Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 238 (NJ DDR 1990, S. 238); 238 Neue Justiz 6/90 Auch in der BRD mußte sich die Rechtsprechung schon mit ähnlichen Problemen befassen. Gesetzgeberische Aktivitäten sind bereits zu verzeichnen, die im Hinblick auf eine künftige Rechtsangleichung zu beachten sind. In der DDR befinden sich diese Fragen noch in einem rechtsfreien Raum. In Anbetracht der gesellschaftlichen Umgestaltungsprozesse,, im Verlaufe derer auch mit einer stärkeren Kommerzialisierung der sozialen Beziehungen zu rechnen ist, wäre es durchaus nicht abwegig anzunehmen, daß wir früher oder später mit einer möglichen Kommerzialisierung der Fortpflanzungstechniken konfrontiert werden. Kinder zu haben ist ein grundlegendes soziales Bedürfnis. Seine Erfüllung ist aber nicht jedem vergönnt; etwa 10 bis 15 Prozent der Ehen bleiben ungewollt kinderlos. Früher bestand häufiger die Möglichkeit, dem durch Adoption abzuhelfen. In der DDR werden u. a. durch wirksame Antikonzeption und Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs überwiegend Wunschkinder geboren, so daß nur wenige Kinder zur Adoption kommen. Es ist aber heute möglich, Fortpflanzungsstörungen zu einem bedeutenden Teil durch medizinische Maßnahmen zu beheben. In jüngerer Zeit gab es hier rasche wissenschaftlich-technische Fortschritte. Ethische Diskussionen hat insbesondere die In-Vitro-Be-fruchtung, das Zusammenbringen von Ei- und Samenzellen außerhalb des Mutterleibs in einem Reagenzglas, hervorge-fen. Etwas unangemessen auch als „Retortenbaby“ bezeichnet, hatte die Einführung dieser Methode spektakulären Charakter. Das Verfahren ist aufwendig und für die Frau sehr belastend. Seine Anwendung bleibt auf eine geringere Anzahl von Fällen beschränkt. Wie bei natürlicher Zeugung entsteht das Kind biologisch aus den Keimzellen des Elternpaares. Da jedoch die Tuben fehlen oder nicht passierbar sind, können sich Eizelle und Spermien nicht auf normalem Wege treffen und müssen den Umweg über Kanülen und Laborgefäße nehmen. Die Methode wendet man weltweit in der Sterilitätstherapie an. Das erste „Retortenbaby“ wurde 1978 in England geboren, die ersten Kinder aus extrakorporaler Befruchtung in der DDR im Jahre 1984. Ethisch problematisch sind die Möglichkeiten der Erweiterung dieses Verfahrens. Das sind zunächst die Eizell- und die Embryospende oder die Embryoübertragung auf eine Ammenmutter oder Mietmutter. Nach der in der DDR geltenden ethischen Richtlinie16 ist die Embryospende, d. h. die Einpflanzung eines fremden Embryos, der als eigenes Kind ausgetragen wird, zugelassen. Das Ammenmutterverfahren, die Einpflanzung eines fremden Embryos und das Austragen der Schwangerschaft für eine andere Frau, von der die Eizelle stammt, findet strikte Ablehnung. Sie beruht vor allem darauf, daß notwendig psychosoziale Konflikte und Belastungen entstehen und keine Möglichkeit zu sehen ist, diese in humaner Weise zu lösen. Weitere Möglichkeiten sind auf der Basis der extrakorporalen Befruchtung realisierbar, und es gibt auch verschiedenartige unseriöse utopistische Spekulationen. Im Tierversuch machbar, für den Menschen abzulehnen ist die Trennung der Zellen eines Frühembryos im 16- oder 32-Zellstadium, von denen sich dann alle zu genetisch völlig gleichen Individuen entwickeln können. Ebenso das Zusammenfügen mehrerer Frühembryonen, die sich dann zu einem einzigen Individuum entwickeln, das mosaikartig aus genetisch verschiedenen Geweben besteht. Diese Fragen betreffen den Bereich der Forschung an menschlichen Embryonen, auf den hier nicht weiter eingegangen werden soll. Demnächst ist in der BRD eine übergreifende Regelung mit dem Embryonenschutzgesetz zu erwarten, das neben For-schüngseinschränkungen und -verboten (z. B. Verbot des Klo-nierens und des Gentransfers in menschliche Keimbahnen) auch das Verbot der Durchführung einer künstlichen Befruchtung bei einer Frau enthält, die bereit ist, nach der Geburt Dritten ihr Kind zu überlassen. In der BRD gibt es seit 1981 Ersatzmutterschaften. Schätzungsweise wurden bisher ca. 1 000 Kinder durch Ersatzmütter geboren, wobei darüber hinaus mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet wird.17 Mit dem Gesetz zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes vom 27. November 1989 (BGBl. I S. 2014) wurde nunmehr die Vermittlung von Ersatzmüttern verboten und unter Strafe gestellt. