Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 217 (NJ DDR 1990, S. 217); Neue Justiz 5/90 \ 217 Betrieben und Einrichtungen zur Nutzung übertragenen volkseigenen Flächen. Gesetz über die Unterstützung von Genossenschaften der Landwirtschaft, die durch staatliche Reglementierung mit hohen Krediten belastet sind, vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 135) Dieses Gesetz gewährt Genossenschaften, die auf Grund staatlicher Festlegungen zur. nichtstandardgerechten Produktion unvertretbar hohe Kreditbelastungen aufweisen, Mittel aus dem Staatshaushalt, um ihnen eine chancengleiche Entwicklung zu ermöglichen. Im einzelnen ist festgelegt, wofür diese Mittel zu verwenden sind und welche Genossenschaften einbezogen werden können. Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Einkommens-, Körperschafts- und Vermögenssteuer Steueränderungsgesetz' vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 136) und DB dazu vom 16. März 1990 (GBl. I Nr. 21 S. 195) Mit diesem Gesetz und der DB werden grundsätzliche Veränderungen im Steuerrecht und eine umfassende Rechtsbereinigung vorgenommen. Der Ministerrat wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Gesetzes die Steuergesetze sowie andere steuerliche Rechtsvorschriften zu ändern und als Neufassung im Gesetzblatt bekanntzugeben. Gewerbegesetz der DDR vom 6. März 1990 sowie (1.) DVO Erlaubnispflichtige Gewerbe, besondere Überwachung von Anlagen und vom Preisgewerbe ausgeschlossene Tätigkeiten vom 8. März 1990 (GBL I Nr. 17 S. 138, 140) und 2. DVO Gewerbebehörden vom 15. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 169) Mit dem Gesetz und der.(l.) DVO werden ausgehend vom Grundsatz der Gewerbefreiheit das gesamte Verfahren zur Ausübung eines Gewerbes, einzelne Gewerbeformen sowie Verwaltungsabläufe geregelt. Gegen Entscheidungen der Ge-werbebehörfle hat der Betroffene .das Recht der Beschwerde. Gegen die Beschwerdeentscheidung kann ein Antrag auf gerichtliche Nachprüfung gestellt werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht zur Ausübung eines Gewerbes, der Weiterführung eines Gewerbes, obwohl es untersagt wurde, sowie bei Ausübung eines Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte sind Ordnungsstrafmaßnahmen zulässig. Die 2. DVO regelt, wer Gewerbebehörde ist (Gewerbeämter der Räte der Kreise bzw. der Bezirke) und welche Aufgaben diese Behörde wahrnimmt. Der Leiter des Gewerbeamtes kann zur Durchsetzung von Auflagen Zwangsgeld festsetzen und um Unterstützung durch die Deutsche Volkspolizei ersuchen, wenn Entscheidungen der Gewerbeämter Widerstand entgegengesetzt wird oder dieser zu erwarten ist. Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen sowie 1. DVO dazu vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 141,144) Mit diesem Gesetz und der DVO wird die Gründung und Tätigkeit privatwirtschaftlicher Unternehmen, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben in den Bereichen der mittelständischen Industrie, des Bauwesens, des Handels, des Transportwesens, der Dienstleistungen und des Tourismus, geregelt, um zur Entfaltung des Unternehmertums private Initiativen zu fördern. Im Gesetz werden im einzelnen die Rechtsformen von Unternehmen, die anzuwendenden Rechtsvorschriften, Fragen der wirtschaftlichen Tätigkeit, die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten sowie die Möglichkeit der Umwandlung von Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Privatbetrieben und Produktionsgenossenschaften geregelt, die seit 1972 in Volkseigentum übergeleitet wurden. Gegen die Ablehnung von Beschwerden nach diesem Gesetz kann Antrag auf gerichtliche Nachprüfung gestellt werden. Gesetz über Versammlungen Versammlungsgesetz vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 145) Dieses Gesetz trägt der Verwirklichung der in Artikel 28 der Verfassung fixierten Versammlungsfreiheit Rechnung und ist eindeutig als subjektives Recht der Bürger ausgestaltet. Jedermann hat das Recht, Versammlungen friedlich, gewaltfrei und unbewaffnet durchzuführen. Eine staatliche Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. Eine Ankündigungspflicht bei den örtlich zuständigen Räten für Demonstrationen, Kundgebungen, Umzüge oder andere Formen der Willensbekundung durch Menschenansammlungen im Freien beinhaltet kein Genehmigungsverfahren. Das Gesetz enthält auch Festlegungen zum Verbot von Versammlungen. Gegen Entscheidungen nach dem Gesetz kann der Versammlungsleiter, nachdem seine Beschwerde auf dem Verwaltungsweg abschließend entschieden ist, Antrag auf gerichtliche Nachprüfung stellen. Die Regelungen des Versammlungsgesetzes stehen in unmittelbarer Verbindung mit bestimmten Regelungen des Parteiengesetzes, des Vereinigungsgesetzes sowie des Gewerk- schaftsgesetzes. Bei Verstoß gegen bestimmte Festlegungen im Gesetz können