Dokumentation Neue Justiz (NJ), 44. Jahrgang 1990 (NJ 44. Jg., Jan.-Dez. 1990, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-562) Ausgabe Heft 1 bis Ausgabe Heft 5 von Seite 1 bis 228.DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 302 (NJ DDR 1990, S. 302); ?302 Neue Justiz 7/90 ersten Beschwerdeinstanz innerhalb einer rechtlich vorgesehenen, gegenwaertig in den verschiedenen Rechtsvorschriften noch unterschiedlich bemessenen Frist zu entscheiden ist. Die Frist ist in Rechtsvorschriften entweder mit einer, mit zwei, verschiedentlich auch mit vier Wochen festgelegt. Wird der Beschwerde in erster Instanz nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb der der ersten Instanz zur Verfuegung stehenden Frist dem uebergeordneten Organ (dem uebergeordneten Leiter) zuzuleiten. Die meisten Rechtsmittelregelungen sehen vor, den Einreicher der Beschwerde davon zu unterrichten. Dem uebergeordneten Organ wird eine Frist eingeraeumt, um eine endgueltige (soweit gerichtliche Nachpruefung vorgesehen ist, eine abschliessende) Entscheidung zu treffen. Auch diese Frist ist in den verschiedenen Rechtsvorschriften unterschiedlich bemessen. Sie kann zwei, drei, vier oder auch sechs Wochen betragen. Aus der konkreten Bemessung der Frist fuer die zweite Rechtsmittelinstanz ergibt sich zwingend, dass diese eine von der ersten Instanz ungenutzte Frist nicht fuer sich in Anspruch nehmen darf. Die Auffassung, dass die Gesamtfrist fuer die erste und die zweite Rechtsmittelinstanz die Maximalfrist fuer das zustaendige Verwaltungsorgan sei, ist deshalb rechtlich nicht vertretbar. Die zulaessige Maximalfrist bezieht sich immer auf die Bearbeitung und Entscheidung durch die entsprechende Instanz. So hat z. B. die erste Instanz nach ? 45 Abs. 2 Satz 3 WasserG vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) fuer ihre Entscheidung maximal vier Wochen zur Verfuegung. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen, muss sie innerhalb dieser Frist an die zweite Beschwerdeinstanz weitergeleitet werden. Unabhaengig davon, ob das schon nach einer oder erst nach vier Wochen geschieht, steht der zweiten Instanz fuer ihre Entscheidung nur die fuer sie rechtlich vorgesehene Frist von maximal vier Wochen zur Verfuegung (? 45 Abs. 2 letzter Satz WasserG). Recht und Justiz im Ausland Gesetzgebung der UdSSR auf dem Gebiet der Rechtspflege Dt. FJODOR MAGAREWSKI, wiss. Mitarbeiter an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universitaet zu Berlin Im Jahre 1989 verabschiedete der Oberste Sowjet der UdSSR eine Reihe von Gesetzen, die unmittelbar die Taetigkeit der Gerichtsorgane betreffen: Den Grundstein fuer diesen gesetzgebenden Prozess legte das Gesetz ueber den Status der Richter in der UdSSR vom 4. August 19891; seinen Abschluss bildeten die am 13. November 1989 angenommenen Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken ueber das Gerichtssystem.1 2 Gesetz ueber den Status der Richter Es ist heutzutage fuer niemanden ein Geheimnis, dass die sowjetische Justiz vor einer Reihe schwieriger Probleme steht. Das dringendste Problem ist die Gewaehrleistung der Unabhaengigkeit des Gerichts allgemein, der Richter und Schoeffen im besonderen. Wird es nicht geloest, kann man kaum auf eine erfolgreiche Loesung aller anderen Probleme der Rechtspflege hoffen. Auf der Grundlage des seit dem 1. Dezember 1989 geltenden Gesetzes ueber den Status der Richter kann ein Jurist mit 25 Jahren Richter werden, sofern er bereits eine bestimmte Zeit ails Staatsanwalt, als Rechtsanwalt oder in einem anderen juristischen Beruf gearbeitet hat. Erstmalig gewaehlte Richter haben eine Qualifikationspruefung abzulegen. Die Richter der Gerichte aller Ebenen werden fuer zehn Jahre und die Schoeffen fuer fuenf Jahre gewaehlt. Um die Unabhaengigkeit der Richter zu