Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 442 (NJ DDR 1990, S. 442); 442 Neue Justiz 10/90 Ausblick Selbstverständlich haben auch die Gerichtsvollzieher aus der BRD noch Verbesserungswünsche. In erster Linie gehört hierzu die Gewährung größerer Kompetenzen in der Entgegennahme von Teilzahlungen, zumindest in den Fällen, in denen der Gläubiger hierzu ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Geregelt ist dies bisher nur für den Fall des Aufschubs der Verwertung und auch dies nur in der GVGA (§ 141 Nr. 2). Wünschenswert ist eine solche Regelung aber auch für den Fall der erfolglosen Pfändung, wenn der Schuldner zahlungsbereit ist, und für den Fall der Verhaftung zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensoffenbarung). Weiter halten die Gerichtsvollzieher der BRD es für zweckmäßig, ihnen die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gern. § 807 ZPO in den Fällen zu übertragen, in denen bereits Haftbefehl erlassen ist und sie mit der Vollstreckung desselben beauftragt sind.2 Die anderweitige Verwertung gepfändeter Gegenstände könnte ohne besondere gerichtliche Anordnung dem Gerichtsvollzieher überlassen werden. Unpfändbare Gegenstände (§811 ZPO), deren Kaufpreis nicht bezahlt ist, sollten wegen der Kaufpreisforderung dennoch gepfändet werden können. Das Recht, den Schuldner im Rahmen der Mobiliarvollstreckung nach seinen laufenden Einkünften zu befragen, sollte gesetzlich normiert werden (letzteres ist mittlerweile Gegenstand eines Gesetzentwurfs, der sich in der parlamentarischen Beratung befindet). Die Vorpfändung gern. § 845 ZPO durch den Gerichtsvollzieher sollte auch auf die Pfändung von Rechten ausgedehnt werden (Wegfall der Bestimmung in § 857 Abs. 7 ZPO). Schließlich halten die Gerichtsvollzieher der BRD es für geboten, die Vor- und Ausbildung der Gerichtsvollzieher neu zu regeln und auch ihren Status gesetzlich festzulegen. Entsprechende Vorschläge hierzu haben sie bereits im Jahre 1987 vorgelegt.3 230 * 1 2 3 4 2 Vgl. Schilken, DGVZ 1990, S. 97-102. 3 Vgl. Entwurf eines neuen § 154 GVG in DGVZ 1987, S. 132. Recht und Justiz im Ausland Die Justiz in Kolumbien Rechtsanwältin GABRIELA M. SIERCK, Wachtberg* In den deutschen Medien wird seit dem Sommer 1989, als nach der Ermordung des kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Carlos Luis Galan der sog. Drogenkrieg begann, oft von gezielten Mordanschlägen gegen kolumbianische Richter berichtet. Der sog. Drogenkrieg ist nicht die einzige Form der Gewalt, die Kolumbien beherrscht und deren Opfer auch die kolumbianischen Richter sind. Kolumbien leidet heute unter fünf Formen der Gewalt: 1) strukturelle Gewalt, 2) Gewalt durch hohe Kriminalitätsraten, 3) Gewalt durch eine bewaffnete Opposition, 4) Gewalt durch staatliche Repression und 5) Gewalt durch paramilitärische Gruppen. Alle diese Formen der Gewalt sind miteinander verknüpft, wobei der strukturellen Gewalt eine besondere Bedeutung zukommt.1 In der Zeit vom 1.1. 1988 bis 30.9. 1989 starben in Kolumbien 6 431 Menschen aufgrund eines politisch-militärischen Konflikts, wie es in dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters für extralegale Hinrichtungen, Arnos Wako, heißt. Die Opfer sind Kleinbauern, Gewerkschafter, Mitglieder der Union Patriotica,2 Journalisten, Lehrer und alle, die sich für mehr Gerechtigkeit einsetzen, wie etwa die Richter. Opfer sind auch Mitglieder der Volksorganisationen. Jeder, der zur Entwicklung des Landes etwas beitragen könnte, ist betroffen. Nun ist es gerade in Kolumbien schwierig, der Regierung und den Streitkräften ihre Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen. Dies liegt an der Art und Weise der Begehung von Menschenrechtsverletzungen. Sie werden in der Form von Todesdrohungen, Verschwindenlassen und extralegalen Tötungen begangen. Fast alle Massaker an Kleinbauern wurden 1989 in Kolumbien von paramilitärischen Gruppen begangen. Wenn man die einzelnen Morde der paramilitärischen Gruppen untersucht, stößt man immer wieder darauf, daß in diesen Gruppen auch Mitglieder der Streitkräfte oder Regierungsvertreter aktiv sind oder mit diesen Gruppen Zusammenarbeiten. Morde und Menschenrechtsverletzungen an kolumbianischen Richtern 230 Richterinnen