Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 147 (NJ DDR 1990, S. 147); Neue Justiz 4/90 147 Es folgte die bereits genannte Maßregelung. Die an den Minister der Justiz gerichtete Beschwerde gegen die Abberufung blieb erfolglos. Der damalige Staatssekretär, der über die Abberufung entschieden hatte (dem Minister war bis zum Eingang der Beschwerde dieser Vorgang unbekannt), führte das abschließende Gespräch mit H.-C. Illgner mit dem Ergebnis, „daß es bei der getroffenen Entscheidung verbleibt, er durch sein Verhalten im Kollektiv wie bei anderen Organen keinen guten Ruf habe, so daß seiner Stellung und Funktion entsprechende notwendige Beziehungen gestört sind“. Bis Anfang September 1989 arbeitete H.-G. Illgner als Richter und wurde am 6. September als Direktor des Kreisgerichts Malchin gewählt. Mit Schreiben vom 25. Januar 1990 erfolgte seine Rehabilitierung durch den Minister der Justiz. Seit dem 1. März 1990 ist H.-C. Illgner wieder als Oberrichter und Vorsitzender eines Strafsenats beim Bezirksgericht Neubrandenburg tätig. 1989: Der Fall Steffen Kappler Als im November 1988 die Zeitschrift „Sputnik“ von der Postzeitungsliste gestrichen wurde, war der gerade seine Richter-' assistentenausbildung absolvierende Steffen Kappler nicht der einzige DDR-Bürger, der diese Entscheidung nicht billigte. Am 24. November 1988 wandte er sich daher mit einer Eingabe an den Minister .für Post- und Fernmeldewesen. Ich wollte meinen Unmut ganz privat als Bürger dieses Landes bekunden, denn ich war über die Begründung der Maßnahme empört. Meine Entrüstung schlug sich in der Eingabe nieder und brachte mir später Vorwürfe in der Weise ein, daß man mir vorhielt, meine Formulierungen seien „überheblich“, „anmaßend“, ja sogar „strafrechtlich relevant“. Nicht das von mir angeschriebene Ministerium reagierte so von dort erhielt ich Mitte Januar 1989 eine wohl standardisierte Antwort , nein, mit mir befaßten sich die Partei- und Justizorgane. Damit war die Eingabe nicht mehr das, was sie sein sollte meine Privatangelegenheit. Wie kam es dazu?’Einen Tag vor der Wahl von St. Kappler zum Richter (22. Dezember 1988) fand der Direktor des Kreisgerichts Jüterbog im Schreibtisch seines Kollegen unter dessen persönlichen Unterlagen („zufällig“ so wurde offiziell mitgeteilt) ein Duplikat der Eingabe und meinte, darauf reagieren zu müssen. Der „Fall Kappler“ nahm seinen Lauf. Am 27. Dezember informierte der (damals noch amtierende) Direktor des Bezirksgerichts Potsdam das Ministerium der Justiz über „eindeutig gegnerische Argumente“, derer sich Kappler bedient habe. Am 4. Januar 1989 folgte ein Gespräch mit St. Kappler, an dem der Direktor des Kreisgerichts, ein Mitarbeiter der SED-Kxeisleitung und der Kaderleiter des Bezirksgerichts teilnahmen. Mit Nachdruck wurde dem gerade gewählten Richter klargemacht, daß man seine Eingabe als ein „Ergebnis fehlender politischer Reife und Ausdruck völliger Verkennung der Möglichkeiten zur sachlichen Klärung auftretender Fragen“ werten müsse. Ihm wurde mitgeteilt, daß von der Entscheidung der Partei die staatliche Reaktion aüf sein Fehlverhalten abhängen werde. In der geforderten Stellungnahme räumte St. Kappler ein, daß einige Passagen in der Eingabe ungeschickt scharf und böse formuliert gewesen seien, er aber keinen Anlaß sehe, seine Meinung zum inhaltlichen Anliegen zu ändern. Am 13. Februar 1989 wurde gegen ihn ein Parteiverfahren durchgeführt, das mit seinem Ausschluß aus der SED endete. Einen Tag später suspendierte der Bezirksgerichtsdirektor St. Kappler mit sofortiger Wirkung vom Richteramt und schlug dem Minister der Justiz die vorläufige Abberufung gemäß § 53 Abs. 4 GVG mit der Begründung vor, daß Kapplers Argumente „partei- und klassenfeindlichen Inhalts“ seien und dieser Vorschlag vom „Nomenklaturorgan“ geteilt werde. Am 24. Februar wurde daraufhin durch das Ministerium der Justiz die vorläufige Abberufung angeordnet. Eine Abberufung durch den Kreistag erfolgte nicht, da vor Ablauf der Wahlperiode (Mai 1989) keine Tagung mehr