Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 254 (NJ DDR 1990, S. 254); 254 Neue Justiz 6/90 und Familientherapie den Eltern Hilfe bei allen strittigen Fragen angeboten. Die entwicklungsspezifischen Bedürfnisse des Kindes werden im Gespräch herausgearbeitet und altersgerechte Sorgepläne erarbeitet.5 Sicher wären weitere Beispiele aufzuzählen, aber es geht mir um ein Diskussionsangebot, um negative Trennungsfolgen für Kinder zu reduzieren. Ich bin der Auffassung, daß hier diese Probleme des Er- ziehungs- und Umgangsrechts noch nicht genügend mit den Augen der Kinder gesehen werden. Ihre Befindlichkeiten bei einer Trennung der Eltern sind zu wenig gefragt und auch unzureichend erforscht. Beides ist notwendig. 5 D. Barentzen, „Selbstbestimmte Scheidung“, Psychologie Heute (Weinheim) 1989, Heft 12, S. 34 ff. Berichte Experten-Tagung an der Evangelischen Akademie Loccum zur Rechtsangleichung Prof. Dt. ROSEMARIE WILL und Dr. PETER SANDER, Humboldt-Universität Berlin Die vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover, insbesondere von Prof. Dr. Ch. Pfeiffer, initiierte Tagung zum Thema „Die Rechtssysteme in der DDR und Bundesrepublik, Probleme und Perspektiven der deutschdeutschen Rechtsangleichung“ fand vom 25. bis 27. März 1990 statt. Auf DDR-Seite wurde die Vorbereitung an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin koordiniert. Angesichts der historischen Aufgabe, die vor der Rechtswissenschaft in beiden deutschen Staaten steht, zwei höchst unterschiedliche Rechtssysteme, die 40 Jahre relativ getrennt voneinander gewachsen sind, zu vereinheitlichen, war die Tagung in Loccum der Start in die deutsch-deutschen Gespräche zu diesem Thema. Sie verdient um so mehr Beachtung, als die Mehrheit der Teilnehmer willens war, diese Aufgabe nicht nur zu bewältigen, sondern diesen Prozeß auch für die Rechtserneuerung in einem vereinigten Deutschland zu nutzen. Die Teilnehmer der Tagung kamen überwiegend aus dem Bereich der Wissenschaft. Darüber hinaus waren beide Justizministerien sowie Justizpraktiker aus der DDR und der BRD vertreten. Die Locoumer Tagung war ein Stück praktizierter gesellschaftlicher Pluralismus, der über den Streit der Meinungen hinaus dazu diente, notwendige Entscheidungen auf dem Wege der Rechtsangleichung vorzubereiten. Geht es doch nicht nur um die rechtstechnische Bewältigung dieses Prozesses, sondern auch um die tatsächliche Befähigung der daran Beteiligten, beide Rechtsordnungen produktiv zu verar-beide Justizministerien sowie Justizpraktiker aus der DDR und der BRD vertreten. Die Tagung begann mit Vorträgen von Herrn R. Leicht (stellv. Chefredakteur von „Die Zeit“) und Frau Prof. Dr. R. Will (Humboldt-Universität Berlin, Sektion Rechtswissenschaft) zur Frage: „Welches ist der Königsweg zur deutschen Einheit Artikel 23 oder Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?“ Während für R. Leicht der Beitritt der DDR zur BRD nach Art. 23 GG nach wie vor der „Königsweg“ zur deutschen Einheit ist, versuchte R. Will noch einmal, einen Weg über eine Konföderation zu einem Bundesstaat als den vernünftigsten Weg zur deutschen Einheit herauszustellen. Daran schloß sich eine Podiumsdiskussion der Vertreter beider deutscher Staaten an, die dank der geschickten Moderation von Herrn H. P r a n 11 (Süddeutsche Zeitung) über politische Kontroversen hinaus zu sachbezogenen Antworten führte. Die konsequent auf Schwerpunkte des Rechtsangleichungsprozesses konzentrierte Hauptarbeit der Tagung wurde jedoch ohne Zweifel in den Arbeitskreisen geleistet, deren Ergebnisse im folgenden kurz dargestellt werden: Verfassungs-, Völker- und europarechtliche Fragen (Leitung: Prof. Dr. Rosemarie Will, Humboldt-Universität Berlin) Dieser Arbeitskreis ging von der Zielvorstellung aus, daß sich die Vereinigung der beiden deutschen Staaten konsensual und friedlich sowohl zwischen den Kräftegruppierungen im Innern Deutschlands als auch auf internationaler Ebene vollziehen soll. Das Schicksal der völkerrechtlichen Verträge mit Drittstaaten und der zwischen