Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 200 (NJ DDR 1990, S. 200); 200 Neue Justiz 5/90 bar. In diesem zuletzt genannten Fall ist die Kompetenz der EG-Kommission begründet. Wird hingegen der Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht betroffen, läge aber eine Auswirkung auf den Wettbewerb in der BRD vor, müßten gemäß §98 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung gelangen. Hier empfiehlt sich die Schaffung einer eigenen Kartellbehörde der DDR für die Transformationsphase, die in enger organisatorischer Anbindung an das Bundeskartellamt in Berlin aufzubauen wäre und später in dieses eingegliedert werden könnte. Für das Gebiet des Rechts zum unlauteren Wettbewerb kann auf das als Reichsrecht in der DDR fortgeltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückgegriffen werden. Allerdings empfiehlt sich eine Ersetzung der Generalklausel des § 3 durch die entsprechende Fassung des bundesdeutschen UWG, da dieses bereits an europäisches Recht angepaßt worden ist. Auch erscheint es zweckmäßig, bereits in der Transformationsphase Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände zu eröffnen und aus diesem Grunde § 13 UWG (BRD) in das DDR-Recht aufzunehmen. Zum Insolvenzrecht Eine Übernahme der Konkurs- und Vergleichsordnung der BRD empfiehlt sich deshalb nicht, da in absehbarer Zeit eine grundlegende Umstellung dieser Rechtsmaterie ansteht. Auch auf eine EG-Regelung kann nicht zurückgegriffen werden, da in der EG ein Richtlinien-Entwurf zum Insolvenzrecht aus dem Jahre 1984 derzeit nicht weiter behandelt wird und auf absehbare Zeit auf eine materielle Rechtsvereinheitlichung des Insolvenzrechts verzichtet werden wird. Für die Zwischenphase kann auf den revidierten Diskussionsentwurf des Bun-desjustizministeriums einer Insolvenzordnung (InsO) aus dem Jahre 1989 zurückgegriffen werden, in dem die Erfahrungen aus den Insolvenzrechtsreformen anderer europäischer Staaten verarbeitet worden sind. Die Arbeitnehmerpositionen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers sind zudem durch eine EG-Richtlinie aus dem Jahre 1980 (Nr. 80/987 vom 20. Oktober 1980, ABI. EG 1980, L 283/23) geregelt, so daß zumindest in dieser sehr sensitiven Frage eine europäische Orientierungshilfe zur Verfügung steht. Zum Wertpapierrecht Auf diesem Gebiet sind die zentralen Punkte im (in der DDR fortgeltenden) Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 und im Scheckgesetz vom 14. August 1933 geregelt, die beide auf internationalen Konventionen beruhen und als Einheitsrecht gelten. Daneben ist es aber erforderlich, für Inhaberschuldverschreibungen eine Regelung zu treffen. Hier bietet sich eine Übernahme der §§ 793 ff. BGB an, die in der DDR bei der Ersetzung des BGB durch das ZGB ersatzlos entfallen waren. Zum Bank- und Kapitalmarktrecht Hier kann weitgehend auf europäisches Recht zurückgegriffen werden. Soweit dieses bereits in bundesdeutsches Recht transformiert worden ist (so im Kreditwesengesetz und im Börsengesetz), empfiehlt sich ein Rückgriff auf diese Regelungen. Zum Patent- und Warenzeichenrecht * Die Rechtslage ist sowohl durch europäisches Recht als auch durch internationale Abkommen so weitgehend determiniert, daß auf die Umsetzungen dieses Rechts in der BRD zurückgegriffen werden kann. * Anhand der einzelnen Regelungsmaterien zeigt sich, daß im Gebiet des Wirtschaftsrechts das europäische Recht einen recht klaren Rahmen für die Möglichkeiten der Gestaltung des Rechts der Transformationsphase setzt. Eine Übernahme von Rechtsvorschriften der BRD, die lediglich dieses Recht umset-zen, ist eine Frage der Praktikabilität, da auf diese Art und Weise eine spätere nochmalige Rechtsanpassung entfällt. Auf der anderen Seite gibt es Rechtsmaterien, in denen das gegenwärtig in der BRD geltende Recht keinerlei Vorbildcharakter hat, wie im Gewährleistungsrecht oder im