Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 379

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 379 (NJ DDR 1990, S. 379); Neue Justiz 9/90 379 fest: Wie die bisherigen Reformerfahrungen zeigen, kann nicht mit neuen inhaltlichen Vorgaben, nur mit der Schaffung eines neuen organisatorischen Rahmens, erreicht werden, daß sich in der Juristenausbildung wirklich etwas ändert. V. EG-Binnenmarkt und DDR-Juristen Für in der DDR ausgebildete Juristen sind die Auswirkungen, die der EG-Binnenmarkt hat oder haben wird, in zweierlei Hinsicht von aktueller Bedeutung: Zunächst stellt sich die Frage, ob es in einem ersten Schritt möglich ist, z.B. hinsichtlich der Zulassung als Anwalt in der Bundesrepublik den Juristen anderer EG-Länder gleichgestellt zu werden. Weiter ist von Interesse, welche Konkurrenzsituation in einem künftigen deutschen Einheitsstaat zu anderen EG-Juristen bestehen wird. 1. Die Europäische Gemeinschaft gewährleistet im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 auch die Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte.13 Mit der Umsetzung ist die Bundesrepublik in Verzug. Durch Urteil vom 25. Februar 198814 hat der Europäische Gerichtshof auf eine von der EG-Kommission erhobene Feststellungsklage entschieden, daß die Bundesrepublik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag (Art. 59 und 60) und aus der Richtlinie des EG-Rates vom 22. März 197715 verstößt, daß sie Rechtsanwälten aus anderen EG-Ländem die Prozeßvertretung nur zusammen mit einem am jeweiligen Gericht zugelassenen deutschen Rechtsanwalt gestattet. Mit der Richtlinie vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung von Hochschuldiplomen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen,16 hat der Rat der EG die Mitgliedstaaten verpflichtet, die juristischen Abschlüsse anderer EG-Länder anzuerkennen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind bis zum Januar 1991 zu treffen (Art. 12 der Richtlinie); dabei geht es insbesondere um Eignungsprüfungen für Anwälte aus dem EG-Ausland, die aber nicht die juristische Qualifikation schlechthin, sondern nur die Fähigkeit zur Anpassung an das juristische Umfeld in der Bundesrepublik betreffen dürfen. Im Ergebnis wird damit die Juristenausbildung in jedem EG-Land, soweit es den Anwaltsberuf betrifft, trotz aller Unterschiedlichkeit im Rechts- und Ausbildungssystem als gleichwertig behandelt. Für die Juristen der Bundesrepublik, die zu über 50 Prozent Anwalt werden, bedeutet die mit dem EG-Binnenmarkt verbundene Nie-derlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, daß sie in unmittelbare Konkurrenz mit den Juristen anderer EG-Länder treten, vor der sie bis jetzt durch das deutsche System der Anwaltszulassung geschützt wurden; es ist fraglich, ob sie für diesen Konkurrenzkampf hinreichend gerüstet sind.17 Hier wirkt sich insbesondere die im Vergleich der EG überlange Ausbildungsdauer der deutschen Juristen aus, auch die justizorientierte Ausbildung zum Einheitsjuristen und die Fixierung auf den traditionellen Rechtsstoff werden z.T. als Problem empfunden. 2. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche beruflichen Möglichkeiten DDR-Juristen, insbesondere dort zugelassene Rechtsanwälte, in der Bundesrepublik besitzen. Der Gedanke, daß DDR-Juristen den Juristen anderer EG-Länder gleichgestellt werden müßten und die genannten Bestimmungen des EG-Vertrages sowie der EG-Richtlinien mittelbar anwendbar sein müßten, liegt nicht fern. Die neuere Rechtsprechung hat den Weg, über eine Gleichstellung mit EG-Anwälten zu einer Anerkennung des juristischen DDR-Diploms zu kommen, versperrt. Mit Urteil vom 4.12.198918 hat der für Anwaltszulassungen zuständige Senat des Bundesgerichtshofes im Fall eines früheren DDR-Anwaltes entschieden, daß die genannten Bestimmungen des EG-Rechts zur Niederlas-sungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht auf das Verhältnis Bundesrepublik - DDR anwendbar seien, weil das Gemeinschaftsrecht nur Sachverhalte bei Grenzüberschreitung von einem Mitgliedstaat in einen anderen regele, nicht aber bei Übersiedlung aus der DDR, die kein Mitgliedstaat ist. 3. Die Vereinheitlichung der für die DDR und die Bundesrepublik geltenden Rechtsordnungen wirft nicht nur die Frage nach der gemeinsamen künftigen Juristenausbildung auf; zuvor drängt die Frage der Fortbildung der in der DDR vorhandenen Informationen Am 29. August 1990 eröffnete der Deutsche Anwaltverein in Berlin (Ost), 1080, Mohrenstr. 