Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 303 (NJ DDR 1990, S. 303); Neue Justiz 7/90 303 persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Rechte und gesetzlichen Interessen von Betrieben, Einrichtungen und Organisationen vor jeglichen Angriffen zu schützen. Die Tätigkeit des Gerichts wird auf die allseitige Stärkung des Rechtsstaates, die Gesetzlichkeit der Rechtsordnung, die Gewährleistung der Demokratisierung und der weiteren Entwicklung der Autonomie des Volkes, die Verhütung von Gesetzesverletzungen, die Erziehung der Bürger zur Achtung der sowjetischen Gesetze, der Rechte, der Ehre und Würde aller Bürger und der Normen des gesellschaftlichen Lebens orientiert. Die Vorbeugung von Straftaten ist wie bisher als Aufgabe des Gerichts festgeschrieben, aber es wurde darauf verzichtet, die völlige Beseitigung der Kriminalität im Lande zu postulieren, die viele Jahre eine Hauptaufgabe der Justizorgane darstellte. Aus den Grundlagen eliminiert wurde auch die Forderung: „Kein Verbrecher soll seiner Strafe entgehen.“ Beide illusorischen Ziele völlige Beseitigung der Kriminalität und Bestrafung jedes Straftäters , die die Strategie und Taktik des Kampfes gegen die Kriminalität bestimmten, hat das Leben selbst ad absurdum geführt. Im Grundlagengesetz ist festgelegt, daß alle Gerichte durch Wahlen gebildet werden, daß die Richter und Schöffen von niemandem abhängig sind und sich in ihrer Tätigkeit nur dem Gesetz unterzuordnen haben. Die Unabhängigkeit der Richter wurde auch schon früher deklariert; es gab jedoch keine juristische Garantie, die vor Einmischung in die Rechtsprechung schützte. Jetzt sind wie bereits dargelegt Mechanismen geschaffen, um mögliche Zuwiderhandlungen zu minimieren. Die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht betonend, deklarieren die Grundlagen das Recht der Bürger auf gerichtlichen Beistand im Fall gesetzwidriger Handlungen von Organen der staatlichen Leitung und Funktionären, auf Schutz vor jeglichen Angriffen auf andere durch die sowjetischen Gesetze garantierten Rechte und Freiheiten. Diese Bestimmung wurde mit der am l.Juli 1989 in Kraft getretenen Neufassung des Gesetzes über die Handhabung von Beschwerden wegen rechtswidriger Handlungen der Organe der staatlichen Leitung und Funktionäre vom 2. November 19894 konkretisiert. Ihrer Realisierung dient auch die Bildung des administrativen Gerichts: An Kreis- bzw. Stadtgerichten werden künftig Richter für administrative und exekutive Angelegenheiten tätig sein. Sie behandeln entsprechende Rechtsverletzungen, kontrollieren die Arbeit der Gerichtsvollzieher und lösen Probleme bei der Durchsetzung von Beschlüssen der Gerichte sowie anderer Organe im Rahmen der Zivilprozeßordnung. Spezialisierte Gerichte gehörten bisher nicht zum allgemeinen System des Gerichtswesens. Heutzutage ist das administrative Gericht dem Volksgericht gleichgestellt. Einige sowjetische Wissenschaftler schlugen die Bildung einer Reihe weiterer spezialisierter Gerichte, z. B. für Minderjährige, für die Untersuchung von Arbeitsstreitigkeiten, Familiengerichte vor. Der Gesetzgeber hat sich bis jetzt auf Unionsebene nur auf die Einführung des administrativen Gerichts beschränkt. In den Grundlagen ist für das Strafverfahren festgelegt, daß es an allen Gerichten öffentlich durchgeführt werden sollte (mit Ausnahme jener Fälle, die im Gesetz aufgeführt werden), daß ein Staatsanwalt anwesend sein muß und daß Vertreter gesellschaftlicher Organisationen und von Arbeitskollektiven zugelassen werden. Das Recht auf Teilnahme eines Verteidigers besteht vom Moment der Verhaftung des Straftatverdächtigen bzw. der Beschuldigung an. Hinter diesem etwas unklar formulierten Recht stehen lange, relativ scharfe Diskussionen. Fragen des rechtlichen Beistands wie auch der Unabhängigkeit der Richter waren immer kompliziert. Erinnern wir uns: Art. 47 der Strafprozeßordnung der RSFSR und entsprechende Artikel der StPO anderer Unionsrepubliken ließen die Teilnahme eines Verteidigers erst mit der Mitteilung des Beschlusses der Voruntersuchung und der Vorlage der Anklageschrift zur Einsichtnahme durch den Beschuldigten zu. Praktisch war der Verteidiger vom Untersuchungsverfahren ausgeschlossen. Nur bei Straftaten Minderjähriger oder physisch bzw. psychisch Geschädigter wurde er vom Zeitpunkt der Beschuldigung an zugelassen. Diese prozessuale Besonderheit hatte jedoch keinen bedeutenden Ein- Informationen Der Deutsche Juristinnenbund, Untergruppe Hamburg Norddeutschland, veranstaltet in Hamburg vom 14. bis 16. September 1990 ein deutsch-deutsches Seminar u. a. zu familien- und wirtschaftsrechtlichen Themen. Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an interessierte Kolleginnen in der DDR, die sich über das geltende Recht in der BRD informieren möchten. Zugleich soll dieses Seminar dem gegenseitigen Informationsaustausch dienen. Weitere Informationen und Anmeldungen über: Rechtsanwältin Roswitha Körner, Wentzelstr. 16, 2000 Hamburg 60 und Rechtsanwältin Dr. Barbara Breiholdt, Neuer Wall 2, 2000 Hamburg 36 fluß: In der erdrückenden Mehrzahl der Fälle wurden die Untersuchungen in Abwesenheit des Verteidigers geführt; seine Aufgabe beschränkte sich im wesentlichen auf die Anwesenheit zur Gerichtsverhandlung. Kurz gesagt: Untersuchungsrichter und Verteidiger trafen in ihrer Arbeit fast nie aufeinander. Mit dieser Praxis soll jetzt gebrochen werden, was jedoch nicht einfach erscheint, zumal gegenwärtig die Anzahl der Rechtsanwälte bei weitem nicht ausreicht. Die sowjetische Rechtswissenschaft widmete dem Begriff der Präsumtion der Unschuld besondere Aufmerksamkeit. In der sowjetischen Strafgesetzgebung ist dieser Begriff nicht fixiert. In den Grundlagen ist nunmehr dazu ausgeführt, daß der Angeklagte so lange als unschuldig gilt, bis ihm seine Schuld innerhalb der vom Gesetz festgelegten Form nachgewiesen werden kann (Art. 14). Damit ist klargestellt, wie man die Präsumtion der Unschuld zu verstehen hat. Aufmerksamkeit verlangt auch die Wiedereinführung des Geschworenengerichts. Die Erfahrungen, die seinerzeit in Rußland nach der Gerichtsreform von 1864 mit dieser Institution gemacht wurden, waren ausschließlich positiv. Sie wurde nach der Oktoberrevolution abgeschafft. Im Prozeß der jetzigen Reform der sowjetischen Gerichtsbarkeit waren zunächst viele Stimmen, vor allem von Praktikern, der Meinung, daß ein Geschworenengericht einen Rückschritt in der Rechtsprechung bedeutet. Doch allmählich gewann der entgegengesetzte Standpunkt Oberhand. Im Ergebnis dieser Diskussion entschied sich der Gesetzgeber für die Wiedereinführung des Geschworenengerichts, indem er in den Grundlagen des Gerichtssystems festlegte, daß bei Straftaten, für die im Gesetz die Todesstrafe bzw. Freiheitsentzug für die Dauer von mehr als zehn Jahren vorgesehen sind, die Frage nach der Schuld des Angeklagten durch ein Geschworenengericht (ein erweitertes Kollegium von Schöffen) entschieden werden kann (Art. 11). Die Situation ist folglich: Ein Geschworenengericht in Gestalt eines erweiterten Kollegiums von Schöffen kann besonders schwere Straftaten untersuchen, es ist jedoch kein unabdingbares Rechtsprinzip. An dieser Stelle erhebt sich sofort die Frage, nach welchen Kriterien über die Zusammensetzung dieses Gerichts entschieden wird. In vielen Ländern, in denen Geschworenengerichte existieren, gilt die Regel, daß ein normales Gericht den Fall unabhängig von der Schwere des begangenen Verbrechens und der Höhe des Strafmaßes verhandelt, wenn der Angeklagte ohne Umschweife seine Schuld bekennt. Nach Ansicht dortiger Experten gibt es keinen Zweifel an der freiwillig eingestandenen Schuld des Angeklagten, so daß in solchen Fällen ein Schuldausspruch durch Geschworene nicht nötig ist. Doch die Praxis zeigt, daß dem bei weitem nicht so ist. Bekanntlich sind in einigen Ländern auch sog. abgesprochene Schuldbekenntnisse weit verbreitet. Das heißt, Anklage und Verteidigung einigen sich mit dem Angeklagten über sein Schuldbekenntnis, um ein Geschworenengericht zu umgehen, das für sie beschwerlicher wäre, wobei der Angeklagte oftmals ein geringes Verbrechen gesteht, wofür man 4 Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten 1989, Nr. 22/416.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 303 (NJ DDR 1990, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 303 (NJ DDR 1990, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feindlich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefährliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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