Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 88

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 88 (NJ DDR 1976, S. 88); r (Verfügungen und Mitteilungen Nr. 2/66, Beilage zu Arbeit und Arbeitsrecht 1966, Heft 21) sind die Leiter verpflichtet worden, die Aufgaben und Befugnisse des Sicherheitsinspektors in Funktionsplänen festzulegen, die entsprechend den Besonderheiten in den Betrieben im einzelnen auszugestalten sind. Aus den Hinweisen im Rahmenfunktionsplan für den Sicherheitsinspektor im Betrieb i.V.m. §19 ASchVO ergibt sich, daß der Sicherheitsinspektor für den Arbeits- und Brandschutz nicht in der gleichen Weise und im gleichen Umfang wie ein leitender Mitarbeiter verantwortlich ist. Seine Verantwortung ist aus § 19 ASchVO i. V.m. § 8 ASchVO abzuleiten (vgl. dazu R. Sander, „Die rechtliche Verantwortung der Sicherheitsinspektoren und -beauftragten“, Arbeit und Arbeitsrecht 1975, Heft 16, S. 505 ff. Als Beauftragter des Betriebsleiters sorgt der Sicherheitsinspektor durch Anleitung und unmittelbare Einflußnahme für die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Er hat den Betriebsleiter zu beraten und in seinem Auftrag den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren: Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die Tätigkeit der Einzelleiter im Arbeitsschutz zu koordinieren, Betriebsbegehungen durchzuführen und für die ordnungsgemäße und sachkundige Durchführung der Arbeitsschutzbelehrungen zu sorgen. Es gehört ferner zu seinen Aufgaben, dem Leiter Vorschläge zur Erarbeitung der besten technischen und technologischen Methoden für die Durchsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu unterbreiten. Der Sicherheitsinspektor ist dagegen nicht verantwortlicher Einzelleiter, da er keinen Produktionsbereich leitet (vgl. OG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 2 Zst 7/64 - NJ 1965 S. 154). Daraus ergibt sich, daß es grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Sicherheitsinspektors gehört, Gerüste oder Gleitschalungen abzunehmen und freizugeben. Das widerspricht auch der ausdrücklichen Festlegung in § 5 Abs. 1 der ASAO 341, wonach hierfür der Bauleiter des bauausführenden Betriebes die Verantwortung trägt. ln dem vom Kreisgericht Gera (Land) entschiedenen Fall war jedoch folgendes zu beachten: Im Funktionsplan des Sicherheitsinspektors war nicht festgelegt, daß er auch für die Abnahme und Freigabe von Gerüsten verantwortlich ist. Der Leiter der Abteilung Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz des Betriebes hatte jedoch angewiesen, daß bestimmte Gerüste vor ihrer Inbetriebnahme der Sicherheitsinspektion vorzustellen sind und diese eine Kontrolle und die Freigabe der Gerüste vorzunehmen hat. Der Sicherheitsinspektor fühlte sich, entsprechend dieser Festlegung für die Abnahme und Freigabe verantwortlich., nahm die Kontrolle vor und gab die Rüstung auch ausdrücklich frei. Damit wird die Frage aufgeworfen, ob sich Rechtspflichten auch aus der ausdrücklichen Übernahme bestimmter Aufgaben ergeben können, die nicht direkt zum Verantwortungsbereich des betreffenden Werktätigen gehören. Hierzu hat das Präsidium des Obersten Gerichts in seinem Bericht an die 16. Plenartagung dargelegt, daß sich die Arbeitspflichten aus dem Arbeitsvertrag und aus den die Arbeitsaufgabe konkretisierenden Funktionsplänen, aber auch unmittelbar aus Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften, Rahmenkollektivverträgen, Ordnungen gemäß § 107 Abs. 4 GBA, Arbeitsordnungen sowie generellen und individuellen Weisungen der nach dem Gesetz hierzu befugten Leiter ergeben. „Übernimmt der Werktätige die Erledigung von betrieblichen Aufgaben, die nicht von vornherein zu den mit ihm vereinbarten Arbeitsaufgaben gehören, hat er auch hierbei die damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen und sich pflichtgemäß zu verhalten.“ J 1975 S. 596) Inhalt Seite Prof. Dr. habil. Claus J. Kreutzer: Hauptaufgabe und Zivilgesetzbuch 65 Neue Rechtsvorschriften Dr. Siegfried P e t z o I d / Heinz Buch/ Dr. Karl-Heinz Christoph/ Heinz Martin/Hans Ta r n i ck : Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1975 72 Berichte Margret Edler/ Dozent Dr. sc. Dietmar Seidel : Wissenschaftliche Tagung über Probleme des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der Rechtspropaganda 77 Aus der Praxis für die Praxis Klaus Rubitzsch / Heinz O ß o w s k i : Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts und Gesetz- lichkeitsaufsicht auf dem Gebiet des Neuererrechts . 80 Gerd Petermann : Erfahrungen aus der Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter in einem Aktiv zur Erziehung kriminell Gefährdeter 81 Renate Stranovsky: Rationelle Arbeitsweise bei Kontrollen zur Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung 82 Renate Hildebrandt /Hans Schulz: Erhöhung der Wirksamkeit von Strafverfahren durch Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit 83 Informationen 83 Fragen und Antworten 84 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Strafverschärfung bei Rückfall, wenn der Täter mehrmals mit Freiheitsstrafen vorbestraft ist, und zur Nichtanwendung der außergewöhnlichen Strafmilderung bei Rückfallstraftätern 86 KrG Gera (Land: Zur Verantwortung des Bauleiters und des Sicherheitsinspektors für die Abnahme, Freigabe und Überprüfung von Gerüsten und Gleitschalungen im Gleitbauverfahren. Anm. Dr. Siegfried Wittenbeck 87 Ni-Beilage 1/76 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 1975 1 PIB 1/75 über die Aufhebung bzw. Änderung von Richtlinien und Beschlüssen des Plenums des Obersten Gerichts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung vom 19. Juni 1975 Anlage: Auszug aus dem Referat von Vizepräsident Dr. Werner Strasberg zur Begründung des Beschlusses auf der Plenartagung des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 1975 Diesem Heft liegt das Jahresregister für 1975 bei. Daraus folgt, daß der Sicherheitsinspektor im vorliegenden Fall zu Recht zur Verantwortung gezogen worden ist, weil er eine zwar außerhalb seines eigentlichen Aufgabengebiets liegende, ihm jedoch ausdrücklich zugewiesene und von ihm auch übernommene Aufgabe nicht pflichtgemäß ausführte und dadurch den Tod eines Menschen mit verursachte. Oberrichter Dr. Siegfried Wittenbeck, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts 88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 88 (NJ DDR 1976, S. 88) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 88 (NJ DDR 1976, S. 88)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X