Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 443 (NJ DDR 1990, S. 443); Neue Justiz 10/90 443 Stellvertreters von Puerto Calderön, der Polizeikommandanten von La Dorada und Puerto Boyaca sowie des Bürgermeisters von Puerto Boyaca haben. Nach massiven Todesdrohungen sah sich die Richterin Marta Lucia Gonzalez gezwungen, das Land zu verlassen. An ihrer Stelle wurde im Mai 1989 aus Rache ihr Vater ermordet. Ihre Nachfolgerin im Amt, die Richterin Maria Elena Diaz Perez, wurde am 28. Juni 1989 ermordet. Der Sonderberichterstatter für extralegale Hinrichtungen der Vereinten Nationen, Arnos Wako, weist in seinem Bericht5 darauf hin, daß nicht alle bedrohten Richter Polizeischutz erhalten oder dieser ungenügend ist, wie der Fall von Richterin Diaz Perez belegt. Die Richterschaft Kolumbiens ist neben diesen individuellen Morden zweimal in den letzten fünf Jahren Opfer von Massakern geworden. Am 6./7. 11. 1985 besetzten Guerilleros der M-196 den Justizpalast und nahmen das anwesende Personal als Geisel. Trotz der Bitte des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, erst über die Freilassung der Geiseln zu verhandeln, wurde durch das Militär der Justizpalast gestürmt. Etwa 100 Menschen, darunter 11 Richter des Obersten Gerichtshofes, starben bei dieser Aktion. Die strafrechtliche Verantwortung für dieses Massaker wurde nie untersucht. Das zweite Massaker fand 1989 statt. Am 18. 1. 1989 wurde eine richterliche Untersuchungskommission, bestehend aus 2 Richtern, 2 Gerichtsschreibem und 10 Mitarbeitern der Gerichtspolizei in La Rochela (Departament Santander) von der paramilitärischen Gruppe „Los Masetos“ massakriert. Die Kommission sollte eine Serie von Fällen politischer Morde und „Verschwindenlassens“ untersuchen, in denen Paramilitärs und Armeepersonal als Verantwortliche angesehen wurden. „Die Untersuchungskommission wurde von einer Gruppe schwerbewaffneter Männer angehalten, die die Mitglieder der Kommission fesselten und dann mit automatischen Waffen erschoß. Drei weitere Untersuchungsbeamte wurden bei dem Angriff verletzt. Obwohl die Streitkräfte sofort Guerillagruppen verantwortlich machten, ergaben Ermittlungen der Justizbehörden später, daß Paramilitärs, die in dieser Gegend operierten, in Zusammenarbeit mit Armeeangehörigen die Verantwortung für das Massaker trugen.“7 Einige Bauern der Region, die sich trotz ihrer Angst zu einer Zusammenarbeit mit der Justiz entschlossen und als Zeugen aussagten, wurden ermordet. Ein ermittelnder Polizeibeamter wurde im Juni 1989 ebenfalls ermordet. Morde und Menschenrechtsverletzungen an Anwälten Nicht nur die Richterschaft wird Opfer von Menschenrechtsverletzungen sondern auch Anwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit. Viele Anwälte, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten haben, haben Todesdrohungen erhalten, wurden inhaftiert, sind nach einer Inhaftierung verschwunden oder wurden auf offener Straße ermordet. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist Rechtsanwalt Pedraza. Er hatte sich vor allem auf die anwaltliche Vertretung von politischen Gefangenen spezialisiert. Anfang Juli 1990 wurde er von mehrem schwerbewaffneten Männern auf offener Straße in ein Fahrzeug geschleppt. Wie Augenzeugen berichteten, haben den Vorfall zwei Polizisten beobachtet. Sie schritten nicht ein, da sich zwei der Täter ihnen gegenüber als Geheimdienstmitarbeiter ausgegeben haben. Seit diesem Tag gilt Rechtsanwalt Pedraza als verschwunden. Seine Familienangehörigen haben nach ihm erfolglos in den Gefängnissen, Militärkasemen, in Krankenhäusern und auf den Friedhöfen gesucht. Kolumbien ein Rechtsstaat ? Die kolumbianische Justizgewerkschaft ASONALJUDICIAL8 hat immer betont, daß die Richter Kolumbiens derzeit um zwei Dinge kämpfen: für ihr Recht auf Leben und für die Geltung des Rechtsstaates. In Kolumbien wird seit 40 Jahren fast ausschließlich mit dem Instrument des Ausnahmezustandes regiert.9 Dieser erlaubt dem Präsidenten, weite Teile der Gesetzgebung ohne das Parlament zu regeln. