Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 242 (NJ DDR 1990, S. 242); 242 Neue Justiz 6/90 geriehtshofs zu verbinden, der befugt sein sollte, Entscheidungen nationaler Gerichte zu überprüfen. Betroffene Staaten (d. h. Staaten, deren Staatsbürger im Ausland verurteilt wurden, sowie Staaten, auf deren Territorium das Verbrechen verübt wurde oder gegen die das Verbrechen gerichtet war, sofern der Täter in einem anderen Staat verurteilt wurde) sollten das Recht haben, sich an den Internationalen Strafgerichtshof zu wenden. Ein derartiges Verfahren könnte die Objektivität der Entscheidungsfindung erhöhen, die Rechtsprechung nationaler Gerichte harmonisieren und viele Probleme vermeiden, die sowohl mit einer ausschließlichen universellen Jurisdiktion nationaler Gerichte als auch mit der Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs, der allein für alle Fälle gemäß dem Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit zuständig wäre, verbunden sind.16 Die Debatte über den Entwurf des Kodex im Rechtsausschuß machte wieder einmal deutlich, daß noch viele komplizierte Probleme gelöst werden müssen, die nicht nur in der politisch motivierten Ablehnung des Kodex durch eine Reihe von westlichen Staaten zu suchen sind. Erst dann wird es möglich sein, einen vollständigen, allgemein annehmbaren Entwurf vorzulegen. Die Resolution 44/32 zum Kodex, die der des vorhergehenden Jahres (Resolution 46/164) entspricht und die auf die zügige Fortführung der Arbeiten orientiert, wurde am 4. Dezember 1989 mit 133 Stimmen bei 5 Gegenstimmen (Großbritannien, Israel, USA, BRD und Frankreich) sowie 14 Stimmenthaltungen angenommen. Vorschlag zur Bildung eines Internationalen Strafgerichtshofs mit der Zuständigkeit für die Ahndung des illegalen Drogenverkehrs Die Problematik der Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs spielte auch- eine wesentliche Rolle bei der Behandlung des auf Vorschlag von Trinidad und Tobago auf die Tagesordnung der UN-Vollversammlung gesetzten Punktes „Internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von natürlichen und juristischen Personen, die in den illegalen grenzüberschreitenden Verkehr mit Drogen verwickelt sind“.17 Der sich ausweitende illegale Drogenhandel erweist sich in zunehmendem Maße als Gefahr für die Integrität, Stabilität, Sicherheit und Entwicklung vieler Staaten, insbesondere in der Dritten Welt, und gefährdet darüber hinaus ernsthaft den Frieden und die internationale Sicherheit. Ausgehend vom globalen Charakter der Problematik und von der gemeinsamen Verantwortung der Staaten für die Bekämpfung der Drogenverbrechen, zielt der Vorschlag Trinidads und Tobagos darauf, neue Formen der rechtlichen Zusammenarbeit zu schaffen, insbesondere einen Internationalen Strafgerichtshof zu errichten. Dieser Gerichtshof sollte für die Aburteilung von Drogenverbrechen natürlicher und juristischer Personen sowie von anderen allgemein als internationale Verbrechen anerkannten Straftaten zuständig sein. Als Voraussetzung für ein Tätigwerden des Gerichtshofs wird die Zustimmung desjenigen Staates, dem der Beschuldigte angehört, gefordert, um eine willkürliche Inanspruchnahme des Gerichtshofs und die Verletzung souveräner Rechte der Staaten auszuschließen. Obwohl bei allen an der Debatte beteiligten Staaten Übereinstimmung darüber bestand, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenproblems auch unter Nutzung neuer Formen und Methoden zu intensivieren und auszubauen, fand der Vorschlag, dazu die Zuständigkeit eines Internationalen Strafgerichtshofs zu begründen, nur bei den Staaten der Karibik und einigen lateinamerikanischen Staaten volle Unterstützung. Die meisten Staaten machten mehr oder weniger starke Bedenken geltend oder lehnten die Schaffung eines solchen Gerichtshofs ausdrücklich ab. In der Diskussion wurde auch auf die von der ILC im Rahmen des Projekts „Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“ erörterte Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs und die dabei aufgetretenen Probleme verwiesen. Der Vertreter Ägyptens hob hervor, durch die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs würden souveräne Rechte der Staaten, insbesondere ihre Strafhoheit, unzulässig eingeschränkt.18 Der Vertreter Frankreichs machte im Namen der 12 Mitgliedstaaten der EG auf Schwierigkeiten bei der Schaffung eines solchen Gerichtshofs aufmerksam und nannte insbesondere die einer solchen Institution entgegenstehende nationale Gesetzgebung, die Frage der Begründung der Gerichtsbarkeit sowie das