Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 102 (NJ DDR 1990, S. 102); 102 Neue Justiz 3/90 Ausbildung oder Qualifikation auszuwählen. Jede Methode der Auswahl von Richtern hat richterliche Ernennungen aus unlauteren Motiven auszuschließen. Bei der Auswahl von Richtern ist die Diskriminierung einer Person auf Grund der Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Eigentums, der Geburt oder der Rechtsstellung auszuschließen. Die Bedingung, daß der Bewerber für das Richteramt Staatsbürger des betreffenden Landes sein muß, ist nicht als diskriminierend zu betrachten. Dienstbedingungen und Amtsdauer 11. Die Dauer der Amtszeit von Richtern, ihre Unabhängigkeit, Sicherheit, angemessene Vergütung, ihre Dienstbedin- ' gungen, Renten und das Rentenalter werden entsprechend durch Gesetze abgesichert. 12. Richtern, ob ernannt oder gewählt, wird die Ausübung ihres Amtes bis zum Erreichen des für den Ruhestand vorgeschriebenen Alters oder bis zum Ablaufen ihrer Dienstzeit garantiert, je nachdem, welche Form in einem Land Anwendung findet. 13. Der Beförderung von Richtern sollten dort, wo ein solches System existiert, objektive Faktoren zugrunde gelegt werden, insbesondere Fähigkeiten, Integrität und Erfahrenheit. 14. Das Übertragen von Fällen an lichter innerhalb des Gerichts, dem sie angehören, ist eine interne Angelegenheit des Gerichts. Berufsgeheimnis und Immunität 15. Richter sind in bezug auf ihre Beratungen und hinsichtlich der während der Ausübung ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen außer bei öffentlichen Verfahren an die Wahrung der Berufsgeheimnisse gebunden und werden nicht gezwungen, dazu Aussagen zu machen. 16. Ohne Beeinträchtigung jeglicher Disziplinarverfahren, des Rechts auf Rechtsmittelanwendung oder jeglichen Schadenersatzes durch den Staat sollten Richter in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht persönliche Immunität gegen Zivilprozesse wegen finanzieller Schäden durch unvor-schriftsmäßiges Handeln oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer richterlichen Funktionen genießen. Disziplinarverfahren, vorläufige Amtsenthebung und Abberufung 17. Eine Klage oder Beschwerde gegen einen Richter in seiner richterlichen und berufsmäßigen Eigenschaft wird sofort und gerecht in angemessener Verfahrensweise bearbeitet. Der Richter hat das Recht auf rechtliches Gehör. Die Untersuchung der Angelegenheit ist im Anfangsstadium vertraulich zu halten, sofern nicht anders vom Richter beantragt. 18. Richter unterliegen der vorläufigen Amtsenthebung oder der Abberufung nur, wenn sie aus Gründen der Dienstunfähigkeit oder ihres Verhaltens ihre Amtspflichten nicht mehr erfüllen können. 19. Jedes Disziplinarverfahren, jedes Verfahren zur vorläufigen Amtsenthebung oder zur Abberufung ist in Übereinstimmung mit den bestehenden Normen für das Verhalten von Richtern zu entscheiden. 20. Entscheidungen, die bei Disziplinarverfahren, bei Verfahren zur vorläufigen Amtsenthebung oder zur Abberufung getroffen wurden, sollten einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden Dieses Prinzip ist nicht anzuwenden bei Entscheidungen des obersten Gerichts oder bei Entscheidungen der Legislativorgane in Amtsanklage oder ähnlichen Verfahren. Verwaltung und Gesetzlichkeit Theorie des Verwaltungsrechts im administrativen System und im demokratischen Rechtsstaat Prof. Dr. sc. KARL BÖNNINGER, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Im Ergebnis der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg 1958 wurden das Verwaltungsrecht als selbständiger Rechtszweig und die Verwaltungsrechtswissenschaft als selbständige Wissenschaftsdisziplin beseitigt. Schädliche Auswirkungen sind bis zum heutigen Tgg zu spüren.1 - Die unter dem Einfluß der Babelsberger Konferenz entstandene Auffassung zur Stellung des