Insolvenzrecht. Aber selbst in diesen Rechtsmaterien ist eine indirekte „europäische Orientierung“ möglich, wie es das Insolvenzrecht zeigt. Wo selbst diese Möglichkeit entfällt, kann auf Grundsätze internationaler Konventionen zurückgegriffen werden, wie es beim UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrecht) der Fall ist. Und schließlich gilt für Rechtsmaterien, in denen in der EG bisher keine Einigung erzielt werden konnte, so im Konzernrecht, daß in der Transformationsphase Recht geschaffen werden kann, das dann seinerseits eine Rolle im Prozeß der europäischen Rechtsangleichung spielen könnte. Die DDR erhält hier eine Chance, am Prozeß des Ausbaus einer europäischen Rechtsordnung aktiv mitzuwirken. Dieser Beitrag ist die überarbeitete Fassung eines Referats, das der Autor auf der Experten-Tagung „Die Rechtssysteme in der DDR und Bundesrepublik. Probleme und Perspektiven der deutsch-deutschen Rechtsangleichung“ der Evangelischen Akademie Loccum (25. bis 27. März 1990) gehalten hat. D. Red. Zur Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht Aus Untersuchungsergebnissen des Wissenschaftsbereichs Familienrecht der Humboldt-Universität Prof. Dr. sc. ANITA GRANDKE, * Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Zu den Problemkreisen, die im Interesse der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit in der DDR zu diskutieren sind, gehören auch Fragen der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht (OG).1 Eine Darstellung, die bezogen auf das Familienrecht in Staat und Recht 1989, Heft 12,1 2 noch im Stile einer zentralen, von Problembewußtsein oder Selbstkritik freien Sicht gegeben wurde, hat mich darin bestärkt, meine Untersuchungsergebnisse und Überlegungen dazu zur Diskussipn zu stellen. Leitung der Rechtsprechung das ist eine Forderung und ein Vorgang, der sich vom Begriff, vom Inhalt und von der Zielstellung her keineswegs als selbstverständlich erweist. Meines Erachtens ist es notwendig, genauer zu untersuchen, was als Leitung der Rechtsprechung real geschieht, gefordert und so beurteilt wird, damit der Sinn einer solchen Leitung und die ihr adäquate Form erkannt und ggf. bestimmt werden kann. Man wird sich auch darüber verständigen müssen, was durch Leitung der Rechtsprechung nicht zu sichern ist. Dazu dürfte z. B. der Versuch gehören, einen „Ersatz“ für die Arbeit des Gesetzgebers zu schaffen.3 4 In der Fachliteratur sind Sinn und Notwendigkeit der Leitung der Rechtsprechung vor allem an der Forderung nach Einheitlichkeit der Rechtsanwendung festgemacht/* Der Gedanke der Einheitlichkeit, der nicht näher erläutert wird, steht faktisch für die Notwendigkeit der Leitung der Rechtsprechung überhaupt. Hinzu kommt der Hinweis, daß eine richtig differenzierte Rechtsanwendung zu sichern sei. Für das Familienrecht hat dieses Problem besondere Bedeutung, weil die Regelungen des FGB zum großen Teil einen hohen Abstraktionsgrad haben und daher der Auslegung bedürfen. Damit verbindet sich die Gegebenheit, daß über die Aus- 1 Vgl. auch W. Peller/G. Hünefeld, „Gerichte und Richter Im Rechtsstaat1, NJ 1990, Heft 1, S. 11. 2 Vgl. U. Rohde/W. Rleger, „Die Leitung der Familienrechtsprechung durch das Oberste Gericht der DDR“, Staat und Recht 1989, Heft 12, S. 985 ff. 3 Das gilt gleichermaßen für verbindliche Absprachen mit anderen zentralen Einrichtungen, die die Rechtsstellung der Bürger verändern (z. B., indem festgelegt wird, daß die beim Auslandseinsatz erlangten Einkommen der Unterhaltsverpflichteten bei Her Bemessung der Höhe des Unterhalts nicht berücksichtigt werden). 4 Vgl. Grundlagen der Rechtspflege, Lehrbuch, Berlin 1986, S. 99 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 200 (NJ DDR 1990, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 200 (NJ DDR 1990, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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