Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 77

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 77 (NJ DDR 1976, S. 77); Vergaserkraftstoff unterstützt werden, nach denen die Benutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen nur mit Zustimmung des Betriebes und innerhalb seines dafür vorgesehenen Limits zulässig ist. Nach der AO Nr. 8 besteht nunmehr weder Anspruch auf Kilometergeld für das benutzte eigene Kfz noch ersatzweise Anspruch auf Erstattung von Fahrgeld, wenn die Dienstreise vom Werktätigen entgegen der Weisung des zuständigen Leiters mit eigenem Kfz durchgeführt wurde. Gleichzeitig wird festgelegt, daß bei Dienstreisen die Fahrkosten' für öffentliche Verkehrsmittel nur dann erstattet werden, wenn deren Benutzung tatsächlich erfolgte und das nachgewiesen wird. * Teil II des Gesetzblattes enthält u. a. die Texte von drei Konventionen, denen die DDR beigetreten ist. Es handelt sich um die Konvention vom 13. Februar 1946 über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen (Bekanntmachung vom 28. August 1975 [GBL II S. 165]), die Konvention vom 21. November 1947 über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen (Bekanntmachung vom 28. August 1975 [GBl. II S. 181]), die Konvention vom 1. Juli 1959 über die Privile-gien' und Immunitäten der Internationalen Atomenergieorganisation (Bekanntmachung vom 28. Au-' gust 1975 [GBL II & 213]). Nach diesen Konventionen besitzen die Vereinten Nationen, ihre Spezialorganisationen und die Internationale Atomenergieorganisation Rechtspersönlichkeit; sie sind also rechtsfähig und haben den Status einer juristischen' Person. Die jeweilige Organisation, ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte genießen Immunität vor der Gerichtsbarkeit. Ihre Räume sind unverletzlich, und Maßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme und Enteignung sind unzulässig. Die Vertreter der Mitglieder sowie Beamte der jeweiligen Organisation besitzen zur Sicherung der ungehinderten Wahrnehmung ihrer Funktionen Privilegien und Immunitäten. Sie genießen z. B. die Immunität vor der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und aller Handlungen, die von ihnen in ihrer Eigenschaft als Vertreter bzw. als Beamte vorgenommen werden. Die Mitglieder bzw. der Generalsekretär oder die Spezialorganisation sind verpflichtet, die Immunität dann aufzuheben, wenn sie nach ihrer Meinung verhindern würde, „daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht“, und wenn sie „ohne Nachteile für die Interessen der Organisation aufgehoben werden kann“. Auf die Ausgestaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen zwischen der DDR und der BRD ist das Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (Bekanntmachung vom 11. Dezember 1975 [GBl. n S. 269]) gerichtet. Es basiert auf dem Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD vom 21. Dezember 1972 und regelt den Informationsaustausch zu Fragen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die ambulante und stationäre medizinische Hilfe für Einreisende aus dem anderen Staat während ihres Aufenthalts un'd weitere Fragen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Ausgearbeitet von: Dr. SIEGFRIED PETZOLD, HEINZ BUCH, Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, HEINZ MARTIN und HANS TARNICK Berichte MARGRET EDLER, wiss. Mitarbeiterin, und Dozent Dr. sc. DIETMAR SEIDEL, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Wissenschaftliche Tagung über Probleme des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der Rechtspropaganda Der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR führte am 28. November 1975 eine Tagung zu Problemen des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der sozialistischen Rechtspropaganda durch, an der auch Vertreter zentraler und örtlicher Staatsorgane, der Justiz-und Sicherheitsorgane, von Wirtschaftsorganen sowie von Massenmedien teilnahmen. Aufgabe und Ziel dieser Veranstaltung, die sich in die vielfältigen Initiativen zur Vorbereitung des IX. Parteitages der SED einreiht, war es, den notwendigen Beitrag der Rechtswissenschaftler zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins aller Bürger der DDR zu bestimmen und gemeinsam mit den Vertretern der Praxis Wege zur weiteren Profilierung der sozialistischen Rechtserziehung zu beraten. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, referierte über grundlegende Fragen der Herausbildung und Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins als Teil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse./!/ Er unterstrich, daß die Festigung der sozialistischen Demokratie und die Herausbildung einer /l/ Vgl. hierzu G. Schüßler, „Zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins“, Staat und Recht 1976, Heft 2, S. 117 fl. sozialistischen Lebensweise unmittelbar mit dem sozialistischen Rechtsbewußtsein verbunden sind. Das sozialistische Rechtsbewußtsein zu entwickeln und zu festigen bedeutet, die Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und Prozesse, die mit Hilfe des sozialistischen Rechts gestaltet werden, zu vermitteln und zu vertiefen. Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist somit eine wichtige ideologische Grundlage für das bewußte Handeln der Menschen zur weiteren Gestaltung und Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Als Hauptquellen für die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsanschauung nannte der Referent die von der Partei der Arbeiterklasse' ausgearbeiteten rechtspolitischen Grundsätze und deren praktische Realisierung im Prozeß der Gestaltung und des Ausbaus der sozialistischen Rechtsordnung; die umfassende Propagierung des sozialistischen Rechts dürch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, durch Beweiskraft und Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsanwendung, insbesondere der Rechtsprechung; die Erfahrungen der Werktätigen im Rechtsschöp-fungs- und Rechtsverwirklichungsprozeß, in den viel- 77;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 77 (NJ DDR 1976, S. 77) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 77 (NJ DDR 1976, S. 77)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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