hinweis auf den Wahrheitsgehalt des Geständnisses geben. Ebensowenig läßt die Tatsache allein, daß auch der Widerruf Widersprüche enthält, darauf schließen, daß das Geständnis wahr ist. Das Aussageverhalten des Angeklagten, sowohl beim Geständnis als auch beim Widerruf, kann und darf nur im Zusammenhang mit allen übrigen Informationen aus Beweismitteln bei der Beweisvyjrdigung Berücksichtigung finden (vgl. Abschn. IV Ziff. 2 der Beweisrichtlinie). Schließlich ist auch die vom Kreisgericht gezogene Schlußfolgerung, daß die im Geständnis vom Angeklagten zum Ort und zur Art und Weise der Brandlegung sowie zum Verlassen des Tatorts gemachten Angaben Täterwissen enthalten, fehlerhaft. Solche Angaben, bei denen nicht durch Informationen aus anderen Beweismitteln-zweifelsfrei nachgewiesen ist, daß das ihnen zugrunde liegende Wissen nur durch die Tat oder im Zusammenhang damit erworben sein kann oder deren Wahrheit si,ch nicht anhand anderer Beweisinformatio-nen feststellen läßt, sind kein Beweis für die Offenbarung von Täterwissen (vgl. Abschn. IV Ziff. 2 der Beweisrichtlinie). Die erwähnten Darlegungen des Angeklagten sind deshalb nicht als Täterwissen zu bewerten, weil nicht auszuschließen ist, daß die Angaben zum Ort der Brandlegung auf der beim Angeklagten auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit vorhandenen genauen Ortskenntnis beruhen, und weil die Wahrheit der Angaben zur Art und Weise der Brandlegung und zum Verlassen des Tatorts nicht anhand von Informationen aus anderen Beweismitteln festgestellt werden kann. COÄEPÄAHME K. A. MOJIbHAY CaMOnoHMMaHne npaBOBOH HayKM w coijnajincTM- hcckoc npaBOBOc rocyflapCTBO 2 K.-X. IIlEHEBypr KoncjDepeHitHH 1958 roaa b Eaöejibcöepre: AMajieK-TMKa ucjiw, coAcpKanmi h MCTopmt achctbhb - 5 B. riEJIJlEP/r. XIOHElE.JIbfl Cy/jbi m cyflbH b npaBOBOM rocy-apcTBe 9 B. n£lTEJIb/M. TErTMAJftEP ripHHijHn floßporo coceacrBa b Me?K-ÄyHapoflHOM npaße. b nacTHocTH, b othouichmh MOKy rflP m OPr 12 JI. HMflEPJIEHflEP O npiiHMHax npaBopaflHKajiiibix TeHfleimnü b rflP 16 A. TEHTEJIb/M. HIAyMEyPr nocBHiijeHO KypTy TyxojibCKOMy 19 AAMHHMCTpai{HSI H 3aiOHIIOCTb K. EEHHMHrEP PCIÜCHMH no CBOÖOflHOMy yCMOTpeHMK) aflMHHH-CTpaTMBIIblX OpraHOB 23 npaBo h locTjfipoi 3a py6eKOM B. M. JIA3APEB H3fl30p 3a COÖJllOfleHHeM KOHCTHTygHM B CCCP 25 ' Ha oöcyKfleHMe X. KEJlbHEP Pa3MbiiujieHHH o co3flaHHH KoncTMTyijHOHHoro cyaa 26 M. tPHHE npaBO o cpeßCTBax MaccoBOü MHCopMauHH h oxpaHa npaB JIMHHOCTM 29 X. JiyTEP/X. ntfcAfiJlb nojioxceHMM n npaßax noTepnQBiiiero b yrOJIOBHOM IipOM3BOflCTBe 31 K. flOtfHJIEHflEP npeAJiojKeHMH ajih öyflymcü H36HpaTCJibnoii CHCTCMbi h paöoTbi BepxoßHoro HapOflHoro npeflCTaBMTejibcrBa 34 X. 3HGJIAK,B. KOPEE O neoöxoflHMOCTH co3flaHHH CoK)3a cynevi 35 fl. MIOJIJIEP PeryjinpoBaHne flejrrejibHOCTM oßmecTBeHHbix cyflOB b 6yaymeM 3aKOHe o cy/toycTpowcrBe 36 IlMCbMa b peaaKijHio 40 ÜpaBOcyAHe no TpyAOBOMy, ceMeüHOMy, rpaAaiiCKOMy aAMniiHCTpa-TMBHOMy h yroaoaiiOMy iipaoy 41 Übersetzung: Erika Hoff mann, Berlin CONTENTS K. A. Mollnau - .The way legal Science sees itself, and a state subject to the rule of law 2 K. -H. Schoeneburg - The 1958 Babelsberg Conference: Dialectics of aim, content and effects 5 W. Peiler/ G. JH u e n e f e 1 d - Courts and judges in a state subject to the* rule of law 9 W. Poeggel/M. Tegtmeier The principle of good neighbourhood under international law, in particular with regard to the relationship between GDR and FRG 12 L. Niederlaender On the causes of right-extremist tendeneies in the GDR 16 A. Gaengel/M. Schaumburg Dedicated to Kurt Tucholsky 19 Administration and legality K. Boenninger Discretionary decisions of administrative bodies 23 Law and justice abroad B. “M. Lasarev Control of compliance with the Constitution in the USSR 25 . . * 7 For discussion H. Kellner Reflections on the establishment of a con- stitutional court 26 I. Fritsche Law on the media and protection of a per- son’s personal rights 29 H. Luther /H. Pfeil Reflections on Status and rights of the injured party in criminal proceedings 31 Ch. Deutschlaender Proposals for a future electo-ral systcm and the aetivity of the supreme people's assembly 34 H. S i e s 1 a c .k , W. Korbe Necessity of founding an Association of judges 35 D. Mueller Social courts’ aetivity under a new Judica-ture Act 36 Letters to the editor 40 Jurisdiction in labour law, family, civil, administrative and criminal matters 41 Übersetzung: Angela Ballaschk, Berlin Aus den dargelegten Gründen durfte auf Grund des bisher vorliegenden Beweisergebnisses eine Entscheidung über den Anklagevorwurf der Brandstiftung nicht erfolgen. In Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwaits der DDR war das Urteil des Kreisgerichts, soweit Verurteilung wegen Brandstiftung erfolgte, und insgesamt im Strafausspruch aufzuheben und die Sache an das Kreisgericht zurückzuverweisen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 48 (NJ DDR 1990, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 48 (NJ DDR 1990, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X