Verwaltungsrechts unter den Bedingungen eines administrativen Leitungssystems in der Gesellschaft bedarf aus heutiger Sicht einer kritischen und wissenschaftlichen Analyse. Meine Ausführungen sollen deshalb verstanden werden als Grundlage einer Diskussion zur Verwaltungsrechtsgeschichte der DDR; gleichzeitig sollen Überlegungen zur qualitativ neuen Theorie des Verwaltungsrechts im demokratischen Rechtsstaat dargestellt werden. Im administrativen System sind die Beziehungen zwischen Staatsapparat und Bürgern (Betrieben) als selbständigen Rechtssubjekten, die im wesentlichen den Gegenstand des Verwaltungsrechts bilden, völlig anders gestaltet als in einem Leitungssystem, das auf der Grundlage des Rechts organisiert Ist. ‘ Unter den Bedingungen administrativer Kommandomethoden, die sich in der Vergangenheit besonders verhängnisvoll auf die Verwirklichung der Menschenrechte ausgewirkt haben1 2, bildeten sich zwei theoretische Konzeptionen zur Stellung des Verwaltungsrechts heraus, auf die im folgenden näher eingegangen werden soll. Konzeption der völligen Negierung des Verwaltungsrechts Der Konzeption, das Verwaltungsrecht als bürgerlichen Rechtszweig zu deklarieren und in der sozialistischen Rechtsordnung völlig zu negieren, liegt der theoretische Ausgangspunkt zugrunde, daß im Sozialismus die 'Interessen des Individuums mit denen der Gesamtgesellschaft identisch seien. Der Staat in Gestalt seiner Verwaltungsorgane verwirkliche die Gesamtinteressen und damit auch die jedes einzelnen Individuums. Bei Annahme einer Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Individuum könne es zwischen diesem und dem Verwaltungsorgan keine Rechtsbeziehungen geben. Die Beziehungen seien vielmehr ausschließlich politischer, ideologischer und organisatorischer Natur; die staatsrechtlichen Rechte der Bürger seien Gestaltungsrechte. Eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob ein persönliches Interesse gerechtfertigt ist, könne durch Überzeugung des einzelnen von der Notwendigkeit der Einordnung seines Interesses in die Gesamtinteressen geklärt werden. Ein Recht des Individuums gegenüber dem Staat könne es nicht geben; demzufolge auch kein rechtlich geregeltes (Verwaltungs-)Verfahren, um ein solches Recht geltend zu machen oder durchzusetzen. Und erst recht kein gerichtliches Verfahren, denn es gehe nicht an, daß der Staat wegen eines individuellen Interesses vor Gericht „gezerrt“ würde, daß das Staatsorgan Verklagter sei und im Verfahren als Prozeßpartei 1 Diese Auffassung, der ich inhaltlich voll zustimme, vertritt K.-H. Schöneburg in seinem Artikel „Die Babelsberger Konferenz des Jahres 1958: Dialektik von Ziel, Inhalt und Wirküngsgesehichte“, NJ 1990, Heft 1, S. 5 ff. (8). 2 M. Gorbatschow traf diese Feststellung für die Verwirklichung der politischen Rechte der Menschen in der Sowjetgesellschaft; sie gilt jedoch in gleichem Maße für unsere Verhältnisse. Vgl. M. Gorbatschow, Über den Verlauf der Verwirklichung der Beschlüsse des XXVII. Parteitages der KPdSU und die Aufgaben bei der Vertiefung der Umgestaltung, Bericht auf der XIX. Unionskonferenz der KPdSU, Berlin 1988, S. 44.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte, die gegen den Verantwortungsbereich gerichtet sind; Personen, die zur Verwirklichung der feindlichen Pläne und Absichten der imperialistischen Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte, die gegen den Verantwortungsbereich gerichtet sind; Personen, die zur Verwirklichung der feindlichen Pläne und Absichten der imperialistischen Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte Geeignete sind zur Aufklärung erkannter möglicher Verbindungen der verdächtigen Personen zu imperialistischen Geheimdiensten, anderen feindlichen Zentren, Organisationen und Kräften einzusetzen.

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