Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 307 (NJ DDR 1990, S. 307); Neue Justiz 7/90 307 Deutscher Juristinnenbund tagte ELLEN CHWOLIK-LANFERMANN, Richterin am Landgericht Duisburg und Mitglied des Bundesvorstandes des DJB Angesichts der aktuellen Entwicklungen erwies sich die Wahl des Tagungsortes für das bundesweite Seminar des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) im Mai d. J. in Berlin (West) als besonders geglückt, vor allem auch wegen der Möglichkeit, mit Kolleginnen aus der gesamten DDR zusammenzutreffen. Der DJB* ist ein Zusammenschluß von Juristinnen, Volksund Betriebswirtinnen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, zur Fortentwicklung des Rechts beizutragen, insbesondere die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie zu verwirklichen. Der DJB, zu dessen „Pionierinnen“ Elisabeth Selbert, eine der „Mütter“ des Grundgesetzes, gehört, konnte 1989 bereits sein 40jähriges Jubiläum feiern; er versteht sich als Nachfolger des 1914 gegründeten Deutschen Juristinnenvereins e. V., der nach der nationalsozialistischen Machtergreifung zu bestehen aufhörte. Die Stimme des DJB hat in der Rechtspolitik Gewicht. Der Verband wird zu Hearings im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages eingeladen und in Verfahren mit „frauenrelevantem“ Bezug von dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehört. Der DJB hat an der gesamten Reform des Familienrechts, insbesondere des Rechts der Scheidung und der Scheidungsfolgen, mitgewirkt; er gab wichtige Impulse auf dem Gebiet des Renten- und Steuerrechts sowie des Strafrechts. Besondere Arbeitsschwerpunkte sind derzeit das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die Fortpflanzungs-medizin/Gentechnologie und Fragen der Frauenförderung/ Quotierung. Der inhaltlich-programmatischen Arbeit des DJB dienen vor allem seine Fachkommissionen sowie die jährlich im Wechsel stattfindenden Bundesarbeitstagungen und bundesweiten Seminare, auf denen rechtspolitische Themen vertieft erörtert werden können. Mit Blick auf den bevorstehenden Europäischen Binnenmarkt war die Jubiläums-Tagung 1989 in Düsseldorf Themen mit europäischem Bezug gewidmet. Genauso wichtig wie die überregionalen Zusammenkünfte sind aber Vortrags- und Diskussionsabende sowie informelle Treffen in den Untergruppen sie umfassen das Gebiet eines Bundeslandes oder benachbarter Bundesländer und örtlichen Gruppen, die auch dem Kontakt von Juristinnen der verschiedenen Berufsgruppen und Altersstufen untereinander dienen. Diesem wechselseitigen Erfahrungsaustausch und dem „Blick über den Zaun“ des jeweiligen Berufs- bzw. Fachgebiets messen die DJB-Mitglieder große Bedeutung bei. Das Spektrum der Berufe, aus denen sie kommen, spiegelt sich auch im Bundesvorstand wider, an dessen Spitze die Ministerialdirigentin Antje Sedemund-Treiber sowie als Vertreterinnen eine Anwältin und eine Richterin stehen. Zentrales Fachthema des bundesweiten DJB-Seminars 1990 in Berlin war das Namensrecht, das in der Bundesrepublik Deutschland derzeit noch durch den Grundsatz des einheitlichen Ehenamens bestimmt wird. Für die einführenden Referate hatte der DJB neben Rechtsanwältin R. Schaaber aus Freiburg und Prof. Dr. M. Coester auch eine der Rechtswissenschaftlerinnen aus den eigenen Reihen, nämlich Prof. Dr. I. Schwenzer aus Basel, gewinnen können, die insbesondere einen rechtsvergleichenden Überblick über die Regelungen in Europa sowie den USA gab. Nach angeregter Diskussion, in der auch Teilnehmerinnen aus der DDR die dortigen rechtlichen Gegebenheiten schilderten, wurden detaillierte Vorschläge zur Reform des Rechts des Ehe- und Kindesnamens entwickelt. Ausgangspunkt der Überlegungen war dabei die Forderung, die bisherige Einheitlichkeit des Ehenamens aufzugeben sowie das Bestreben, die Stellung der nichtehelichen Kinder auch in namensrechtlicher Hinsicht der