Dokumentation Neue Justiz (NJ), 44. Jahrgang 1990 (NJ 44. Jg., Jan.-Dez. 1990, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-562) Ausgabe Heft 1 bis Ausgabe Heft 5 von Seite 1 bis 228.DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 302 (NJ DDR 1990, S. 302); ?302 Neue Justiz 7/90 ersten Beschwerdeinstanz innerhalb einer rechtlich vorgesehenen, gegenwaertig in den verschiedenen Rechtsvorschriften noch unterschiedlich bemessenen Frist zu entscheiden ist. Die Frist ist in Rechtsvorschriften entweder mit einer, mit zwei, verschiedentlich auch mit vier Wochen festgelegt. Wird der Beschwerde in erster Instanz nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb der der ersten Instanz zur Verfuegung stehenden Frist dem uebergeordneten Organ (dem uebergeordneten Leiter) zuzuleiten. Die meisten Rechtsmittelregelungen sehen vor, den Einreicher der Beschwerde davon zu unterrichten. Dem uebergeordneten Organ wird eine Frist eingeraeumt, um eine endgueltige (soweit gerichtliche Nachpruefung vorgesehen ist, eine abschliessende) Entscheidung zu treffen. Auch diese Frist ist in den verschiedenen Rechtsvorschriften unterschiedlich bemessen. Sie kann zwei, drei, vier oder auch sechs Wochen betragen. Aus der konkreten Bemessung der Frist fuer die zweite Rechtsmittelinstanz ergibt sich zwingend, dass diese eine von der ersten Instanz ungenutzte Frist nicht fuer sich in Anspruch nehmen darf. Die Auffassung, dass die Gesamtfrist fuer die erste und die zweite Rechtsmittelinstanz die Maximalfrist fuer das zustaendige Verwaltungsorgan sei, ist deshalb rechtlich nicht vertretbar. Die zulaessige Maximalfrist bezieht sich immer auf die Bearbeitung und Entscheidung durch die entsprechende Instanz. So hat z. B. die erste Instanz nach ? 45 Abs. 2 Satz 3 WasserG vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) fuer ihre Entscheidung maximal vier Wochen zur Verfuegung. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen, muss sie innerhalb dieser Frist an die zweite Beschwerdeinstanz weitergeleitet werden. Unabhaengig davon, ob das schon nach einer oder erst nach vier Wochen geschieht, steht der zweiten Instanz fuer ihre Entscheidung nur die fuer sie rechtlich vorgesehene Frist von maximal vier Wochen zur Verfuegung (? 45 Abs. 2 letzter Satz WasserG). Recht und Justiz im Ausland Gesetzgebung der UdSSR auf dem Gebiet der Rechtspflege Dt. FJODOR MAGAREWSKI, wiss. Mitarbeiter an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universitaet zu Berlin Im Jahre 1989 verabschiedete der Oberste Sowjet der UdSSR eine Reihe von Gesetzen, die unmittelbar die Taetigkeit der Gerichtsorgane betreffen: Den Grundstein fuer diesen gesetzgebenden Prozess legte das Gesetz ueber den Status der Richter in der UdSSR vom 4. August 19891; seinen Abschluss bildeten die am 13. November 1989 angenommenen Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken ueber das Gerichtssystem.1 2 Gesetz ueber den Status der Richter Es ist heutzutage fuer niemanden ein Geheimnis, dass die sowjetische Justiz vor einer Reihe schwieriger Probleme steht. Das dringendste Problem ist die Gewaehrleistung der Unabhaengigkeit des Gerichts allgemein, der Richter und Schoeffen im besonderen. Wird es nicht geloest, kann man kaum auf eine erfolgreiche Loesung aller anderen Probleme der Rechtspflege hoffen. Auf der Grundlage des seit dem 1. Dezember 1989 geltenden Gesetzes ueber den Status der Richter kann ein Jurist mit 25 Jahren Richter werden, sofern er bereits eine bestimmte Zeit ails Staatsanwalt, als Rechtsanwalt oder in einem anderen juristischen Beruf gearbeitet hat. Erstmalig gewaehlte Richter haben eine Qualifikationspruefung abzulegen. Die Richter der Gerichte aller Ebenen werden fuer zehn Jahre und die Schoeffen fuer fuenf Jahre gewaehlt. Um die Unabhaengigkeit der Richter zu gewaehrleisten, schlugen viele namhafte sowjetische Juristen vor, sie auf Lebenszeit zu waehlen (oder zu berufen). Der Gesetzgeber hat sich dem nicht angeschlossen; er haelt eine Amtsperiode von zehn Jahren fuer voellig ausreichend. Der Unabhaengigkeit der Richter wurde durch Veraenderung der Gerichtsordnung und Verlaengerung der