Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 344

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 344 (NJ DDR 1990, S. 344); 344 Neue Justiz 8/90 8. Im Gegensatz zum Strafverfahrensrecht der BRD enthielt die bisherige StPO der DDR die Regelung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen, nach der die Bezirksgerichte und das Oberste Gericht zugunsten oder zuungunsten eines Verurteilten ohne weitere Beweiserhebung über das Vorliegen einer Straftat und die sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen entscheiden konnten. Die Revision nach §§ 333 ff. StPO/BRD ist der Kassation nicht gleichzusetzen. Mit der Revision kann nur erreicht werden, daß das Revisionsgericht auf eine entsprechende Rüge das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler prüft, ohne die Sache neu zu verhandeln (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO-Kommentar, 39. Auf!., Vorbem. zu §§ 333 ff., S. 1134). Die Revision ist nur bis zum Eintritt der Rechtskraft einer das Strafverfahren abschließenden gerichtlichen Entscheidung zulässig. Dem bei der Diskussion über das 6. StÄG unterbreiteten Vorschlag, im Strafverfahren der DDR die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen insgesamt aufzuheben und dafür die Revision einzuführen, konnte jedoch nicht Rechnung getragen werden. Zum einen wäre damit nach Rechtskraft einer Entscheidung, obwohl diese z.B. im Strafausspruch gröblich unrichtig ist oder auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, die Revision nicht mehr möglich. Zum anderen muß aber bei Vorliegen solcher Gründe eine Korrektur der Entscheidung zugunsten eines Verurteilten auch dann möglich sein, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach §§ 359 ff. StPO/BRD nicht gegeben sind. Im Interesse der Endgültigkeit einer rechtskräftigen Entscheidung wurde daher die Kassation zuungunsten eines Verurteilten aufgehoben. Nach § 311 StPO/DDR kann die Kassation zugunsten eines Verurteilten durchgeführt werden, wenn die Entscheidung auf einer schwerwiegenden Verletzung des Gesetzes beruht oder im Strafausspruch gröblich unrichtig ist. Auf diese rechtliche Möglichkeit zugunsten des Verurteilten sollte auch künftig nicht verzichtet werden; sie sollte als ein Problem der Rechtsangleichung mit der BRD von der DDR eingebracht werden. Die Erfahrungen aus den Kassationsverfahren, die nach den politischen Veränderungen in der DDR durchgeführt wurden, bestätigen dies nachdrücklich. Antragsberechtigt ist gemäß § 312 StPO/DDR nunmehr nur der Generalstaatsanwalt. Das Oberste Gericht entscheidet über den tatsächlich und rechtlich zu begründenden Antrag in einer Hauptverhandlung durch Urteil. Überblick über die Gesetzgebung im II. Quartal 1990 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 22 bis 37 veröffentlichte Rechtsvorschriften. Angesichts der Vielzahl der in diesem Quartal erlassenen Rechtsvorschriften soll nur auf einige aus der Sicht der Redaktion wichtige Vorschriften in chronologischer Reihenfolge hingewiesen werden. Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR vom 5. April 1990 (GBl. I Nr. 23 S. 222) Mit diesem Gesetz wurde die Präambel der Verfassung aufgehoben, die Zusammensetzung des Präsidiums der Volkskammer verändert und seine Befugnis bis zur Verabschiedung eines Gesetzes über die Stellung, die Aufgaben und die Befugnisse des Präsidenten der Republik bestimmt. Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR vom 12. April 1990 (GB1.I Nr. 24 S.229) Mit dieser Verfassungsänderung wird die Eidesformel in Artikel 79 Abs. 4 für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates gesetzlich fixiert. AO über die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vom 20. März 1990 (GBl. I Nr. 24 S. 233) Dieser Verband ist der Interessenvertreter der Sparkassen in ihrer Gesamtheit. Er unterbreitet Vorschläge für einheitliche rechtliche Regelungen, die die Sparkassenarbeit betreffen. Das Statut regelt die Aufgaben und Befugnisse des Verbandes, seine Organisation, die Leitung und Vertretung, seine Einrichtungen, die Revision und seine Finanzen. Gesetz zur Änderung des Wehrdienstgesetzes vom 26. April 1990 (GBl. I Nr. 25 S. 237) Mit diesem Gesetz wurde der Fahneneid (Anlage des Wehrdienstgesetzes von 1982) inhaltlich verändert. 