beiden deutschen Staaten abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge, die alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten gegenüber Deutschland und eine Reihe von Fragen, die Inhalt eines Friedensvertrages wären, wurden erörtert. Es wurde herausgearbeitet, daß die BRD beim Vereini-gungsprozeß mit der DDR an die rechtlichen Grundsätze des EWG-Vertrages gebunden ist, die generell für die Außenpolitik der EG-Mitglied-Staaten gelten.1 Alternativ wurden Varianten des Weges zur deutschen Einheit diskutiert. Dabei räumten selbst die Befürworter des Weges nach Art. 23 GG wegen der notwendigen Zustimmung der vier Mächte und des nötigen Konsensus der EG-Partner und der daraus zwischen beiden deutschen Staaten zu lösenden Sachprobleme ein, daß auch das Beitrittsverfahren nach Art. 23 GG nur zeitlich gestreckt erfolgen kann. Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere Kommunalrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit (Leitung: Prof. Dr. Joachim Misseiwitz, Hochschule für Recht und Verwaltung Potsdam-Babelsberg) Im Ergebnis dieses Arbeitskreises wurden folgende verfassungsrechtliche Vorgaben eingefordert: Die Gliederung der DDR in Länder, ihre Ausstattung mit zum Grundgesetz paß-fähigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die Begründung einer demokratischen Kommunalverfassung begleitet von einer Territorialreform und die verfassungsmäßige Festschreibung einer rechtsstaatlichen Verwaltung. Bei der daran anschließenden Erörterung der zeitlichen und personellen Voraussetzungen der Rechtsangleichung im Verwaltungsrecht wurde konstatiert, daß die DDR-Verwaltungsrechts-ordnung dafür keine ausreichenden Lösungsmöglichkeiten bietet. Detailliert beraten wurde die, Rechtsangleichung auf den Gebieten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Beamtenrechts. Probleme der Eigentumsordnung (Leitung: Dr. Rainer Kose-währ, Humboldt-Universität Berlin) Hauptergebnis dieser Arbeitsgruppe ist die Feststellung, daß die vor der Vereinigung beider deutscher Staaten entstandenen Eigentumsverhältnisse für die Vergangenheit nicht am Maßstab des Art. 14 GG gemessen werden können. Es sei Aufgabe der DDR, diejenigen Eingriffe in Eigentumsrechte, die rechtswidrig und wider die Gerechtigkeit vorgenommen wurden, in eigener Verantwortung zu bereinigen. Dabei sollte in geeigneten Fällen der Interessenausgleich zwischen den als privaten Eigentümern und Nutzern unmittelbar Beteiligten Vorrang vor staatlichen Entschädigungsleistungen haben. Darüber hinaus werde für die DDR ein einheitliches Eigentumsverständnis bzw. ein einheitlicher Eigentumsbegriff gefordert, der sowohl der freiheitssichernden Funktion des Eigentums als auch seiner Sozialbindung genüge. Dies schließe ein, das Eigentum verkehrsfä'hig zu gestalten. Die Eigentumsordnung in der DDR müsse u. a. dem Vertrauen in den Fortbestand von Nutzungsrechten, Mieterschutz und Mietpreisbindung, dem Natur- und Umweltschutz sowie dem in der sozialen Marktwirtschaft gewachsenen Standard an Mitbestimmung in den Unternehmen Rechnung tragen. Zivilrecht und Zivilgerichtsbarkeit (Leitung: Prof. Dr. Harald Koch, Universität Hannover) Der Arbeitskreis geht von einem Zusammenwachsen von Zivil- und Wirtschaftsrecht in der DDR sowie davon aus, daß die Entwicklung von Sonderprivatrecht (Verbraucherrecht) anerkannt wird. An die Stelle des Vertragsgesetzes der DDR könnte für die unternehmerische Betätigung die Anwendung des Kaufmannsrechts, des Rechts der Handelsgeschäfte und des Gesellschaftsrechts in der in der Bundesrepublik geltenden Fassung treten. Dem Recht der Handelsgeschäfte sollten seinerseits Teile des BGB-Vertragsrechts oder ein modifiziertes ZGB-Vertragsrecht zugrunde liegen. Darüber hinaus wird 1 Vgl. hierzu auch Ch. Kirchner in NJ 1990, Heft 5, S. 197 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 254 (NJ DDR 1990, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 254 (NJ DDR 1990, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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