Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 232

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 232 (NJ DDR 1990, S. 232); 232 Neue Justiz 6/90 oder Verwaltungsbeamter im ehemals anderen Staatsgebiet von dem Ablegen einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden, wie sie Rechtsanwälten aus der Europäischen Gemeinschaft auferlegt sind, die in einem anderen Mitgliedstaat ihre Tätigkeit aufnehmen wollen. Die Einzelheiten einer solchen Eignungsprüfung wären zwischen den Ländern und den zentralen Ministerien (Inneres, Justiz) und den Anwaltskammern auszuhandeln. Die Eignungsprüfung hätte dann auch umgekehrt Gültigkeit, würde also den DDR-Juristen bis zur Vereinheitlichung der juristischen Ausbildung und Prüfung einen gewissen Konkurrenzschutz verschaffen. Von ihm darf freilich nicht allzuviel erwartet werden, weil in den Bereichen anwaltliche Beratung und Wirtschaftsrecht grenzüberschreitende Kooperationsformen unmittelbar wirksam werden. Fortbildung der im Beruf stehenden Juristen Wichtiger noch als die formale Anerkennung der Berufsbefähigung ist die Fortbildung der im Beruf stehenden Juristen der DDR; allein sie setzt die Juristen in den Stand, die Konkurrenz mit ihren Berufskollegen aus dem Westen und die Herausforderung der veränderten Rechtsordnung zu bestehen und an dem Aufbau einer rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung mitzuwirken. Die Fortbildung stellt hohe Anforderungen an die Juristen selbst und an die staatlichen und berufsständischen Organisationen in beiden Teilen Deutschlands. Die verschiedentlich geäußerte Sorge, angesichts der Größe und Unübersichtlichkeit der Rechtsgebiete und der Anzahl der in der DDR tätigen Juristen (ca. 1 600 Richter, 1 000 Staatsanwälte, 800 Rechtsanwälte und zwischen 4 000 und 6 000 Justitiare) sei diese Aufgabe weder intellektuell noch organisatorisch zu leisten, erscheint unbegründet. Ein „Probelauf“ in Berlin mit 32 Wirtschaftsjuristen aus dem Raum Leipzig hat zweierlei zutage gefördert: Erstens die Erkenntnis, daß in einem kurzen Zeitraum (für theoretische Unterweisung und praktische Anschauung standen nur zwei Wochen zur Verfügung) ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet das Wirtschaftsrecht zufriedenstellend behandelt werden kann. Die Teilnehmerinnen (50 Prozent waren Frauen) und Teilnehmer äußerten am Ende des Kurses, sie hätten die Angst vor dem fremden Recht verloren und fühlten sich imstande, eigenständig weiterzuarbeiten. Zweitens wurde von beiden Seiten, vor allem aber dem spiritus rector dieses Kurses, Prof. Leenen, festgestellt, daß das fachliche Gespräch mit den Kollegen der DDR schnell in ein produktives Stadium eintreten konnte, weil die Juristen beider Seiten von denselben systematischen Fragestellungen ausgehen. Dies macht Mut für die Lösung der anstehender Aufgabe. Es besteht kein Grund zur Verzagtheit, Resignation oder zu dem Gefühl der dauerhaften Unterlegenheit gegenüber den westlich geschulten Juristen. Die Weiterbildung setzt allerdings ein wohldurchdachtes, auf die verschiedenen Berufsgruppen zugeschnittenes Programm und professionelles Management bei der Durchführung voraus. Die vielfältigen und spontanen Hilfen aus allen Ländern der Bundesrepublik sind psychologisch nützlich, müssen aber baldigst durch ein abgestimmtes und solide finanziertes Konzept ersetzt werden. Innerhalb eines solchen zu erstellenden Gesamtkonzeptes ist zwischen der Fortbildung der Richter, der Staatsanwälte, der Verwaltungsbeamten, der Rechtsanwälte und Notare sowie der Justitiare zu unterscheiden. o) Die Fortbildung der Richter Die Fortbildung der Richter im Landesdienst (wie auch der Staatsanwälte und der Verwaltungsbeamten) obliegt den Ländern. Bei der Fortbildung der Richter der DDR besteht zwischen dem Ministerium der Justiz der DDR, dem Bundesministerium für Justiz und den Landesjustizministerien Grundkonsens darüber, daß zweistufig vorzugehen ist. Am Anfang müssen Intensivlehrgänge in den Rechtsgebieten stehen, mit denen die tätigen Richter unmittelbar und neu zu tun haben werden; anschließend und zum Teil parallel ist eine systematische Schulung erforderlich. Die Intensivlehrgänge umfassen vorrangig das Wirtschaftsrecht, danach das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Verwaltungsrecht, schließlich