Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 101 (NJ DDR 1990, S. 101); Neue Justiz 3/90 101 Dokumentation Auf dem Siebenten Kongreß der Vereinten Nationen über Kriminalitätsvorbeugung und die Behandlung von Rechtsverletzern, der vom 26. August bis 6. September 1985 in Mailand stattfand, wurden die Grundprinzipien über die Unabhängigkeit der Richter angenommen. Der Kongreß empfahl, diese Grundprinzipien unter Beachtung der politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten und Traditionen eines jeden Landes zu verwirklichen. Gleichzeitig wurden die Regierungen aufgefordert, sie im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Praxis zu berücksichtigen und zu respektieren sowie die Grundprinzipien den Richtern, Rechtsanwälten, Mitarbeitern der Exekutiv- und Legislativorgane und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben* Mit der Veröffentlichung dieser bisher in der DDR nicht publizierten Prinzipien möchte die Redaktion einen Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Stärkung der Unabhängigkeit der Richter in unserem Land leisten. D. Red. Grundprinzipien über die Unabhängigkeit der Richter ln Anbetracht der Tatsache, daß die Völker der Welt in der Charta der Vereinten Nationen u. a. ihre Entschlossenheit bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit aufrechterhalten werden kann, üm eine internationale Zusammenarbeit bei der Förderung und Bestärkung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ohne jegliche Diskriminierung zu erreichen, In Anbetracht der Tatsache, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte insbesondere die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Präsumtion der Nichtschuld und des Rechts auf eine gerechte und öffentliche Verhandlung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen sowie rechtsgültigen Gericht einschließt, In Anbetracht der Tatsache, daß die Konventionen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über Bürgerrechte und politische Rechte die Ausübung dieser Rechte garantieren und darüber hinaus die Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte, das Recht auf Gerichtsverhandlung ohne unnötige Verzögerung garantiert, In Anbetracht der Tatsache, daß häufig noch eine Kluft besteht zwischen den diesen Prinzipien zugrunde liegenden Vorstellungen und der tatsächlichen Situation, In Anbetracht der Tatsache, daß die Ausgestaltung und Handhabung des Rechts in jedem Land durch diese Prinzipien beeinflußt und Anstrengungen unternommen werden sollten, diese vollständig in die Praxis umzusetzen, In Anbetracht der Tatsache, daß die Ausübung eines Richteramtes betreffende Bestimmungen darauf gerichtet sein sollten, Richter ,in die Lage zu versetzen, in Übereinstimmung mit diesen Prinzipien zu handeln, In Anbetracht der Tatsache, daß Richter mit der endgültigen Entscheidung über Leben, Freiheiten, Rechte und Pflichten und Eigentum von Bürgern betraut sind. In Anbetracht der Tatsache, daß der Sechste Kongreß der Vereinten Nationen über Kriminalitätsvorbeugung und die Behandlung von Rechtsverletzern mit Resolution 16 das Komitee für Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung aufforderte, die Ausarbeitung von Richtlinien in bezug auf die Unabhängigkeit der Richter sowie die Auswahl, fachliche Weiterbildung und den Berufstatus von Richtern und Anklagevertretern zu einer seiner Hauptaufgaben zu machen. In Anbetracht der Tatsache, daß es daher angebracht ist, in erster Linie der Rolle der Richter in bezug auf das Rechtspflegesystem und der Bedeutung ihrer Auswahl, Weiterbildung und ihres Verhaltens Beachtung zu schenken, sollten die folgenden zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Absicherung und Förderung der Unabhängigkeit der Richter formulierten Grundprinzipien von den Regierungen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Praxis berück- sichtigt und eingehalten und Richtern, Rechtsanwälten, den Mitarbeitern von Exekutiv- und Legislativorganert sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Die Prinzipien sind hauptsächlich auf den Berufsrichter ausgerichtet formuliert worden. Sie lassen sich aber gegebenenfalls ebenso auf Schöffen anwenden. Die Unabhängigkeit der Richter 1. Die Unabhängigkeit der Richter wird vom Staat garantiert und in der Verfassung oder den Gesetzen des Landes verankert Es ist die Pflicht aller staatlichen und anderen Institutionen, die Unabhängigkeit der Richter zu beachten und zu respektieren. 2. Der Richter entscheidet Rechtsangelegenheitert vor diesen unparteiisch, auf der Grundlage von Tatsachen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen, ohne jegliche Einschränkungen, ungehörige Beeinflussung, Überredung, ohne unzulässigen Druck, ohne Bedrohung oder Einmischung, direkt oder indirekt von einer Seite oder aus einem Grund ausgeübt. 3. Der Richter hat Entscheidungsbefugnis bei allen Angelegenheiten rechtlichen Charakters. Er hat die alleinige Befugnis, zu entscheiden, ob eine zur Entscheidung vorgelegte Rechtssache in seine vom Gesetz definierte Zuständigkeit fällt. 4. Es ist weder ungeeignete oder unberechtigte Einmischung in Gerichtsverfahren zulässig, noch unterliegen Entscheidungen von Gerichten einer Revision. Dieses Prinzip läßt eine gerichtliche Überprüfung, die Milderung oder die Umwandlung des vom Richter festgelegten Strafmaßes durch zuständige Behörden in Übereinstimmung mit den Gesetzen unberührt. 5. Jeder hat das Recht auf eine Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht oder Tribunal, das geltende gesetzliche Verfahrensweisen anwendet. Tribunale, die nicht nach ordnungsgemäß geltenden Verfahrensweisen des Prozesses Vorgehen, werden nicht geschaffen, um die den ordentlichen Gerichten oder Tribunalen obliegende Rechtsprechung zu ersetzen. 6. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter berechtigt den Richter und verlangt von ihm, zu gewährleisten, daß Gerichtsverhandlungen gerecht geführt und die Rechte der Parteien respektiert werden. 7. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, angemessene Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Richtern ein ordnungsgemäßes Ausüben ihres Amtes zu ermöglichen. Freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 8. In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mitglieder der Richterschaft wie andere Bürger Anspruch auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, sofern sie sich in Ausübung dieser Rechte so verhalten, daß die Würde ihres Amtes sowie die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter gewahrt bleibt. 9. Richter haben das Recht, Richtervereinigungen oder andere Organisationen zu bilden oder diesen beizutreten, um ihre Interessen wahrzunehmen, ihre fachliche Weiterbildung voranzutreiben und ihre richterliche Unabhängigkeit zu schützen. Qualifikation, Auswahl und Ausbildung 10 Für das Richteramt sind Personen mit entsprechender Integrität und Befähigung, mit entsprechender juristischer * 13 Die UN-Vollversammlung hat in ihrer Resolution 40/146 vom 13. Dezember 1985 die Grundprinzipien begrüßt. Auf Empfehlung des Komitees für Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung hat der ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen) in seiner Resolution 1986/10 vom 21. Mai 1986 die Mitgliedstaaten gebeten, ab 1988 den UN-Generalsekretär über die erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Grundprinzipien zu informieren. Diese Berichte sollten deren Verbreitung, Transformierung in die nationale Gesetzgebung, Probleme bei der Verwirklichung auf nationaler Ebene sowie möglicherweise notwendige Unterstützungsmaßnahmen durch die internationale Gemeinschaft beinhalten. Die DDR hat einen solchen Bericht im Jahre 1988 erstattet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 101 (NJ DDR 1990, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 101 (NJ DDR 1990, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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