und Richter wurden in Kolumbien in den letzten zehn Jahren ermordet. Etwa 20 Richterinnen und Richter mußten ins Exil gehen und etwa 30 % der kolumbianischen Richterschaft haben Todesdrohungen erhalten. Die Morde werden von staatlichen Stellen, paramilitärischen Gruppen und bewaffneten Gruppen, die zur Drogenmafia gehören, begangen. Richterinnen und Richter werden entweder gezielt wegen bestimmter Ermittlungen oder deshalb umgebracht, um hierdurch die Regierung zu zwingen, die Auslieferung von Drogenstraftätem in die Vereinigten Staaten zu unterlassen. Ein Beispiel, wie Richterinnen und Richter Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, sind die Richterinnen Martha Lucia Gonzalez und Maria Elena Dtaz Perez. Sie waren beide zuständig für die Ermittlungen von Massakern, die 1988 an Arbeitern auf Bananenplantagen in Urabä (Nordosten der Provinz Antioquia) begangen worden waren. Amnesty international dokumentiert hierzu: „In den Morgenstunden des 4. März 1988 drangen etwa 30 schwerbewaffnete Männer auf der Plantage .Honduras’ ein. Die Namen von 18 Arbeitern wurden von einer Liste verlesen und die angetroffenen Arbeiter erschossen. Kurze Zeit später erschienen die Bewaffneten auf der nahegelegenen Plantage ,La Negra’ und erschossen dort weitere 3 Arbeiter. Alle 21 Getöteten gehörten der Gewerkschaft der Bananenarbeiter SINTRA-GO an.“3 Zuständig für die Untersuchung dieser Massaker war zunächst die Richterin Marta Lucia Gonzalez. Sie wurde in ihren Untersuchungen stark behindert. Ein Vermerk in der Gerichtsakte vom 18. 6. 1988 für den Generalstaatsanwalt der Nation zeigt, daß die Richterin Gonzalez am 16.6. 1988 versucht hatte, zusammen mit Gerichtspersonal und einem Mitarbeiter der Geheimpolizei DAS nach Palanquero zu gelangen, um dort einen Ortstermin durchzuführen. Die einzige Reisemöglichkeit bestand in einem Flug mit einem Polizeihubschrauber. Das Flugzeug landete statt in Palanquero auf dem Flughafen von Calderon. Dort wurde die Richterin Gonzalez zusammen mit ihren Begleitern neun Stunden lang gegen ihren Willen festgehalten. Der Richterin Gonzalez gelang es dennoch, die Ermittlungen gegen die Täter des Massakers an den Bananenarbeitem zum Abschluß zu bringen. Wegen der Ermordung der Bananenarbeiter erließ sie einen Haftbefehl gegen den Bürgermeister von Puerto Boyaca, drei hohe Armeemitglieder (unter ihnen der Kommandant des Militärstützpunkts von Puerto Calderon) und zwei mutmaßliche Drogenbosse, unter ihnen Rodriguez Gacha.4 Richterin Gonzalez kam bei ihren Ermittlungen zu dem gleichen Ergebnis wie der geheime Bericht des DAS über den Verband der Viehzüchter mit Namen ACDEGAM, der schon im Jahre 1988 Gegenstand einer Anfrage im Deutschen Bundestag war (BT-Drucksache 11/3318 vom 14.11.1988). Im Juli 1988 war dieser geheime Bericht des Sicherheitsdienstes (DAS) bekannt geworden, demzufolge im Gebiet von Magdalena Medio gedungene Mörder (sicarios) und Drogenhändler unter der Deckorganisation „ACDEGAM“ gemeinsam in der Todesschwadron MAS (Tod den Entführern) Morde begehen. Sie sollen dabei die Unterstützung des Kommandanten und seines * Die Autorin ist Syndikus für die Deutsche Kommission Justitia et Pax und leitet dort das Referat Menschenrechte. - D. Red. 1 Siehe auch: Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE), Zur Lage der Menschenrechte in Kolumbien, Juni 1990, zu bestellen bei GKKE, Kaiserstr. 163, 5300 Bonn. 2 Die „Union Patriotica“ ist eine Linkskoalition, die 1985 gegründet wurde. 3 Amnesty international, Kolumbien 1989: Zur Lage der Menschenrechte, Todes-schwadrone in der Defensive ?, Berlin 1989, S. 13. 4 Dieser starb bei einer bewaffneten Auseinandersetzung im Dezember 1989.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 442 (NJ DDR 1990, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 442 (NJ DDR 1990, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium. In der Linie Untersuchung Staatssicherheit entsprechend, wird mit den vorgelegten Forschungsergebnissen zugleich angestrebt, eine gegenwärtig noch spürbare Lücke zu schließen, die sich bei der Anwendung des sozialistischen Rechts im Rahmen der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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