stattfand. Zur Neuwahl als Richter wurde St. Kappler dann nicht mehr vorgeschlagen. Informationen Im Dezember 1989 hat sich der Deutsch-Deutsche-Juristen-verband (DDJV) konstituiert, der anstrebt, das gegenseitige Interesse am Recht beider deutscher Staaten zu' fördern. Zu diesem Zweck sollen Kontakte zwischen Juristen aus der DDR und der BRD auf allen Ebenen hergestellt werden. Insbesondere ist beabsichtigt, durch Veranstaltungen in beiden deutschen Staaten den Informations- und Meinungsaustausch zwischen Anwälten, Wissenschaftlern, Wirtschaftsjuristen und anderen interessierten Kreisen zu ermöglichen (DDJV, Heilmannstr. 9, D 8000 München 71). Am 26. Januar 1990 wurde in Hamburg die Deutsch-Deutsche Juristische Vereinigung gegründet. Die Vereinigung wird sich der vielen Rechtsfragen annehmen, die sich aus den gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen in der DDR und dem deutsch-deutschen Verhältnis ergeben. Die Vereinigung will folgenden Zielen dienen: Austausch von Informationen und Kenntnissen über die Rechtssysteme beider deutscher Staaten; Kontakte zwischen Personen, Institutionen und Unternehmen in beiden Staaten, die sich mit Rechtsfragen befassen; Entwicklung von praktischen Problemlösungen für die Rechtsbeziehungen zwischen der BRD und der DDR; Informations- und Seminarveranstaltungen in beiden deutschen Staaten; . Austausch von Juristen beider deutscher Staaten in Ausbildung, Fortbildung und beruflicher Praxis. Die Vereinigung soll ein breites Forum für Juristen aller Berufsgruppen und Vertreter benachbarter Berufe und Wissenschaften sowie der Wirtschaft bilden. Sitz des Vereins ist Hamburg. Gründungsmitglieder sind Juristen aus allen Teilen der BRD. Es wird angestrebt, einen großen Mitgliederkreis aus der DDR zu gewinnen. In das Kuratorium der Vereinigung, als deren Vorsitzender Prof. Dr. Ulrich Drobnig gewählt wurde, sollen Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen der BRD und der DDR aufgenommen werden. Inzwischen hat die Vereinigung 10 Arbeitskreise zu den folgenden Themen gebildet: (1) Ausbildung, Austausch von Juristen; (2) Verfassungs- und Verwaltungsrecht; (3) Umwelt- und Immissionsschutzrecht; (4) Kooperationen, Joint ventures und Gesellschaftsrecht; (5) Sachenrecht, Bodenordnung und Enteignungen; (6) Vertragsrecht, Waren- und Dienstleistungsaustausch; (7) Steuer- und Zollrecht; (8) Medienrecht; (9) Arbeits- und Sozialrecht; (10) Strafrecht. , Die erste Plenarsitzung wird voraussichtlich am 27. und 28. April in Berlin stattfinden. Interessenten wenden sich an die Deutsch-Deutsche Juristische Vereinigung, Alte Rabenstraße 1, D 2000 Hamburg 13, z. Hd. Rechtsanwalt Gernot Lehr. Ich wurde ab 27. Februar an das Kreisgericht Luckenwalde abgeord.net und arbeitete dort, da ich richterliche Tätigkeit nicht ausüben durfte, als Justizwachtmeister. Eine andere Arbeit, die ich mir selbst suchen „durfte“, fand ich dann im VEB (B) Betonkombinat Potsdam, wo ich seit dem 25. April 1989 als Justitiar tätig bin. Ende November 1989 lud mich der Direktor des Bezirksgerichts zu einem Gespräch ein, um mich wie es hieß zu rehabilitieren. Er drückte mir gegenüber sein Bedauern aus; daß er „die Einhaltung der Staatsdisziplin fehlerhaft interpretiert habe und im Rahmen des gesellschaftlichen Erneuerungsprozesses viele Dinge einer neuen Betrachtungsweise bedürften“. Mir wurde der Vorschlag unterbreitet, wieder als Richter zu arbeiten. Ich habe das Angebot abgelehnt, bemühe mich aber zur Zeit um eine Zulassung als Rechtsanwalt. Die Parteigrundorganisation hat im Dezember die Aufhebung des Parteiausschlusses beschlossen. Die Reaktion der Partei erfolgte diesmal dm Gegensatz zur vorangegangenen Praxis nach der staatlichen Entscheidung. Recherchiert von Rainer Witte, Redakteur;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 147 (NJ DDR 1990, S. 147) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 147 (NJ DDR 1990, S. 147)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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