Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 216 (NJ DDR 1990, S. 216); 216 Neue Justiz 5/90 Zivildienstes, den männliche Bürger der DDR, die aus Glaubens- oder Gewissensgründen den Wehrdienst ablehnen, leisten wollen. Der Zivildienst ist sozialer Dienst am Volk und kann in Betrieben und Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesens und im kommunalen Bereich geleistet werden. Gegen Entscheidungen nach der VO kann der Bürger Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht stellen. Gegen Bürger, die Zivildienst leisten, können bei bestimmten Pflichtverletzungen Ordnungsstrafmaßnahmen angewendet werden. Gesetz über Vereinigungen Vereinigungsgesetz vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr. 10 S. 15) nebst 1. DVO dazu -Führung des Vereinigungsregisters vom 8. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 159) Das Gesetz regelt, daß Vereinigungen in der DDR frei ohne staatliche Genehmigungsverfahren gebildet und tätig werden können. Die Registrierung von Vereinigungen dient im Interesse der Rechtsstaatlichkeit ausschließlich der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch die Vereinigung und dem öffentlichen Zugang zu den grundlegenden Dokumenten rechtsfähiger Vereinigungen; sie erfolgt unabhängig vom territorialen Tätigkeitsbereich der Vereinigung bei dem für den Sitz der Vereinigung zuständigen Kreisgericht. Das Verbot einer Vereinigung kann nur auf Antrag des Ministers für Innere Angelegenheiten, des Generalstaatsanwalts, des Mitglieds des Rates des Bezirks für Innere Angelegenheiten und des Staatsanwalts des Bezirks im Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens vom zuständigen Bezirksgericht in 1. Instanz ausgesprochen werden. VO über die Umschulung von Bürgern zur Sicherung einer Berufstätigkeit vom 8. Februar 1990 (GBl. I Nr. 11 S. 83) nebst DB dazu Finanzielle Unterstützung der Bürger vom 16. März 1990 (GBl. I Nr. 21 S. 189)5 Mit dieser VO wird die staatlich organisierte Umschulung außerhalb bestehender Arbeitsrechtsverhältnisse rechtlich ausgestaltet. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, zeitweilig arbeitslose Werktätige zu qualifizieren und so auf die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit vorzubereiten. Die VO regelt die wesentlichen inhaltlichen und methodischen Fragen der durchzuführenden Umschulungsmaßnahmen für alle Qualifikationsstufen. Die DB regelt Umfang und Verfahren der Finanzierung der Umschulungsmaßnahmen. Festgelegt ist, welche Umschulungskosten dem Bildungsträger erstattet werden. Bei schuld.-hafter Verletzung der Pflichten, die einen vorzeitigen Abbruch bzw. nicht erfolgreichen Abschluß der Umschulungsmaßnahmen zur Folge hat, können die Kosten zurückgefordert werden. VO zur Arbeit mit Personalunterlagen vom 22. Februar 1990 (GBl. I Nr. 11 S. 84) Diese VO regelt erstmals die Verantwortung der Staatsorgane und Betriebe im Umgang mit Personalunterlagen als betriebliche Arbeitsmittel, denen personalbezogene Angaben zugrunde liegen. Rechtlich geregelt ist nunmehr, was die Personalunterlagen beinhalten, wer mit ihnen Umgang haben darf und wie die Auflösung der vorhandenen Personalakten erfolgt. Dem Werktätigen ist auf Ersuchen Einsicht in seine Personalunterlagen zu gewähren. AO über die Zulassung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und die Registrierung von Stundenbuchhaltern vom 7. Februar 1990 (GBl. I Nr. 12 S. 92) Diese AO regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, um eine selbständige Tätigkeit auf diesem Gebiet auszuüben. Die Zulassung ist abhängig vom Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation und von der Ablegung einer Eignungsprüfung. Beschluß zur Gründung der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) vom 1. März 1990 (GBl. I Nr. 14 S. 107) Dieser Beschluß dient der Wahrung des Volkseigentums, indem die Treuhandanstalt die Treuhandschaft über das volkseigene Vermögen übernimmt, das sich in Fondsinhaberschaft von Betrieben, Einrichtungen und Kombinaten sowie wirtschaftsleitenden Organen befindet. Bis zur Annahme einer neuen Verfassung ist diese Anstalt öffentlichen Rechts der Regierung unterstellt.5 6 VO zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 (GBl. I Nr. 14 S. 107) Diese VO regelt detailliert, das Verfahren der Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben, juristisch selbständigen Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organen sowie sonstigen im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Wirtschaftseinheiten in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in Aktiengesellschaften (AG). Gesetz zur Änderung der Verfassung der DDR vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 