Ordnungsstrafmaßnahmen zur Anwendung kommen. VO über die Tätigkeit und die Zulassung von Rechtsanwälten mit eigener Praxis vom 22. Februar 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 147) Diese VO regelt Stellung, Aufgaben und Tätigkeit sowie die Zulassung von Rechtsanwälten, die nicht in einer Zweigstelle eines Kollegiums der Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwälte mit eigener Praxis). Ausgestaltet sind die Voraussetzungen zur Zulassung, das Zulassungsverfahren, die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit sowie die Dienstaufsicht des Ministers der Justiz. Geregelt ist auch die Möglichkeit des Antrages auf gerichtliche Nachprüfung bei Versagung oder Rücknahme der Zulassung des Rechtsanwaltes. VO über die Organisation des Handwerks in der DDR vom 22. Februar 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 151) Die VO legt fest, wer zur Ausübung eines Handwerks oder eines handwerklichen Gewerbes berechtigt ist und welche Stellung und Aufgaben die Handwerkskammern als Interessenvertretungen aller Handwerker oder Inhaber von hand-werksähnlichen Betrieben eines Bezirks haben. Dazu wurde mit der VO das Statut der Handwerkskammer für verbindlich erklärt. Als gemeinsame Interessenvertretung der Handwerkskammern wurde der Handwerkertag der DDR eingerichtet. Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 mit DVO dazu vom 8. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 157, 158) Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist es möglich, daß private Handwerker und Gewerbetreibende oder Bürger der DDR oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR volkseigene Gebäude für Gewerbezwecke, volkseigene Ein-und Zweifamilienhäuser und Gebäude für Erholungszwecke sowie volkseigene Miteigentumsanteile kaufen können. Die Rechte der Mieter sind nach den Bestimmungen des ZGB geschützt. Gebäude, Grundstücke und Miteigentumsanteile an Grundstücken können veräußert und vererbt werden. Um Spekulationen entgegenzuwirken, muß zwischen dem Kauf und der Veräußerung mindestens eine Frist von drei Jahren liegen. Der Abschluß des Kaufvertrags wird vom jeweiligen Rechtsträger des volkseigenen Grundstücks vorgenommen. VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Arbeitsämter und der Betriebe zur Sicherung des Rechts auf Arbeit vom 8. Mai 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 161) Mit dieser VO werden die Arbeitsämter als zentral unterstellte staatliche Einrichtungen, die gleichermaßen den Bürgern und den Betrieben dienen und deren administratives Hineinwirken in die Betriebe auf die Unterstützung von besonders zu schützenden Personengruppen begrenzt bleibt, bestätigt. Mit den Rechtsvorschriften über die Schaffung eines Zivildienstes, die Gewährung staatlicher Unterstützung während der Zeit der Arbeitsvermittlung, die Gewährung von Vorruhestandsgeld und di,e Umschulung von Bürgern zur Sicherung einer Berufstätigkeit wurden den Arbeitsämtern zusätzliche und grundlegend neue Aufgaben übertragen. Die VO regelt Stellung und Arbeitsweise der Arbeitsämter und die Aufgaben der Arbeitsämter der Bezirke und Kreise. Gegen bestimmte Verfügungen der Arbeitsämter ist die Beschwerde zulässig. Es kann auch Antrag auf gerichtliche Nachprüfung gestellt werden. Gegen Pflichtverletzungen von Leitern oder leitenden Mitarbeitern der Betriebe ist die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen möglich. VO über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 8. März 1990 (GBl. 1 Nr. 18 S. 164) Verbunden mit umfassender Rechtsbereinigung regelt diese VO das Verfahren zur Gründung von PGHs, insbesondere den Mindestinhalt des Statuts und die Form der Beschlußfassung. Auf der Grundlage dieser VO ist die Umwandlung von PGHs in Personen- oder Kapitalgesellschaften möglich. Geregelt ist das Wirksamwerden der Umwandlung, die Rechtsfolgen und das Erlöschen der PGH. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung der PGH im Sinne dieser VO sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu fassen. 4. VO über Leistungen der Sozialfürsorge 4. Sozialfür-sorgeVO - vom 8. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 165) Verändert wurde der Anspruch auf Sozialfürsorgeunterstützung für bestimmte Personengruppen, u.a. für die Bürger,, die keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung und betriebliche Ausgleichszahlung während der Zeit der Arbeitsvermittlung haben und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Weiterhin wurden die bisherigen Regelungen für die An-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 217 (NJ DDR 1990, S. 217) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 217 (NJ DDR 1990, S. 217)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im engen Zusammenhang damit steht die konsequente Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X