Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 35

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 35 (NJ DDR 1990, S. 35); Neue Jüstiz 1/90 35 Listen mit Wahlvorschlägen vorzustellen. Kandidaten für die Repräsentantenkammer können in den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählergemeinschaften für die Parteienkammer enthalten sein. Entsprechend ihrem prozentualen Stimmenanteil werden den Parteien und Wählergemeinschaften Mandate auf die Listen zugeteilt. 4. Jeder Wähler hat bei der Wahl für die Parteienkammer eine Stimme. 5. Die Abgeordneten der Parteienkammer sind Vollzeitparlamentarier; sie sind während der Legislaturperiode abwählbar. Parteiaustritt oder Parteiausschluß führen automatisch zum Verlust des Mandats. Die Zugehörigkeit zur Par-teienkarhmer ist auf maximal zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden beschränkt. 6. Scheidet ein Abgeordneter aus, rückt der nächste Kandidat entsprechend der Reihenfolge auf der Liste seiner Partei nach. Die Abgeordneten der Parteienkammer müssen über die Strukturen der Parteien und Wählergemeinschaften den Wählern zur Verfügung stehen. 7. Die Parteienkammer erarbeitet Gesetzesvorlagen. 8. Die Abgeordneten zur Repräsentantenkammer werden in Wahlkreisen gewählt. Die Zähl wählbarer Abgeordneter ergibt sich aus der Zahl der Wahlberechtigten. Um eine effektive Wahl zu ermöglichen, wird die Anzahl der Kandidaten auf das Fünffache der zu wählenden Abgeordneten begrenzt. " 9. Als Kandidat kann jeder Bürger aufgestellt werden, der im Besitz des passiven Wahlrechts ist, soweit die Kandidatur durch eine bestimmte Zahl von Unterschriften im Wahlkreis unterstützt wird. 10. Jeder Wahlberechtigte kann so viele Stimmen abge-ben, wie Abgeordnete in seinem Wahlkreis gewählt werden können. Im ersten Wahlgang gilt als gewählt, wer mehr als 50 Prozent der möglichen abgegebenen Stimmen erhält, sofern seine Platzziffer nicht die Zahl der zu wählenden Abgeordneten übersteigt. Falls ein zweiter Wahlgäng erforderlich wird, gilt derjenige Kandidat als gewählt, dessen Platzziffer mit der Zahl der noch zu wählenden Abgeordneten übereinstimmt. Zwischen den Wahlgängen soll den Kandidaten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kandidatur zurückzuziehen. 11. Die Abgeordneten der Repräsentantenkammer sind nicht abwählbar. 12. Die Abgeordneten der Repräsentantenkammer werden nur für ihre unmittelbare Abgeordnetentätigkeit von der Arbeit freigestellt. Ein effektives System der Wahlkreisarbeit (z.-B. territoriale Abgeordnetengruppe) muß gewährleisten, daß sie den Wählern zur Verfügung stehen. 13. Die Repräsentantenkammer entscheidet über Gesetze; sie kann Gesetzesvorlagen ablehnen und zur Beratung in die Parteienkammer zurückbeordern. 14. Das Recht zur Gesetzesinitiative haben Abgeordnete, Parteien, die Regierung sowie gesellschaftliche Organisationen, Verbände und Gruppen außerhalb des Parlaments. 15. Einschränkungen der Verfassung sind nur durch Volksentscheid möglich. 16. Ein unabhängiges Verfassungsgericht hat durch umfassende Normenkontrolle die Einhaltung der Verfassung zu sichern. 17. Beim Volksfag wird ein Organ gebildet, das die Interessen der in der DDR lebenden ausländischen Mitbürger vertritt und diese in die Arbeit einbezieht. Eine Reihe von Problemen blieb in unserer Diskussion offen, so z. B.: Wer wählt die Regierung: eine Kammer oder beide? Wie soll die Regierung gebildet werden? Sollen alle Parteien entsprechend ihrem Wahlergebnis in der Regierung vertreten sein, und soll die stärkste Fraktion den Ministerpräsidenten stellen? Oder soll eine Koalitionsregierung auf der Basis der absoluten Mehrheit gebildet werden und eine parlamentarische Opposition entstehen? Wer entscheidet bei Pattsituationen zwischen Parteienkammer und Repräsentantenkammer: ein direkt vom Volk gewählter Präsident oder eine Volksabstimmung? Wie werden die Finanzierung des Wahlkampfes sowie der Zugang der Kandidaten, der Parteien und der Wählergemeinschaften zu. den Medien geregelt? Auch für diese Fragen müssen akzeptable Lösungen gefunden werden. Ausgearbeitet von CHRIS DEUTSCHLÄNDER, Student cn der Sektion Außenwirtschaft der Hochschule für Ökonomie, " unter Verwertung der Diskussionsergebnisse von- Beatrix Müller (Fachschule für Außenhandel), Sven /Katsch (Sektion Außenwirtschaft), Norbert Rückriemen und Prof. Dr. sc. Rudolf Streich (Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie) Gründung eines Richterbundes notwendig HELMUT SlESLACK, Direktor