Dokumentation Neue Justiz (NJ), 44. Jahrgang 1990 (NJ 44. Jg., Jan.-Dez. 1990, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-562) Ausgabe Heft 1 bis Ausgabe Heft 5 von Seite 1 bis 228.DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 137 (NJ DDR 1990, S. 137); ?Neue Justiz 4 ?90 137 geht die Konzeption des DDR-StGB ueber das BRD-Strafrecht zumindest ansatzweise hinaus Hier ist eine Rueckbesinnung auf die in der Folge weitgehend verkuemmerten und zurueckgedraengten Intentionen bei der Entwicklung der Konzeption des StGB von 1968 hilfreich: Sie bewerteten das Strafrecht durchaus als Moment integrativer (und nicht, wie haeufig praktisch geschehen, repressiver) Konfliktbewaeltigung. 17 Der auch heute noch akzeptable Ansatz, Konfliktbewaeltigung durch Integration in sozialer Taetigkeit und in Verbindung mit Arbeit im Rahmen der im Strafverfahren festgelegten Massnahmen zu unterstuetzen, geht ueber die bestehenden Alternativen im BRD-Strafrecht qualitativ hinaus. Er entspricht durchaus der Tendenz, soziale Loesung von Konflikten durch die Gesellschaft und die am Konflikt Beteiligten an die Stelle von Alibi-Loesungen durch Uebertragung der Konfliktloesung an dritte Instanzen (den Staat, gesellschaftliche und private Institutionen) zu setzen. Von daher ist die im Entwurf des 6. StAeG vorgesehene Streichung von Massnahmen, die dem Taeter Unterstuetzung beim Zugang zu Arbeit gewaehren17 18 19 1, nicht zu akzeptieren. Sicher ist die bisherige Form der administrativen Anwendung zu ueberwinden. Eilfertig jedoch bestehende integrative Elemente des Strafrechts zu beseitigen, ohne-ueberhaupt eine konzeptionelle Vorstellung von der Entwicklung des Strafrechts zu besitzen, ist nicht annehmbar. Neben der Tatsache, dass der o. g. Ansatz grundlegenden Tendenzen im Uebergang zu neuen Formen der Konfliktregulierung entspricht, muss mit Blick auf die notwendig herzustellende Angleichung und Kompatibilitaet mit dem Strafrechtssystem der BRD festgestellt werden, dass bereits staatlich-administrative Gestaltungsfunktionen auch in bezug auf das Wirtschaftssystem unter sozialen Aspekten bestehen. So sieht ? 5 des Schwerbehindertengesetzes vor, dass ?Arbeitgeber?, ?die ueber mindestens 16 Arbeitsplaetze verfuegen, auf wenigstens 6 von Hundert der Arbeitsplaetze Schwerbehinderte zu beschaeftigen? haben. Hier wird sichtbar, dass es durchaus einen Sinn haben wuerde, Ueberlegungen anzustel- len, wie dieser DDR-strafrechtsspezifische Ansatz in einem deutschen Bundesstaat zunaechst in den Laendern auf dem Gebiet der DDR bewahrt werden koennte. * Insgesamt muss es also darum gehen, das Bewahrenswerte durch konkrete Analyse des Strafrechts der DDR und Vergleich mit dem BRD-Strafrecht aufzuzeigen, um so die Moeglichkeiten der Gestaltung spezifischer strafrechtlicher Regelungen festzustellen. Je nach eintretender Alternative der Vereinigung werden die Moeglichkeiten einer Rechtsbewahrung gegeben oder verschwindend gering sein. Selbst bei der in der BRD zur Zeit so hoch favorisierten Loesung nach Art. 23 des Grundgesetzes ist die Bewahrung von spezifischen Regelungen auf dem Gebiet des Strafrechts unter dem Gesichtspunkt europaeischer Integration bei Angleichung an das BRD-Strafrecht denkbar. Das Beispiel des Saargebiets zeigt, dass die Moeglichkeiten der Bewahrung kultureller und auch rechtlicher Identitaet beim Anschluss an die Bundesrepublik durchaus gegeben ist. Andererseits bieten sich ueber die im Rahmen der Europaeischen Gemeinschaft praktizierten Uebergangsformen bei der Integration wirtschaftlich schwaecherer Partner unter Wahrung ihrer insbesondere kulturellen Identitaet durch die sog. Bestandsicherungsregeln Regelungsformen, die analog auf den Prozess der Vereinigung angewendet werden koennten. 17 Vgl. J. LeksehasW. LooseJ. Renneberg, Verantwortung und Schuld lm neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964, S. 10 ff.; Studien zur Jugendkriminalitaet, Berlin 1965. 18 Im Entwurf des 6. StAeG wurde vorgeschlagen, die ?? 