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes vom 10. Februar 1989 hatte der Bundesrat zunächst ein vorgezogenes Verbot der Ersatzmutterschaftsvermittlung abgelehnt, da diese Regelung den umfassenden Sachzusammenhang der Fortpflanzungsmedizin betrifft und mit dem zu verabschiedenden Embryonenschutzgesetz in einem systematischen Zusammenhang stehe.18 Mit dem jetzigen Verbot und der Strafbewehrung von Ersatzmutterschaftsvermittlungen wurde ein wichtiger Schritt getan, um dem Kommerz auf diesem Gebiet Einhalt zu gebieten. Was die Ersatzmutterschaft an sich betrifft, so wird die Meinung vertreten, daß nach dem geltenden Recht der BRD Entgeltvereinbarungen sittenwidrig und Ersatzmutterschaftsvereinbarungen gerichtlich nicht durchsetzbar sind.19 16 Vgl. U. Körner, „Positionsbestimmung zur In-Vitro-Fertilisierung und zum Embryotransfer beim Menschen“, Zeitschrift für klinische Medizin 1985, Heft 24, S. 1815 f. 17 Vgl. Angaben bei S. Dietrich, „Mutterschaft für Dritte“, Europäische Hochschulschriften (Frankfurt am Main/Bern/New York/ Paris), Reihe 2, Bd. 835, S. 13 f. 18 Vgl. Juristenzeitung Gesetzgebungsdienst vom 20. März 1987 (Tübingen) 1987, Nr. 6. 19 Vgl. D. Coester-Waltjen, a. a. O., S. 575; N. Meier, „Verstoßen die sogenannten .Leihmutterverträge- gegen die guten Sitten i. S. des § 138 Abs. 1 BGB?“, Zentralblatt für Jugendrecht (Köln) 1985, Heft 7, S. 270 ff. Künftige Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft in der DDR Dr. KURT KATTANEK und Dr. INGOLF LEWANDOWSKI, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Die Verfasser der Thesen zur Justizreform (NJ 1990, Heft 3, S. 86 ff.) sowie das als Beilage dieses Heftes abgedruckte Material des Ministeriums der Justiz der DDR legen zu Recht dar, daß die in unserem Land zu vollziehenden politischen, staatlichen und wirtschaftlichen Umwälzungen mit Notwendigkeit Auswirkungen auf die Justiz, deren Aufgaben und Strukturen haben werden und für diesen Prozeß eine kon-sensuelle Konzeption erforderlich ist. Diesen Vorstellungen kann u. E. weitgehend zugestimmt werden. Mit der Veränderung der sozialökonomischen Strukturen und einer anwachsenden Justitiabilität verfassungsmäßiger Grundrechte, was zwangsläufig zur Bildung neuer Gerichtszweige führt (z. B. Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit), wird die Funktion der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft an Bedeutung verlieren. Das berührt einen wesentlichen Teil bisheriger staatsanwalt-schaftlicher Tätigkeit, bis hin zur Konsequenz, die überkommene staatsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. Bis zur Schaffung eines umfassenden ge- richtlichen Rechtsschutzes sollte die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft im Interesse der Geltendmachung elementarer Bürgerrechte jedoch fortbestehen. Die Staatsanwaltschaft sollte sich künftig als Rechtspflege-Organ zur Verfolgung von Straftaten verstehen und staatsrechtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet werden. Das würde ihre Integration in ein neues Gerichtsverfassungsgesetz bedeuten. Nicht vollständig gefolgt werden kann der im o. g. Material des MdJ unter Ziff. 4.2.5. dargelegten Auffassung, der Staatsanwaltschaft alle außerstrafverfahrens-rechtlichen Kompetenzen zu entziehen. Zur Geltendmachung gewichtiger öffentlicher Interessen sollte sie weiterhin bestimmte Mitwirkungsbefugnisse in Familienrechts-, Kindschafts- und Entmündigungsangelegenheiten wie die Staatsanwaltschaft in der BRD auch besitzen. Angestrebt wird, daß die Staatsanwaltschaft bis zur Einführung der Länderstruktur in der DDR ihren bisherigen Aufbau und ihre Kompetenzen beibehält. Im Rahmen der mit der Verwaltungsreform korrespondierenden Umstruk-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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