Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 256 (NJ DDR 1990, S. 256); 256 Neue Justiz 6/90 Juristentag der DDR in Strausberg RAINER WITTE, Redakteur Nicht einmal einen Monat nach der Expertentagung in Loc-cum fanden vom 20. bis 22. April 1990 Juristen beider deutscher Staaten erneut Gelegenheit, die Probleme der deutschen Rechtsangleichung zu artikulieren, Lösungsvarianten zu erörtern, zumindest aber die Zielrichtung gemeinsamen Vorgehens zu bestimmen. Das Verdienst der Initiatoren, der Vereinigung demokratischer Juristen der DDR, des Richterbundes, des Bundes der Staatsanwälte und des Rates der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte, ist es zweifellos, mit dem Juristentag der DDR ein Forum organisiert zu haben, das „Zur Verantwortung der Juristen der DDR für die deutsche Rechtsangleichung“ (so das Motto der Veranstaltung) nicht nur die Begegnungen von Loccum fortsetzte, sondern durch die Präsenz von etwa 500 Juristen aller Berufsgruppen sowie zahlreichen Gästen aus der BRD und Berlin (West) rund 80 waren angereist die Garantie für produktiven Meinungsaustausch bot. Die Aktivität und Kreativität der BRD-Experten in den neun Arbeitskreisen widerlegte zwar die einseitige thematische Orientierung auf die Verantwortung der Juristen aus der DDR; jedoch störte das wohl niemanden, weil Autarkiedenken im Prozeß der Rechtsangleichung und das wurde in mehrfacher Hinsicht und aus beiden Richtungen deutlich ohnehin jedem angestrebten Konsens ein Stoppzeichen setzen würde. Die spezifische Verantwortung der DDR-Juristen im Prozeß der Schaffung einer neuen Rechtsordnung hob in seinen Begrüßungsworten der Minister der Justiz, Prof. Dr. K. Wünsche, hervor. Indem er betonte, daß die große Mehrzahl der Juristen der DDR sich ihrer Bildung, Leistung und Fähigkeiten in einem künftig geeinten Deutschland nicht zu schämen braucht, unterstrich er gleichzeitig die Notwendigkeit, ihre Persönlichkeit, ihren Sachverstand sowie ihr bewährtes und neuerworbenes Wissen gestaltend einzubringen. Die Bereitschaft, bei der deutschen Rechtsangleichung mitzuwirken, drückte Dr. H. F r a n z k i, Präsident des Juristentages der BRD, in seinen Grußworten aus. Seine Worte „Was sich in 45 Jahren auseinandergelebt hat, läßt sich nicht in 45 Monaten zusammenfügen“, waren denn auch für die Diskussionen in den Arbeitskreisen symptomatisch. Sehr differenziert machten Dr. F. W o 1 f f, Vorsitzender der VdJ der DDR, und U. Weitzberg, Vorsitzender des Richterlbundes, auf die historische Verantwortung der Juristen im hiesigen Teil Deutschlands aufmerksam. Dr. Wolff konnte aus langjähriger Berufserfahrung darlegen, wie das historisch entstandene Umfeld die Tätigkeit des Juristen beeinflußt hat. Indem er seine Auffassung zur eigenen Verantwortlichkeit aufzeigte, setzte er Maßstäbe für die nach seiner Meinung von jedem Juristen für sich selbst zu findende Antwort auf die Frage, ob er immer alles richtig gemacht hat und welche Lehren er zu ziehen habe. Er erweiterte damit die vom Ministerpräsident de Maiziere in seiner Regierungserklärung aufgeworfene Frage auf den Bereich der Justiz. Mit seinen Ausführungen hob Dr. Wolff treffend die Dialektik von Vergangenheitsbewältigung, dem momentanen, aber notwendigerweise dringend zu überwindenden Zustand der Rechtlosigkeit und der Verantwortung der Juristen für den Prozeß der Rechtsangleichung hervor. Wörtlich führte er aus: „Wie immer man die Verantwortung des Juristen für die Vergangenheit beurteilen mag, feststeht, daß er, solange er Jurist ist, auch Verantwortung für das Recht in Gegenwart und Zukunft trägt. Wenn er schon in der Vergangenheit geschwiegen hat, wo es zu reden galt, so darf er dies in der Gegenwart nicht fortsetzen.“ Ausgehend von der dringlichen Aufgabe, eine verläßliche demokratische Ordnung herzustellen, verwies Dr. Wolff auf die Notwendigkeit, bestehende Gesetze durchzusetzen oder, wo sie den tatsächlichen Verhältnissen' nicht mehr entsprechen, aufzuheben bzw. abzuändern. Er sprach sicher nicht nur den anwesenden Richtern und Staatsanwälten aus dem Herzen, als er auf das dazu nötige, jedoch schon in der Vergangenheit nicht sehr ausgeprägte und in der Gegenwart fast gar nicht vorhandene Selbstvertrauen für einen tatsächlich unabhängigen Richter und einen objektiven Staatsanwalt sowie im gleichen Atemzug darauf verwies, daß ein solches Selbstvertrauen nicht zu gewinnen ist, wenn das Unrecht von 45 Jahren auch dem Richter (Staatsanwalt) angelastet wird, der erst fünf oder zehn Jahre im Amt ist. Für den Vorsitzenden der VdJ der DDR ist die Rechts-angleichung beider deutscher Staaten das juristische Ereignis der Nachkriegszeit. In diesem Zusammenhang hob er den Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen, die Beachtung der Gesamtheit der Probleme (und nicht etwa