33 Abs. 4 Ziff. 1, 45 Abs. 3 Ziff. 1, 70 Abs. 3, 3. Stabstrich (Arbeitsplatzbindung) zu streichen. Diese Bestimmungen bieten aber dem Taeter zur Ausgestaltung von Bewaehrungsverurteilungen bzw. fuer die Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht bei Vergehen Jugendlicher einen Zugang zur Arbeit, wenngleich die administrativ-zwingende Form in einem zukuenftigen Strafgesetz durch das Prinzip der Freiwilligkeit ersetzt werden muesste. 19 Ueber diese Moeglichkeiten wurde im Rahmen einer Konferenz im Zentrum fuer Europaeische Rechtspolitik der Universitaet Bremen zum Thema: ?Rezeption westlichen Rechts oder autoChthone Rechtsgestaltung in der DDR und in Osteuropa? - Ein rechtssoziologisches Gespraech? am 3. und 4. Maerz 1990 diskutiert. Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen ueber den Umweltschutz Prof. Dr. HERBERT MARR und Prof. Dr. sc. HELMUT SCHMIDT, Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universitaet Berlin Im Ergebnis der Erneuerung des politischen Systems in der DDR treten auch Fragen der oekologischen Sicherheit aus strafrechtlicher Sicht verstaerkt in den Vordergrund, die? bisher aus. Geheimhaltungsgruenden nicht an die Oeffentlichkeit gelangen durften. Die als Fortschritt bisheriger zentralistischer Wirtschaftspolitik propagierte Herangehensweise liess es nicht zu, die zunehmend zerstoerenden Auswirkungen der Wirtschaft auf die Umwelt klar aufzuzeigen und den bestehenden Widerspruch zwischen Oekonomie und Oekologie zuzugeben. Politische Zweckpropaganda sollte vielmehr glauben machen, dass der sog. Weg der sozialistischen Intensivierung gewissermassen automatisch die Umweltprobleme zu loesen vermag. Dieses Herangehen fand auch seinen Ausdruck in der Rechtsgestaltung und Rechtsprechung. Das zeigte sich bereits bei der Entgegennahme von Anzeigen zu Umweltschaeden und deren Verfolgung durch die zustaendigen Untersuchungsorgane und reichte bis hin zur gerichtlichen Verfolgung-von Umweltstraftaten. Strafrechtlich relevante Umweltschaedigungen in der DDR im Vergleich zur BRD Die offizielle Kriminalstatistik der DDR 1988 weist keine Umweltstraftaten aus, obwohl Gerichtsverfahren zu diesen Tatbestaenden stattfanden, in denen es auch zu Verurteilungen kam. Andererseits werden strafrechtlich relevante Um-weltvergeheh unter anderen Straftatbestaenden erfasst, wenn sie in Verbindung mit diesen begangen worden sind. Das betrifft z. B. fahrlaessige Wirtschaftsschaedigung nach ? 167 StGB, Schaedigung des Tierbestandes nach ? 168 StGB, Branddelikte nach ??185 bis 188 StGB, Straftaten gegen die Sicherheit im Bahn- und Strassenverkehr und in der Schifffahrt nach ?? 196 bis 199 StGB, gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz nach ? 193 StGB sowie Verstoesse gegen andere Strafgesetze, wie z. B. das Giftgesetz vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 103), das Veterinaergesetz vom 20. Juni 1962 (GBl. I Nr. 5 S. 55) i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 242). Der Eindrude, dass an der Verfolgung direkter Umweltschaedigungen ein ungenuegendes Interesse bestand, ergibt sich aus folgenden Tatsachen: 1. In allen Bezirken der DDR wurden in den Jahren zwischen 1985 und 1988 nur 129 Anzeigen aufgenommen.1 Diese Anzahl ist vergleichsweise unbedeutend gegenueber 21 116 Anzeigen in der BRD allein im Jahre 1987 bzw. rund 50 000 im Vergleichszeitraum.2 2. Die Anzahl der bereits im Stadium der Anzeigenpruefung eingestellten Vorgaenge mit 99 von insgesamt 129 ist ausserordentlich hoch; weitere 10 Vorgaenge wurden im Ermittlungsstadium eingestellt bzw. 3 Faelle an den Militaerstaatsanwalt ueberwiesen. Somit gelangten nur 17 abgeschlossene Ermittlungsverfahren in das Anklagestadium. 1 Das betrifft alle Anzeigen, die direkt zu den ?? 191 a und 191 b StGB als auch zu anderen Tatbestaenden in Einheit mit den ?? 191 a und 191 b gemacht wurden. 2 V. Meinberg, M. Moehrenschlager, Umweltstrafrecht, Duesseldorf 1989, S. 215 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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