Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 354 (NJ DDR 1990, S. 354); 354 Neue Justiz 8/90 Fortbildung der Juristen Die wichtigste Aufgabe bei der Vorbereitung der Übernahme der Freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht in der Fortbildung der Juristen. Hier stehen wir vor einem sehr hohen Ausbildungsbedarf, der mit Blick auf die Zukunft alle Komplexe der Freiwilligen Gerichtsbarkeit erfassen muß. Das bedingt auch eine neue Ausbildungskonzeption der Studenten der Fachschule für Verwaltung und Rechtspflege in Weimar, auf die aber hier nicht eingegangen werden kann. Zu sichern ist, daß die derzeit in der Praxis tätigen Sekretäre und Sekretärsanwärter möglichst zügig für die Lösung der Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit befähigt werden, denn man muß sich darauf einstellen, daß der überwiegende Teil der bisher in den Staatlichen Notariaten tätigen Notare als selbständige Notare wirken wird. Deshalb muß die Fortbildung strikt auf die unmittelbar praktisch zu lösenden Aufgaben orientiert sein. Das Ministerium der Justiz vertritt die Position, daß zwei Etappen der Fortbildung notwendig sind (wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Aus- und Fortbildung künftig in die Kompetenzen der Länder fallen wird): Bis Ende 1990/Anfang 1991 sind Schulungen erforderlich, die sich aus Veränderungen des Rechts der DDR auf Grund des Staatsvertrages und aus der Übertragung der bisher von den Staatlichen Notariaten wahrgenommenen Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ergeben. Hierzu gehören Schulungen zur ZPO-No-velle, zu Problemen der Gesamtvollstreckung, der Grundstücksvollstreckung und die Einarbeitung in Nachlaßangelegenheiten sowie in Pflegschafts- und Vörmundschaftssachen Volljähriger. Es geht also zunächst um eine stark arbeitsplatzbezogene Fortbildung auf der Grundlage des in der Angleichung befindlichen DDR-Rechts, unter Einbeziehung des Vergleichs mit dem BRD-Recht. Es ist vorgesehen, Fortbildungslehrgänge für künftige Rechtspfleger zu organisieren, die mit Unterstützung der Fachhochschulen für Rechtspfleger in der BRD inhaltlich ausgestaltet werden sollen. Ab 1991 muß eine komplexe Fortbildung weitestgehend auf Länderebene folgen, die ebenfalls die Unterstützung durch bundesdeutsche Fachhochschulen erforderlich macht. Für das vorbereitende Studium, das weitgehend als Selbststudium organisiert wird, erarbeitet das Ministerium der Justiz Studienanleitungen und stellt jedem Gericht eine Grundausstattung an Studienliteratur zur Verfügung. Da das Amt des Gerichtsvollziehers wieder eingeführt wird, für das hauptsächlich die gegenwärtig in der Vollstreckung tätigen Sekretäre in Frage kommen, sollte schnell Klarheit geschaffen werden, wer sich für diese Berufsrichtung entscheiden möchte. Die Fortbildung erfolgt dann in dieser speziellen Richtung. Es ist also nicht erforderlich, zunächst die Rechtspflegerfortbildung in der gesamten Breite zu absolvieren, um dann als Gerichtsvollzieher tätig zu sein. REINHARD KRONE und KARIN SCHÜLER, Ministerium der Justiz Möglichkeiten des Tätigwerdens außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte in der DDR Bestandteil der in der DDR begonnenen Justizreform ist auch die Neuregelung des Rechtsanwaltsrechts. Ziel ist es, orientiert an der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), alle rechtlichen Voraussetzungen für eine freie und unabhängige Rechtsanwaltschaft zu schaffen, deren Angehörige nur dem geltenden Recht verpflichtet und ausschließlich an den Auftrag des Mandanten gebunden sind. Ein erster Schritt dazu wurde mit der VO über die Tätigkeit und die Zulassung von Rechtsanwälten mit eigener Praxis vom 22. Februar 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 147) getan. Sie eröffnet den freien Zugang zur Rechtsanwaltschaft. Nicht mehr wie bisher angenommener Bedarf an Rechtsanwälten im Territorium ist maßgebend, sondern einzig und allein die Eignung und Befähigung des Bewerbers. Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Entwicklung des Rechtsanwaltsrechts in der DDR wird häufig auch die Frage nach der Genehmigung der Tätigkeit außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte gestellt. Zahlreiche an das Ministerium der Justiz der DDR von Bürgern, besonders aber von Unternehmen gerichtete Anfragen belegen das. Gleichfalls gab es bereits seit Beginn des Jahres Anfragen und Anträge von Rechtsanwaltssozietäten aus der Bundesrepublik Deutschland, um die Genehmigung zur Eröffnung eines Repräsentanzbüros in der DDR zu erhalten. Die Frage nach dem Tätigwerden außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte resultiert insbesondere aus folgendem: - Die bisher überwiegend in den Rechtsanwaltskollegien tätigen Anwälte waren durch die gesetzlichen Bestimmungen überwiegend auf die Tätigkeit für die Bürger orientiert. Bekanntlich sieht das noch geltende Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte vom 17. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 1) vor, daß Mitglieder von Kollegien nur dann, wenn die anwaltliche Betreuung der Bürger gewährleistet, bleibt und keine Justitiarbetreuung gegeben ist, für Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen tätig werden können. Gerade aber auf dem Gebiet der juristischen Beratung und Vertretung von Wirtschaftseinheiten ist infolge der ökonomischen Umgestaltungen der Bedarf an anwaltlichen Leistungen stark gestiegen. - Die Prozesse der Rechtsangleichung zwischen beiden deutschen Staaten vollziehen sich, wie die Praxis zeigt, überwiegend durch die Angleichung des DDR-Rechts an das Recht der BRD -z.T. findet dessen völlige Übernahme statt. - Wenngleich sich seit Anfang 1990 die Anzahl der Rechtsanwälte in der DDR mehr als verdoppelt hat (z.Z. ca. 1 300), ist ihre Anzahl international gesehen noch immer gering. Darüber hinaus war davon auszugehen, daß mit der Schaffung von Tätigkeitsmöglichkeiten außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte auch für DDR-Rechtsanwälte Möglichkeiten geschaffen werden können, außerhalb der DDR aufzutreten. Dies ist eine Frage, die sowohl für die Auftraggeber von großem Vorteil ist als auch zur Sicherung des Berufsstandes der DDR-Rechtsanwälte im Vereinigungsprozeß wesentlich beiträgt. Derartige Überlegungen fanden deshalb Eingang in das Material des Ministeriums der Justiz der DDR „Zur Durchführung einer auf die Rechtsangleichung beider deutscher Staaten gerichteten Rechts- und Justizreform“ (vgl. Beilage zu NJ 1990, Heft 6, Ziff. 4.2.8.). Hier heißt es: „Um kurzfristig auch außerhalb der DDR zugelassenen Rechtsanwälten hierzulande Möglichkeiten zu verschaffen, ist eine Rechtsvorschrift vorzubereiten, die bei Vorliegen der Voraussetzungen die Errichtung eines Büros in der DDR und das Tätigwerden im Zusammenwirken mit einem in der DDR zugelassenen Rechtsanwalt gestattet. Ein weiterer, im Zuge des Vereinigungsprozesses zu vollziehender Schritt wird die Gewährung einer Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf der Grundlage der im EG-Raum üblichen Normen sein.“ Mit der AO über Büros außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte vom 17. April 1990 (GBl. I Nr. 25 S. 241) wurde die Möglichkeit eröffnet, daß außerhalb der DDR zugelassene Rechtsanwälte in der DDR tätig werden können. Das war nach Schaffung des freien Zugangs zur Rechtsanwaltschaft in der DDR eine wesentliche Maßnahme zur Reformierung des Rechtsanwaltsrechts. Die Anordnung, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens eine Vorleistung gegenüber den Rechtsanwälten aus anderen Staaten darstellte und dies - außer für die nach der BRAO zugelassenen Rechtsanwälte - auch noch darstellt, geht davon aus, daß die Zulassung als Rechtsanwalt im Heimatland dem Tätigwerden in der DDR zugrunde gelegt wird. Das heißt, ohne eine neue Zulassung auszusprechen, wird auf Antrag eine Genehmigung zur anwaltlichen Tätigkeit in der DDR erteilt. Die Erteilung umfassender Zulassungen hätte einmal der VO über die Tätigkeit und die Zulassung von Rechtsanwälten mit eigener Praxis widersprochen und zum anderen die in der DDR zugelassenen Rechtsanwälte wegen der fehlenden Gegenseitigkeit benachteiligt. Die Anordnung vom 17. April 1990 setzt deshalb das Vorhandensein der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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