gewaehrleisten, schlugen viele namhafte sowjetische Juristen vor, sie auf Lebenszeit zu waehlen (oder zu berufen). Der Gesetzgeber hat sich dem nicht angeschlossen; er haelt eine Amtsperiode von zehn Jahren fuer voellig ausreichend. Der Unabhaengigkeit der Richter wurde durch Veraenderung der Gerichtsordnung und Verlaengerung der Amtszeit Rechnung getragen. Gleichzeitig wurden die gesetzlich verankerten Anforderungen wie Unvoreingenommenheit, rechtliche Verantwortlichkeit bei Missachtung des Gerichts3, Strenge bei Einmischung in den Gerichtsprozess, materielle und soziale Versorgung der Richter garantiert. Die Garantien der Unabhaengigkeit der Richter sind im Gesetz selbst konkretisiert bzw. in anderen Rechtsvorschriften geregelt. Es handelt sich u. a. um folgende Grundsaetze: Richter und auch Schoeffen duerfen waehrend ihrer Amtszeit nicht ohne Zustimmung des Obersten Sowjets der Unionsrepublik oder dessen Praesidium zur Verantwortung gezogen oder inhaftiert werden (bei Richtern und Schoeffen des Obersten Gerichts der UdSSR bedarf es der Zustimmung des Obersten Sowjets der UdSSR bzw. seines Praesidiums). Fuer eine Beeinflussung des Gerichts mit dem Ziel, eine objektive Untersuchung des Falles zu behindern oder ein ungesetzliches Urteil zu erreichen, ist eine Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt es auch fuer unumgaenglich festzulegen, dass die oertlichen Raete dem Richter bis spaetestens sechs Monate nach seiner Wahl Wohnraum bereitzustellen haben. Weiterhin sieht das Gesetz ueber den Status der Richter voellig neue Institutionen vor. Hierzu gehoeren die Qualifikationskollegien. Sie werden aus dem Kreis der Richter auf fuenf Jahre gewaehlt. Diese Kollegien schaetzen das Niveau des Richterkandidaten ein und nehmen seine Qualifikationspruefung ab; sie beschliessen den Einsatz eines Richters in eine hoehere Gerichtsfunktion oder auch seine vorzeitige Abberufung von einer solchen; sie untersuchen Fragen der disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richtern. Somit stehen ausnahmslos alle Richter im Blickfeld dieser Kollegien. Ihre professionelle Taetigkeit wird kuenftig allein durch Gremien kontrolliert und bewertet. In alledem zeigen sich bedeutsame Schritte zur Einrichtung eines wirklich unabhaengigen Gerichts. Grundlagen des Gerichtssystems der UdSSR und der Unionsrepubliken Die am 1. Dezember 1989 in Kraft getretenen Grundlagen des Gerichtssystems der UdSSR und der Unionsrepubliken sind konkreter und dynamischer als die bis dahin geltenden Regelungen. Sie sind im wesentlichen von ueberfluessigen Definitionen und Erklaerungen befreit worden. Dieses Grundlagengesetz besteht aus 32 Artikeln. Es bekraeftigt in einem ersten Abschnitt die Verfassungsaussage, dass die Rechtsprechung nur durch die Gerichte und in Uebereinstimmung mit dem Gesetz ausgeuebt wird. Voefllig neu wurden nur die Aufgaben des Gerichts definiert: Es ist verpflichtet, die in den Verfassungen der UdSSR, der Unions- und autonomen Republiken verankerten Gesellschaftssysteme, ihren politischen und oekonomischen Aufbau, die sozialen, oekonomischen, politischen und 1 Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten der UdSSR und des Obersten Sowjets der UdSSR, 1989, Nr. 9/223. 2 Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten , 1989, Nr. 23/441, und Iswestija vom 16. November 1989. 3 Am 2. November 1989 hat der Oberste Sowjet der UdSSR ein Gesetz ueber die Verantwortlichkeit fuer die Missachtung des Gerichts erlassen (veroeffentlicht in: Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten , 1989, Nr. 22/418, und Iswestija vom 12. November 1989).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen ihre gesammelten Erfahrungen bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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