der ehelichen anzugleichen und namensrechtlich der „Stiefkinderproblematik“ gerecht zu werden. Mit Blick auf den Deutschen Juristentag im September 1990 in München, der sich u. a. dieses Themas annehmen wird, erörterten die Seminarteilnehmerinnen auch die Vorstellungen zur Reform der Juristenausbildung und nahmen aus „Ju-ristinnensicht“ zu den Reformüberlegungen Stellung. Sie beschränkten sich jedoch hierauf nicht, sondern entwickelten eigene Forderungen zur Verbesserung der Beteiligung von Frauen an Ausbildungs- und Prüfungsaufgaben im juristischen Bereich sowie zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie während der juristischen Ausbildung; in diesem Zusammenhang forderten die Juristinnen u. a. eine verstärkte Einbeziehung von Fernunterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt des dritten Seminartages standen die deutsch-deutschen Rechtsbeziehungen. Ministerialdirigent Dr. H e y d e aus dem Bundesjustizministerium gab einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie über den damals soeben Unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten. Die Chefredakteurin der „Neuen Justiz“, A. Brandt, schilderte den rechtlichen Rahmen für die Situation der Frauen in der DDR. Regierungsdirektorin R. A-u g s t e i n aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit legte dar, wie im Zuge des Einigungsprozesses die rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauen verbessert werden könnten. Konstruktive Sacharbeit und angeregte Gespräche, vor allem auch mit den Kolleginnen aus der DDR, prägten dieses DJB-Seminar, dessen ca. 100 Teilnehmerinnen zu Hause hochinteressante Eindrücke sowie wichtige Anregungen und Denkanstöße weitergeben können und dessen Ergebnisse der DJB in die rechtspolitische Diskussion einbringen wird. Die Adresse der Geschäftsstelle des DJB lautet: Deutscher Juristinnenbund, Sträßchensweg 28, 5300 Bonn 1: Tel.: 0228 23 86 13. Zum deutsch-deutschen Jugendstrafrecht KLAUS BREYMANN, Jugendstaatsanwalt, Braunschweig FRANK LUX, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Halberstadt Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. Regionalgruppe Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichts- und -Sozialhilfevereinigung e. V. aus Sachsen-Anhalt (in Gründung) und aus Berlin (vgl. die Information in NJ 1990, Heft 4, S. 169) fand am 21./22. April 1990 in Braunschweig eine Tagung statt. 30 Richter, Staatsanwälte, Hochschullehrer, Sozialpädagogen und Mitarbeiter von Jugendhilfereferaten erörterten gemeinsame Probleme und Fragen zum Jugendstrafrecht in beiden deutschen Staaten. Zunächst wurden in Kurzreferaten die jugendkriminalrechtlichen Regelungen beider Rechtssysteme vorgestellt. Dabei überraschte die vielfältige Ähnlichkeit der gesetzlichen Vorschriften. In deren praktischer Umsetzung beeindruckte die Teilnehmer aus der DDR die daraus entwickelte Reaktionsvielfalt in der BRD, während für die bundesdeutschen Teilnehmer die besondere Ausgestaltung informeller Verfahren nach der VerfehlungsVO und die gesellschaftlichen Gerichte starkes Interesse fanden. Unter Strafrechtspraktikern mit Gespür für die Bruchlinien zwischen Anspruch und Wirklichkeit fand die Erörterung sehr schnell den Weg über gesetzliches Sollen zum praktischen Sein. Anfängliche Zurückhaltung in der Diskussion wich hier alsbald einer offenen Aussprache, in der die Kritik von praktischen Mängeln und die Herausarbeitung positiver Ansätze unter dem gemeinsam verpflichtenden Erziehungsauftrag gegenüber jungen Straftätern in den Vordergrund traten. Anhand von Beispielen wurden Verfahrenswege und Reaktionsmöglichkeiten des jeweiligen Rechts erörtert, wobei sich die zum Teil unterschiedliche Praxis auch aus unterschiedlichen Zielvorstellungen erklärte, unter denen das je-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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