das Steuerrecht. Der zeitliche Umfang der Intensivkurse wird durch die berufliche Belastung der Richter begrenzt. Da es nicht möglich ist, diese Juristen für längere Zeit aus dem Arbeitsprozeß zu lösen, dürfte ein Kursus im Umfang von sechs Wochen mit einem Praxisanteil von etwa zwei Wochen das Maximum sein. Solche Kurse können nicht den Anspruch erheben, das fragliche Rechtsgebiet vollständig zu erfassen. Sie dienen allein dem Einstieg in die Materie, der Erfassung seiner Strukturen und seiner inhaltlichen Eckpunkte. Die eigentliche Wissensaneignung bleibt dem anschließenden Selbststudium überlassen. Da die Versorgung der DDR mit Literatur noch nicht das Nachschlagen relevanter Entscheidungen oder Aufsätze ermöglicht, setzt diese Art der exemplarischen und konzentrierten Fortbildung die Ausgabe umfangreicher Skripten voraus, in die die weiterführende Literatur eingearbeitet ist. Da derartige Skripten nicht für alle Rechtsgebiete vorhanden sind (die Fernuniversität Hagen hat einiges entwickelt, ebenso verschiedene Hochschullehrer in der einstufigen Juristenausbildung), müssen erfahrene Praktiker oder Wissenschaftler gefunden werden, die das entsprechende Material erarbeiten; dies ist sowohl ein Zeit- wie auch ein Finanzproblem. Neben der Intensivschulung eines Teils der Richter der DDR wird es erforderlich sein, allen einen systematischen und vertieften Unterricht im Recht der BRD zu geben. Da die Rechtsordnung eine vorgegebene Werteordnung widerspiegelt, muß diese systematische Schulung mit der Darstellung der verfassungsmäßigen Grundlagen des Rechts und dem Einfluß des Verfassungsrechts, insbesondere der Grundrechte, auf alle Rechtsgebiete beginnen. Danach sind die einzelnen Rechtsbereiche in ihren Grundstrukturen und dem Zusammenhang untereinander darzustellen. Die Einzelheiten sollten in einer Kommission festgelegt werden, der Vertreter der Justizministerien der Zentralorgane und aller Länder angehören, ferner Abgesandte der Richtervertretungen aller Gerichtszweige und der Anwaltschaft. Die systematische Schulung wird mindestens ein Jahr umfassen, freilich nur mit einem verhältnismäßig geringen Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit. Ein äußerer Rahmen von 400 Unterrichtsstunden sollte ausreichen. Diese Fortbildung muß schon aus Kapazitätsgründen und zur Senkung der Kosten und des Zeitaufwands vor Ort, d. h. etwa in allen derzeitigen Bezirksstädten erfolgen. Weder die deutsche Richterakademie Trier noch das Weiterbildungsinstitut Wustrau reichen dafür aus, zumal diese Kurse auch den Juristen der DDR offenstehen sollten, die in den richterlichen Dienst wechseln werden. Dies erscheint deshalb notwendig, weil die Justiz der DDR erheblich expandieren und mit den vorhandenen Richtern die wachsenden Aufgaben nicht wird bewältigen können. b) Die Fortbildung der Staatsanwälte Die Fortbildung der Staatsanwälte ist sofern sie im Amt bleiben, was allein die DDR zu entscheiden hat verhältnismäßig einfach. Eines Intensivkurses bedarf es deshalb nicht, weil sich ein geübter Jurist unschwer in die neuen materiellrechtlichen Normen einarbeiten kann. Anders verhält es sich freilich mit dem Prozeßrecht. Die Strafprozeßordnung wird nicht zu Unrecht oft als „magna Charta“ der Beschuldigten und Angeklagten bezeichnet, weil nur ihre strikte Einhaltung ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren garantiert; der Nachschulungsbedarf insoweit ist groß. Auf jeden Fall \sollten die Staatsanwälte an dem einjährigen Grundkurs teilnehmen, der allen Richtern der DDR angeboten werden wird. c) Die Fortbildung der Verwaltungsbeamten Die Fortbildung der Verwaltungsbeamten auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts der BRD ist für den Neuaufbau der DDR ebenso wichtig wie die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da das Verwaltungsrecht der DDR kaum entwickelt ist, ist hier der Weiterbildungsbedarf besonders groß. Die Beamten des nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienstes der BRD gehören dem gehobenen („Inspekto-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 232 (NJ DDR 1990, S. 232) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 232 (NJ DDR 1990, S. 232)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X