1. und 2. DB zur VO über die Justitiare in der DDR (JustitiarVO) - Zulassung von Justitiaren mit eigener Praxis - und - Justitiargebührenordnung - beide vom 18. April 1990 (GBl. I Nr. 25 S. 239 bzw. 240) Die 1. DB regelt die Zulassung von freiberuflich tätigen Justitiaren mit eigener Praxis gemäß § 5 der JustitiarVO vom 15. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 171). Sie regelt das Verfahren der Antragstellung, die Erteilung und Rücknahme der Zulassung, enthält Festlegungen zur Dienstaufsicht und zu Rechtsmitteln bei Versagung oder Zurücknahme der Zulassung. Gegen Entscheidungen in diesem Zusammenhang kann der Betroffene Antrag auf gerichtliche Nachprüfung stellen. Die 2. DB regelt die Vergütung und die Erstattung von Auslagen der zugelassenen freiberuflich tätigen Justitiare. Die Berechnung der Vergütungen und die Erstattung von Auslagen erfolgt auf der Grundlage der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RAGO) vom 1. Februar 1982 (GBl. I Nr. 9 S. 183). AO über Büros außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte vom 17. April 1990 (GBI.I Nr. 25 S.241) Diese AO regelt Voraussetzungen und Verfahren, nach denen Rechtsanwälten, die außerhalb der DDR zugelassen sind, die Genehmigung zur Eröffnung eines Büros in der DDR erteilt werden kann. Die Genehmigung erteilt der Minister der Justiz auf schriftlichen Antrag. VO über den Vertrieb von Presseerzeugnissen in der DDR vom 2. Mai 1990 (GBI.I Nr. 26 S.245) Die VO regelt die Voraussetzungen, unter denen Presseerzeugnisse in der DDR vertrieben werden dürfen. Zur Durchsetzung der damit im Zusammenhang stehenden Pflichten kann der Minister für Medienpolitik gegenüber Unternehmen und Bürgern Zwangsgeld festsetzen. Gegen die Untersuchung des Vertriebs von Presseerzeugnissen und die Festsetzung von Zwangsgeld kann der Betroffene, wenn seiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde, Antrag auf gerichtliche Nachprüfung stellen. VO über Gewerberaum vom 16. Mai 1990 (GBI.I Nr.27 S.247) Diese VO regelt Anzeigepflicht, Registrierung und Nutzung von Gewerberaum aller Eigentumsformen. Was Gewerberaum ist, wurde definiert. Die Aufgaben der Gewerbebehörden wurden gemäß der 2. DVO zum Gewerbegesetz vom 15. März 1990 (GBl. I Nr. 189 S. 169) dahingehend erweitert, daß die Gewerbeämter über anzeigepflichtigen Gewerberaum ein Register führen. Wer als Eigentümer, Rechtsträger oder sonstiger unmittelbar Verfügungsberechtigter der Anzeigepflicht über nutzbaren Gewerberaum nicht nachkommt, kann mit Ordnungsstrafe belegt werden. Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr! 28 S. 255) Dieses Gesetz bildet staatsrechtlich die Grundlage für die neue Struktur der kommunalen Selbstverwaltungsorgane, ihre Organisationsformen und ihre Tätigkeit. Gemeinden und Landkreise regeln die öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Das schließt die Sicherung der Mittel aus eigenen Einnahmen und deren Verwendung ein. Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten der Bürger und detaillierte Festlegungen zur Vertretung und Verwaltung des Territoriums, zur Haushaltswirtschaft und zu Vermögensfragen der Gemeinden. Mit diesem Gesetz wurde das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) aufgehoben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 344 (NJ DDR 1990, S. 344) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 344 (NJ DDR 1990, S. 344)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Rechts hat sich die Linie davon leiten lassen, den Bürgern die Erkenntnis erlebbar zu vermitteln, daß ihre verfassungsmäßigen Grundrechte auch im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirks Verwaltungen Versorgungsbasen zu planen und vorzubereiten. Ihre standortmäßige Entfaltung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes ist im Rahmen der Ausweichplanung festzulegen.

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