und WOLFGANG KORBE, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Hellersdorf Um die Unabhängigkeit des Richters zu garantieren, seine Gebundenheit nur an die Verfassung und die Gesetze zu gewährleisten und die Wahrnahme der Verantwortung durch die Richter und Gerichte zu sichern, reichen allein entsprechende gesetzliche Regelungeni nicht aus. Dringender als je zuvor müssen wir die Frage nach einer geeigneten Interessenvertretung der Richter stellen. Dies um so mehr, als bisherige Vertretungen oder Vereinigungen (Gewerkschaft, VdJ) aber auch Organe, die dazu verpflichtet waren und sind (das Oberste Gericht und das Ministerium der Justiz), sich dieser Aufgabe u. E. nicht oder nur unzureichend stellten. Die Richter des Stadtbezirksgerichts Berlin-Hellersdorf haben deshalb auf der Berliner Richtertagung vom 8. November 1989- Thesen zur Notwendigkeit einer Berufsvereinigung der Richter vorgetragen und am 13. November 1989 zur Gründung eines Richterbundes aufgerufen. Aus dem zur Diskussion gestellten Grundlagenpapier wollen wir hier einige Gedanken darlegen: Der nun vorliegende Entwurf eines Richtergesetzes mit den vorgesehenen Regelungen über den Richtertag und den Richterrat entspricht unseren Vorstellungen über eine künftige Gestaltung der Mitwirkung. Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig Richter auf Lebenszeit zu berufen. Eine Vereinigung der Richter soll als unabhängige Organisation dafür Sorge tragen, daß die Rechte der Richter kontrollierbar durchgesetzt werden können. Das Berufsbild des Richters muß mit der weiteren Entwicklung in unserer Gesellschaft Schritt halten. Die Vereinigung der Richter soll deshalb den Richterrat beraten und kontrollieren können. Es darf nie wieder zugelassen werden, daß für das Richteramt geworben werden muß. Auf Grund der hohen Verantwortung und der gesellschaftlichen Stellung dieses Berufes sollten die zukünftigen Richter aus einer Gruppe der besten Bewerber für eine juristische Laufbahn ausgewählt werden können. Mit den ständig wachsenden Anforderungen an die Richter und alle Mitarbeiter der Gerichte muß die Grundforderung nach entsprechender materieller Sicherstellung der Gerichte ünd die Gewährleistung der sozialen Sicherheit der Mitarbeiter in Übereinstimmung gebracht werden. Gerichtliche Tätigkeit muß darauf haben auch die Bürger einen Anspruch in würdevoller Umgebung ausgeübt werden können. Die Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft vertritt gegenwärtig nach unserer Ansicht die Interessen der Richter nicht und ist offensichtlich auch nicht zu einer Diskussion über, die aufgetretenen, insb. tarifvertraglichen, Probleme bereit. Das künftige Wahlgesetz der DDR soll den Gerichten als Kontroll- und Überwachungsorgan zur Durchsetzung der sozialistischen Demokratie eine qualitativ neue Stellung zuweisen. Mit der Herausbildung der Gewaltenteilung insb. durch die Schaffung eines Verfassungsgerichts und mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit können die Weichen auch für den juristischen Apparat auf die revolutionäre Umgestaltung gestellt werden. Die bisherigen Strukturen in der Justiz sind der Krise, in der sich unser Staat hefindet, nicht gewachsen. Die qualitative Erneuerung des gesamten Rechtssystems der DDR. ist durch die Richterschaft umzusetzen. Der Richterbund soll das Forum sein, das sich allen spezifischen Belangen der Richter wissenschaftlich und praktisch widmet. Er soll die Interessen der Richter auch gegenüber dem Ministerium der Justiz wahrnehmen. Aktuelle Aufgabe des Richterbundes wird es sein müssen, am zu erarbeitenden Richtergesetz und Gerichtsverfassungsgesetz sowie an allen weiteren im Zusammenhang mit der gerichtlichen Tätigkeit stehenden Gesetzgebungsvorhaben, mitzuwirken. Alle Richter sollten sich jetzt in die vorderste Reihe der revolutionären Entwicklung stellen, denn der Sozialismus braucht eine starke, selbstbewußte und unabhängige Richterschaft. Ohne eigene Organisation werden wir diese Aufgabe nur unvollkommen lösen können. 1 1 Vgl. „Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Stellung der Richter“, NJ 1989, Heft 12. S. 503. 2 vgl. „Berliner Richter sprachen über Ihre Verantwortung“, ND vom. 9. November 1939, S. 9. --;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 35 (NJ DDR 1990, S. 35) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 35 (NJ DDR 1990, S. 35)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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