Problem der Auslieferungsentscheidungen.19 Auch der Delegierte der USA meldete Beden- ken gegen einen Internationalen Strafgerichtshof an und wies auf praktische Probleme hin, z. B. die Verfahrensregeln, die Ermittlung und Strafverfolgung sowie den Strafvollzug.20 Die Delegationen der UdSSR und Chinas erklärten demgegenüber, daß man der Idee, einen Internationalen Strafgerichtshof zu schaffen, aufgeschlossen und flexibel gegenüberstehe, die endgültige Haltung jedoch von weiteren konkreten Vorschlägen abhängig mache.21 In der zum Abschluß der Debatte ohne Abstimmung angenommenen Resolution 44/39 wird die Frage der Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs zurückhaltend behandelt. So wird zunächst die ILC ersucht, die Problematik im Zusammenhang mit dem Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit zu erörtern und darüber im ILC-Bericht besondere Aussagen zu treffen. Ferner ist festgelegt, diese Frage auf der 45. Tagung der UN-Vollversamlung im Zusammenhang mit dem ILC-Bericht zu behandeln. Trotz aller Bedenken und Einwände gegen den Vorschlag Trinidads und Tobagos stellt dieser einen wichtigen Impuls für weitere Überlegungen zur Effektivierung des Kampfes gegen die Drogenkriminalität dar, was sich auch auf der außerordentlichen Tagung der ÜN-Vollversammlung zur' Drogenproblematik im Februar 1990 in New York widerspiegelte. Verurteilung aller Formen des internationalen Terrorismus Ausführlich wurde im Rechtsausschuß über wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des internationalen Terrorismus diskutiert. Zu diesem Problem, das alle zwei Jahre auf der Tagesordnung der UN-Vollversammlung steht, hatten Bulgarien, die CSSR, die DDR, Ungarn, Polen und die UdSSR am 17. Oktober 1989 ein gemeinsames Schreiben an den UN-Generalsekretär gerichtet, in dem sie die umfassendere Nutzung des Potentials der Vereinten Nationen bei der weltweiten Bekämpfung des internationalen Terrorismus anregten.22 Sie schlugen dazu u. a. die Schaffung eines Zentrums im UN-Sekretariat und eines Tatsachen-Ermittlungsorgans zur Terrorismusbekämpfung sowie die Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens zum physischen Schutz von chemischen und biologischen Materialien vor terroristischen Anschlägen vor. In der Debatte wurden die in jüngster Zeit abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen gegen spezifische Formen des internationalen Terrorismus so das Montrealer Protokoll zur Bekämpfung rechtswidriger Gewalthandlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, vom 24. Februar 198823 24, die Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und das Protokoll zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit fest verankerter Plattformen auf dem Festlandsockel, beide abgeschlossen in Rom am 10. März 19882/* als wirkungsvolle Beiträge zur Terrorismusbekämpfung gewürdigt. Gleichzeitig wurde auf den erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über ein Rechtsinstrument zur Markierung von Plastsprengstoffen eine gemeinsame Initiative der CSSR und Großbritanniens orientiert. In der ohne Abstimmung angenommenen Resolution 44/29 vom 4. Dezember 1989 werden alle Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus einschließlich derer, die die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Staaten und deren Sicherheit gefährden, wo und von wem auch immer verübt einmütig als Verbrechen und durch nichts zu recht-fertigen verurteilt. Darüber hinaus wird die Besorgnis über die zunehmenden und gefährlichen Verbindungen zwischen Terrorgruppen, Drogenhändlern und deren paramilitärischen Banden zum Ausdruck gebracht, die alle Arten von Gewaltverbrechen verüben und die verfassungsmäßige Ordnung von Staaten gefährden und grundlegende Menschenrechte verletzen. Alle Staaten werden aufgefordert, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und effektive und entschiedene Maßnahmen für eine schnelle und endgültige Beseitigung des internationalen Terrorismus zu ergreifen. 16 Vgl. A/C. 6/44/SR. 27. Ausführlich dazu B. Graefrath, „Formen der Durchsetzung eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“, NJ 1990, Heft 2, S. 53 ff. 17 UN-Dok. A/44/195. 18 A/C. 6/44/SR. 39. 19 A/C. 6/44/SR. 40. 20 A/C. 6/44/SR. 40. 21 A/C. 6/44/SR. 39. 22 UN-Dok. A/C. 6/44/4. 23 GBl. der DDR II 1989 Nr. 1 S. 1. 24 GBl. der DDR II 1989 Nr. 1 S. 4 und 12.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 242 (NJ DDR 1990, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 242 (NJ DDR 1990, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X