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in Art. 121 der Verfassung. Das Habeas-Corpus-Verfahren ist nur eingeschränkt möglich. Als der Oberste Gerichtshof 1987 die Zuständigkeit der Militärjustiz für Privatpersonen für verfassungswidrig erklärte, schuf die Regierung im Rahmen des Ausnahmezustandes eine Sondergerichtsbarkeit: die Gerichte für öffentliche Ordnung. Deren Zuständigkeiten sind unklar definiert. Die eigens für diese Gerichte geschaffenen prozessualen Vorschriften schränken die Verteidigungsrechte der Angeklagten ein. In Zonen sog. Störungen der öffentlichen Ordnung wurden militärische Kommissariate geschaffen, denen alle staatlichen Machtbefugnisse übertragen werden. Für Straftaten, die von Mitgliedern des Militärs begangen werden, sind nach Art. 170 der kolumbianischen Verfassung die Militärstrafgerichte zuständig. Theoretisch und nach der Vorschrift der Verfassung sind die drei Gewalten unabhängig voneinander. In der Praxis wurde durch den Ausnahmezustand die Gewaltenteilung aufgeweicht. Weite Rechtsbereiche wurden durch Gesetzesdekret oder Ausnahmedekret unter Ausschaltung der Legislative geregelt. Dafür einige Beispiele: - Strafgesetzbuch, Dekret 100 von 1980, aufgrund der Sondervollmachten des Gesetzes Nr. 5 von 1979; - Strafprozeßrecht, Dekret Nr. 141 von 1980; - Territorialgerichte, Dekrete 528 von 1964 sowie 900 und 901 von 1969; - Gerichte öffentlicher Ordnung, Dekret 1531 von 1987; - 1987 wurde in Kolumbien durch den Kongreß ein Gesetz beschlossen, mit detn die Exekutive ermächtigt wurde, Gerichte zu schaffen, zusammenzulegen oder abzuschaffen und die notwendigen Verfahrensgesetze zu erlassen, u.a. die Abschaffung der Berufungsmöglichkeit beim Obersten Verwaltungsgericht. 1989 wurde von der Regierung ein Verfassungsreformvorschlag zum Justizbereich vorgelegt.10 11 Dort ist nicht nur vorgesehen, daß der Generalstaatsanwalt der Nation der gleichen Partei wie der Staatspräsident anzugehören hat, die Militärjustiz für alle Delikte zuständig sein soll, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen könnten, die Beibehaltung der Zwangszugehörigkeit der Richter zu einer der beiden traditionellen Parteien,11 die Ernennung der Richter des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts durch den Präsidenten, sondern auch die weitgehenden Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des Präsidenten und der Regierung in die Justiz. Der Vorsitzende des Permanenten Menschenrechtskomitees, Dr. Alfredo Vazquez Carrizosa, spricht bereits von der beabsichtigten Abschaffung der Gewaltenteilung.12 Auch wenn es 1989 nicht zu dieser beabsichtigten Justizreform kam, steht zu befürchten, daß in der nun einzuberufenden Verfassungsgebenden Versammlung13 ebenfalls keine Reform der Justiz im demokratischen Sinne erstrebt wird. Fehlende Unabhängigkeit der kolumbianischen Richterschaft Kolumbiens Richterschaft kann nicht als unabhängig angesehen werden. Es gibt mehrere Faktoren, die zu einer Abhängigkeit der kolumbianischen Richter führen. a) Keine Arbeitsplatzgarantie Eine wichtige Bedingung für die Unabhängigkeit des Richters ist das Bestehen einer richterlichen Laufbahn. In Kolumbien haben nur Richter des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema) und des Obersten Verwaltungsgerichts (Consejo de Estado) eine Arbeitsplatzgarantie bis zur Erreichung des Höchstalters. Alle anderen Richter sind nur Richter auf Zeit. Die zweitinstanzlichen Richter (magistrados) werden für die Zeit von vier Jahren ernannt, die erstintanzlichen Richter (jueces) für zwei Jahre. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den Artikeln 155, 156, 157 und 158 der Verfassung. Um ernannt und wiederemannt zu werden, müssen die Richter alle 2 bzw. 4 Jahre ein juristisches Examen ablegen. Bei Bestehen des Examens können die Richter wiederemannt werden. Für die Ernennung der Richter der 1. Instanz sind die zweitinstanzlichen Richter zuständig, letztere werden vom Obersten Gerichtshof ernannt. Die Richter des Obersten Gerichtshofs entscheiden selbst über die Besetzung vakanter Stellen. 1990 sollen in Cartagena 90 % der Richter, die das Examen bestanden haben, aus dem Justizdienst entfernt worden sein. 5 Bericht des UN-Sonderberichterstatters für extralegale Hinrichtungen, Amos Wako, vom 24. 1. 1990 E/CN 4/1990/22) Add. 1. 6 Diese Guerilla-Gruppe hat 1989 ein Friedensabkommen geschlossen und sich als politische Partei konstituiert. 7 Vgl. Amnesty international, a.a.O. 8 In der Justizgewerkschaft ASONALJUDICIAL sind etwa 60 % aller kolumbianischen Justizangestellten und Richter organisiert. 9 Mit Gesetzesdekret 1038/84 vom 30.4. 1984 wurde der Ausnahmezustand zuletzt verhängt und dauert bis dato an. 10 Siehe insoweit Proceso Nr. 3, Organo Informativo de ASONALJUDICIAL, September 1989. 11 Nach den Art. 120 Nr. 1, 172 und 178 der Verfassung müssen Staatsbedienstete und Richter einer der beiden traditionellen Parteien angehören. 12 Alfredo Vazquez Carrizosa, „Los Derechos Humanos a la basura“. El Especta-dor, v. 10. 10. 1989“. 13 Mit der Präsidentenwahl vom 27.5.1990 wurde auch eine Volksbefragung durchgeführt, nach deren Ergebnis nun der Präsident Cesar Gaviria eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen hat.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 443 (NJ DDR 1990, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 443 (NJ DDR 1990, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X