15 S. 109) Die Neufassung von Artikel 44 und 45 der Verfassung beinhaltet eine Änderung der Stellung der Gewerkschaften und ihrer Rechte. Als überparteiliche und unabhängige Vereinigungen von Werktätigen sind sie deren Interessenvertreter und können Forderungen im Arbeitskampf geltend machen. Dazu ist das Streikrecht gewährleistet, Schadenersatz ist bei Arbeitskämpfen ausgeschlossen, und jegliche Form der Aussperrung ist verboten. Gesetz über die Rechte der Gewerkschaften in der DDR vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 15 S. 110) Auf der Grundlage der Verfassungsänderung (Artikel 44) regelt dieses Gesetz die grundsätzliche Stellung und die Tätigkeitsgebiete der Gewerkschaften. Es enthält Festlegungen zur Lösung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten und kollektiven Arbeitskonflikten, zum Streikrecht sowie zu den Rechten und zum Schutz der betrieblichen Gewerkschaftsvertreter. VO über die Tätigkeit von Bürgerkomitees und Bürgerinitiativen vom 1. März 1990 (GBl. I Nr. 15 S. 112) Als basisdemokratische Bewegungen können entsprechend dieser VO Bürgerkomitees und Bürgerinitiativen an der gesellschaftlichen Willensbildung und an der Entscheidungsfindung in kommunalen Bereichen teilnehmen. Geregelt sind die Rechte dieser Gremien und die Pflicht der Leiter oder Mitarbeiter der Staatsorgane, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Dazu können Vereinbarungen getroffen werden. VO über die Industrie- und Handelskammern der DDR vom 1. März 1990 (GBl. I Nr. 15 S. 112) Diese VO regelt die Stellung, Aufgaben, Organe und Finanzierung der Industrie- und Handelskammern der DDR als Organisationen der gewerblichen Selbstverwaltung und der regionalwirtschaftlichen Interessenvertretung aller Gewerbetreibenden. Die Industrie- und Handelskammern sind juristische Personen, sie unterliegen der Rechtsaufsicht des territorial zuständigen Staatsorgans. Die bestehenden Handels- und Gewerbekammern wurden aufgelöst7 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften LPG-Gesetz - vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 133) Die Änderungen und Ergänzungen dieses Gesetzes beziehen sich auf Festlegungen zur Eigenständigkeit der LPGs insbesondere zur Ausprägung der innergenossenschaftlichen Demokratie auf der Grundlage des beschlossenen Statuts. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß LPGs mit anderen Interessenten gemeinsame Betriebe zur Verarbeitung, Veredlung und zum Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Einrichtungen für Dienstleistungen auf dem Lande gründen und betreiben können. Bezüglich des Eigentums der Genossenschaftsbauern am Boden wurden neue Festlegungen zu den Bodenanteilen und zum Inventarbeitrag, einschließlich des Erbrechts, getroffen. Die Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis des genossenschaftlichen Wirtschaften wird dadurch erhöht, daß, die LPG Genossenschaftsanteile ausgeben kann. Uber die Bedingungen- der Ausgabe entscheidet die LPG selbst. Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 134) Dieses Gesetz bestimmt, daß sich Besitz, Nutzung und Verfügung von Grundstücken aus der Bodenreform auf der Grundlage der Bestimmungen des ZGB der DDR regeln. Für den Verkehr mit solchen Grundstücken findet die Grund-stücksverkehrsVO vom 15. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 5 S. 73) mit ihren Nachfolgebestimmungen Anwendung. Gesetz über die Übertragung volkseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen in das Eigentum von LPG vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 135) Das Gesetz regelt den Eigentumserwerb der durch LPG, GPG und andere ' Produktionsgenossenschaften im Bereich der Landwirtschaft genutzten volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Ausgenommen sind die Flächen der volkseigenen Güter sowie die in Ausübung des genossenschaftlichen Nutzungsrechts für die kleingärtnerische Nutzung und zürn Bau von Eigenheimen bereitgestellten sowie staatlichen Organen, 5 Vgl. hierzu P. Sander, „Rechtsfragen der beruflichen Umschulung“, in diesem Heft, S. 218 ff. 6 Vgl. hierzu Statut der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhändanstalt) Beschluß des Ministerrates - vom 15. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 167). 7 Das Statut der Industrie- und Handelskammern der Bezirke -Beschluß des Ministerrates vom 2. Februar 1983 (GBl. I Nr. 6 S. 62) tritt damit außer Kraft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 216 (NJ DDR 1990, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 216 (NJ DDR 1990, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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