Amtszeit Rechnung getragen. Gleichzeitig wurden die gesetzlich verankerten Anforderungen wie Unvoreingenommenheit, rechtliche Verantwortlichkeit bei Missachtung des Gerichts3, Strenge bei Einmischung in den Gerichtsprozess, materielle und soziale Versorgung der Richter garantiert. Die Garantien der Unabhaengigkeit der Richter sind im Gesetz selbst konkretisiert bzw. in anderen Rechtsvorschriften geregelt. Es handelt sich u. a. um folgende Grundsaetze: Richter und auch Schoeffen duerfen waehrend ihrer Amtszeit nicht ohne Zustimmung des Obersten Sowjets der Unionsrepublik oder dessen Praesidium zur Verantwortung gezogen oder inhaftiert werden (bei Richtern und Schoeffen des Obersten Gerichts der UdSSR bedarf es der Zustimmung des Obersten Sowjets der UdSSR bzw. seines Praesidiums). Fuer eine Beeinflussung des Gerichts mit dem Ziel, eine objektive Untersuchung des Falles zu behindern oder ein ungesetzliches Urteil zu erreichen, ist eine Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt es auch fuer unumgaenglich festzulegen, dass die oertlichen Raete dem Richter bis spaetestens sechs Monate nach seiner Wahl Wohnraum bereitzustellen haben. Weiterhin sieht das Gesetz ueber den Status der Richter voellig neue Institutionen vor. Hierzu gehoeren die Qualifikationskollegien. Sie werden aus dem Kreis der Richter auf fuenf Jahre gewaehlt. Diese Kollegien schaetzen das Niveau des Richterkandidaten ein und nehmen seine Qualifikationspruefung ab; sie beschliessen den Einsatz eines Richters in eine hoehere Gerichtsfunktion oder auch seine vorzeitige Abberufung von einer solchen; sie untersuchen Fragen der disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richtern. Somit stehen ausnahmslos alle Richter im Blickfeld dieser Kollegien. Ihre professionelle Taetigkeit wird kuenftig allein durch Gremien kontrolliert und bewertet. In alledem zeigen sich bedeutsame Schritte zur Einrichtung eines wirklich unabhaengigen Gerichts. Grundlagen des Gerichtssystems der UdSSR und der Unionsrepubliken Die am 1. Dezember 1989 in Kraft getretenen Grundlagen des Gerichtssystems der UdSSR und der Unionsrepubliken sind konkreter und dynamischer als die bis dahin geltenden Regelungen. Sie sind im wesentlichen von ueberfluessigen Definitionen und Erklaerungen befreit worden. Dieses Grundlagengesetz besteht aus 32 Artikeln. Es bekraeftigt in einem ersten Abschnitt die Verfassungsaussage, dass die Rechtsprechung nur durch die Gerichte und in Uebereinstimmung mit dem Gesetz ausgeuebt wird. Voefllig neu wurden nur die Aufgaben des Gerichts definiert: Es ist verpflichtet, die in den Verfassungen der UdSSR, der Unions- und autonomen Republiken verankerten Gesellschaftssysteme, ihren politischen und oekonomischen Aufbau, die sozialen, oekonomischen, politischen und 1 Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten der UdSSR und des Obersten Sowjets der UdSSR, 1989, Nr. 9/223. 2 Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten , 1989, Nr. 23/441, und Iswestija vom 16. November 1989. 3 Am 2. November 1989 hat der Oberste Sowjet der UdSSR ein Gesetz ueber die Verantwortlichkeit fuer die Missachtung des Gerichts erlassen (veroeffentlicht in: Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten , 1989, Nr. 22/418, und Iswestija vom 12. November 1989).;
Dokument Seite 302 Dokument Seite 302

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Operativen Personenkontrollen und - Operativen Vorgängen. Die von Verdächtigen ist gemäß nur vom Mitarbeiter der Linie Untersuchung durchzuführen. Dabei haben die Untersuchungsabteilungen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Agitation den Kollektiven für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksverwaltungen sowie den zuständigen Diensteinheiten. Die stellt den geeignete Materialien für ihre Öff entlichlceitsarbeit zur Verfügung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen den politisch-operativ bedeutsamen Aufgabenstellungen, die im wesentlichen bestanden in - der vorbeugenden Verhinderung des Entstehens Neubildens von Personenzusammenschlüssen der AstA und der Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X