Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 78 (NJ DDR 1976, S. 78); faltigen Formen ihrer aktiven Mitwirkung bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse; die Achtung und Wahrung der Rechte der Bürger und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch jeden Staats- und Wirtschaftsfunktionär; die Erhöhung der Effektivität der Strafverfolgung, der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und des Schutzes der Bürger vor kriminellen Angriffen. Schüßler hob u. a. hervor, daß die weitere wissenschaftliche Bearbeitung und praktische Durchsetzung sozialistischer Verantwortungs- und Schuldgrundsätze im gesamten sozialistischen Recht dringend erforderlich ist. Diese Grundpfeiler des sozialistischen Rechts vermögen einen nachhaltigen Einfluß auf die Formung des sozialistischen Rechtsbewußtseins auszuüben und die erzieherischen und schützenden Aufgaben des sozialistischen Rechts umfassend zu verwirklichen. In der dem Referat folgenden fruchtbaren Diskussion wurden sowohl theoretische Grundfragen der Entstehung, Entwicklung, bewußten Formung und Stabilisierung des sozialistischen Rechtsbewußtseins als auch Erfordernisse und Möglichkeiten zur praktischen Verwirklichung theoretischer Erkenntnisse erörtert und damit zugleich vielfältige Anregungen zur weiteren Verbesserung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda vermittelt. Zu theoretischen Grundfragen des sozialistischen Rechtsbewußtseins Prof. Dr. W. Weichelt, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR und Vorsitzender des Ver-fassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, ging davon aus, daß es für die Entwicklung und Festigung des Rechtsbewußtseins der Bürger wesentlich ist zu erkennen, daß das sozialistische gesellschaftliche Rechtsbewußtsein in den Gesetzen des sozialistischen Staates zum Ausdruck kommt. Mit ihnen ist folglich der Maßstab für die Einschätzung des Entwicklungsstandes des individuellen sozialistischen Rechtsbewußtseins gegeben. Zu der oft diskutierten Frage, ob es bei der Rechtserläuterung vorrangig auf die Vermittlung von konkreten Rechtskenntnissen oder von Kenntnissen über das Wesen des Rechts ankomme, äußerte Weichelt, daß efne solche Gegenüberstellung für Untersuchungen über die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unfruchtbar sei. Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist weder auf bloße Normenkenntnis einerseits noch auf die Kenntnis des Wesens des Rechts andererseits zu reduzieren. Notwendig ist, daß die Kenntnis der Rechtsnormen mit der Kenntnis über das Wesen des Rechts und mit der Überzeugung von der Richtigkeit des sozialistischen Rechts verbunden wird. Die Kenntnis über das Wesen des sozialistischen Rechts und die Anerkennung dieses Wesens in dem Sinne, daß es dem persönlichen Handeln und Verhalten des einzelnen zugrunde gelegt wird, kennzeichnete Weichelt als den entscheidenden Schritt, der das Rechtsbewußtsein mit dem sozialistischen Staatsbewußtsein zu einer Einheit verbindet. Anhand von Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer zur Entwicklung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit/2/ legte Weichelt einige Faktoren dar, die für die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins bedeutsam sind. Insbesondere kommt es darauf an, dem Grundbedürfnis der sozialistischen Produzenten nach /2/ Vgl. hierzu W. Weichelt, „Erfahrungen und Probleme bei der Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 S. Ordnung, Disziplin und Sauberkeit zu entsprechen, der Vorbildwirkung der Leiter verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen, die Einheit von Planerfüllung und Rechtsverwirklichung bewußtzumachen sowie ein enges Zusammenwirken aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte nach einheitlichen Grundsätzen und Zielen zu erreichen. Ausgehend von den in jüngster Zeit erschienenen Lehrbüchern zur marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie beschäftigte sich Prof. Dr. G. H a n e y, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Uni versität Jena, zunächst mit der Definition des sozialistischen Rechtsbewußtseins, das er mit Schüßler übereinstimmend als bewußt gewordenes Sein, bezogen auf das Wesen des sozialistischen Rechts als Willensausdruck der Arbeiterklasse, also als Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse bezeichnete. Er wandte sich dann den sozialen Werten des sozialistischen Rechts zu und warnte davor, durch eine Normenfülle die in den Normen steckenden sozialen Werte zu verdecken und so die Ziele und Zwecke der Normen zu verwischen. Auf die untrennbare Verbindung zwischen der Rechtserziehung und der Erziehung zu sozialistischem Staatsbewußtsein ging Prof. Dr. K. A. Mollnau, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR, näher ein. Seine Forderung, der Rechtserziehung einen ideologisch-weltanschaulichen Sinn zu geben, schließt inhaltlich folgende Aufgaben ein: den Zusammenhang zwischen der historischen Mission der Arbeiterklasse und der Notwendigkeit des sozialistischen Rechts erläutern, die Einheit von staatlicher Macht der Arbeiterklasse und Recht zu beleuchten und ihre Wirkung in den rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander sowie zwischen Bürger und Staat, Bürger und Betrieb zu zeigen, das sozialistische Recht aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen heraus zu begründen, den Gerechtigkeitswert und den humanistischen Charakter des sozialistischen Rechts zu erläutern. Die bedeutende Rolle der Vermittlung ethischer Wertvorstellungen für die Einhaltung der Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens unterstrich Prof. Dr. J. Lekschas, Dekan der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin. Am Beispiel der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit verdeutlichte er die Forderung, die rechtsethischen Werte und Postulate, wie sie im Schuldausspruch und in den Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit enthalten sind, mehr als bisher dem Straftäter bewußtzumachen und damit zu sichern, daß neue Einsichten erzeugt und neue Ansätze für künftig besseres Handeln entwickelt werden. Lekschas wies ferner darauf hin, daß die sozialistische Rechtserziehung von großer Bedeutung für die Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität ist. Er forderte, die Methodik und Didaktik einer sich speziell an Jugendliche wendenden Rechtserziehung auszuarbeiten und populärwissenschaftliche Literatur zu entwickeln, in der Eltern und Lehrern praktische Hinweise für die Vermittlung ethischer Werte der Arbeiterklasse in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen gegeben werden. Zur Rolle des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei der Leitung der Gesellschaft mit Hilfe des Rechts Die wachsenden Aufgaben des sozialistischen Staates und seines Rechts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, insbesondere bei 78;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 78 (NJ DDR 1976, S. 78) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 78 (NJ DDR 1976, S. 78)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen -und Einrichtungen sowie Aufklärung und Verbind erung aller Angriffe dos Gegners zur Organisierung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzuagsciächtc. Die Verhinderung von Actionen des staats- feindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder.

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