Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 40 (NJ DDR 1990, S. 40); 40 Neue Justiz 1/90 Briefe an die Redaktion Die Redaktion „Neue Justiz“ erhält jetzt mehr als je zuvor Zuschriften von Lesern, die sich zu Veröffentlichungen in unserer Zeitschrift oder zu anderen aktuellen Fragen auf den Gebieten des Staates, des Rechts und der Justiz kritisch oder zustimmend äußern. Einen Teil der Briefe wollen wir auszugsweise in dieser neuen Rubrik veröffentlichen und damit den Austausch von Gedanken, Erfahrungen und Meinungen fördern. Wir danken unseren Lesern für ihr tatkräftiges Mitwirken an der lebendigen Gestaltung der Zeitschrift, bitten aber um Verständnis dafür, daß wir Rechtsauskünfte nicht erteilen können. P Die Rechtsprechung des Obersten Gerichts muß allgemein zugänglich sein! i In meiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsjurist waren und sind mir die Sammelbände „Entscheidungen des Obersten Gerichts“ auf allen Rechtsgebieten ein wichtiges Arbeitsmittel. Leider wurde das Erscheinen dieser Sammelbände vor einiger Zeit eingestellt. Statt dessen wurde wie aus der Fachliteratur ersichtlich auf Veröffentlichungen in „OG-Informationen“ verwiesen. Diese aber sind nicht für jedermann zugänglich. Sollte es etwa Entscheidungen des Obersten Gerichts geben, die einem gewissen Geheimhaltungsgrad unterliegen ? Ich schlage deshalb vor, die Herausgabe der Sammelbände „Entscheidungen des Obersten Gerichts“ fortzusetzen oder wenn das nicht möglich ist eine „Rechtsprechungsbeilage“ zur „Neuen Justiz“ zu schaffen, wie sie schon.einmal in den 50er Jahren existierte. Mindestens aber müßten in der NJ wesentlich mehr Entscheidungen veröffentlicht werden als bisher. Ganz fraglos gibt es hierfür einen großen Interessentenkreis. ■ . . Dieter Ortmann,' Stendal II Es trifft leider zu, daß die Sammelbände „Entscheidungen des Obersten Gerichts“ seit Jahren nicht mehr erschienen sind. Ebenso wurden in der „Neuen Justiz“ nicht immer für die Öffentlichkeit bedeutsame Entscheidungen veröffentlicht. Dadurch entstand vielleicht der Eindruck, das Oberste Gericht übe teilweise eine „geheime“ Rechtsprechung aus. Natürlich gibt es in jedem Staat gesetzliche Ausnahmegründe, nach denen bestimmte Sachverhalte (nicht aber z. B. der Schuld- und Strafausspruch in solchen Fällen) unter Ausschluß der Öffentlichkeit bleiben. Das trifft jedoch auf die von D. Ortmann angesprochenen Fragen überhaupt nicht zu. Ich bin der Überzeugung, daß wir die seit einiger Zeit geübte Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Entscheidungen des Obersten Gerichts aufgeben müssen. Was die „OG-Informationen“ betrifft, so wird vielfach nicht schlechthin auf die Quelle verwiesen, sondern es werden häufig Passagen aus diesem Material wörtlich oder dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben. Gesetzestextausgaben enthalten z. B. Beschlüsse des Präsidiums des Obersten Gerichts im vollen Wortlaut. Die „OG-Informationen“ sind auch nicht intern oder geheim; sie liegen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskollegien und wissenschaftlichen Einrichtungen vor. Oberrichter Rudi B e c k e r t, Mitglied des Präsidiums des- Obersten Gerichts Wie wir nach Redaktionsschluß erfahren haben, hat das Präsidium des Obersten Gerichts am 20. Dezember 1989 beschlossen, die Herausgabe der „OG-Informationen“ einzustellen. Für breite Diskussion über Rechtsstaat und Gesetzgebung In ihrem Beitrag „Vorschläge zur Novellierung der ZPO hinsichtlich des Rechtsmittelverfahrens“ (NJ 1989, Heft 9, S. 376 ff.) fordern W. Huribeck; H. Mochow, im Gesetz ausdrücklich zu regeln, daß das Berufungsgericht bei Zurückverweisung der Sache.dem Gericht erster Instanz bindende Weisungen erteilen kann. Soweit es die Sachaufklärung und verfahrensrechtliche Fragen betrifft, erscheint mir das möglich. Nicht zustimmen kann ich jedoch, soweit sich dies auch auf die rechtliche Würdigung bezieht. Eine derartige Weisung führt m. E. zur Untergrabung des Verfassungsprinzips der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Richter. Das erscheint mir in einer Zeit, in der der Ausbau des sozialistischen Rechtsstaates gefordert wird, nicht angebracht. Vielmehr verlangt die Ausgestaltung des sozialistischen Rechtsstaates eine Stärkung der Unabhängigkeit der Richter in ihrer Rechtsprechung. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist insbesondere durch die Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte zu sichern und nicht durch administrative Maßnahmen. j Zum Problemkreis „sozialistischer Rechtsstaat“ sollte in der NJ eine breite Diskussion geführt werden. Überhaupt erscheint es mir notwendig, daß die NJ ihr Profil entsprechend der gesellschaftlichen Erneuerung ebenfalls ändert Es sollte eine Rubrik eingerichtet werden, in der Juristen von der Basis, also Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Justitiare, zu aktuellen Fragen der Umgestaltung Stellung nehmen können, insbesondere zu neuen Gesetzen, sowohl zu deren Entwürfen als -auch zur späteren Anwendung in der Praxis. Es sollte nicht immer nur ein ausgewählter Kreis von Rechtswissenschaftlern und Mitarbeitern der zentralen Justizorgane zu Wort kommenv Frank Strohscher, Richter am Kreisgericht der Stadt Halle Die Redaktion hält den Meinungsstreit vor allem über Gesetzgebungsfragen für dringend geboten und ruft die Praktiker auf, sich daran zu beteiligen. Die Eingabe ist nicht die höchste Form sozialistischer Demokratie Erst beim Durchblättern des Jahrgangs 1988 fiel mir der Beitrag von W. Bernet/A. Schöwe/R. Schüler „Für effektivere Verwirklichung des Eingabenrechts!“ (NJ 1988, Heft7, S. 282) auf. Wenn die Autoren dort das Eingabenrecht als Grundrecht der Bürger bezeichnen und als Bestandteil der sozialistischen Demokratie bewerten, trifft das nur den halben Kern der Sache. Es ist, historisch betrachtet, überhaupt keine neue Erscheinung im Sozialismus. Schon in früheren Gesellschaftsepochen konnten Eingaben und Petitionen an den Landtag, an die Landesregierung oder an den König' gerichtet werden. Das eigentliche Problem ist, daß der Bürger als Eingabenverfasser immer in der Position des Bittstellers auf trat und auch heute noch in der DDR so auf tritt! Eine Eingabe hat in den meisten Fällen einen mangelnden Zustand des geltenden Rechts zur Grundlage. Es ist fürwahr kein Ausdruck sozialistischer Demokratie, wenn Bürger ständig mit Eingaben ihr Recht erst einfordern müssen. Das Eingabenrecht darf also in Zukunft nur e i n Mittel unter vielen sein, um geltendes Recht durchzusetzen. Vielmehr sind alle Anstrengungen zu unternehmen; um von vornherein eindeutige, überschaubare Rechtsvorschriften zu schaffen, aus denen subjektive Rechte des Bürgers und die Wege zu ihrer Durchsetzung klar ersichtlich sind. Es darf auch künftig nicht mehr Vorkommen, daß der Inhalt von Eingaben gegen den Eingabenverfasser verwendet wird. Dittmar Zenker, Leipzig Kritik an einem kritischen Beitrag zum BRD-Strafprozeß Es ist immer ein Grund zur Freude, wenn eigene Werke rezipiert werden, zumal wenn es grenzüberschreitende Rezeptionen sind. Prof. E. Buchholz setzt sich in seinem Beitrag „Rechtsbeugung durch Absprachen im Strafprozeß der BRD“ (NJ 1989, Heft 7, S. 283 f.) intensiv mit Veröffentlichungen von C. Lüdemann und mir auseinander ein Grund zu noch größerer Befriedigung. Dennoch muß ich gestehen, daß ich den Beitrag von Buchholz nicht ohne Schmunzeln gelesen habe. In seiner Diktion weicht er doch um einiges von hiesigen Veröffentlichungen ab. Gleichwohl habe ich keine Probleme damit, daß unsere Arbeit quasi als weiterer Kronzeuge in der bereits langen Liste westlicher rechtssoziologischer Arbeiten für die Klassenjustizthese herhalten soll. Probleme sehe ich aber in der Einfachheit, wie mit der Klassenjustizthese komplexe soziale Prozesse plattgewalzt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 40 (NJ DDR 1990, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 40 (NJ DDR 1990, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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