63/64, ein DAV - Verbindungsbüro. Das DAV-Verbindungsbüro soll Information und Kommunikation zwischen dem DAV und seinen örtlichen Vereinigungen in der DDR erleichtern, aber auch bessere Kontakte zur Regierung der DDR, zur Volkskammer, zu den fünf neuen Bundesländern, zu allen juristischen Berufen und Verbänden, mit denen der DAV zusammenarbeitet, erleichtern. Wie der Präsident des DAV, Prof. Senninger, auf der Eröffnungsveranstaltung vor Vertretern des Ministeriums der Justiz, Vorstandsmitgliedern der örtlichen Anwaltvereine der Bundesrepublik, einschließlich Westberlins, sowie Vorstandsmitgliedern bereits gebildeter Anwaltvereine auf dem Gebiet der DDR (Mitgliedsvereine des DAV) und Mitgliedern und Vorständen von Rechtsanwaltskollegien der DDR sowie Rechtswissenschaftlem betonte, besteht ein Hauptanliegen des DAV-Verbindungsbüros darin, die Kolleginnen und Kollegen in der DDR beim Aufbau ihrer Kanzleien und in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten. In zunehmendem Maße werden Fortbildungsangebote der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und der Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein den Rechtsanwälten in der DDR offenstehen. Prof. Senninger informierte abschließend darüber, daß der Deutsche Anwaltverein und alle örtlichen Anwaltvereine in der DDR am 29. August in Berlin einstimmig eine Resolution verabschiedet haben, in der der Anwaltszwang vor dem Kreisgericht (ab einem Streitwert von 5 000 DM), die Wiederherstellung des Anwaltsnotariats in der DDR und die einheitliche Postulationsfähigkeit der Anwälte in Berlin und in den fünf neuen Bundesländern gefordert werden. Die Deutsche Anwaltsakademie hat ein grundlegendes Weiterbildungskonzept für DDR-Juristen im bundesdeutschen Recht ausgearbeitet, das mit Vertretern der DDR-Anwaltschaft abgestimmt wurde. Die Veranstaltungen werden mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert und in Zusammenarbeit mit den Anwaltvereinen der DDR durchgeführt. Interessenten wenden sich an die Deutsche Anwaltsakademie im Deutschen Anwaltverein e. V., Amdtstraße 43, 5300 Bonn 1. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und anderen Juristen. Die Unterschiede beider Rechtsordnungen sind grundsätzlich und haben Kenntnisstand und Denkweise geprägt. Das Bundesjustizministerium, die Justizverwaltungen der Länder, das Ministerium der Justiz der DDR und Vertreter der verschiedenen Berufsgruppen aus der DDR und der Bundesrepublik haben ein gemeinsames Fortbildungskonzept entwickelt. Vorgesehen sind, für Richter und Rechtsanwälte/Notare getrennt, Fortbildungstagungen, Lehrgänge und Kurse, die die fachlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit, sei es in der DDR oder in der Bundesrepublik, schaffen sollen.19 Weitere Fortbildungslehrgänge sollen durch die Bundesländer für die ca. 300 Diplomjuristen der DDR, die noch in der Berufsausbildung sind, veranstaltet werden. * Wesentliche Impulse für die Reformdiskussion wurden durch einen internationalen Vergleich mit den EG-Partnerländem ausgelöst. Die Diskussion der letzten Monate legt auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung die Prognose nahe, daß neben dem europäischen Aspekt zunehmend der deutsch-deutsche Aspekt treten wird. Es bleibt zu wünschen, daß es diesmal gelingen kann, für die DDR und die Bundesrepublik eine Ausbildung zu konzipieren und. umzusetzen, die auch im europäischen Wettbewerb bestehen kann. Vielleicht kann der 58. Deutsche Juristentag in München Anstöße geben, die nicht nur zu einer weiteren Experimentierphase führen. 13 Vgl. Gomig, NJW 1989, S. 1120; Rabe, NJW 1989, S. 1113, 1118 f. 14 Vgl. NJW 1988, S. 887. 15 Richtlinie zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte, Amtsblatt (ABI.), Nr. L7 vom 22.3.1977. 16 /48/EWG, ABI. Nr. L 19/16 vom 24. Januar 1989. 17 Vgl. z.B. Basedow, NJW 1990, S.959, 961; differenzierend Müller, DRiZ 1990, S 81 18 BGH, NJW 1990, S.910. 19 Vgl. im einzelnen Thomas, DRiZ 1990, S. 265.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei , Genossen Erich Honecker Neues Deutschland.

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