nur einzelner wie z. B. § 218 StGB/BRD) als inhaltliche Fixpunkte dieses Prozesses hervor. Methodisch erfordere die Rechtsangleichung, daß beide Seiten ihr eigenes Recht mit dem Recht der anderen Seite vergleichen, um das jeweils Bewährens-werte zu benennen. Aus der Sicht des Richterbundes der DDR umriß U. Weitzberg die Probleme, denen sich die Richter gegenwärtig zu stellen haben. Er verwies darauf, daß es gerade die jungen Richter sind, die bei der Bewertung der eigenen Verantwortung der Richterschaft um gemeinsame Positionen bemüht sind. Kategorien wie Schuld und Sühne waren in diesem Kontext ebenso anerkannt wie die Verpflichtung, kritisch-distanzierte Betrachtung der Vergangenheit zum künftig ständigen Begleiter werden zu lassen. Weitzbergs Gedanke, daß der Zeitpunkt der staatlichen Einheit nicht identisch sein muß mit dem Tag der Rechtseinheit und diese wiederum neuen Fragen im Werden des europäischen Hauses unterworfen ist, wurde in vielen Diskussionen als ein nicht voreilig vom Tisch zu wischender Aspekt der Rechtsangleichung anerkannt. Auf die zukünftigen Aufgaben eingehend, forderte der Vorsitzende des Richterbundes nicht nur halbherzige oder kleinliche Reparaturen an der richterlichen Rechtsstellung, die nur in dem Fehler der Vergangenheit Proklamation der richterlichen Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Abstinenz der tatsächlichen und juristischen Garantien dafür münden würden. Pluralistische Gesichtspunkte bei der Auswahl der gegenwärtig und künftig zur Berufung zum Richter stehenden Juristen im Zusammenhang mit der nachzuweisenden persönlichen Befähigung für dieses Amt müßten dazu führen, die notwendige Verfünffachung der Richterplanstellen schrittweise zu kompensieren. Als wichtigen Schritt zu einer auch qualitativ neuen Rechtsprechung bezeichnete er die richterliche Fortbildung in Form eines postgradualen Studiums, jedoch nicht nur zur Vermittlung des BRD-Rechts, sondern auch, um die notwendigen Ubergangsphasen der Rechtsangleichung zu beherrschen. Daß neben der Weiterbildung ein anderer Aspekt den neuen Richter charakterisieren wird, wurde in folgenden Worten deutlich: „Eine hohe Eigenständigkeit und Mut auch zur eigenen Entscheidung, gerade in Fällen, wo die gegenwärtige löchrige Rechtsordnung der DDR Lücken offenläßt, sind als Berufseigenschaft herauszubilden, und ein Schielen nach oben, die Einholung der Meinungen übergeordneter Senate müssen der Vergangenheit angehören.“ Die am zweiten Tag tätigen Arbeitskreise waren im Vergleich zur Tagung in Loccum um die Themen Sozial- und Gerichtsverfassungsrecht erweitert. Der Arbeitskreis Strafrecht fand mit 114 Teilnehmern das größte Interesse, während Verfassungsfragen lediglich von 15 Juristen, dafür aber um so vehementer, diskutiert wurden. Bei der Zusammenfassung der Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreise wurde deutlich, daß die jeweiligen Einführungsreferate problemorientiert waren und eine gute Diskussionsgrundlage boten. Neben der Bestimmung kurz-, mittel-und langfristig zu lösender Aufgaben ging es sehr konkret um den produktiven Streit zur Bewahrung eigener oder zur Übernahme bundesrechtlicher Bestimmungen. Die Vertreter des Zivilrechts schlugen zum Beispiel detailliert vor, welche Bestimmungen des ZGB, ausgehend von einer neuen Gegenstandsbestimmung des Zivilrechts, geändert, welche Regelungen des BGB wieder in Kraft gesetzt und daß die gesell-schafts- und genossenschaftsrechtlichen Regelungen der BRD übernommen werden sollten. Viele Gedanken aus den anderen Arbeitskreisen stimmen mit denen aus Loccum überein oft konnten die dort gewonnenen Erkenntnisse in Strausberg weitergeführt werden. Am Abschlußtag wurde allen Teilnehmern eine 23seitige Zusammenstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen ausgehändigt. Uber deren Wert resümierte Dr. Wolff in seinem Schlußwort: Der Juristentag brachte keine Lösung, aber er warf Fragen auf und zeigte Probleme, was wiederum die Voraussetzung für Lösungen sei. Der Prozeß der Rechtsangleichung wird uns noch lange beschäftigen, deshalb gelte es, Prioritäten zu setzen und die Chance zur Rechtserneuerung, wenn auch nur partiell, zu nutzen. Ein Ergebnis, so Dr. Wolff, zeitigte der Juristentag jedoch: Die deutschen Juristen beginnen, trotz teilweise terminologischer Schwierigkeiten, wieder eine Sprache zu sprechen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 256 (NJ DDR 1990, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 256 (NJ DDR 1990, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feind-lich-neqativer Einstellungen und Handlungen. In der vollzieht sich - wie in anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft - die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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